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Rechtsfragen und Rechtsangelegenheiten

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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 16:03   Titel: Antworten mit Zitat

Habe seit heute leider auch ein Problem, bei dem ich Hilfe benötige.

Hab vor ca. 2 Wochen 2 Konzertkarten auf Ebay verkauft. Karten sind vor 2 Wochen Sonntag unter Zeugen verpackt und letzte Woche Montag, per Einschreiben, versendet worden. Nachdem ich nun davon ausgegangen bin, dass die Karten angekommen sind, habe ich am Sonntag eine positive Bewertung für die Käuferin abgegeben.

Vorhin bekomm ich dann folgende Mail:


Zitat:
Hallo,

ich weiß nicht ob Sie ein Betrüger sind, aber der Umschlag kam leer an.
Bitte schicken Sie mir die Karten, oder ich öffne einen Fall.


Die Karten sind defintiv weg, und wie oben geschrieben, auch unter Zeugen in den Umschlag gepackt worden.

Weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten soll.. Hab geschrieben, dass die Karten unter Zeugen verpackt wurden und sie ja bei der Annahme eventuelle Beschädigungen des Umschlags (von denen ich aber bis dato nichts weiß) hätte reklamieren, bzw die Annahme verweigern müssen.

Weiß nun nicht was mich erwartet und wie ich mich verhalten soll?
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 16:40   Titel: Antworten mit Zitat

Uii, ich würde mal in die AGB bei Ebay nachschauen wer die Haftung des Versands trägt. Meine das ist bei privat Käufen, aber der Käufer. Da du Zeugen hast, dass es sich nicht um Betrug handelt, bist du damit fein raus.

Ich würde mich trotzdem mal telefonisch beim Käufer melden.
Macht halt nen besseren Eindruck und dann wird der Käufer schon merken, dass du es wirklich ernst meinst.

Ansonsten würde ich auch mal nach einem Ansprechpartner bei der Post schauen. Das hilft dir vlt nicht weiter, aber alzu viele Möglichkeiten wo der Inhalt verschwunden ist gibt es ja nicht.
Selbst wenn sie den Täter wohl jetzt nicht bekommen, werde de iwann merken wenn immer beim selber Austräger, Verpacker oder was auch immer Dinge verschwinden..
_________________





25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 17:06   Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde an deiner Stelle aber auch einen genaueren Blick auf den Käufer werfen. Sprich: Was für Rückmeldungen hat er bislang so bekommen.

Sicherlich halte auch ich es keineswegs für unwahrscheinlich, dass sich jemand bei der Post die Tickets unter den Nagel gerissen hat. Das kommt leider häufiger vor, als einem recht sein kein.

Denkbar ist mE aber auch, dass da ein Käufer übers Ohr hauen will, behauptet, niemals irgendwelche Tickets bekommen zu haben und dann beim Verkäufer rumstresst, um ggf. doppelt kassieren zu können. Indem er die Tickets verkauft und indem er nochmals versucht bei Verkäufern abzukassieren, die keinen Rechtstreit, geschweige denn eine Vorstrafe riskieren wollen.

Ich würd das Ding jedenfalls in mehrere Richtungen versuchen, zuende zu denken.
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 17:25   Titel: Antworten mit Zitat

Hast du die Auktion per Link da?
Ansonsten gilt grundsätzlich das bei einem Privatkauf die Gefahr beim Versand auf den Käufer übergeht. Ausnahme ist wenn du gesagt hast du verschickst versichert und es dann nicht getan hast (deshalb würd ich mir die Auktion gerne ansehen) oder unzureichend verpackt hast.
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Und wielange ist der Zeitabstand zwischen Brief angekommen (hast ja als Einschreiben verschickt) und der Mail die er geschrieben hat?

Das dürfte denke ich die entscheidende Frage sein ob es Betrug sein könnte.

Wenn ich Konzertkarten kaufe und einen leeren Umschlag bekomme dann ist das erste was ich tue da anrufen oder eine email schreiben. Oder jenachdem direkt nen "Fall eröffnen".

Wenn er wirklich da 5 Tage oder was auch immer gewartet hat, der könnte mich mal kreuzweise.

Ansonsten würde ich ihm nurnoch schreiben, dass er gemäß o.g. Paragraph die "Verantwortung" hat und den Diebstahl anzeigen sollte. Du wirst der Polizei dann die Namen deiner Zeugen nennen.

Tut er das nicht kannst du ihm auch spaßeshalber noch ne Anzeige wegen versuchten Betruges an den Hals hängen. bringt dir nichts aber so Idioten brauchen das glaube ich.

Ansonsten: schreib nicht zuviel. Schreib das nötigste (s.o.) und fertig. Den Spruch "alle swas sie sagen kann und wird gegen sie verwendet" ist kein Spaß und lass ihn agieren. Vielleicht bin ich da als gewerblicher Onlinehändler aber auch ein wenig geschädigt

Wenn er wirklich eBay einschaltet hast du die Unterschrift das du es abgeschickt hast/es angekommen ist und ebenfalls kannst du schreibend as du zeugen hast. Sollte eBay/Paypal(?) dann nicht weiter interessieren. Dann bleibt ihm nurnoch dich oder den Diebstahl anzuzeigen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 18:19   Titel: Antworten mit Zitat

Danke schonmal für die Rückmeldungen bisher.

Link der Auktion:

http://www.ebay.de/itm/231190741690?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649


Die Quittung des Einschreibens hab ich da. Der Umschlag wurde am 07.04. abgegeben, aber erst heute morgen wurde er ausgeliefert/entgegengenommen. Schon etwas arg lange oder?
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 18:25   Titel: Antworten mit Zitat

Okay, damit hast du ein Problem.

Du schreibst hin/hast ausgewählt "Standardversand (DHL-Paket)" mal von der Lieferzeit (die bei Einschreiben viel höher sein kann) abgesehen.

Ein DHL-Paket wäre versichert wo es weder dich noch ihn interessieren müsste wenn es verlorengeht (oder es zumindest jemand behauptet). Durch dein versenden per Einschreiben hast du den Käufer benachteiligt, siehe Punkt 2 meines Links


Zitat:
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


Zwar hat er nichts erteilt, musste aber davon ausgehen das du per (versichertem) Paket verschickst was du nicht getan hast.

Du musst dafür sorgen das er die Karten/das Geld bekommt. Würde ich sagen.

edit: und ich will nicht sagen das er dich nicht betrügen will, halte ich für sehr gut möglich. Bloß hast du den fehler gemacht und jetzt liegt es in seiner hand was passiert.
Aber vielleicht mal auf eine Antwort von thojacko warten, mit solchen Fällen kenne ich mich auch nicht aus (wir versenden nur versichert) und kann daher auch nur selber googeln und meine Schlüsse daraus ziehen.
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 18:44   Titel: Antworten mit Zitat

Ah, okay da habe ich natürlich nicht mitgerechnet und muss indem Fall auch sagen, dass es damit nicht mehr so gut für dich aussieht!

Du bist um Geld zu sparen von der verabredeten Versandart abgwichen, weshalb Ich denke das du wie dethiel beschrieben hat das Risiko des Versands trägst.
Dadurch das du beweisen kannst, dass die Karten im Umschlag waren bist du zwar vom Verdacht des Betrubs befreit, dass spielt aber keine Rolle! Du bist trotzdem in der Beweispflicht, dass die Karten angekommen sind und das kannst du schlichtweg nicht.
Du kannst nur beweisen, dass die Karten abgegangen sind und der Brief angekommen ist!

Nichts desto trotz wirst du dem Käufer die Tickets wohl ersetzen müssen. Den Rest muss du dann mit der Post klären. Du kannst beweisen, dass die Karten eingepackt wurden und das der Umschlag angekommen wäre. Also müssen sie bei der Post verschwunden sein. Im zweifel müßte der Käufer dann noch aussagen, dass bei ihm nichts angekommen ist!
Den dann können die Tickets ja nur bei der Post verloren gegangen sein, bzw. indem Fall gestohlen! Das ganze würde ich dann aber aufjedenfall dem Veranstalter melden, dass sind ja Platzkarten und somit sperrbar!
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25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 19:04   Titel: Antworten mit Zitat

Normal hätte ich auch als versichert versendet, der Käufer hat mich aber darum gebeten die Tickets als Einschreiben zu versenden, was ich in den Mails auch belegen kann. Deswegen hab ich das ganze dann als Einschreiben verschickt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 19:19   Titel: Antworten mit Zitat

Okay....dann widerrum ist das ganze okay für dich, denn wie ebenfalls im zitierten Absatz steht ist das ganze dann vollkommen okay. Ihm schreiben das er in Haftung für den Versand ist und du gerne die Zeugen für den Versand der Polizei/eBay nennst. Und dann Unterhaltung einstellen.

Dann bleibt ihm entweder der Rechtsweg oder eBay wobei es da natürlich ein Glücksspiel ist ob der Mitarbeiter der das bearbeitet des Lesen mächtig ist. Wenn er da nen Fall aufmacht einfach Mails und Paragraphen reinklatschen.

edit: aber warte trotzdem mal ob hier nen Jurist noch reinschneit.
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 19:33   Titel: Antworten mit Zitat


dethiel hat folgendes geschrieben:
Okay....dann widerrum ist das ganze okay für dich, denn wie ebenfalls im zitierten Absatz steht ist das ganze dann vollkommen okay. Ihm schreiben das er in Haftung für den Versand ist und du gerne die Zeugen für den Versand der Polizei/eBay nennst. Und dann Unterhaltung einstellen.

Dann bleibt ihm entweder der Rechtsweg oder eBay wobei es da natürlich ein Glücksspiel ist ob der Mitarbeiter der das bearbeitet des Lesen mächtig ist. Wenn er da nen Fall aufmacht einfach Mails und Paragraphen reinklatschen.

edit: aber warte trotzdem mal ob hier nen Jurist noch reinschneit.


Das stimmt mich schon wieder etwas positiver. Danke vielmals für die Hilfe bis hier hin. Werd nochmal nach thojacko suchen
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 19:35   Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ich würde den Käufer nochmal kontaktieren, klar kannst du das auch sein lassen, aber da du so oder so auf der rechtlich sicheren Seite bist kann man versuchen das er für den anderen sauber zulösen.

Sowie du das beschreibst zieht ihr ja eigentlich beide am selben Strang, dass Problem ist ja eher die deutsche Post.

Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass der Käufer dich linken will, weil das einfach selten dämlich wäre. Wenn ich bei Ebay bescheiße dann als Verkäufer, da ich dann das "Recht" erstmal auf meiner Seite habe und 90% der Käufer wohl wegen Lapalien eh nicht klagen werden!

Ich glaube die deutsche Post haftet für Beschädigung, oder nicht angekommen Einschreiben bis 25€. Das Problem ist, dass jetzt ja ein ganz anderer Fall vorliegt.
Ich würde mich an eurer Stelle mal zusammen informieren ob man sich das Geschehen nicht iwo melden kann. Denn hier gab es ja nachweislich einen Diebstahl und bei einem Einschreiben dürfte wohl auch noch nachvollziehbar sein, wer alles Kontakt zum Brief hatte!
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25 Mai 2013 London Calling!!!!
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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 19:41   Titel: Antworten mit Zitat

Hätte kein Problem damit das ganze vernünftig zu klären, nur ist es mir etwas sauer aufgestoßen direkt im 1. Satz das Wort Betrüger zu lesen.

Nachweislich gibt es mMn auch keinen Diebstahl. Möglich ist es, aber es besteht genauso die Möglichkeit, dass der Käufer die Karten hat und nur die Kohle wieder will.
Sollte man das ganze bei der Post reklamieren, wird die sich dann auch hinstellen und sagen, dass man das ganze erstmal nachweisen muss bzw der Empfänger direkt die Annahme hätte verweigern müssen.
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 19:49   Titel: Antworten mit Zitat

Naja, jetzt mal angenommen da ist wirklich ein leeres Paket angekommen, dann ist doch klar was der als erstes denkt .

Am Ende trifft dich halt 0 Schuld und den Käufer zumindestens ne Teilschuld, wenn ich nen beschädigten Umschlag bekommen dann schaue ich rein ob alles drin ist, wenn nicht nehme ich den nicht an.

Gehe davon aus, dass der aber auch durchweg positive Bewertungen hat, oder?

Dann finde ich halt ist es für ihn mega ärgerlich und man kann als Käufer zumindestens alles tun um ihn weiterzuhelfen. Wenn du aber natürlich das Gefühl hast, der will dich bescheißen, dann bin ich voll dabei einfach garnicht mehr melden !

Edit:
Wobei mich ja mal interessieren würde was passiert wenn er die Annahme verweigert?
Dann hat der Verkäufer am Ende ja doch Pech, oder?
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25 Mai 2013 London Calling!!!!
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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 19:54   Titel: Antworten mit Zitat

Sagen wir ich finde es arg komisch das jemand nach unversichtertem Versand fragt. Bzw hat er dafür auch weniger bezahlt?
wenn ja dann ist es "okay", ansonsten ist das für mich ein klares Anzeichen das er da was drehen will/wollte.


Wie gesagt ich empfehle nicht zuviel zu schreiben. Da kann man sich sehr sehr gut verquatschen. Du willst keine Brieffreundschaft mit dem Kerl. Schreib wie die Lage aussieht und fertig. Er wollte den unversicherten Versand von Privat aus und hat jetzt damit zu leben/muss sich selbst drum kümmern.
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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 20:10   Titel: Antworten mit Zitat

Ja, Bewertungen sind durchweg positiv.

Weniger gezahlt hat er für den Versand per Einschreiben auch nicht.
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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 20:34   Titel: Antworten mit Zitat


dethiel hat folgendes geschrieben:
Sagen wir ich finde es arg komisch das jemand nach unversichtertem Versand fragt. Bzw hat er dafür auch weniger bezahlt?
wenn ja dann ist es "okay", ansonsten ist das für mich ein klares Anzeichen das er da was drehen will/wollte.


Wie gesagt ich empfehle nicht zuviel zu schreiben. Da kann man sich sehr sehr gut verquatschen. Du willst keine Brieffreundschaft mit dem Kerl. Schreib wie die Lage aussieht und fertig. Er wollte den unversicherten Versand von Privat aus und hat jetzt damit zu leben/muss sich selbst drum kümmern.



Sehe ich genau so. Wenn er diese Versandart wollte, ist es sein Bier, dir irgendetwas nachzuweisen. Selbst ohne Zeugen dürfte er da auf verlorenem Posten stehen.
Blöd ist natürlich, dass er dir mit ziemlicher Sicherheit über den Weg der negativen Bewertung einen mitgeben wollen wird. Ob und wie man sich dagegen wehren kann, kann ich dir nicht sagen, so sehr bin ich in der Materie nicht drin. Aber ich würde da jedenfalls so offensiv rangehen, wie meine Vorposter es schon geschrieben haben. Schildere ihm deine Sicht der Dinge, insbesondere, dass er das Risiko beim Versand trägt.

Und wenn mir einer direkt bei der ertsen Kontaktaufnahme so blöd kommt, hätte ich auch kein Problem damit, die Eventualität zu unterbreiten, dass er es ist, der eine Anzeige wegen Betrugs fürchten sollte.
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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 20:42   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:
Ich habe die Tickets mit versichertem DHL-Versand angeboten, Sie haben mich allerdings darum gebeten davon abzuweichen und die Tickets per Einschreiben zu versenden. Dieser Bitte bin ich nachgekommen. Laut § 447 des BGB stehen Sie somit in Haftung für den Versand. Es gibt Zeugen, die beim Verpacken der Tickets anwesend waren. Ich bin gerne bereit Diese Ebay oder der Polizei zu nennen.


Kann ich das so schreiben?
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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 20:50   Titel: Antworten mit Zitat

Eventuell noch "sie haben mich AM XX.XX per email gebeten..." also das Datum der Mail dabei zu schreiben.

und ihm vielleicht empfehlen den Diebstahl (denn das wäre es ja wenn WIRKLICH nichts drin war - das kann vorkommen!) anzuzeigen, evtl zuerst bei der Post.


Aber ich bezweifle das du danach nochwas von dem hörst oder sonstwem. Warum zur Hölle sollte er ohne Betrugsabsicht einen langsameren und für ihn unsichereren Versand wollen für das gleiche Geld? das ist absolut unlogisch.

Aber auch hier nochmal die Empfehlung, warte mal auf tho ob das so okay ist. Auf den Tag kommt es auch nicht mehr an, vllt schaut er ja heut abend noch rein.

edit: ich frage mal in nem anderen Forum wo sich ebenfalls einige Anwälte rumtreiben nach (Onlinehändlerforum ). Denke da dürfte ich auch noch ein paar qualifizierte Ansichten herbekommen.
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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 21:04   Titel: Antworten mit Zitat

Mal unabhängig davon ist es wahrscheinlich von Vorteil, wenn Du ebay von dem Vorfall informierst!
Ein Betrüger würde das von sich aus nie machen, so kannst evtl. eine negative Bewertung umgehen!
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Käviehn
Weltmeister
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Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 21:04   Titel: Antworten mit Zitat

Finde die Anpassung von Dethiel auch gut. Du zeigst damit nochmal, dass du nichts zu verbergen hast ohne das es so direkt ist wie bei deiner Aussage das du die Zeugen auch der Polizei/Ebay nennen könntest!

Keine Ahnung was Tho hier noch anmerken würde. Am Ende steht da, dass der Käufer grundsätzlich das Versandrisiko bei Privatkäufen trägt und dieser hier auch noch die Versandart bestimmt hat.

Für mich gibt es schon ne Erklärung warum jemand ein Einschreiben anstatt Paketversand zu selben Kosten wünscht, dass ist die absolute Ahnungslosigkeit. Ich denke viele Leute denke, dass das Einschreiben die sicherste Versandart ist...
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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 21:19   Titel: Antworten mit Zitat


*Sancho* hat folgendes geschrieben:
Mal unabhängig davon ist es wahrscheinlich von Vorteil, wenn Du ebay von dem Vorfall informierst!
Ein Betrüger würde das von sich aus nie machen, so kannst evtl. eine negative Bewertung umgehen!


Hab ich direkt heut Nachmittag gemacht als ich nach Hause gekommen bin.
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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 21:20   Titel: Antworten mit Zitat

Achja: Wie schon jemand angemerkt hat, es sind Platzkarten, also ruhig dem Veranstalter ne Mail schreiben was mit den Karten "passiert" ist/sein soll.
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Käviehn
Weltmeister
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Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 21:41   Titel: Antworten mit Zitat


dethiel hat folgendes geschrieben:
Achja: Wie schon jemand angemerkt hat, es sind Platzkarten, also ruhig dem Veranstalter ne Mail schreiben was mit den Karten "passiert" ist/sein soll.


Das war Ich und halte es auch für nen wichtigen Punkt .

Denn egal ob der Käufer dich verarschen will, oder die geklaut worden hat der Betrüger dann keinen Spaß mehr an dem Abend.

Zumindestens wenn der Veranstalter bereit ist zu handeln...
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25 Mai 2013 London Calling!!!!
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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 21:55   Titel: Antworten mit Zitat

Könnte man evtl auch den Käufer wissen lassen oder?
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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2014 22:05   Titel: Antworten mit Zitat


offspringe hat folgendes geschrieben:
Könnte man evtl auch den Käufer wissen lassen oder?

Ja das wollte ich vorhin schon schreiben. Ich würde ihm das auf jeden Fall mitteilen.
1. Zeigst du so, dass du die Karten selbst nicht hast (sofern du das auch belegst)
2. Wird er sich schwarz ärgern, wenn er die Karten doch hat und versucht dich zu bescheißen
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