Autor |
Nachricht |
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 20:54 Titel: Lebenserwartung.de - Nicht abschrecken lassen! |
|
|
Hallo liebe Comunio - User,
ich melde mich kurzzeitig zurück...
Mein Bruder hat im Internet einen Lebenserwartungstest gemacht, er ist 13 Jahre alt und hat die AGB's aktzeptiert, und die richtigen Daten angegeben. In den AGB's stand wohl, dass man dafür 30 € bazahlen muss.
Nun hat er per Mail zwei Warnungen bekommen, heute morgen nun einen Brief, in dem gewarnt wird, dass, wenn wir die 35 € bis zum 3. Nov. nicht abgeschickt haben, sie Anwälte etc. einschalten wollen.
Nun ist meine Frage, ob die Aktzeptierung der AGB's durch einen nocht nicht Geschäftsfähigen überhaupt rechtskräftig sind...
Ich bitte um schnelle Hilfe,
vielen Dank!
Zuletzt bearbeitet von Gast am 20 Feb 2007 12:43, insgesamt 4-mal bearbeitet
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 20:56 Titel: |
|
|
Also so weit ich weiß ist er gar nicht voll "kaufmündig" und die Eltern können den "Kauf" jederzeit wieder rückgängig machen. In diesem Fall heißt das, dass dein Bruder kein Geld bezahlen muss!
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:00 Titel: |
|
|
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung, gibt es hier vielleicht jemanden, der es ganz genau und sicher weiß?
Danke!
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:04 Titel: |
|
|
Soweit ich weiß steht doch meistens in den AGB´s "mit Einverständniss des Erziehungsberechtigten".Wenn er es halt aktzeptiert hat und dieser Satz drin vorkommt muss er bzw.eure Eltern zahlen.Auch wenn er es eventuell überlesen hat.
|
|
Nach oben |
|
Indi_
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:04 Titel: |
|
|
HIER findest du vielleicht eine LÖsung, auch wenn es viel zum Lesen ist.
IdR ist sowas Abzocke, da die AGBs auf der Homepage regelrecht versteckt sind. Vielmehr weiss ich darüber aber auch nicht. Wühl dich mal durch den genannten Fred.
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:10 Titel: |
|
|
scheiss egal, ob da irgendwas von "erlaubnis der eltern" steht ... dein bruder ist 13 und somit absolut NICHT geschäftsfähig. für die einverständniserklärung wird zumindest eine unterschrift der eltern gebraucht ... die werden sie wohl kaum haben.
Treten diesen Hur*****nen ordentlich in den ar*** !!!
good luck
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:15 Titel: |
|
|
Gut, vielen Dank, nach meinen derzeitigen Recherchen im iNet hat sich auch ergeben, dass sie die Unterschrift meiner Eltern haben, die sie natürlich nicht haben.
Ich hoffe ich bekomme noch mehr Anregungen zu diesem Thema, da ich es echt total unaktzeptabel finde!
Lieben Gruß
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:19 Titel: |
|
|
Hatte mal ein ähnliches Problem mit einem SMS-Anbieter im Internet. Wurd dann über die Rechtschutzversicherung meiner Eltern abgeklärt.
Soweit wie ich das noch weiß hieß es damals das der Vertrag ungültig ist, weil der Kunde (in dem Fall Ich) sich nicht über die genauen Details des Vertrags im Klaren war.
Hatte aber auch keine SMS über den Anbieter verschickt, also auch keine Dienstleistung des Anbieters in Anspruch genommen. Wie das jetzt bei deinem Fall( oder besser gesagt bei dem deines Bruders) gehandhabt wird weiß ich nicht, weil er ja auch eigentlich schon als er den Test abgeschlossen hat, eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat.
Bin übrigens 16.
Achja das noch: http://www.idiotenapostroph.de.vu/
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:22 Titel: |
|
|
bromley hat folgendes geschrieben: |
Hatte mal ein ähnliches Problem mit einem SMS-Anbieter im Internet. Wurd dann über die Rechtschutzversicherung meiner Eltern abgeklärt.
Soweit wie ich das noch weiß hieß es damals das der Vertrag ungültig ist, weil der Kunde (in dem Fall Ich) sich nicht über die genauen Details des Vertrags im Klaren war.
Hatte aber auch keine SMS über den Anbieter verschickt, also auch keine Dienstleistung des Anbieters in Anspruch genommen. Wie das jetzt bei deinem Fall( oder besser gesagt bei dem deines Bruders) gehandhabt wird weiß ich nicht, weil er ja auch eigentlich schon als er den Test abgeschlossen hat, eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat.
Bin übrigens 16.
Achja das noch: http://www.idiotenapostroph.de.vu/ |
Vielen Dank, über die Bedingungen war er sich auch nicht im Klaren, er hat sie nur aktzeptiert, nicht gelesen, aber das wird man wohl schlecht nachweisen können...
Jetzt wo du es sagst, fällt mir auch auf, dass es "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und nicht "Allgemeine Geschäftsbedingungens" heißt!
Gruß
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:28 Titel: |
|
|
lexinho hat folgendes geschrieben: |
scheiss egal, ob da irgendwas von "erlaubnis der eltern" steht ... dein bruder ist 13 und somit absolut NICHT geschäftsfähig. für die einverständniserklärung wird zumindest eine unterschrift der eltern gebraucht ... die werden sie wohl kaum haben.
Treten diesen Hur*****nen ordentlich in den ar*** !!!
good luck |
Mit 13 ist man aber schon teilweise geschäftsfähig soviel dazu.Bis 7 Jahen ist er NICHT geschäftsfähig.
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:32 Titel: |
|
|
Nancysboi hat folgendes geschrieben: |
lexinho hat folgendes geschrieben: |
scheiss egal, ob da irgendwas von "erlaubnis der eltern" steht ... dein bruder ist 13 und somit absolut NICHT geschäftsfähig. für die einverständniserklärung wird zumindest eine unterschrift der eltern gebraucht ... die werden sie wohl kaum haben.
Treten diesen Hur*****nen ordentlich in den ar*** !!!
good luck |
Mit 13 ist man aber schon teilweise geschäftsfähig soviel dazu.Bis 7 Jahen ist er NICHT geschäftsfähig. |
Ja, meine Frage ist jetzt halt nur, ist er soweit geschäftsfähig? Also ist der Vertrag gültig!?
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:43 Titel: |
|
|
Hallo!
Ich habe von der Seite gestern in der Süddeutschen Zeitung gelesen, bei Punkt 4 der AGB akzeptiert man eine einseitige Zahlung von 30 €, dies ist auch nicht rückgängig zu machen.
Hat dein Bruder die richtige Adresse oder Telefonnummer eingegeben? Wenn nein, wenn er nur die Email angegeben hat, wird es schwer ihn zu finden
Desweiteren ist man ab 7 beschränkt geschäftsfähig, das heißt, dass man " kleinere Geschäfte in einem dem Alter angemessenen finanziellen Rahmen" abschließen kann.
(So oder so ähnlich, das heißt, dass ein grundschüler schon nach der schule beim bäcker ein paar süßigkeiten kaufen kann, z.B.)
Also ich finde 30€ sind im Verhältnis zum Einkommen die ein 13-Jähriger so hat nicht mehr im angemessen Rahmen sind...
Ich bin kein Jurist, aber ich würde nicht bezahlen und es auf jeden Fall drauf ankommen lassen. Die werden vor allem weil das ein Fall ist der auf der Kante steht denk ich mal nichts weiter tun, und wenn doch, lasst euch nich einschüchtern!!!
Grüße und alles ohne Gewähr
Joojoo
Zuletzt bearbeitet von Gast am 1 Nov 2006 21:47, insgesamt einmal bearbeitet
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:46 Titel: |
|
|
Habt ihr ienen bekannten Anwalt..?
Einfach kurz schreiben ja der Max Mustermann ist nicht volljähig und somit ist der Vertrag ungültig!
Mit nem Briefkopf von nem Anwalt fertig ist die Geschichte!
Bei meiner Schwester wars auch so, sie war damls 17 aber mein Vater ist Anwalt deswegen war das ne schnelle Sache ... Wie oben gesagt drauf ankommen lassen. Bei meienr Schwester gings um 120€ und die haben sich auch nicht mehr gemeldet.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 1 Nov 2006 21:49, insgesamt einmal bearbeitet
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:46 Titel: |
|
|
Sehe das genauso wie Joojoo
wir hatten auch mal so ein Problem mit meinem Bruder (war 14) und sollte für irgendwas 70€ zahlen. Wir dann ur Polizei und letztendlich mussten wir auch nix bezahlen.
Lass dich mal informieren, ob diese Seite nicht schon einige Anzeigen hat.
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:46 Titel: |
|
|
Joojoo hat folgendes geschrieben: |
Hallo!
Ich habe von der Seite gestern in der Süddeutschen Zeitung gelesen, bei Punkt 4 der AGB akzeptiert man eine einseitige Zahlung von 30 €, dies ist auch nicht rückgängig zu machen.
Hat dein Bruder die richtige Adresse oder Telefonnummer eingegeben? Wenn nein, wenn er nur die Email angegeben hat, wird es schwer ihn zu finden
Desweiteren ist man ab 7 beschränkt geschäftsfähig, das heißt, dass man " kleinere Geschäfte in einem dem Alter angemessenen finanziellen Rahmen"
(so oder so ähnlich, das heißt, dass ein grundschüler schon nach der schule beim bäcker ein paar süßigkeiten kaufen kann, z.B.)
Also ich finde 30€ sind im Verhältnis zum Einkommen die ein 13-Jähriger so hat nicht mehr im angemessen Rahmen sind...
Ich bin kein Jurist, aber ich würde nicht bezahlen und es auf jeden Fall drauf ankommen lassen. Die werden vor allem weil das ein Fall ist der auf der Kante steht denk ich mal nichts weiter tun, und wenn doch, lasst euch nich einschüchtern!!!
Grüße und alles ohne Gewähr
Joojoo |
Dankeschön!
Werde morgen Mittag bei der beigelegten Telefonnummer anrufen und ordentlichen Aufstand machen! Leider hat er die richtigen Daten angegeben!
Und zu deiner Sig....: Nett, aber es heißt trotzdem "Wiedersprich"
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 21:56 Titel: |
|
|
Ich weiß auch nicht ganz genau Bescheid, aber ich glaube kaum, dass die für 30 Euro gerichtlich vorgehen, da man ja auch nen Anwalt bezahlen muss und das Budget eines Anwalts wohl weit über 30 Euronen liegt.
Es kann natürlich sein, dass die gemainsame Sach mit nem Anwalt machen, aber ich würde es drauf ankommen lassen.
Oder wie schon gesagt wurde, informier dich restmal bei Polizei oder Anwalt oder so und wenn die meinen, dass er bezahlne muss, lass es drauf ankommen. Glaube kaum, dass die wirklich gerichtlich vorgehen.
Viel Glück auf jeden Fall!
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 22:01 Titel: |
|
|
otti4ever hat folgendes geschrieben: |
Ich weiß auch nicht ganz genau Bescheid, aber ich glaube kaum, dass die für 30 Euro gerichtlich vorgehen, da man ja auch nen Anwalt bezahlen muss und das Budget eines Anwalts wohl weit über 30 Euronen liegt.
Es kann natürlich sein, dass die gemainsame Sach mit nem Anwalt machen, aber ich würde es drauf ankommen lassen.
Oder wie schon gesagt wurde, informier dich restmal bei Polizei oder Anwalt oder so und wenn die meinen, dass er bezahlne muss, lass es drauf ankommen. Glaube kaum, dass die wirklich gerichtlich vorgehen.
Viel Glück auf jeden Fall! |
Dankeschön.
Erstmal rufe ich da morgen an und informiere mich, mal sehen was die sagen, wenn sie genau das wiedergeben, was im Brief steht, werde ich zur Polizei gehen, und mich dort informieren! Oder kennt jemand eine Nummer bei Jura-Fragen oder so? Sowas habe ich desöfteren schonmal gesehen, will jetzt aber nicht googlen, sondern eine kriegen, von der ich auch weiß, dass die Angaben, die einem dort gegeben werden, auch richtig sind!
Danke schonmal für die vielen Antworten und Glückwünsche.
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 22:14 Titel: .... |
|
|
Bin kein Experte, also verlass dich bitte nicht auf das, was ich schreibe:
Dein Bruder ist Minderjährig nach (§106 BGB) und damit beschränkt geschäftsfähig. D.h. er braucht, um einen SOLCHEN VERTRAG abschließen zu können, unbedingt die Einwilligung (vorher) (§107 BGB) oder Genehmigung (im Nachhinein) der Eltern!!!!!!!!!!!!. Diese liegt nicht vor. Damit ist das Rechtsgeschäfts schwebend unwirksam nach §108 BGB. D.h. stimmen die eltern nicht zu, ist kein Vertrag zustande gekommen.
So wie ich das sehe, muss dein Bruder nicht zahlen. Aber wie gesagt, verlass dich bitte nicht auf das, was ich schreibe.
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 22:16 Titel: Re: .... |
|
|
TBeisel hat folgendes geschrieben: |
Bin kein Experte, also verlass dich bitte nicht auf das, was ich schreibe:
Dein Bruder ist Minderjährig nach (§106 BGB) und damit beschränkt geschäftsfähig. D.h. er braucht, um einen SOLCHEN VERTRAG abschließen zu können, unbedingt die Einwilligung (vorher) (§107 BGB) oder Genehmigung (im Nachhinein) der Eltern!!!!!!!!!!!!. Diese liegt nicht vor. Damit ist das Rechtsgeschäfts schwebend unwirksam nach §108 BGB. D.h. stimmen die eltern nicht zu, ist kein Vertrag zustande gekommen.
So wie ich das sehe, muss dein Bruder nicht zahlen. Aber wie gesagt, verlass dich bitte nicht auf das, was ich schreibe. |
Danke, ich würde mich aber gerne drauf verlassen können.
Aber durch Angaben der Paragraphen ist es ja leicht nachzuvollziehen, ob Du recht hast, oder eben nicht, was ich nicht hoffe.
Lieben Gruß & Dank
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 22:18 Titel: |
|
|
Ausnahmen, bei denen man keine Einwilligung bzw
Genehmigung(§184BGB) der eltern benötigt sind Geschäfte, bei denen der Minderjährige lediglich einen Rechtlichen Vorteil hat(§107 BGB) --> liegt hier nicht vor!!
und Taschengeldparagraph (§110 BGB), wenn der Minderj. mit seinem Taschengeld sofort bezahl, und ihm das Geld zur freien Verfügung überlassen wurde. --> liegt hier nicht vor, da er nicht sofort bezahlt hat
Zuletzt bearbeitet von Gast am 1 Nov 2006 22:25, insgesamt einmal bearbeitet
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 22:24 Titel: |
|
|
Vielen Dank!
Wie gesagt, werde morgen mit den Informationen hierraus (besonders die aus den Posts von "TBeisel" die ich genauso schildern werde bei denen anrufen!
Halte Euch auf dem Laufenden und...
FINGER WEG VON DIESER SEITE!
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 22:28 Titel: |
|
|
Wollte mir das jetzt mal genau anschauen, aber von Kleingedrucktem oder meterlangen AGB's ist da keine Spur.
Unter der Anmeldung steht ganz klar und deutlich, sogar die 30 € fettgedruckt, dass das kostenpflichtig ist.
Könnte schwer werden.
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 22:31 Titel: |
|
|
*DoddY* hat folgendes geschrieben: |
Wollte mir das jetzt mal genau anschauen, aber von Kleingedrucktem oder meterlangen AGB's ist da keine Spur.
Unter der Anmeldung steht ganz klar und deutlich, sogar die 30 € fettgedruckt, dass das kostenpflichtig ist.
Könnte schwer werden. |
Nunja, wie gesagt, der Knackpunkt sind für mich die 13 Jahre, sonst wäre es ja klar!
Lieben Gruß
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 22:42 Titel: |
|
|
Jay! hat folgendes geschrieben: |
*DoddY* hat folgendes geschrieben: |
Wollte mir das jetzt mal genau anschauen, aber von Kleingedrucktem oder meterlangen AGB's ist da keine Spur.
Unter der Anmeldung steht ganz klar und deutlich, sogar die 30 € fettgedruckt, dass das kostenpflichtig ist.
Könnte schwer werden. |
Nunja, wie gesagt, der Knackpunkt sind für mich die 13 Jahre, sonst wäre es ja klar!
Lieben Gruß |
Ja, ganz klar.
Viel Glück aber!
Aber 30 € für den Test an sich ist schon Witz.
Gruß zurück!
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 1 Nov 2006 22:46 Titel: |
|
|
*DoddY* hat folgendes geschrieben: |
Jay! hat folgendes geschrieben: |
*DoddY* hat folgendes geschrieben: |
Wollte mir das jetzt mal genau anschauen, aber von Kleingedrucktem oder meterlangen AGB's ist da keine Spur.
Unter der Anmeldung steht ganz klar und deutlich, sogar die 30 € fettgedruckt, dass das kostenpflichtig ist.
Könnte schwer werden. |
Nunja, wie gesagt, der Knackpunkt sind für mich die 13 Jahre, sonst wäre es ja klar!
Lieben Gruß |
Ja, ganz klar.
Viel Glück aber!
Aber 30 € für den Test an sich ist schon Witz.
Gruß zurück! |
Dankeschön!
Ja sicher ist das übertrieben! Das Geilste überhaupt ist immernoch das ich eine 2. Mahnung bekommen habe, in der mir dann nochmal die 5 Euronen Mahnungspauschale verbucht worden sind, obwohl ich nie eine 1. Mahnung erhalten habe!
Gruß
|
|
Nach oben |
|