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Rote Armee Fraktion

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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2007 14:04   Titel: Rote Armee Fraktion Antworten mit Zitat

"Eines von insgesamt mehr als 35 Mordopfern der Roten Armee Fraktion (RAF) war Siegfried Buback. Der damalige Generalbundesanwalt und zwei seiner Begleiter wurden 1977 während des "Deutschen Herbstes" von Terroristen in Karlsruhe erschossen. Als Mittäter sind Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar seit 1982 in Haft. Das Oberlandesgericht Stuttgart wird in Kürze über Mohnhaupts Antrag entscheiden, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Die Bundesanwaltschaft sprach sich heute bei der Anhörung in Stuttgart dafür aus. Über Klars Gnadengesuch wird schon bald der Bundespräsident entscheiden."


Einige Mittäter sollen nun entlassen werden nach ca. 20 Jahren Haft. Der Rest der Strafe soll auf Bewährung gesetzt werden.

Was haltet ihr davon? Sollte man sie freilassen, oder sie weiter für ihre Taten im Gefängnis lassen?

Quellen: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6325210,00.html

wuff343

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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2007 15:30   Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt ganz auf die Wiederholungsgefahr an.

Wenn man das Strafmaß mal vergleicht:

Manche Kinderschänder/Vergewaltiger kommen nach einigen Jahren wieder raus und werden rückfällig - 'pech' für die armen Opfer, die hätten gerettet werden können - wären diese kranken Menschen richtig beurteilt und für immer weggesperrt worden.

Diese 'einfachen' Mörder (diese Formulierung gefällt mir selbst nicht, aber ich hoffe ihr versteht mich - soll nicht respektlos gegenüber den Opfern klingen), sitzen jetzt schon sehr lange im Gefängnis.

Ich verstehe einerseits nicht, warum hier ein "lebenslang" auf einmal wirklich als "lebenslang" interpretiert wird (statt, ich glaube, nicht mal 20 Jahren - kenne die genaue Zahl nicht).

ABER, wenn ich Interviews mit diesen Spinnern aus den letzten Jahren lese (waren zuletzt einige Zitate in meiner Tageszeitung), dann können die gerne wirklich weiter sitzen.
Denn wer nichts bereut und weiter für die Revolution kämpfen will etc... - der tut mir leid
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2007 15:50   Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es richtig in zu entlassen,denn ich denke nach 20Jahren im Gefängnis wird man schon mal drüber nachdenken was man so getan hat!Stellt euch mal vor ihr dürft eine Woche nicht aus eurem Zimmer,was macht man?Nachdenken(oder Fernsehen )und der Typ hatte 20Jahre zeit dazu^^
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2007 15:53   Titel: Antworten mit Zitat

Er bereut es aber nicht, wurde heute im Radio gesagt. Sie würden es nicht bereuen usw.

Ich denke, wenn es so ist, sollen sie noch länger sitzen. Sie haben einige schlimme Sachen gemacht. Und dafür sollen sie auch richtig bestraft werden.

@EbiSimon:

Normalerweise heißt Lebenslang glaube ich 15 Jahre
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2007 15:53   Titel: Antworten mit Zitat


Ebi Simon hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe einerseits nicht, warum hier ein "lebenslang" auf einmal wirklich als "lebenslang" interpretiert wird (statt, ich glaube, nicht mal 20 Jahren - kenne die genaue Zahl nicht.


Das Märchen, daß "lebenslang" automatisch nur 15 Jahre bedeutet hat noch nie bestimmt, auch wenn es die Printmedien mit den besonders großen Fotos noch so oft behaupten.

Edit @ Wuff: nö
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2007 15:58   Titel: Antworten mit Zitat


rauuul hat folgendes geschrieben:

Ebi Simon hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe einerseits nicht, warum hier ein "lebenslang" auf einmal wirklich als "lebenslang" interpretiert wird (statt, ich glaube, nicht mal 20 Jahren - kenne die genaue Zahl nicht.


Das Märchen, daß "lebenslang" automatisch nur 15 Jahre bedeutet hat noch nie bestimmt, auch wenn es die Printmedien mit den besonders großen Fotos noch so oft behaupten.

Edit @ Wuff: nö


Die Printmedien, die ich noch nie gelesen habe?

Ich glaube, da irrst du ausnahmsweise, die Regelstrafdauer für Lebenslänglich in der BRD ist festgelegt.

Allerdings kann nach Ablauf ein weiteres Haftprüfverfahren angeordnet/festgelegt werden.

Es kann auch weiter verkürzt werden (Gute Führung, vorzeitige Entlassung...).

Und besonders schwere Fälle können auf Lebenslänglich mit anschließender Zwangsverwahrung verurteilt werden...

Dass es eine bestimmte Dauer für lebenslänglich gibt - da war und bin ich sicher, nur in der Höhe nicht. 15 Jahre ist gut möglich.

EDIT:

Jetzt hab ichs wieder - 15 Jahre ist die absolute Mindeststrafe bei Lebenslänglich. Ab 15 Jahren verbüßter Haft kann man mit lebenslänglich entlassen werden.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2007 16:02   Titel: Antworten mit Zitat

Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert, da ihre Dauer unbestimmt ist. Liegt ein gesetzlicher Milderungsgrund vor, so tritt an ihrer Stelle eine Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Die lebenslange Freiheitsstrafe kann gemäß § 54 Abs. 2 StGB nicht als Gesamtstrafe aus einzelnen zeitigen Freiheitsstrafen verhängt werden. So kann selbst ein hundertfacher schwerer Raub höchstens mit 15 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden, wobei unter entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen anschließende Sicherungsverwahrung verhängt werden kann.


Hatte ich so auch von meinem Vater gehört, ist Polizist
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2007 16:02   Titel: Antworten mit Zitat

stimmt...lebenslänglich ist 15 Jahre...und danach kann weiteres entschieden werden wie sicherheitsaufbewahrung usw...
es ist nicht wie in amyland, das du 10x lebenslanglich bekommst....und nicht rauskommst
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alex27
2. Bundesliga
2. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 462
BeitragVerfasst am: 22 Jan 2007 16:35   Titel: Antworten mit Zitat

Nach frühestens 15 Jahren kann der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn keine Gefährdung der Allgemeintheit mehr zu erwarten ist und bei der Verurteilung nicht die besondere Schwere der Schuld ausgesprochen wurde. Sicherheitsverwahrung hat mit lebenslänglicher Haft nichts zu tun.

Ob sie ihre Tat bereuen, darauf kommts nicht an. Da sie bis jetzt anscheindend schon 25 Jahre Haft verbüßt haben, sollte man ihnen eine Chance geben. Kann mir nicht vorstellen, dass von denen noch ne große Gefahr ausgeht. Die Zeit der RAF ist längt vorbei.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2007 16:41   Titel: Antworten mit Zitat


alex27 hat folgendes geschrieben:
Nach frühestens 15 Jahren kann der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn keine Gefährdung der Allgemeintheit mehr zu erwarten ist und bei der Verurteilung nicht die besondere Schwere der Schuld ausgesprochen wurde. Sicherheitsverwahrung hat mit lebenslänglicher Haft nichts zu tun.

Ob sie ihre Tat bereuen, darauf kommts nicht an. Da sie bis jetzt anscheindend schon 25 Jahre Haft verbüßt haben, sollte man ihnen eine Chance geben. Kann mir nicht vorstellen, dass von denen noch ne große Gefahr ausgeht. Die Zeit der RAF ist längt vorbei.


Jaa weil die Drathzieher entweder tot sind oder im Knast sind. Ich bin dagegen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2007 19:51   Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er seine Taten noch nicht einmal bereut, dann sollte man ihn auch unter keinen Umständen früher entlassen. Ich denke zwar dass eine Entlassung keine Neugründung der RAF zufolge haben würde, dennoch kann man Menschen die noch nicht mal so tun als ob sie es bereuen, früher entlassen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2007 22:23   Titel: Antworten mit Zitat


alex27 hat folgendes geschrieben:
Nach frühestens 15 Jahren kann der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn keine Gefährdung der Allgemeintheit mehr zu erwarten ist und bei der Verurteilung nicht die besondere Schwere der Schuld ausgesprochen wurde. Sicherheitsverwahrung hat mit lebenslänglicher Haft nichts zu tun.


So und nicht anders

@ Wuff: Dass man aus mehreren zeitigen Freiheitsstrafen nicht eine lebenslange Gesamtstrafe bilden kann ist mir schon klar, das hat aber hiermit nix zu tun
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Gast





BeitragVerfasst am: 23 Jan 2007 18:34   Titel: Antworten mit Zitat


prost hat folgendes geschrieben:

es ist nicht wie in amyland, das du 10x lebenslanglich bekommst....und nicht rauskommst


Ich zitiere den Spiegel:
"Fünfmal lebenslang plus 15 Jahre" - so lautete das Urteil, mit dem das Oberlandesgericht Stuttgart die Terroristin Brigitte Mohnhaupt 1985 als "Rädelsführerin der RAF" verurteilte. Bei ihrem Kompagnon Christian Klar lautete das Urteil sogar: "Sechsmal lebenslänglich plus 15 Jahre".

Was die Sache mit Begnadigung usw. angeht, verstehe ich das deutsche Rechtssystem aber manchmal wirklich nicht:
Es ist in Ordnung, dass Kinderschänder und Vergewaltiger wieder frei kommen, da diese ihre Psychiater davon überzeugt haben, nie wieder ein vergleichbares Verbrechen zu begehen. Wenn es trotzdem passiert, haben die neuen Opfer halt Pech gehabt, da sich die Psychiater leider leider geirrt haben.
Die RAF- Terroristen müssen im Gefängnis bleiben, weil sie ihre Taten nicht bereuhen, sozusagen ehrlich sind. Die RAF als solche gibt es jedoch nicht mehr, das nötige Netzwerk für solche Taten werden sich die mittlerweile fast 60jährigen inhaftierten nicht mehr aufbauen können.

Um Gottes Willen, ich will damit keinerlei Sympathiebekundungen für solche Taten aussprechen. Aber ein bisschen pervers ist das doch alles schon.
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 Jan 2007 08:04   Titel: Antworten mit Zitat


elcapitan hat folgendes geschrieben:

prost hat folgendes geschrieben:

es ist nicht wie in amyland, das du 10x lebenslanglich bekommst....und nicht rauskommst


Ich zitiere den Spiegel:
"Fünfmal lebenslang plus 15 Jahre" - so lautete das Urteil, mit dem das Oberlandesgericht Stuttgart die Terroristin Brigitte Mohnhaupt 1985 als "Rädelsführerin der RAF" verurteilte. Bei ihrem Kompagnon Christian Klar lautete das Urteil sogar: "Sechsmal lebenslänglich plus 15 Jahre".

Was die Sache mit Begnadigung usw. angeht, verstehe ich das deutsche Rechtssystem aber manchmal wirklich nicht:
Es ist in Ordnung, dass Kinderschänder und Vergewaltiger wieder frei kommen, da diese ihre Psychiater davon überzeugt haben, nie wieder ein vergleichbares Verbrechen zu begehen. Wenn es trotzdem passiert, haben die neuen Opfer halt Pech gehabt, da sich die Psychiater leider leider geirrt haben.
Die RAF- Terroristen müssen im Gefängnis bleiben, weil sie ihre Taten nicht bereuhen, sozusagen ehrlich sind. Die RAF als solche gibt es jedoch nicht mehr, das nötige Netzwerk für solche Taten werden sich die mittlerweile fast 60jährigen inhaftierten nicht mehr aufbauen können.

Um Gottes Willen, ich will damit keinerlei Sympathiebekundungen für solche Taten aussprechen. Aber ein bisschen pervers ist das doch alles schon.


Diese Terroristen haben aber auch kaltblütig eine Vielzahl von Menschen umgebracht, die auf Grund ihrer Funktion im öffentlichen Leben ihrer Ideologie entgegenstanden!
Ohne die von Dir genannten Sexualverbrechen relativieren zu wollen, finde ich, dass man so etwas nicht wirklich miteinander vergleichen kann, schließlich leben in Deinem Beispiel die Menschen noch und können mit Hilfe von Psychologen eines Tages wieder ein halbwegs normales Leben führen.

Wenn man die Freilassung als "Ausöhnung" mit der RAF verstehen will, dann muss meines Erachtens der erste Schritt von den Tätern kommen und besteht darin, dass sie öffentlich Reue für iher damaligen Taten erkennen lassen!
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alex27
2. Bundesliga
2. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 462
BeitragVerfasst am: 24 Jan 2007 10:19   Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, man muss die beiden Fälle trennen. Klar hat seine Mindeststrafe noch nicht verbüßt und richtet lediglich ein Gnadengesuch an den Bundespräsidenten. Da bedarf es meines Erachtens schon denknotwenig einer Reue. Denn ohne Reue kann man keine Gnade verlangen.

Mohnhaupt hat dagegen die Mindeststrafe verbüßt. Da sollte Reue nicht unbedingt die entscheidende Rolle spielen, sondern die Gefahr für die Allgemeinheit. Ich gehe davon aus, dass das Thema Reue schon beim Urteil brücksichtigt wurde.

Die Intention des Gesetzgeber ist es, lebenslängliche Freiheitsstrafen irgendwann zur Bewährung auszusetzen (meines Wissens auch des Bundesverfassungsgerichts). Die Frage ist also nur, wann man sie rauslässt. Soll man sie nun einfach noch ein paar Jahre "schmoren lassen". Bereuen wird sie ihre Taten vermutlich nie mehr, wenn sie es jetzt noch nicht tut.
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Feb 2007 21:01   Titel: Antworten mit Zitat

Ironie des Schicksals: Während Klar und Mohnhaupt auf Entlassung hoffen, könnte der schon entlassene Knut Folkerts wieder ins Gefängnis müssen.
Folkerts saß 17 Jahre im Gefängnis, ist seit 11 Jahren wieder auf freiem Fuss und resozialisiert.

Nun muss er möglicherweise wieder ins Gefängnis, weil eine in den Niederlanden ausgesprochene Haftstrafe von 20 Jahren wegen Mordes an einem niederländischen Polizisten nicht (vollständig) vollstreckt wurde. Die Niederländer hatten ihn nur deswegen nach Deutschland ausgeliefert, weil sie davon ausgegangen waren, dass er lebenslänglich in Haft bleibt.
mehr hier

Mal sehen wie das noch ausgeht, jedenfalls kann es nach meinem Rechtsempfinden nicht richtig sein, dass ein Mensch, der 17 Jahre in Haft war und danach seit 11 Jahren bewiesen hat, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht, wieder ins Gefängnis soll, nur weil es offenbar ein Mißverständnis der deutschen und niederländischen Behörden gab.
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Feb 2007 22:47   Titel: Antworten mit Zitat


wuff343 hat folgendes geschrieben:

alex27 hat folgendes geschrieben:
Die Zeit der RAF ist längt vorbei.


Jaa weil die Drathzieher entweder tot sind oder im Knast sind. Ich bin dagegen.


eher weil die raf ein relikt aus der zeit des kalten krieges sind. Beachtet man mal die aktivitäten der RAF nach der wende wird dies auch deutlich. (vor allem die erwiesenen vom bund vorgetäuschten raf verbrechen)

zum thema reue: wenn ich etwas nicht bereue heisst das nicht das ich es zwangslufig wieder mache.

es gibt in meinem leben auch viele sachen die ich nie wieder machen würde, die ich aber definitiv nicht bereue...
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