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Gründung eines Sportvereins

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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Sep 2003 13:47   Titel: Antworten mit Zitat

kann mir dazu jemand Hilfestellungen geben ??

Muss das im Rahmen meines Studiums machen....

wer kennt sich über Vorstandswahlen aus wie die ablaufen ???

Entweder hier reinschreiben oder mail an

Franzl.Beckenbauer@web.de
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Sep 2003 16:34   Titel: Antworten mit Zitat

Hast du schonmal bei Google gesucht?
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Sep 2003 16:46   Titel: Antworten mit Zitat

ja klar da auch viel gefunden nur leider nicht wie genau eine Vorstandswahl abläuft ;-(
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Sep 2003 19:31   Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach!da wird eine ausserordentliche Mitgliederversammlung berufen und die wählen dann den Vorstand!Wie das aber jetzt genau bei der Gründung uassieht,keine Ahnung!
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Sep 2003 18:25   Titel: Antworten mit Zitat

http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit_im_verein/vereinsrecht/vereinsgruendung_1.php

und

http://www.marktplatz-verein.de/bgb.htm

Normalerweise werden Vorstandswahlen bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung durchgeführt. (Die ausserordentliche Mitgliederversammlung wird nur bei ausserordentlichen Sachen, die nicht bis zur nächsten ordentl. warten können, einberufen).

Wahlen werden meist so durchgeführt, das je nach Inhalt der Satzung geheim (sprich schriftlich) oder per Akklamation (Handzeichen) gewählt wird. Die zu wählenden Personen werden von anwesenden Mitgliedern zur Wahl vorgeschlagen ( z.B. "Ich schlage XY zum Vorsitzenden vor").

Man benötigt für den geschäftsführenden Vorstand üblicherweise 3 Personen (Vorsitz, Schriftführer und Kassierer). Darüber hinaus können sogenannte Beisitzer gewählt werden.

Wenn für die Positionen Leute vorgeschlagen sind, werden verschiedene Wahlrunden durchgeführt. In der ersten Runde werden Zettel(wenn nicht per Handzeichen gewählt wird) in Anzahl der Versammelten ausgeteilt, um den Vorsitzenden zu wählen. Die Zettel werden dann wieder eingesammelt und ausgewertet. Der Gewinner wird dann gefragt ob er die Wahl annimmt. (Sollte der Fall sein, wenn er sich aufstellen lässt). Sollte kein Gewinner hervorgehen, wird zwischen den gleichliegenden eine Stichwahl durchgeführt.
In der 2. Runde wird dann der Schriftführer gewählt,...

Die Wahl wird im Protokoll festgehalten (Kandidaten und deren Stimmen) und muss dann zum Amtsgericht als Anhang für den Registereintrag.

So haben wir das immer in unserem Verein (Jugendzentrum) gemacht, aber diese Gesetze gelten schließlich für alle.

Wirf mal ´nen Blick in die beiden Links bzw. ins BGB.
Hoffe ich konnte Dir helfen.
Gruß Marcel
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Okt 2003 12:13   Titel: Antworten mit Zitat

Wow vielen, vielen Dank

ja den einen Link kannte ich schon...aber der andere ist echt klasse
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