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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 15:52 Titel: Rechtliche Fragen |
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habe folgende Frage:
Ich bin in einem Fitnesstudio, aber den Vertrag wollte ich 3 Monate vorher kündigen weil ich wegen meinem Studium und etc. wenig Zeit dafür habe. Habe die Kündigung aber leider 2-3 Tage später abgegeben, weil wie halt wenig Zeit hatte. Der Vertrag hätte normal am 31.8. geendet, jetzt hat er sich um ein halbes Jahr verlängert.
Dann haben die von mir dennoch die 229 Euro für ein halbes Jahr verlangt, weil auch wenn nur 2-3 Tage zu spät die Kündigung; Vertragsbedingungen sind Vertragsbedingungen.
Hab dann heute mit dem Chef von dem Laden gesprochen und der stellt sich halt quer und verlangte definitiv das Geld auch wenn ich nie Zeit hätte den Laden zu besuchen. Auf jeden Fall kams dann zum Streit zwischen ihm und mir und daraufhin musste ich meine Karte abgeben und er hat mich rausgeschmissen und mir Hausverbot erteilt. Danach sagte er das er den Fall dann an ein Inkassounternehmen weiterleiten werde und ich vom Anwalt hören würde, wenn ich nicht zahlen würde.
Jetzt meine Fragen:
Also eigentlich müsste ich ja jetzt die 229 Euro bezahlen, aber er hat mich ja jetzt rausgeworfen und mir Hausverbot erteilt, muss ich das dennoch bezahlen? Hab auch keine Karte mehr und kann somit die Leistungen nicht wahrnehmen.
Und kann er mich anzeigen, weil ich im Laden bisschen Stress gemacht habe? Also ich hab ihn nicht beschimpft, aber die Karte in eine Ecke geschmissen und eine Tür zugeknallt und beim rausgehen an seine Scheibe geschlagen (der Scheibe ist nix passiert). Aber er hat mir gesagt "Ausländer, geh zurück in dein Land. Du bist ein Stück Scheiße. Du bist asozial. Ich zerr dich nach draussen und hau dir da eine rein" usw. Könnte er mich jetzt wegen meinen Taten anzeigen und sollte ich ihn wegen Beleidigung anzeigen? Habe aber keine Zeugen, bringt wohl nix oder?
Bitte um Hilfe!
Wäre sehr dankbar!
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 15:58 Titel: |
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Rechtschutzversicherung anrufen, Erstberatung beim anwalt und dann den Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen.
Das er dich nicht aus dem Vertrag raus lässt ist sein gutes Recht. zu spät ist leider zu spät. da kann man nur auf Kulanz hoffen.
Alles weitere mit Hausverbot und weiterem Vertrag würde ich von einem Anwalt klären lassen und gleich die Thematik mit beleidigung auch. Aufgrund der rassisischen Aussage ist es bestimmt ein heikles Thema und der junge Mann würde das nur ungern in der Tagespresse diskutiert sehen
Gruß 11
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 15:58 Titel: Re: Rechtliche Fragen |
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gfb1907 hat folgendes geschrieben: |
habe folgende Frage:
Ich bin in einem Fitnesstudio, aber den Vertrag wollte ich 3 Monate vorher kündigen weil ich wegen meinem Studium und etc. wenig Zeit dafür habe. Habe die Kündigung aber leider 2-3 Tage später abgegeben, weil wie halt wenig Zeit hatte. Der Vertrag hätte normal am 31.8. geendet, jetzt hat er sich um ein halbes Jahr verlängert.
Dann haben die von mir dennoch die 229 Euro für ein halbes Jahr verlangt, weil auch wenn nur 2-3 Tage zu spät die Kündigung; Vertragsbedingungen sind Vertragsbedingungen.
Hab dann heute mit dem Chef von dem Laden gesprochen und der stellt sich halt quer und verlangte definitiv das Geld auch wenn ich nie Zeit hätte den Laden zu besuchen. Auf jeden Fall kams dann zum Streit zwischen ihm und mir und daraufhin musste ich meine Karte abgeben und er hat mich rausgeschmissen und mir Hausverbot erteilt. Danach sagte er das er den Fall dann an ein Inkassounternehmen weiterleiten werde und ich vom Anwalt hören würde, wenn ich nicht zahlen würde.
Jetzt meine Fragen:
Also eigentlich müsste ich ja jetzt die 229 Euro bezahlen, aber er hat mich ja jetzt rausgeworfen und mir Hausverbot erteilt, muss ich das dennoch bezahlen? Hab auch keine Karte mehr und kann somit die Leistungen nicht wahrnehmen.
Und kann er mich anzeigen, weil ich im Laden bisschen Stress gemacht habe? Also ich hab ihn nicht beschimpft, aber die Karte in eine Ecke geschmissen und eine Tür zugeknallt und beim rausgehen an seine Scheibe geschlagen (der Scheibe ist nix passiert). Aber er hat mir gesagt "Ausländer, geh zurück in dein Land. Du bist ein Stück Scheiße. Du bist asozial. Ich zerr dich nach draussen und hau dir da eine rein" usw. Könnte er mich jetzt wegen meinen Taten anzeigen und sollte ich ihn wegen Beleidigung anzeigen? Habe aber keine Zeugen, bringt wohl nix oder?
Bitte um Hilfe!
Wäre sehr dankbar! |
Hm..wie das is mit der fristgerechten Kündigung weiß ich nich genau, aber da wird sich wohl nix machen lassen...
Diese Beleidigungen darfst du aber niemals auf dir sitzen lassen! son ein Arschloch! Was denkt der sich..da würde ich auf jeden Fall mal zu Polizei gehn, wobei du ihm natürlich nix nachweisen kannst!
Lass dir von nem Anwalt helfen, der kennt die rechtlichen Grundlagen..unter Umständen hast du ja Glück und findest hier nen Jura-studenten!
Viel Glück !
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 16:08 Titel: |
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ok danke!
hmm wegen den Beleidungen werde ich mich mal bei meinem Rechtsanwalt erkundigen. Wird aber wohl schwer ohne Zeugen.
Und wenn ich die 229 Euro gezahlt habe, kann er mich dann noch zusätzlich zu irgendwas verklagen oder mehr Geld verlangen? Irgendwie sowas wie "versuchte Sachbeschädigung" oder so? Weil dann würde ich sagen, ok zahle ich einfach die 229 und habe meine Ruhe.
Außerdem als ich meine Karte zurück geben musste, hätte ich eigentlich noch meine 5 Euro Pfand für die Karte bekommen müssen, die ich am Anfang des Vertrages bezahlt hatte. Aber selbst die hat er mir nicht gegeben, aber naja das ist wohl eher was kleines.
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 16:31 Titel: |
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Hallo,
ich bin Rechtsanwalt, darf und werde hier aber keine Rechtsberatung erteilen !!!
Dein Sachverhalt ist komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheinen mag, und Du solltest Dir anwaltliche Hilfe besorgen. Spätestens wenn Du nicht zahlst, wird die Gegenseite ein Inkassounternehmen/ einen Rechstanwalt einschalten.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 2 Apr 2008 09:26, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 16:46 Titel: |
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kickers96 hat folgendes geschrieben: |
Hallo,
ich bin Rechtsanwalt in Oldenburg, darf und werde hier aber keine Rechtsberatung erteilen !!!
Dein Sachverhalt ist komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheinen mag, und Du solltest Dir anwaltliche Hilfe besorgen. Spätestens wenn Du nicht zahlst, wird die Gegenseite ein Inkassounternehmen/ einen Rechstanwalt einschalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Boekhoff |
jetzt habe ich noch mehr Angst.
Naja ich werde die 229 Euro auf jeden Fall bezahlen und mich auch morgen beim Anwalt informieren und dann erstmal hoffen das nichts weiteres an Anzeigen kommt.
Danke.
P.S.: Der Thread kann ja offen gelassen werden, falls jemand anderer auch mal rechtliche Fragen hat.
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 16:53 Titel: |
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@ gfb:
angst brauchst du nicht zu haben, aber das ganze ist einfach komplex:
kündigung, fristen, vertragsverlängerung, fragen zur zahlung, hausrecht/ hausverbot, AGB-recht, straftatbestände wie beleidigung etc.
aber die 229 zu zahlen, ist erstmal eine gute idee, dann besänftigt man die gegenseite auch. manchmal muss man einfach über seinen schatten springen, auch wenn der gegner ein totaler idiot ist. idioten können einem nämlich sehr schön das leben schwer machen, wenn sie wollen...
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 17:00 Titel: |
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Gute Hilfe von kickers96
Denke auch, dass man erstmal zahlen sollte und auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten.
Gruß 11
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 17:10 Titel: |
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Wenn du das Geld bezahlst sehe ich keine Notwendigkeit mehr zu einem Anwalt zu gehen.
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 17:17 Titel: |
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rauuul hat folgendes geschrieben: |
Wenn du das Geld bezahlst sehe ich keine Notwendigkeit mehr zu einem Anwalt zu gehen. |
Wieso das nicht? er hat Hausverbot und kann dementsprechend seine Leistung nicht empfangen. Also ich würde die Geschichte nicht einfach so auf sich beruhen lassen, zumindest nicht ohne mit dem Kerl zu reden, oder aber sonst mit einem Anwalt...
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 17:23 Titel: |
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#11 hat folgendes geschrieben: |
rauuul hat folgendes geschrieben: |
Wenn du das Geld bezahlst sehe ich keine Notwendigkeit mehr zu einem Anwalt zu gehen. |
Wieso das nicht? er hat Hausverbot und kann dementsprechend seine Leistung nicht empfangen. Also ich würde die Geschichte nicht einfach so auf sich beruhen lassen, zumindest nicht ohne mit dem Kerl zu reden, oder aber sonst mit einem Anwalt... |
Naja, dass er die Leistung jetzt nicht empfangen kann ist ja nicht Schuld des Betreibers. Mit seinem Auftreten hat er sicherlich gegen Puntke der Hausordnung verstoßen, eventuell bezieht sich eben ein Teil des Vertrages darauf, dass der Betreiber das Recht hat bei Missachtung der Hausordnung das Mitglied des Hauses zu verweisen, unter Einbehaltung der zu zahlenden Beiträge.
Naja bin kein Rechtswissenschaftler, kenne aber ähnliche Regelungen aus dem Versicherungsrecht bei Obliegenheitsverletzungen usw.
Würde aber aufgrund der Beleidigungen auch weiter gehen, anstatt einfach zu zahlen. Würde denke ich nen Kompromiss anstreben: Du musst nicht zahlen, er bekommt keine Anzeige und Negativpresse. Ob das machbar ist weiß cih natürlich nicht!
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 17:31 Titel: |
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Don Chris hat folgendes geschrieben: |
Naja, dass er die Leistung jetzt nicht empfangen kann ist ja nicht Schuld des Betreibers. Mit seinem Auftreten hat er sicherlich gegen Puntke der Hausordnung verstoßen, eventuell bezieht sich eben ein Teil des Vertrages darauf, dass der Betreiber das Recht hat bei Missachtung der Hausordnung das Mitglied des Hauses zu verweisen, unter Einbehaltung der zu zahlenden Beiträge. |
Also nachdem ich eine Tür zugeknallt habe, sagte er "alles klar, Türen zuknallen verstößt gegen die Hausordnung, kannst deine Karte jetzt abgeben". Auf das Geld bestand er immer, vor und nach dem Streit.
Don Chris hat folgendes geschrieben: |
Würde aber aufgrund der Beleidigungen auch weiter gehen, anstatt einfach zu zahlen. Würde denke ich nen Kompromiss anstreben: Du musst nicht zahlen, er bekommt keine Anzeige und Negativpresse. Ob das machbar ist weiß cih natürlich nicht! |
Naja ich denke das ich bei den Beleidigungen LEIDER nichts machen kann, weil ich einfach keine Zeugen habe. Ich würde natürlich gerne was machen, aber ich denke die Chancen stehen da eher schlecht für mich. Mal sehen was morgen der Anwalt dazu sagt.
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2007 07:53 Titel: |
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wie gesagt: es ist KEINE rechtsberatung, aber:
der verweis auf die hausordnung/ das hausrecht und das abnehmen deiner karte könnten den charakter einer außerordentlichen fristlosen kündigung seitens des betreibers (vermieters) haben...
das bedarf der prüfung durch einen rechtsanwalt. dann wärst du nämlich fein raus aus der ganzen sache...
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2007 09:35 Titel: |
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kickers96 hat folgendes geschrieben: |
wie gesagt: es ist KEINE rechtsberatung, aber:
der verweis auf die hausordnung/ das hausrecht und das abnehmen deiner karte könnten den charakter einer außerordentlichen fristlosen kündigung seitens des betreibers (vermieters) haben...
das bedarf der prüfung durch einen rechtsanwalt. dann wärst du nämlich fein raus aus der ganzen sache... |
Dann wäre es aber sinnlos vorher das Geld zu bezahlen. Ich hab das doch richtig verstanden, dass er das Studio eh nicht mehr besuchen wil, oder?
Also entweder bezahlt er das Geld, und der Drops ist gelutscht oder er lässt sich sobald Forderungen auf ihn zukommen rechtlich beraten. Das Geld bezahlen und dann zum Anwalt gehen ist sinnfrei, weil es dann nichts mehr zu regeln gibt.
Edit: Der Rat "erstmal das Geld zu bezahlen" und dann 3 Posts später darüber nachzudenken, dass das vielleicht eine Kündigung sein könnte ist übrigens harter Tobak
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2007 09:54 Titel: |
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@ raul:
er hat geschrieben:
Hab auch keine Karte mehr und kann somit die Leistungen nicht wahrnehmen.
das klang für mich nicht danach, dass er die leistungen nicht mehr wahrnehmen will, da er ja jetzt ein halbes jahr zusätzlich beiträge zahlen muss.
gruß
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2007 13:01 Titel: |
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also am Anfang WOLLTE ich ja nicht die Leistungen wahrnehmen, sprich den Vertrag trotz der verspäteten Kündigung noch zum 31.8. kündigen. Hab gehofft das wenn ich freundlich mit ihm rede, das er da eventuell entgegenkommt. Aber das ging ja nicht und dann nach dem Streit, hab ich Hausverbot bekommen und musste die Karte abgeben und jetzt, selbst wenn ich das Geld bezahle, KÖNNTE ich die Leistungen nicht wahrnehmen, selbst wenn ich jetzt wollte.
Und das mit dem Geld bezahlen; bevor das großartig vors Gericht geht etc. zahle ich lieber das Geld und das Ding ist gegessen. Aber da frage ich erstmal noch meinen Anwalt, ob ich überhaupt bezahlen muss oder wie o.g. wegen fristloser Kündigung und das ich die Leistungen eh nicht mehr wahrnehmen kann, ob ich da eventuell auch ohne Bezahlung rauskomme.
EDIT: Also der Anwalt sagt das ich da mit einem Bekannten als Zeugen hingehen soll und wenn er dann nochmal das Hausverbot bestätigt und ich weiterhin keine Karte habe, das ich dann das Geld nicht bezahlen muss. Und gegen die Beleidigungen etc. kann ich nur was machen wenn ich es beweisen kann, sprich Zeugen habe. Also kann ich nichts machen.
Ich werde dann mit einem Bekannten da nochmal hingehen, das ich nen Zeugen habe. Wenn er das Hausverbot vor dessen Augen bestätigt und mir meine Karte nicht gibt, dann habe ich einen Zeugen.
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2007 14:58 Titel: |
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dann halt uns hier auf jedenfall mal auf dem laufenden.
Drücke dir die daumen das er es nochmals bestätigt
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alex27
2. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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Verfasst am: 30 Aug 2007 16:37 Titel: |
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Warum bietest Du ihm nicht einfach an, dass Du die Häfte zahlst und die Sache dann erledigt ist. Wenn er klug ist, geht er darauf ein. Allerdings solltest Du dir das dann schriftlich bestätigen lassen.
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2007 17:22 Titel: |
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alex27 hat folgendes geschrieben: |
Warum bietest Du ihm nicht einfach an, dass Du die Häfte zahlst und die Sache dann erledigt ist. Wenn er klug ist, geht er darauf ein. Allerdings solltest Du dir das dann schriftlich bestätigen lassen. |
Die Frage ist natürlich, ob jemand, der Aussagen wie
Zitat: |
"Ausländer, geh zurück in dein Land. Du bist ein Stück Scheiße. Du bist asozial. Ich zerr dich nach draussen und hau dir da eine rein" |
von sich gibt und mit einem Inkassounternehmen statt einer Klage droht, so klug ist. Ich würde vielmehr schätzen, dass er so dumm ist, das Hausverbot etc. auch vor Zeugen zu wiederholen. Dann müsste gfb1907 laut anwaltlicher Auskunft ja gar nichts mehr zahlen. Ich würde es daher auf jeden Fall drauf ankommen lassen...
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alex27
2. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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Verfasst am: 30 Aug 2007 18:08 Titel: |
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Wenn er sich den Ärger antun will, soll er es so machen. Aber es ist ja gut möglich, dass es der andere mit etwas Abstand auch anders sieht. Ich würds in jedem fall versuchen.
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2007 18:31 Titel: |
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Grundsätzlich ist es doch so:
Keine Leistung ohne Gegenleistung. Das ist jedenfalls der Grundsatz bei gegenseitigen Verträgen...
Du hast mit dem Fitnessstudio bzw. mit dem Inhaber einen solchen geschlossen, also kann er eigentlich kein Geld kassieren, wenn er dir Hausverbot erteilt hat.
Es sei denn, Du hast gegen die Hausordnung etc. verstoßen...
Geh´ zum Anwalt
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2007 18:38 Titel: |
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bennihei. hat folgendes geschrieben: |
Geh´ zum Anwalt |
War er schon. Lies mal alles
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2007 19:17 Titel: |
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So habs nun nochmal gelesen...
Dann habe ich ja mit meiner Prognose weitgehend Recht gehabt...
Bei synallagmatischen (gegenseitigen) Verträgen gibts die eine Leistung nur dann, wenns auch die andere gibt
Auf die Beleidigungen kannste doch scheissen...
Gibt halt komische Menschen...
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 31 Aug 2007 13:46 Titel: |
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Und lies dir nochmal deinen Vertrag durch. Ich weiss von nem Kumpel, dass bei Umzug ein Grund für eine Vertragsauflösung vorlag.
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