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Gast
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Verfasst am: 11 Dez 2007 15:24 Titel: Frage zur Vollstreckung (Gerichtsvollzieher Zoll) |
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Hallo!
Bei einem guten Freund von mir kommt morgen der Gerichtsvollzieher vom Zoll. Nun ist er in Sorge, dass er seinen Laptop pfänden könnte. Der Laptop gehört allerdings seiner Freundin und ist noch nicht komplett bezahlt. Kann er ihn jetzt trotzdem pfänden da sie zusammen wohnen oder nicht?
Hatte da keine passende Antwort drauf...
Zuletzt bearbeitet von Gast am 11 Dez 2007 16:42, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 11 Dez 2007 16:04 Titel: |
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Wenn der Gerichtsvollzieher Gegenstände gepfändet hat, die dem Schuldner gar nicht gehören, ist zunächst folgendes zu bedenken: Der Gerichtsvollzieher prüft nicht, wem was gehört in der Wohnung. Vielmehr darf er vermuten, dass alle Sachen, die sich in der Wohnung des Schuldners befinden, auch ihm gehören. Das gilt nicht, wenn offensichtlich ist, dass der Gegenstand einem anderen gehört. Das Eigentum des anderen muss vor Ort schriftlich z.B. mit Rechnungen oder Quittungen belegt werden. Wurde fremdes Eigentum gepfändet, muss der betroffene Eigentümer mit Hilfe einer sog. Drittwiderspruchsklage vor Gericht sein Eigentum zurückfordern.
http://www.schuldnerhilfe.de/beratung/tipps/tipp3.htm
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Gast
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Verfasst am: 11 Dez 2007 16:17 Titel: |
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im Post zuvor wurde bereits alles wissenswerte gesagt. Wenn man sich den Text vorne anguckt und wenn man davon ausgeht, dass der so richtig ist, wird weder der Staat verscheißert noch Kriminellen geholfen(der Laptop gehört ihm ja wirklich nicht).
Zuletzt bearbeitet von Gast am 14 Dez 2007 13:32, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 11 Dez 2007 16:27 Titel: Frage zur Vollstreckung vom Gerichtsvollzieher (Zoll) |
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avilian hat folgendes geschrieben: |
Auf jeden Fall den Laptop entfernen und zur Freundin bringen, es sei denn es gibt irgendeinen Beleg dafür, dass der ihr gehört. Sofern er weiß, dass der Gerichtsvollzieher kommt sollte er sowieso alles rausschaffen, was irgendwie von Wert ist und gepfndt werden kann. |
Jo, habe aber gelsen, dass es mit Geldbuse oder Freiheitsstrafe geandet werden kann. Ich denke mal, dass sie nen Beleg hat, stammt ja aus einer Ratenzahlung.
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Gast
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Verfasst am: 11 Dez 2007 16:59 Titel: Re: Frage zur Vollstreckung vom Gerichtsvollzieher (Zoll) |
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PockenPaul hat folgendes geschrieben: |
avilian hat folgendes geschrieben: |
Auf jeden Fall den Laptop entfernen und zur Freundin bringen, es sei denn es gibt irgendeinen Beleg dafür, dass der ihr gehört. Sofern er weiß, dass der Gerichtsvollzieher kommt sollte er sowieso alles rausschaffen, was irgendwie von Wert ist und gepfndt werden kann. |
Jo, habe aber gelsen, dass es mit Geldbuse oder Freiheitsstrafe geandet werden kann. Ich denke mal, dass sie nen Beleg hat, stammt ja aus einer Ratenzahlung. |
Wenn das zeug bei deiner Freundin steht und nichts darauf hinweist, dass es deins ist, werden sie es dir auch nicht nachweisen.
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Gast
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Verfasst am: 13 Dez 2007 22:25 Titel: |
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Nehme den Kommentar zurück (siehe unten!)
Zuletzt bearbeitet von Gast am 13 Dez 2007 23:10, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 13 Dez 2007 22:29 Titel: |
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@ Management:
Und ich finde deine Äußerungen ohne jede Kenntnis des Falles eine ausgewachsene Frechheit!!!
Es gibt viele Fälle, durch die man ohne großartig etwas daran ändern zu können, in eine solche Situation kommt.
Also unterlasse bitte solche Beiträge!
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Gast
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Verfasst am: 13 Dez 2007 22:31 Titel: |
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Zumal es doch hier gar nicht um Pockenpaul selbst geht oder hab ich mich verlesen?
@Pocke: Wie ist es denn nun ausgegangen?
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Gast
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Verfasst am: 13 Dez 2007 23:08 Titel: |
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Arne28585 hat folgendes geschrieben: |
@ Management:
Und ich finde deine Äußerungen ohne jede Kenntnis des Falles eine ausgewachsene Frechheit!!!
Es gibt viele Fälle, durch die man ohne großartig etwas daran ändern zu können, in eine solche Situation kommt.
Also unterlasse bitte solche Beiträge! |
Mag sein, das ich etwas übertrieben habe, jedoch sollte man sich bewusst sein, dass hier gegebenenfalls Kriminellen geholfen wird, soetwas kann ich nicht tollerieren, denn das Hauptzollamt steht nicht vor der Tür wenn es um Belanglosigkeiten geht, daher finde ich den Thread mehr als "ausgewachsene Frechheit".
Gute Nacht!
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Gast
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Verfasst am: 13 Dez 2007 23:13 Titel: |
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Management hat folgendes geschrieben: |
Mag sein, das ich etwas übertrieben habe, jedoch sollte man sich bewusst sein, dass hier gegebenenfalls Kriminellen geholfen wird, soetwas kann ich nicht tollerieren, denn das Hauptzollamt steht nicht vor der Tür wenn es um Belanglosigkeiten geht, daher finde ich den Thread mehr als "ausgewachsene Frechheit".
Gute Nacht! |
Du sollst es auch nicht toll finden, sondern nur tolerieren.
Der war unglaublich gut.
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Gast
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Verfasst am: 13 Dez 2007 23:23 Titel: |
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HSarpei hat folgendes geschrieben: |
Management hat folgendes geschrieben: |
Mag sein, das ich etwas übertrieben habe, jedoch sollte man sich bewusst sein, dass hier gegebenenfalls Kriminellen geholfen wird, soetwas kann ich nicht tollerieren, denn das Hauptzollamt steht nicht vor der Tür wenn es um Belanglosigkeiten geht, daher finde ich den Thread mehr als "ausgewachsene Frechheit".
Gute Nacht! |
Du sollst es auch nicht toll finden, sondern nur tolerieren.
Der war unglaublich gut. |
Geschickte Doppeldeutigkeiten von mir
Nein, mal ehrlich sowas ist der Anfang von Threads wie "Tipps & Tricks: So verscheißer ich den Staat"
Denke sogar, das man gerichtlich dagegen vorgehen könnte, hätte ich dafür nur die entsprechende Zeit...
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Gast
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Verfasst am: 14 Dez 2007 01:33 Titel: |
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meine fresse, was bist du denn für einer??? @management
da kann man nur mit dem kopf schütteln...
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Gast
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Verfasst am: 14 Dez 2007 10:35 Titel: |
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Management hat folgendes geschrieben: |
Denke sogar, das man gerichtlich dagegen vorgehen könnte, hätte ich dafür nur die entsprechende Zeit... |
Ich wollte nichts in den Fred schreiben, weil das für mich Rechtsberatung ist, aber hier muss ich jetzt doch mal fragen gegen was du hier gerichtlich bitte vorgehen willst?
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Gast
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Verfasst am: 14 Dez 2007 11:51 Titel: |
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Management...klasse wie du dich nur weiter reinreitest...
dieser thread ist weder verwerflich noch geht es darum den staat zu bescheißen. hier geht es einzig und allein um die rechtliche situation wie es mit der pfändung von fremdeigentum steht.
auch die vorschläge hier drin die (teilweise) fragwürdige und gesetzeswidrige handlungen beinhalten wirst du tlerieren müssen, ich kann nämlich auch freiweg sagen das man geld dadurch bekommt wenn man ne bank überfällt. Damit mache ich mich nicht strafbar, strafbar macht sich dann frühestens der der dies tut...
auf die illegalität wurde hier sogr hingewiesen, was nichts an der ursprünglichen intention des threads ändert welche rechtlich völlig in ordnung ist.
im übrigen kann man schneller probleme mit dem zoll bekommen als einem lieb ist, asiatischen betrügern bei ebay sei dank. Eine unterstellung von "kriminellen" ist also nur absolut arrogant und zeugt vom absoluten unwissen bezüglich des zolls.
Herzlichen glückwunsch zur eigenen bloßstellung management...
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Gast
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Verfasst am: 14 Dez 2007 13:23 Titel: |
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rauuul hat folgendes geschrieben: |
Management hat folgendes geschrieben: |
Denke sogar, das man gerichtlich dagegen vorgehen könnte, hätte ich dafür nur die entsprechende Zeit... |
Ich wollte nichts in den Fred schreiben, weil das für mich Rechtsberatung ist, aber hier muss ich jetzt doch mal fragen gegen was du hier gerichtlich bitte vorgehen willst? |
Das würd mich in der Tat auch interessieren
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alex27
2. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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Verfasst am: 14 Dez 2007 14:55 Titel: |
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Mein Gott, muss jetzt hier jeder Korinthen kacken und auf dem armen Kerl rumhacken. Ich glaube, jeder weiß was er meint. Dass jetzt wieder alle schlauen Juristen aus den Löchern kommen und ihm jetzt das Wort rumzudrehen, ist genauso daneben wie die ein oder andere seiner - vielleicht etwas unüberlegten - Aussagen.
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 14 Dez 2007 15:22 Titel: |
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Hi!
Habe eben mit ihm telefoniert. Sie haben sich auf eine Ratenzahlung geeinigt, es waren ja "nur" 170 Euro, in drei Raten gezahlt und alles ist gegessen. Den Laptop hat er auch offen stehen lassen....
Brigens war es eine Überbezahlung von der Agentur für Arbeit, keine kriminelle sache.
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Gast
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Verfasst am: 14 Dez 2007 15:26 Titel: |
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TRF hat folgendes geschrieben: |
ich kann nämlich auch freiweg sagen das man geld dadurch bekommt wenn man ne bank überfällt. Damit mache ich mich nicht strafbar, strafbar macht sich dann frühestens der der dies tut... |
Wenn er es aber dann deswegen tut, bist du (spätestens) auch dran. Aber das nur am Rande. Ansonsten stimme ich deinem Beitrag zu.
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 14 Dez 2007 16:43 Titel: |
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@ management:
wie alt bist du, wenn ich fragen darf ?
gruß
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alex27
2. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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Verfasst am: 14 Dez 2007 17:00 Titel: |
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@ daennie: Mein Post bezog sich eigentlich auf alle über meinem. Ich war nur der Meinung, dass es gereicht hätte, dass ihm einer gesagt hätte, wenn er nicht recht hat. Wenn ein juristischer Laie der Auffassung ist, es sei anrüchig Gegenstände aus der Wohnung zu schaffen, kurz bevor der Gerichtsvollzieher kommt, so kann ich ihm das nicht übel nehmen. Im übrigen glaube ich kaum, dass irgend jemand hier das so genau beurteilen kann. Das Vollstreckungsrecht ist leider so kompliziert, dass es die meisten Anwälte nicht beherrschen. Umso mehr gilt das, da es sich hier ja um die Vollstreckung einer öffentlich-rechtlichen Forderung handelt.
PS: Das EInzige, was ich hier rieche, ist deine Klugscheisserei.
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Gast
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Verfasst am: 14 Dez 2007 17:10 Titel: |
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alex27 hat folgendes geschrieben: |
@ daennie: Mein Post bezog sich eigentlich auf alle über meinem. Ich war nur der Meinung, dass es gereicht hätte, dass ihm einer gesagt hätte, wenn er nicht recht hat. Wenn ein juristischer Laie der Auffassung ist, es sei anrüchig Gegenstände aus der Wohnung zu schaffen, kurz bevor der Gerichtsvollzieher kommt, so kann ich ihm das nicht übel nehmen. Im übrigen glaube ich kaum, dass irgend jemand hier das so genau beurteilen kann. Das Vollstreckungsrecht ist leider so kompliziert, dass es die meisten Anwälte nicht beherrschen. Umso mehr gilt das, da es sich hier ja um die Vollstreckung einer öffentlich-rechtlichen Forderung handelt.
PS: Das EInzige, was ich hier rieche, ist deine Klugscheisserei. |
Danke, dass du mir insgeheim Recht gibst
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alex27
2. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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Gast
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Verfasst am: 14 Dez 2007 19:15 Titel: |
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Arne28585 hat folgendes geschrieben: |
TRF hat folgendes geschrieben: |
ich kann nämlich auch freiweg sagen das man geld dadurch bekommt wenn man ne bank überfällt. Damit mache ich mich nicht strafbar, strafbar macht sich dann frühestens der der dies tut... |
Wenn er es aber dann deswegen tut, bist du (spätestens) auch dran. Aber das nur am Rande. Ansonsten stimme ich deinem Beitrag zu. |
nicht wirklich. Solange ich nicht konkret werde und sage "die und die bank" kann man mir nichts vorwerfen. Man kann die verantwortung an mich dann nicht abschieben solange ich niemanden konkret zu einer straftat aufgefordert habe...
gedanken und meinungen sind laut grundgesetz frei, einzig handlungen strafbar (bitte nicht zerpflücken, ich weiß selbst das man das an sich nicht so reduzieren kann)
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