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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 22:03 Titel: Neues Bosman Urteil |
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Urteil löst Erdbeben im Transfersystem aus
Bosman, der Zweite
"Ein neues Urteil des internationalen Sportgerichts erschüttert das Transfersystem des Fußballs. Kicker können Verträge nun einseitig kündigen - die Klubs werden Probleme bekommen."
Von Bosman zu Webster
Ich wollte eigentlich zuerst gleich dazu schreiben, was ich davon halte. Aber ich muss das ganze erstmal sacken lassen.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 31 Jan 2008 22:30, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 22:09 Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von Gast am 31 Jan 2008 22:12, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 22:11 Titel: |
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gibt aber nen widerspruch: ist es nicht so festgelegt, dass spieler erst 1/2 jahr vor vertragsende mit anderen vereinen in kontakt treten dürfen?
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 22:11 Titel: |
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Das ist verdammt nochmal schrecklich.... Da bildet man z.B. junge Spieler aus, dann klingelt Real bei denen an der Tür und für wenig Geld weg ist..
Wow was soll man davon halten
Bis 28, kann man nach dem 3ten Vertragsjahr gehen, als Entschädigung gibts dann die Summe des Gehalts das man bis zum Vertragsende bekommen würde?
Zuletzt bearbeitet von Gast am 31 Jan 2008 22:13, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 22:12 Titel: |
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Was hat diese Regelung denn für einen Sinn?
Das führt doch nur zur Polarisierung... Wenn die Spieler nach 3 Jahren ablösefrei wechseln dürfen, haben doch die Vereine mit der größten sportlichen Perspektive die beste Chance den Spieler zu "verpflichten"... oder sehe ich da jetzt was falsch?
Dann werden also fast alle Talente, die ein relativ kleiner Verein großgezogen hat, also ablösefrei, ohne Gewinn für den Ausbildungsclub wechseln können?
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 22:32 Titel: |
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RoyMakky hat folgendes geschrieben: |
omg |
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man zu diesem Thema mehr als nur einen Einzeiler zum besten geben kann, wenn man sich entschließt sich zum Thema zu äußern. Ich empfehle also die Verinnerlichung der Forenregeln, denn weitere inhaltlose Einzeiler(Spam) möchte ich von dir nicht lesen müssen. Also streng dich mal ein bisschen an.
Gruß, Matze
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 22:35 Titel: |
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Witzig finde ich im Kommentar der SZ die Anmerkung, dass Vereine, die in Aktiengesellschaften umgewandelt sind, nun anscheinend nicht mehr Unsummen ausgeben dürfen. Sprich, beispielsweise keine Talente mehr für viel Geld kaufen, weil das blanke Geldvernichtung ist und in einer AG dann anscheinend strafbar
Ansonsten ziemlicher Scheiß aus meiner Sicht. Ist ja schön und gut, dass auf Spielerrechte gepocht wird, aber Vereine sollte auch Rechte haben. Doch die verlieren seit Jahren, obwohl das System funktioniert. Nur einzelne Ochsen meinen, ihnen gehts schlecht und wir klagen mal was ein.
Klar hatte Bosman recht, aber dennoch waren mit dem System alle vertraut und zufrieden. Kann ich aber noch nachvollziehen.
Doch der Spinner jetzt.... da entzieht sich mir echt alles. Wenn ich einen Vertrag unterschreibe und nicht raus komme, dann bin ich meiner Meinung nach selber schuld, wenn ich die Auslöse nicht berappen kann.
Der Gag ist ja, je länger ein Spieler einen Vertrag unterschreibt, desto mehr ist er dem Verein wert, desto mehr Gehalt bekommt er. Also erstmal lange unterschreiben, viel kassieren und dann sagen....tschüss! Absolut assozial
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 22:37 Titel: |
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tjooooo naja ob das nun was ändert ... wenn Chelsea & co ein talent wirklich wollen bekommen sie ihn auch jetzt .... die grossen haben eh genug geld
doch nun kann auch der spieler sagen "ihr könnt mich mal ich hau ab"
mal schauen wie sich das entwickelt in den nästen jahren ...
doch in der CL sind sowieso immer die selben manschaften ... genau wie im uefa cup ...
doch finde ich macht es besonders den Inländischen wettbewerb kaputt
noch verhindert z.b. eine ablöseforderung von 5-10mio das Bayern einen sinnlos kauf machen jetzt können sie die liga für lau holen ... oder gilt es nur fürs ausland? wie bei dieser §17 klausel?
/edit 1996/97 war mehr oder weniger vor meiner aktiven fussballzeit
was war den da ... wenn bei einem spieler der vertrag auslief musste ein anderer verein trotzdem eine ablösezahlen oder hab ich den text falsch verstanden?
die 1996 der Belgier Jean Marc-Bosman vor Gericht erwirkt hatte. Er setzte damals durch, dass Spieler nach Vertragsende ablösefrei wechseln können – und stürzte die Vereine in eine tiefe Krise.
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/edit diese neue regel gilt genau wie $17 nur fürs ausland und das stars abwandern sind wir doch sowieso gewohnt
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 22:48 Titel: |
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Hast richtig verstanden. Bosman hat damals bewirkt, dass Spieler, deren Vertrag endete, anschließend ablösefrei wechseln konnten. Zuvor wurde auch bei einem auslaufenden Vertrag noch eine Ablöse fällig.
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 22:59 Titel: |
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CuDeFerro hat folgendes geschrieben: |
Hast richtig verstanden. Bosman hat damals bewirkt, dass Spieler, deren Vertrag endete, anschließend ablösefrei wechseln konnten. Zuvor wurde auch bei einem auslaufenden Vertrag noch eine Ablöse fällig. |
und wenn der verein den vertrag garnicht verlängern wollte aber trotzdem eine ablöse wollte hatte ich dann pech oder wie?
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 23:02 Titel: |
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genio1985 hat folgendes geschrieben: |
CuDeFerro hat folgendes geschrieben: |
Hast richtig verstanden. Bosman hat damals bewirkt, dass Spieler, deren Vertrag endete, anschließend ablösefrei wechseln konnten. Zuvor wurde auch bei einem auslaufenden Vertrag noch eine Ablöse fällig. |
und wenn der verein den vertrag garnicht verlängern wollte aber trotzdem eine ablöse wollte hatte ich dann pech oder wie? |
Darüber hatte man sich früher keine Gedanken gemacht. Das war das bestehende System und jeder hat danach gehandelt. Spieler wechselt, Ablöse wird fällig, Punkt. Bis Bosman kam...
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 23:04 Titel: |
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CuDeFerro hat folgendes geschrieben: |
Witzig finde ich im Kommentar der SZ die Anmerkung, dass Vereine, die in Aktiengesellschaften umgewandelt sind, nun anscheinend nicht mehr Unsummen ausgeben dürfen. Sprich, beispielsweise keine Talente mehr für viel Geld kaufen, weil das blanke Geldvernichtung ist und in einer AG dann anscheinend strafbar |
In einer AG ist das wohl nicht strafbar, deine Aktionäre werden dich aber abstrafen, wenn du so mit dem Geld umgehst und das kommt de facto aufs selbe raus.
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 23:08 Titel: |
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Sushirolle hat folgendes geschrieben: |
CuDeFerro hat folgendes geschrieben: |
Witzig finde ich im Kommentar der SZ die Anmerkung, dass Vereine, die in Aktiengesellschaften umgewandelt sind, nun anscheinend nicht mehr Unsummen ausgeben dürfen. Sprich, beispielsweise keine Talente mehr für viel Geld kaufen, weil das blanke Geldvernichtung ist und in einer AG dann anscheinend strafbar |
In einer AG ist das wohl nicht strafbar, deine Aktionäre werden dich aber abstrafen, wenn du so mit dem Geld umgehst und das kommt de facto aufs selbe raus. |
Ist ja schließlich das Geld der Aktionäre
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 23:20 Titel: |
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das nach ablauf eines vertrages keine ablösesumme fällig werden, hat mir immer eingeleuchtet. immerhin besteht kein vertragsverhältnis mehr mit dem verein.
nachdem der vertrag abgelaufen ist, ist der spieler vereinslos bzw. arbeitslos und dann darf ihn doch jeder einstellen der grad lust dazu hat. is doch nur logisch.
aber in dieser neuen regel sehe ich absolut keinen sinn. die folge daraus ist doch nur, dass in allen ligen eine deutliche zwei klassen-gesellschaft entsteht oder verschärft wird. sobald ein junger spieler bei einem verein ohne große sportliche perspektive (=ab platz 7 abwärts) einschlägt, kann ihn jeder für lau verpflichten, ohne dass die vereine gleichwertigen ersatz holen können.
wenn sie kein geld haben, können sie weder neue spieler kaufen noch viel jugendarbeit betreiben.
das würde die ablösesummen zwar mäßigen, was an sich eine gute sache ist, aber die spielergehälter würden explodieren um spieler noch einen höheren anreiz zu geben zu bleiben. dabei verdienen fussballspieler sowieso schon überproportional viel.
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2008 23:23 Titel: |
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genio1985 hat folgendes geschrieben: |
tjooooo naja ob das nun was ändert ... wenn Chelsea & co ein talent wirklich wollen bekommen sie ihn auch jetzt .... die grossen haben eh genug geld |
Das macht mMn schon einen Unterschied... Wenn beispielsweise Bremen, das ja bekanntermaßen einigen Talenten den Sprung zu etablierten Spielern ermöglicht, Spieler wie Diego oder Klose (nur als Beispiel...) nicht mehr halten kann, dann sollten sie auf jeden Fall für die gute Arbeit belohnt werden, die sie bei der Ausbildung dieser Spieler zu Stars geleistet haben...
Dann macht es zwar für Chelsea (oder einen anderen größeren Club) keinen Unterschied, ob man nun noch die 20 Mio Ablöse drauflegt... Aber was kann Bremen dann mit den 20 Mio anfangen? Davon können sie sich fast ne ganze neue Mannschaft kaufen...
Wie gesagt führt die neue Regelung mMn klar zur Polarisierung...
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Gast
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Verfasst am: 1 Feb 2008 00:27 Titel: |
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im grunde halb so wild... hört sich am anfang wild an, ists aber nur relativ...
ein spieler kann nach 3 bzw 2 Jahren Vertrag für eine Ablöse wechseln, die seinem noch ausstehendem Gehalt für die restliche Vertragslaufzeit entspricht...
-> letztenendes werden die Ablösesummen sinken, aber auch nicht gewaltig, zumindest in der Buli, die Mega-Summen gibts hier an Ablöse eh nicht...
-> Die Gehälter werden steigen, da die Vereine größere Anreize schaffen müssen, um die Spieler zu halten / zu locken... da aber die Gehälter steigen, steigen wiederrum auch die Ablösesummen...
Im großen und ganzen wird sich größtenteils nix ändern... lediglich beim abwerben von Talenten wirds problematisch, da diese naturgemäß einen hohen zukünftigen wert haben, aber kein großes gehalt bekommen...
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Gast
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Verfasst am: 1 Feb 2008 08:33 Titel: |
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ich seh schon den findigen Manager von morgen, der seinem Talent, von dem er weiß, dass ers nicht halten kann einen 30-Jahresvertrag aufschwatzt, um dann 27 Jahresgehälter Ablöse zu kassieren.
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Gast
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Verfasst am: 1 Feb 2008 09:32 Titel: |
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RoyMakky hat folgendes geschrieben: |
ich seh schon den findigen Manager von morgen, der seinem Talent, von dem er weiß, dass ers nicht halten kann einen 30-Jahresvertrag aufschwatzt, um dann 27 Jahresgehälter Ablöse zu kassieren. |
Wird es nicht geben, die FIFA erlaubt sowei ich das weiss nur begrenzte Verträge auf irgendwas zwischen 4 und 6 Jahre.
Aber mal andersrum, so schlecht finde ich die Sache nicht. Jetzt haben auch Deutsche Klubs die Möglichkeit Spieler zu bekommen, wenn sie ein wenig Geld locker machen, das gilt ja nur, wenn einer ins Ausland wechselt.
Bin aber mal gespannt was sich die Vereine einfallen lassen. Die werden sicherlich schon ihre Anwälte auf das Urteil gehetzt haben um zu sehen wie man das umgehen kann. Und auch da wird es möglichkeiten geben.
Das einzige was jetzt passiert ist doch, dass die Gehälter steigen und die Ablösesummen sinken. OK für den HSV könnte das heißen dumm gelaufen, aber manchmal hat man halt Pech. Diego z.B. fällt nicht drunter, da er erst im Herbst den Vertrag verlängert hat und deshalb die Frist von neuem beginnt,da könnte man an die Manager Glückwünsche richten, die haben gut reagiert und vor allem die Zeichen der Zeit erkannt.
Ich meine, dieses Verfahren läuft ja schon länger und das dieses Gehabe gegen EU Recht verstößt war eigentlich auch schon länger jedem ansatzweise klar, der mal eine Stunde EU Recht gehört hat.
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Gast
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Verfasst am: 1 Feb 2008 09:40 Titel: |
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Jetzt konkret im Fall von Özil. Wieviel Ablöse hätte Werder bezahlen müssen, wenn das Urteil schon vorher gültig wäre?
Özil hatte Vertrag bis 2009 und wieviel verdient? Ich glaub das wäre eine ziemlich kleine Summe nicht?
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Gast
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Verfasst am: 1 Feb 2008 09:51 Titel: |
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1907zico hat folgendes geschrieben: |
Jetzt konkret im Fall von Özil. Wieviel Ablöse hätte Werder bezahlen müssen, wenn das Urteil schon vorher gültig wäre?
Özil hatte Vertrag bis 2009 und wieviel verdient? Ich glaub das wäre eine ziemlich kleine Summe nicht? |
Nein, das EU Recht greift nur bei Grenzüberschreitenden Sachverhalten ein. Bedeutet innerhalb der Buli ändert sich nichts. Dazu kommt die Frage wielange Özil schon Profi bei Schalke war. 3 Jahre glaube ich nicht, dann wäre er 16 gewesen als er einen Profivertrag unterschrieben hat. Fällt also auch deshalb raus.
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Gast
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Verfasst am: 1 Feb 2008 09:55 Titel: |
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whisky1982 hat folgendes geschrieben: |
Diego z.B. fällt nicht drunter, da er erst im Herbst den Vertrag verlängert hat und deshalb die Frist von neuem beginnt,da könnte man an die Manager Glückwünsche richten, die haben gut reagiert und vor allem die Zeichen der Zeit erkannt. |
geht es bei dem Urteil darum, ob jemand bereits 3 Jahre in einem Vertrag ist, oder ob er 3 Jahre bei einem Verein ist? ich denke zweiteres...
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Gast
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Verfasst am: 1 Feb 2008 11:23 Titel: |
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RoyMakky hat folgendes geschrieben: |
whisky1982 hat folgendes geschrieben: |
Diego z.B. fällt nicht drunter, da er erst im Herbst den Vertrag verlängert hat und deshalb die Frist von neuem beginnt,da könnte man an die Manager Glückwünsche richten, die haben gut reagiert und vor allem die Zeichen der Zeit erkannt. |
geht es bei dem Urteil darum, ob jemand bereits 3 Jahre in einem Vertrag ist, oder ob er 3 Jahre bei einem Verein ist? ich denke zweiteres... |
In einem Vertrag. Sobal neu verhandelt worden ist und ein Neuer Vertrag abgeschlossen wurde, beginnt die Frist neu.
Ist auch logisch, da es darum geht die Arbeitnehmer Freizügigkeit nicht einzuschränken durch die lange Laufzeit von Verträgen. In dem Moment wo jemand neu unterschreibt, gibt er ja wieder seinen willen kund 3 oder wielange auch immer bei diesem Arbeitgeber bleiben zu wollen.
Das Urteil will nur verhindern, dass jemand auf Grund eines (jeweils des letzten) langfristigen Vertrages nicht ins Ausland wechseln kann.
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Gast
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Verfasst am: 1 Feb 2008 12:14 Titel: |
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Ich verstehe den Sinn hinter dem "Recht" nicht ganz. Wieso sollte jemand das zwangsläufige Recht haben, aus einem von ihm unterschriebenen Vertrag vorzeitig auszusteigen, nur weil der Arbeitsplatzwechsel grenzüberschreitend wäre?
Und verstösst das nicht vielmehr gegen geltendes EU-Recht bzgl. der freien Arbeitsplatzwahl, wenn nationale Verträge benachteiligt werden. Aus einem Vertrag zu gunsten eines inländischen Arbeitsplatzwechsels kann man ja nicht aussteigen.
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Gast
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Verfasst am: 1 Feb 2008 14:02 Titel: |
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flocki1860 hat folgendes geschrieben: |
Ich verstehe den Sinn hinter dem "Recht" nicht ganz. Wieso sollte jemand das zwangsläufige Recht haben, aus einem von ihm unterschriebenen Vertrag vorzeitig auszusteigen, nur weil der Arbeitsplatzwechsel grenzüberschreitend wäre?
Und verstösst das nicht vielmehr gegen geltendes EU-Recht bzgl. der freien Arbeitsplatzwahl, wenn nationale Verträge benachteiligt werden. Aus einem Vertrag zu gunsten eines inländischen Arbeitsplatzwechsels kann man ja nicht aussteigen. |
Bin in dieser Hinsicht juristisch nicht ausreichend firm, aber Fakt ist, dass dieser Paragraph 2001 auf Drängen der EU-Kommission in die Fifa-Statuten aufgenommen worden ist.
Demnach geht § 17 also absolut konform mit geltendem EU-Recht.
Die Unterscheidung zwischen inländischem und ausländischem Arbeitsplatzwechsel ist allerdings sehr sonderbar und mag mir auch nicht einleuchten.
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Gast
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Verfasst am: 1 Feb 2008 14:23 Titel: |
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CB United hat folgendes geschrieben: |
flocki1860 hat folgendes geschrieben: |
Ich verstehe den Sinn hinter dem "Recht" nicht ganz. Wieso sollte jemand das zwangsläufige Recht haben, aus einem von ihm unterschriebenen Vertrag vorzeitig auszusteigen, nur weil der Arbeitsplatzwechsel grenzüberschreitend wäre?
Und verstösst das nicht vielmehr gegen geltendes EU-Recht bzgl. der freien Arbeitsplatzwahl, wenn nationale Verträge benachteiligt werden. Aus einem Vertrag zu gunsten eines inländischen Arbeitsplatzwechsels kann man ja nicht aussteigen. |
Bin in dieser Hinsicht juristisch nicht ausreichend firm, aber Fakt ist, dass dieser Paragraph 2001 auf Drängen der EU-Kommission in die Fifa-Statuten aufgenommen worden ist.
Demnach geht § 17 also absolut konform mit geltendem EU-Recht.
Die Unterscheidung zwischen inländischem und ausländischem Arbeitsplatzwechsel ist allerdings sehr sonderbar und mag mir auch nicht einleuchten. |
Ist aber eigentlich einleuchtend.
Grenzüberschreitend = EU RECHT
Inland = RECHT des jeweiligen Landes und damit bei diesen Verträgen dann BGB RECHT.
Das EU Recht meist weiter gefasst ist als nationales Recht ist ja allgemein bekannt. Ich meine in Deutschland verstößt fast alles gegen EU Recht (deshalb bekommt Deutschland auch alle Nase lang einen über den Deckel) aber erst wenn es grenzüberschreitend wird kann man sich auf EU Recht berufen und den Eurpäischen Gerichtshof anrufen.
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