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Kontrollausschuss gegen Gomez - aber sonst geht´s noch DFB?!

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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 12:00   Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin der Meinung, dass es ohne eine gewisse Härte im Fußball einfach nicht geht, würde man diese Härte abschaffen könnte man Zweikämpfe vergessen weil jeder Spieler nur noch darauf achten ja nicht irgendwo den Gegner zu touchieren.

Hätte Maik Franz im Spiel häufiger zu illegalen Methoden gegriffen hätte sich der VFB oder Mario einfach an den DBF wenden sollen, mit Videobeweis ect.. Außerdem sollte ein wirklich illegales Spiel eben auch irgendwann mal dem Schiri auffallen.

Das alles ist kein Grund für die öffentliche Beleidigung, ich finde es nur gut und richtig, wenn das geahndet wird, und zwar auch mit einer Sperre! (Wenn auch nur symbolisch ein Spieltag). Das der VFB jetzt intern kene Strafe ausspricht finde ich auch schwach, wahrscheinlich ist es eine Trotzreaktion auf die Ermittlungen des DFB.

Zu dem Vorwurf an Maik Franz zu dem Fangesang, dass sehe etwas anders denn er beleidigt niemanden direkt sondern nur "Stuttgarter Schweine" also knapp 600.000. Toll finde ich es aber auch nicht, als verantwortungsvoller Profi sollte man kritische Fan-Rivalitäten nicht auch noch anheizen, Schalke-Dortmund oder Bremen-Hamburg versuchen das ja auch zu vermeiden.

Schlußendlich noch: Obwohl ich oben über eine gewisse notwendige Härte geschrieben habe möchte ich das nicht als Notwendigkeitserklärung des Tretertums Missverstanden wissen, wer ohne Rücksicht auf die Gesundheit oder mit absichtliche Fouls(verstecke ellbogenchecks ect) spielt gehört verwarnt oder gleich runter vom Platz.
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 15:29   Titel: Antworten mit Zitat

Genauso muss es sein.

ohne gewisse härte würde das spiel weniger spaß machen.
was maik franz gemacht hat war aber mehr als das! er hat ABSICHTLICH versucht gomez zu verletzten, und sowas kann nicht sein, das hätte der schiri bemerken müssen.
Ich will Gomez nicht verteidigen, für diese aussage muss er gesperrt werden vom DFB, mindestens 2spiele.
er hat sich ja nicht mal wirklich dafür entschuldigt!!!
Er sagt nur, dass er ne andere wortwahl hätte treffen müssen, aber nicht dass die aussage falsch war!

von daher sperre für gomez und die schiris müssen mehr auf absichtliches umtreten achten und bestrafen
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onno
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 17:06   Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kann leider einfach nicht folgen. Gomez soll gesperrt werden, weil er sagt dass Franz ein unfairer Spieler ist? Ok, das Arschloch war nicht so nett, aber das ist doch gang und gäbe, diese Sprache. Wer von uns sagt denn nicht ab und zu "Arschloch"?

Also wenn wir jetzt anfangen für Interviews sperren zu vergeben, dann weiss ich auch nicht mehr weiter...
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 17:09   Titel: Antworten mit Zitat

Naja, also wenn du dich durchs zivile Leben bewegst kannst du auch Ärger kriegen, wenn du das Wort "Arschloch" ständig gebrauchst.

Eine Sperre halte ich allerdings auch für überzogen, eine Geldstrafe sollte reichen. Eine Sperre wurde aber auch schon ausgeschlossen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 17:26   Titel: Antworten mit Zitat

Naja dennoch finde ich dass er gesperrt werden müsste...

und wenn nichtm dann muss er sich bei Franz dafür entschuldigen, und nicht nur sagen dass ihm die wortwahl leid tue
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VfBmaestro
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 17:32   Titel: Antworten mit Zitat

..? die wortwahl ist ja das einzig anstössige, was ihm zur last gelegt wird und wofür er sich entschuldigt hat. einzig und allein um das "arschloch" geht es, inhaltlich gibt es nix zu beanstanden....
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onno
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 17:34   Titel: Antworten mit Zitat


promillo1 hat folgendes geschrieben:
Naja dennoch finde ich dass er gesperrt werden müsste...

und wenn nichtm dann muss er sich bei Franz dafür entschuldigen, und nicht nur sagen dass ihm die wortwahl leid tue


Seit wann ist Kritik verboten? Warum sollte er sich dann für Kritik entschuldigen. Nur die Wortwahl war vielleicht nicht optimal. Und das hat er zugegeben!
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 17:48   Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin auch der Meinung, dass er zumindest für ein Spiel gesperrt werden soll. Der DFB muss der Linie die er eingeschlagen hat einfach folgen. Gestern hab ich in Bundesliga aktuell gesehn, dass Bobic mal wegen "die alte Bratwurst" ein Spiel sperre bekommen hat, das wäre ja lächerlich dem Gomez dafür keine zu geben. Außerdem erinnere ich auch gerne nochmals an Weidenfeller, der ebenfalls wegen einer Beschimpfung gesperrt wurde. Als Profi muss man sich einfach so weit im Griff haben, dass man einen anderen in einem Interview nicht beleidigt und das dann auch noch in aller Öffentlichkeit. Natürlich gibt es immer wieder Konflikte zwischen Spielern, jedoch sollten diese auf dem Spielfeld geklärt werden und nicht danach in Interviews. 1 Spiel sperre sollte er schon bekommen und dann aus seinem Fehler lernen.
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onno
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 18:04   Titel: Antworten mit Zitat


Silex hat folgendes geschrieben:
Ich bin auch der Meinung, dass er zumindest für ein Spiel gesperrt werden soll. Der DFB muss der Linie die er eingeschlagen hat einfach folgen. Gestern hab ich in Bundesliga aktuell gesehn, dass Bobic mal wegen "die alte Bratwurst" ein Spiel sperre bekommen hat, das wäre ja lächerlich dem Gomez dafür keine zu geben. Außerdem erinnere ich auch gerne nochmals an Weidenfeller, der ebenfalls wegen einer Beschimpfung gesperrt wurde. Als Profi muss man sich einfach so weit im Griff haben, dass man einen anderen in einem Interview nicht beleidigt und das dann auch noch in aller Öffentlichkeit. Natürlich gibt es immer wieder Konflikte zwischen Spielern, jedoch sollten diese auf dem Spielfeld geklärt werden und nicht danach in Interviews. 1 Spiel sperre sollte er schon bekommen und dann aus seinem Fehler lernen.


Nur weil Bobic für nichts bestraft wurde, kann doch die Konsequenz nicht sein, dass Gomez auch gesperrt werden muss???
Und die Weidenfeller-Aktion war eine der hirnrissigsten die der DFB jemals gebracht hat: als wenn auf dem Platz nicht reihenweise beschimpft wird, damit muss man leben. Weidenfeller hätte man für rassistische Worte bestrafen können, oder aber ihn freisprechen müssen. Leider war die offizielle Strafe dann aufgrund von "Beleidigung"... LÄCHERLICH

Wenn wir so vorgehen, dann schlage ich vor wir sperren auch Kyrgiakos für seine Beleidigung an Diego vor dessen "Schulterstoss" etc.pp.
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 18:13   Titel: Antworten mit Zitat

Ich krieg echt Plaque hier. Liest denn keiner den Fred bevor er was postet? Weidenfeller wurde nie aufgrund "normaler" Beleidigung gesperrt, sondern aufgrund § 9 der sich mit Diskriminierung und ähnlichen Tatbeständen beschäftigt, "normale" Beleidigungen fallen da nicht drunter.
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onno
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Anmeldungsdatum: 09.01.2004
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 18:28   Titel: Antworten mit Zitat


rauuul hat folgendes geschrieben:
Ich krieg echt Plaque hier. Liest denn keiner den Fred bevor er was postet? Weidenfeller wurde nie aufgrund "normaler" Beleidigung gesperrt, sondern aufgrund § 9 der sich mit Diskriminierung und ähnlichen Tatbeständen beschäftigt, "normale" Beleidigungen fallen da nicht drunter.


"Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat BVB -Keeper Weidenfeller wegen "einer herabwürdigenden und verunglimpfenden Äußerung" im Revier-Derby beim FC Schalke 04 zu einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt."

und weiter:

"In einer Pressemitteilung legte der BVB "großen Wert" auf die Feststellung, dass "Weidenfeller damit vom Vorwurf einer rassistischen Beleidigung freigesprochen worden ist"."

Quelle

Und nun erzähl mir, die Strafe war *nicht* für eine "normale" Beleidigung...

*offtopic ende*
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 18:34   Titel: Antworten mit Zitat

Ich gebs einfach auf.
Der § aufgrund dessen Weidenfeller verurteilt wurde befasst sich mit Diskriminierung und ähnlichen Tatbeständen. Da würde weder ein "Arschloch" noch ein bloßes " Schwein" drunterfallen. Das alles wurde hier und in dem anderen Fred gefühlte hundertmal erklärt. Wer immer noch behauptet, Weidenfeller wurde wegen einer "normalen" Beleidigung verurteilt ignoriert schlicht die Realität.

Zuletzt bearbeitet von Gast am 26 Feb 2008 18:40, insgesamt einmal bearbeitet
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Indi_
Gast




BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 18:40   Titel: Antworten mit Zitat


rauuul hat folgendes geschrieben:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses den Lizenzspieler Roman Weidenfeller von Borussia Dortmund wegen einer herabwürdigenden und verunglimpfenden Äußerung gegen Gerald Asamoah vom FC Schalke 04 im Bundesligaspiel am 18. August 2007 zu einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt.

Zu Gunsten von Weidenfeller wurde berücksichtigt, dass er sich nach einer für ihn schmerzhaften Auseinandersetzung mit Asamoah zu einer verbalen Entgleisung hinreißen ließ. Außerdem entschuldigte er sich noch auf dem Spielfeld bei seinem Gegner und söhnte sich zwischenzeitlich mit ihm aus. Wegen dieser gewichtigen Entlastungsgründe wurde von einem möglichen Punktabzug für Borussia Dortmund gemäß § 9 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB und der entsprechenden FIFA-Bestimmungen abgesehen.

http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1[showUid]=11946

Der DFB selbst sagt, dass ein Punktabzug möglich gewesen wäre aufgrund Weidenfellers Entgleisung (welche auch immer es jetzt war), die Strafe wurde lediglich gemäß Nr. 6 gemildert.
...


Hier nochmal für alle, die die Sache mit Weider noch nicht kapiert haben.
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VfBmaestro
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Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 3510
BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 19:00   Titel: Antworten mit Zitat

zu deutsch: weidenfeller wurde aufgrund einer rassistischen äusserung verurteilt, ihm wird aber nicht unterstellt, ein rassist zu sein, weswegen man die sache auch aus mangel eines beweises verklausuliert unter den teppich hat kehren lassen...

es steht also nach menschlichem ermessen fest, dass er sich rassistisch geäussert hat, obwohl laut §9 auch andere möglichkeiten in frage kommen würden (religion, etc)

der bezug zu gomez fehlt hier komplett.
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 19:11   Titel: Antworten mit Zitat


VfBmaestro hat folgendes geschrieben:
zu deutsch: weidenfeller wurde aufgrund einer rassistischen äusserung verurteilt, ihm wird aber nicht unterstellt, ein rassist zu sein, weswegen man die sache auch aus mangel eines beweises verklausuliert unter den teppich hat kehren lassen...

es steht also nach menschlichem ermessen fest, dass er sich rassistisch geäussert hat, obwohl laut §9 auch andere möglichkeiten in frage kommen würden (religion, etc)

der bezug zu gomez fehlt hier komplett.


Falsch. Möglich ist auch eine homophobe Beleidigung im Sinne von "schwules Schwein". Auch diese ist in §9 bedacht. Eine rassistische Äußerung ist somit keineswegs erwiesen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 19:13   Titel: Antworten mit Zitat

Das hat ja auch nie jemand behauptet.
Dass es keine "normale" Beleidigung war steht aber fest.
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VfBmaestro
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Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 3510
BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 19:14   Titel: Antworten mit Zitat

tssss...schrieb ich ja "es steht also nach menschlichem ermessen fest, dass er sich rassistisch geäussert hat, obwohl laut §9 auch andere möglichkeiten in frage kommen würden (religion, etc) "

rational gesehen übersetzt, ohne formalruristische ansprüche...

also das was jeder im kopf behalten muss: es wurde zwar nicht hinreichend bewiesen, weidenfeller hat sich aber (höchstwahrscheinlich) rassistisch geäussert und wurde deswegen auch bestraft. aus juristischer sicht nur deswegen nicht rassistisch, weil eben auch andere möglichkeiten der beleidigung in frage kommen (religion, sexuelle orientierung,...)
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 19:23   Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hat er sich ja höchstwahrscheinlich auch nur homophob beleidigend geäußert. Kannst du mir das ein oder andere definitiv beweisen?

Ich möchte auch gar nicht weiter oder immer wieder auf diesen Formalitäten rumreiten. Was mich dabei stört, ist das intransparente Verhalten des DFB bei solchen Angelegenheiten.
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VfBmaestro
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 19:26   Titel: Antworten mit Zitat

ich will es nicht beweisen mensch! das ist ja der punkt, ich will die formalitäten ausklammern und klartext schreiben!

ich will den kauderwelsch für ottonormalcomunisten übersetzen.

betrachtet man asamoahs anschuldigung, so kann man als rational denkender mensch nur den (logischen) schluss ziehen, dass sich weidenfeller höchstwahrscheinlich rassistisch geäussert hat. dass er sich homophob ausgedrückt hat, kann nahezu ausgeschlossen werden.
ebenso klar ist für mich persönlich, dass die äusserung kein grund ist, weide als rassisten anzusehen.

dass seine äusserung formell nicht als rassistisch deklariert worden ist, sondern nen gewissen spielraum gelassen hat, ist mir dabei schon klar...
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onno
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 19:35   Titel: Antworten mit Zitat


elcapitan hat folgendes geschrieben:
Falsch. Möglich ist auch eine homophobe Beleidigung im Sinne von "schwules Schwein". Auch diese ist in §9 bedacht. Eine rassistische Äußerung ist somit keineswegs erwiesen.


So, und nun erklärt mir jemand den Unterschied zwischen einer "normalen" Beleidigung und einer "homophoben"...

Das war eine rhetorische Frage: ich will damit doch nur sagen, dass 1. die Weidenfeller-Strafe in meinen Augen ein Ding der Unmöglichkeit war, denn es wird IMMER auf dem Platz beleidigt, das wird nicht zu unterbinden sein, es sei denn man führt Mikrofone für die Spieler ein...

Und genauso sehe ich es mit Gomez... er ist sauer, der sagt "Arschloch", er sagt später er hat sich in der Wortwahl versehen, Schwamm drüber...

Fertig und aus.
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 19:36   Titel: Antworten mit Zitat


VfBmaestro hat folgendes geschrieben:


betrachtet man asamoahs anschuldigung, so kann man als rational denkender mensch nur den schluss ziehen, dass sich weidenfeller höchstwahrscheinlich rassistisch geäussert hat. dass er sich homophob ausgedrückt hat, kann nahezu ausgeschlossen werden.


Die entscheidenden Worte "nur", "höchstwahrscheinlich" und "nahezu" schließen sich in deinem Satz gegenseitig aus und widerlegen genau das, was du eigentlich sagen wolltest.
Beim hier dargebotenen Interpratationsspielraum macht auch eine Diskussion keinen Sinn.

Zuletzt bearbeitet von Gast am 26 Feb 2008 19:36, insgesamt einmal bearbeitet
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VfBmaestro
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 19:36   Titel: Antworten mit Zitat

die "normale" beleidigung wird nicht nach §9 verurteilt...
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VfBmaestro
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Anmeldungsdatum: 17.07.2005
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 19:40   Titel: Antworten mit Zitat


elcapitan hat folgendes geschrieben:

VfBmaestro hat folgendes geschrieben:


betrachtet man asamoahs anschuldigung, so kann man als rational denkender mensch nur den schluss ziehen, dass sich weidenfeller höchstwahrscheinlich rassistisch geäussert hat. dass er sich homophob ausgedrückt hat, kann nahezu ausgeschlossen werden.


Die entscheidenden Worte "nur", "höchstwahrscheinlich" und "nahezu" schließen sich in deinem Satz gegenseitig aus und widerlegen genau das, was du eigentlich sagen wolltest.
Beim hier dargebotenen Interpratationsspielraum macht auch eine Diskussion keinen Sinn.


hast recht, das kommt davon, wenn man versucht, zwei ebenen zu mischen...

also nochmal:

folgt man zweiwertiger logik, kann man als rational denkender mensch nur den schluss ziehen, dass sich weidenfeller rassistisch geäussert hat. dass er sich homophob ausgedrückt hat, kann daher ausgeschlossen werden. einzig formaljuristisch darf man weidenfeller aufgrund des nicht erbrachten beweises unterstellen, entweder rassistisch oder religiös oder homophob beleidigt zu haben.
in jedem fall hat das nix mit der "arschloch" beleidigung von gomez zu tun, da diese nicht nach § 9 verurteilt wird.

sodele, denke so passt es dann...comunioforentechnisch....

Zuletzt bearbeitet von VfBmaestro am 26 Feb 2008 19:41, insgesamt einmal bearbeitet
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onno
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 19:41   Titel: Antworten mit Zitat


VfBmaestro hat folgendes geschrieben:
die "normale" beleidigung wird nicht nach §9 verurteilt...


Willst du mich absichtlich nicht verstehen? Wo soll bitte der Unterschied zwischen "normal" und "homophob" sein? Das ist doch ein Papiertiger 1.Klasse. Nicht umsetzbar!
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VfBmaestro
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BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 19:42   Titel: Antworten mit Zitat


onno hat folgendes geschrieben:

VfBmaestro hat folgendes geschrieben:
die "normale" beleidigung wird nicht nach §9 verurteilt...


Willst du mich absichtlich nicht verstehen? Wo soll bitte der Unterschied zwischen "normal" und "homophob" sein? Das ist doch ein Papiertiger 1.Klasse. Nicht umsetzbar!


wie bitte? der unterschied steht festgeschrieben und wird so umgesetzt! ob papiertiger oder nicht...

eine rassistische oder homophobe beleidigung wird nunmal als schwerwiegender angesehen. kannst dich ja auch mal nach dem strafenkatalog für beamtenbeleidigung erkundigen, was da die einzelnen beleidigungen so kosten
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