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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2008 16:03 Titel: Studienplatz einklagen |
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Hallo zusammen,
habe dieses Jahr Abi mit 2,5 gemacht, durch den Zivi bekomme ich 2 Wartesemester gutgeschrieben...
Ich würde gerne in Münster BWL oder Medienwissenschaften studieren, die NC's lagen in letzter Zeit da jedoch unter 2,0.
Ist es möglich, dass ich mich in einen Studiengang einschreibe, bei dem ich locker reinkomme und Scheine sammel, die ich auch für BWL/Medienwissenschaften gebrauchen könnte und mich nach 1-2 Semestern bei BWL/Medienwissenschaften einklage, falls da Plätze nicht belegt sein sollten? Hat jemand auch sowas gemacht und wie "einfach" bzw. zuverlässig ist es?
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Indi_
Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2008 16:56 Titel: Re: Studienplatz einklagen |
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RealPy hat folgendes geschrieben: |
Hallo zusammen,
habe dieses Jahr Abi mit 2,5 gemacht, durch den Zivi bekomme ich 2 Wartesemester gutgeschrieben...
Ich würde gerne in Münster BWL oder Medienwissenschaften studieren, die NC's lagen in letzter Zeit da jedoch unter 2,0.
Ist es möglich, dass ich mich in einen Studiengang einschreibe, bei dem ich locker reinkomme und Scheine sammel, die ich auch für BWL/Medienwissenschaften gebrauchen könnte und mich nach 1-2 Semestern bei BWL/Medienwissenschaften einklage, falls da Plätze nicht belegt sein sollten? Hat jemand auch sowas gemacht und wie "einfach" bzw. zuverlässig ist es? |
Ich bin nicht 100%ig sicher, aber: wenn noch Plätze frei sind, sollte dir dein NC nicht im Wege stehen. Der NC bedeutet nur, dass diejenigen, die besser stehen mit ihrem NC, Priorität für die Studienplatzvergabe haben. Wenn es ohnehin nicht genug Studierende mit dem gewünschten NC gibt, wird man auch Studierende zulassen, die einen schlechteren NC haben. Am besten würde ich aber mal direkt bei der Uni anfragen, wie die das handhabt. Und von "Einklagen" würde ich ohnehin erstmal absehen. Dann such dir im Zweifelsfall lieber eine Uni, die keinen NC in diesem Studiengang hat.
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2008 18:18 Titel: |
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für sowas brauch man kontakte...da ist es immer sehr hilfreich, wenn man zb jetzt in niedersachsen (aus einem gewissen anlass muss ich das beispiel so bringen^^) verbindungen zu einem rechtsanwaltpolitiker eines gewissen grades hat...der kann dann einen brief verfassen und dadrin noch die gültigkeit des zb jezt in niedersachsen vorhandenen vergabeverfahrens anzweifeln...münster hat ja zvs soweit ich weiß, da musst du dann hoffen, aber es gibt durchaus rechtsanwälte (ein bekannter hat sich so in sein medizinstudium eingeklagt) die sich darauf speziallisiert haben. der meinte nur "es hat mich sehr viel geld gekostet ins studium gelassen zu werden und heute bin icih ein angesehener mediziner" (wirklich wahr^^) und das geld kommt halt raus...musste dir den richtigen anwalt suchen
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2008 18:37 Titel: |
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Geh zum dortigen ASTA, die wissen sowas.
Ich meine, man kann sich nur in ein Studienfach einklagen, weil es einem mit der allgemeinen Hochschulreife möglich sein muss zu studieren, allerdings kann man nicht einen bestimmten Studienort durchsetzen. Hab das aber nur so im Hinterkopf, muss nicht stimmen.
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2008 18:54 Titel: Re: Studienplatz einklagen |
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Indi_ hat folgendes geschrieben: |
Ich bin nicht 100%ig sicher, aber: wenn noch Plätze frei sind, sollte dir dein NC nicht im Wege stehen. |
Dann hat sich das für ihn in Münster erledigt,da werden definitiv keine Plätze über bleiben,zum einen aufgrund der attraktiven Stadt für Studenten,zum anderen weil sie eine der besten BWL-Fakultäten haben.
Wegen der Hintertür "einklagen" solltest du zu einem Anwalt gehen. Denke aber mal bitte drüber nach,ob das zu einer verbesserten Studiensituation beiträgt und ob das nicht das Leistungsprinzip aushebelt bzw. zum Schaden derer ist, die Leistung erbracht haben und zu Recht dort sind.
Nimms nicht persönlich,aber das ist meine Meinung.
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2008 19:23 Titel: |
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Versuchen solltest du es ohnehin. Offiziell hatte Bonn letztes Jahr einen NC von 1,2 für VWL, nach 2 Monaten wurde auch 2,5 etc. genommen.
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2008 19:23 Titel: |
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Prinzipiell schließe ich mich der Meinung meines Vorposters da an. Zum einen sind diese NC-Regelungen nicht umsonst derart konzipiert, zum anderen - und das halte ich für den in diesem Falle entscheidenderen Grund die Umsetzbarkeit.
Zuerst an ner anderen Uni in einem anderen Studiengang irgendwelche Scheine zu machen und damit sich dann in Münster einzuklagen erscheint mir doch arg risikobehaftet. Ohne die gesetzlichen Bestimmungen da genau zu kennen sage ich mal für meinen Teil, dass ich ein solches Risiko für meinen Teil keinesfalls eingehen würde.
Wie bereits schon gesagt wurde kann man vor allem anzweifeln, ob man sich an die Uni einer bestimmten Stadt und nicht für den Studiengang als solchen einklagen kann. Mir fallen jedenfalls auf Anhieb keine Gründe ein, weshalb man das einklagen können sollte.
Darüber hinaus ist so ein Uniwechsel oft genug mit ordentlich Stress verbunden, gerade wenn man ohne Zwischenabschluss wechselt. Oft genug bekommt man die erbrachten Studienleistungen da an der neuen Uni nicht ansatzweise im vollen Umfang angerechnet und so weiter.
Würd mir das jedenfalls verdammt gut überlegen. Wenn ich unbedingt diesen Studienplatz würde belegen wollen wäre ich persönlich ohnehin auch dafür bereit in einer anderen Stadt zu studieren wenn der NC nicht ausreicht. Aber das ist freilich die ntscheidung eines jeden einzelnen.
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2008 19:48 Titel: |
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Münster, BWL:
NC ist afaik nicht mehr so krass wie er mal war.
Also, ich würde es so probieren:
1) Über ZVS für BWL bewerben, Erstwunsch Münster
Dann klappt es vielleicht über Nachrückverfahren
UND (nicht oder!)
2) Für VWL in MS bewerben. Das läuft nicht über ZVS und man kann gut Scheine mit in BWL rübernehmen, zumindest die, die man in den ersten Semestern macht. Kenne da den aktuellen NC nicht, er war damals aber "normaler" als der BWL-NC
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2008 22:21 Titel: |
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Also - grundsätzliich ist das Einklagen durchaus erfolgreich, ich würde es empfehlen - du brauchst dafür eigentlich auch keinen Rechtsanwalt, wie hier bereits geschrieben, wende dich einfach mal an die Studierendenvertretung (AStA).
Ich selber hatte übrigens ebenfalls einen Abischnitt von 2,5, bin aber im Nachrückeverfahren bei einem ursprünglichen NC von 1,8 noch reingerutscht.(Jura in Hamburg).
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2008 23:30 Titel: Re: Studienplatz einklagen |
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dori-tcha hat folgendes geschrieben: |
Indi_ hat folgendes geschrieben: |
Ich bin nicht 100%ig sicher, aber: wenn noch Plätze frei sind, sollte dir dein NC nicht im Wege stehen. |
Dann hat sich das für ihn in Münster erledigt,da werden definitiv keine Plätze über bleiben,zum einen aufgrund der attraktiven Stadt für Studenten,zum anderen weil sie eine der besten BWL-Fakultäten haben.
Wegen der Hintertür "einklagen" solltest du zu einem Anwalt gehen. Denke aber mal bitte drüber nach,ob das zu einer verbesserten Studiensituation beiträgt und ob das nicht das Leistungsprinzip aushebelt bzw. zum Schaden derer ist, die Leistung erbracht haben und zu Recht dort sind.
Nimms nicht persönlich,aber das ist meine Meinung. |
Es wird ja keiner rausgeworfen, weil ich mich einklage...
Danke schonmal an die Tipps, hört sich ja nicht schlecht an
Ich würde jedoch lieber Medienwissenschaften studieren, nur da liegt der NC noch höher, so weit ich weiß
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Gast
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Verfasst am: 1 Jul 2008 08:33 Titel: |
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pro15:30 hat folgendes geschrieben: |
Also - grundsätzliich ist das Einklagen durchaus erfolgreich, ich würde es empfehlen - du brauchst dafür eigentlich auch keinen Rechtsanwalt, wie hier bereits geschrieben, wende dich einfach mal an die Studierendenvertretung (AStA).
Ich selber hatte übrigens ebenfalls einen Abischnitt von 2,5, bin aber im Nachrückeverfahren bei einem ursprünglichen NC von 1,8 noch reingerutscht.(Jura in Hamburg). |
Das mit dem Einklagen ist aber auch so ne Sache...
Ein Bekannter von mir hatte sich in München für Medizin eingeklagt und ist dann (ich hab bis heute nicht verstanden wie genau) wieder rausgeflogen. Da hatte er aber schon relativ viel Kohle, für Umzug, Wohnung etc. in die Hand genommen und stand plötzlich wieder ohne Studienplatz da.
Und mal ganz davon abgesehen muss man wohl auch einräumen, dass NCs durchaus eine gewisse Daseinsberechtigung haben, irgendwie muss man eben die vorhandenen Studienplätze auf die Bewreber verteilen, so dass ich auch keine sonderlich hohe Meinung von dem Einklagen von Studienplätzen habe...
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Gast
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Verfasst am: 1 Jul 2008 14:27 Titel: |
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HennerL2 hat folgendes geschrieben: |
pro15:30 hat folgendes geschrieben: |
Also - grundsätzliich ist das Einklagen durchaus erfolgreich, ich würde es empfehlen - du brauchst dafür eigentlich auch keinen Rechtsanwalt, wie hier bereits geschrieben, wende dich einfach mal an die Studierendenvertretung (AStA).
Ich selber hatte übrigens ebenfalls einen Abischnitt von 2,5, bin aber im Nachrückeverfahren bei einem ursprünglichen NC von 1,8 noch reingerutscht.(Jura in Hamburg). |
Das mit dem Einklagen ist aber auch so ne Sache...
Ein Bekannter von mir hatte sich in München für Medizin eingeklagt und ist dann (ich hab bis heute nicht verstanden wie genau) wieder rausgeflogen. Da hatte er aber schon relativ viel Kohle, für Umzug, Wohnung etc. in die Hand genommen und stand plötzlich wieder ohne Studienplatz da.
Und mal ganz davon abgesehen muss man wohl auch einräumen, dass NCs durchaus eine gewisse Daseinsberechtigung haben, irgendwie muss man eben die vorhandenen Studienplätze auf die Bewreber verteilen, so dass ich auch keine sonderlich hohe Meinung von dem Einklagen von Studienplätzen habe... |
Aus Erfahrungsberichten wirste da auch wie der letzte Arsch behandelt...
Von den Professoren bis zu den Mitstudenten...
Das wissen die da anscheinend alle sofort..
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