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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2004 14:53 Titel: |
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Tjo, Frage steht oben...würd das gerne mal genau wissen, hab im Netz nichts genaues gefunden
Indiziert = ab 18 Jahre, keine Werbung, unterm Ladentisch verkauf möglich?
Verboten = besitz strafbar?
so richtig?
Will das alles aus einem grund wissen:
Würde mir gern die US-Version von From dusk till Dawn kaufen, weil da deleted scenes bei sind, die man auf einer Europäischen Version nicht findet. Nur will ich vorher wissen, ob die US-DVD bei uns indiziert oder verboten ist. Weil, wenn sie nur indiziert ist, müßte ich die doch eigenldich auch in Deutschland bekommen?!? (spare ich Versand)
Achja, dann noch eine Frage: hat vielleicht jemand n Link, wo alle verbotenen, bzw. indizierten Filme/PC-Spiele aufgelistet sind?
Wer wohl bald n Referat halten, zum Thema: "Gewalt und Pornographie in Medien - Vergleich: Amerika - Europa"
Hört sich cool an, ist aber ne scheiss Arbeit
naja, wäre nett wenn ihr die eine oder andere Frage beantworten könnten, danke
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2004 15:04 Titel: |
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Zitat: |
2Hot4Ya schrieb am 2004-01-13 14:53 :
Tjo, Frage steht oben...würd das gerne mal genau wissen, hab im Netz nichts genaues gefunden
Indiziert = ab 18 Jahre, keine Werbung, unterm Ladentisch verkauf möglich?
Verboten = besitz strafbar?
so richtig?
...
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Jo,so isses so weit ich weiss!
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J5
1. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 22.02.2003 Beiträge: 984 Wohnort: MS
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Verfasst am: 13 Jan 2004 15:09 Titel: |
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würd mich auch mal interessieren
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2004 15:17 Titel: |
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Zitat: |
J5 schrieb am 2004-01-13 15:09 :
würd mich auch mal interessieren
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da sind wir ja schon 2
Also das mit der Liste wäre geil, weil ichn paar Beispiele raussuchen will, vom Titel her, vorführen werd ich sicher nicht dürfen/wollen
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2004 15:25 Titel: |
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dazu kann ich schon einiges sagen.
mittlerweile sind ja nur noch relativ alte filme beschlagnahmt. die meisten filme werden heutzutage nur noch indiziert.
indiziert, nicht frei verkäuflich an jugendliche, auch nicht per versand.
sollten indizierte filme, wie z.b. from dusk till dawn, aus dem ausland importiert werden, sollte man aufpassen bei welchem versand.
bei den meisten lieferanten aus übersee öffnet der zoll das päckchen und wenn diese den film sehen, wird dieser beschlagnahmt.
ein schreiben von der staatsanwalt flattert dann ins haus.
ne, habe das nicht selber mitgemacht, aber ich empfehle euch die seite
http://www.dvd-inside.de
unter der rubrik:schnäppchen und händler steht einiges über den zoll.
auch, wo man bestellen kann ohne zollgebühren zu bezahlen!
hoffe das hat a bisserl gereicht, wenn nicht, dann noch fragen
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2004 15:26 Titel: |
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noch was. es gibt bei der bundesprüfstelle
für jugendgefährdende schriften ein vierteljährlich erscheinendes heft.
dort stehen alle indizierten UND beschlagnahmten filme, musik usw drinnen!
gruß
alex
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J5
1. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 22.02.2003 Beiträge: 984 Wohnort: MS
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Verfasst am: 13 Jan 2004 15:42 Titel: |
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gibbet davon nen indanetseite
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2004 15:53 Titel: |
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ja gibt es.
guckst du
http://www.bundespruefstelle.de/
dort müsstest du auch ziemlich viel über indizierungen usw finden.
wenn du einen indizierten film hast (als erwachsener) machst dich nicht strafbar
(z.b. starship troopers oder blade 1)
sollte aber ein film beschlagnahmt sein wie
z.b. freitag der 13 teil 3 und 4, dann machst dich strafbar.
aber dank dem neuen medium dvd werden einige alte filme wieder neu bewertet, teilweise vom index aufgehoben oder die altersfreigabe sogar herabgesetzt (die hard 1 und 2 von fsk 18 -video fassung nun fsk 16 uncut auf dvd als se version)
indizierung ist ein sehr interessantes thema, weil deutschland einzigartig ist in dieser hinsicht. teilweise erhält man im benachbarten ausland die filme mit deutschen ton, uncut und eine andere altersfreigabe (unsere holländischen nachbarn sind dafür bekannt *g*)
gruß
alex
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2004 16:11 Titel: |
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Meinst Du mit Starship-Troopers die deutsche Version? Die ist nicht indiziert sondern FSK-18, oder eher gesagt: Keine Jugendfreigabe wie es seit 1.4.2003 heißt.
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2004 17:10 Titel: |
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Zitat: |
Schillaci schrieb am 2004-01-13 16:11 :
Meinst Du mit Starship-Troopers die deutsche Version? Die ist nicht indiziert sondern FSK-18, oder eher gesagt: Keine Jugendfreigabe wie es seit 1.4.2003 heißt.
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hmm, und was ist der unterschied zwischen indiziert und ab 18?? werden bei indiziert trotzdem einige szenen rausgeschnitten oder wie?
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2004 18:04 Titel: |
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FSK 18 ist nicht gleich indiziert!!
FSK 18 Filme kannst du im Laden kaufen ohne probleme.
Indizierte aber nicht mehr, weil diese nicht mehr ausgestellt werden dürfen.
Starship Troopers ist nicht mehr auf dem Index? Würde mich wundern.
Damals wurde er indiziert, könnte sich aber geändert haben, nachdem die Flipper von Starship in eine normale SE umgewandelt wurde.
Lasse mich gerne eines anderen belehren
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2004 18:44 Titel: |
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besuch mal medientenor.de
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 14 Jan 2004 10:42 Titel: |
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Zitat: |
Aron schrieb am 2004-01-13 18:04 :
FSK 18 ist nicht gleich indiziert!!
FSK 18 Filme kannst du im Laden kaufen ohne probleme.
Indizierte aber nicht mehr, weil diese nicht mehr ausgestellt werden dürfen.
Starship Troopers ist nicht mehr auf dem Index? Würde mich wundern.
Damals wurde er indiziert, könnte sich aber geändert haben, nachdem die Flipper von Starship in eine normale SE umgewandelt wurde.
Lasse mich gerne eines anderen belehren
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Also indizierte Filme kann man ebenfalls problemlos kaufen. Lediglich die Platzierung der Ware im einsehbaren Blickfeld eines Verkaufsraumes oder das Anbringen von Werbung für diese Medien ist untersagt. Sie werden quasi "unter dem Ladentisch" verkauft.
Starship Troopers ist in der Tat indiziert. Sowohl die ursprüngliche Version, als auch die SE. Eine ausfürliche Auflistung sämtlicher DVD-Titel kann man bei DVD-Center.de einsehen.
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Gast
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Verfasst am: 15 Jan 2004 11:57 Titel: |
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dvd-center ist auch ne gute seite.
tja, habe ich mir doch gedacht dass einer meiner lieblingsfilme noch indiziert ist. wäre ja noch schöner gewesen
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Gast
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Verfasst am: 15 Jan 2004 12:48 Titel: |
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Das witzigste ist, dass Eltern oder Sorge-Berechtigte ihren Kindern indizierte Medien zugänglich machen können, unabhängig vom Alter der Sprößlinge und ohne gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen.
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Gast
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Verfasst am: 15 Jan 2004 13:45 Titel: |
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Können Sie, sollten es aber nicht!
Aber welche Eltern outen sich und sagen "ich lasse meinen Kind indizierte Filme schauen"
Da ist der Staatsanwalt dann ziemlich schnell mit einer Anklage.
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Gast
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Verfasst am: 15 Jan 2004 17:22 Titel: |
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Neh, es gibt keine Anklage!
Eltern haben das ihnen gesetzlich zugesicherte Recht ihren Kindern sämtliche Medien zugänglich zu machen. Der Staat greift diesbezüglich nicht als Kontrollorgan in die elterliche Erziehung ein.
Hier:
Erziehungsberechtigte Personen sind von der Strafbarkeit ausgenommen, wenn sie
ihren Kindern indizierte Medien zugaenglich machen. Das folgt aus dem Vorrang
des Elternrechts in Art.6 des Grundgesetzes.
Bei fortwaehrendem Missbrauch des elterlichen Sorgerechts, der das Kindeswohl
gefaehrdet, kann das Jugendamt jedoch gem. Parag. 1666 Buergerliches Gesetzbuch
beim Vormundschaftsgericht geeignete Gegenmassnahmen beantragen, um den erfor-
derlichen Jugendschutz durchzusetzen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Schillaci am 2004-01-15 17:29 ]
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