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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 22:07 Titel: |
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Also wenn du magst, kannst du mir gerne mal schreiben. Versprechen kann ich nichts, aber ich schau gerne mal nach, was ich da anbieten kann.
Preis und Tarif des anderen VRs wären trotzdem nett
**email entfernt
Zuletzt bearbeitet von Gast am 9 Nov 2009 22:27, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 22:24 Titel: |
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Hast Post
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Gast
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Verfasst am: 10 Nov 2009 00:22 Titel: |
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mail mir mal deine daten. ich lass das mal durch meinen risikoanalysetool laufen
um was gehts überhaupt? auto?
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Gast
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Verfasst am: 10 Nov 2009 19:41 Titel: |
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Ja geht um die KFZ-Versicherung....
Hab dir vorhin 'ne Mail geschrieben.
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Gast
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Verfasst am: 11 Nov 2009 14:47 Titel: |
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du hast ne antwort. aber jesus, das ist schon ne kampfprämie die du da aufgerufen hast.
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Gast
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Verfasst am: 11 Nov 2009 16:01 Titel: |
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Hallo!
Ich habe dieses Jahr Abitur gemacht und mir nun eine Ausbildungsstelle fürs nächste Jahr gesucht. Zwangsläufig muss ich mich nun mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen.
Momentan bin ich bei der KKH versichert, weiß allerdings nicht ob ich wechseln soll oder nicht. Ich muss eingestehen, dass ich von der Qualität verschiedener Versicherungen wenig bis gar keine Ahnung habe.
Natürlich ist es mein Anliegen möglichst bei einer der besten gesetzlichen Krankenversicherungen untergebracht zu sein, jedoch habe ich keine Ahnung welche das sind?
Hat hier zufällig jemand wirklich Ahnung und vielleicht sogar eigene Erfahrungen mit diversen gesetzlichen Krankenversicherungen gemacht?
Wo seid ihr selber versichert und warum ausgerechnet dort?
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig auf meiner Entscheidungsfindung behilflich sein...
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Gast
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Verfasst am: 11 Nov 2009 18:50 Titel: |
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also die gesetzliche kv ist im sgb5 geregelt und hat zu 95% die gleichen leistungen bei allen kassen. der rest sind satzungsleistungen die sich eben von kasse zu kasse etwas unterscheiden.
die einen zahlen reiseimpfungen und PZR und die anderen rückenschule oder akkupunktur.
dann gibt es noch diverse bonusprogramme wo man bis zu 200 euro bekommen kann. entweder bar oder als sachprämie oder als beitrag fürs sportstudio oder oder.
und dann gibt es natürlich noch die wahltarife. da kannst beiträge zurück bekommen oder zahlst veringerte beiträge wenn nen selbstbehalt vereinbarst. aber du bindest dich 3 jahre an diesen wahltarif und die kasse. gefährlich.
grundsätzlich sind die beiträge bei allen kassen gleich. 7% für AG und 7,9% für dich als AN. dazu noch pflegeversicherung 1,95% hälftig Ag und AN (plus 0,25% wenn kinderlos, nur AN).
jetzt kommt es eben darauf an. weil das ist die basis und da unterscheiden sie sich alle nicht wirklich. was ist dir wichtig an deiner krankenkasse? empfehlungen sind bis hierher mehr subjektiver natur.
es gibt nämlich noch eine weitere sache die du beachten musst. beiträge sind ja nun gesetzlich geregelt und somit ein politikum. nicht jede kasse kommt allerdings damit aus. nun haben diese kassen die möglichkeit zusatzbeiträge von ihren mitgliedern zu verlangen (max 1% des bruttos mtl). darauf solltest du bei deiner wahl achten. auch unterscheiden sich die kassen gewaltig im service. was nützt dir eine kasse die dir sonstwas verspricht, wenn du sie nicht erreichst am telefon oder du in warteschleifen hängst oder gar keine auskunft bekommst.
bevor du allerdings deine kasse wechselst, musst du die jetzige kündigen. immer zum ende des übernächsten monats. akuell heisst das zum 31. januar. und ohne diese kündigungsbestätigung bekommst auch keine neue mitgliedschaft bestätigt.
empfehlen könnte ich dir schon ein paar kassen. aber mehr aus sicht des services und des besonderen. zb die salus bkk.
ich selber bin privat krankenversichert und bin da äußerst froh drum
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Gast
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Verfasst am: 11 Nov 2009 19:08 Titel: |
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Danke schonmal an Don Chris und zerozero für ihre Angebote. Von zephyr habe ich jetzt noch nichts gehört, aber ich gehe mal schwer davon aus das er das was Check24 mir vermittelt hat unterbieten kann...
Ich werde in einem halben Jahr nochmal auf euch zukommen, da ich dann eine Partnerhaftpflichtversicherung für meine Freundin und mich brauche.
Danke für eure Bemühungen, ist echt ein Top-Service!
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Gast
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Verfasst am: 12 Nov 2009 00:27 Titel: |
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Hey,
ich bin gerade wegen zahlreicher Seminare und einer Betriebsversammlung ziemlich beschäftigt. Am heutigen Donnerstag kriegst du aber 100%ig Post von mir Ich bin nicht im Vertrieb tätig, sondern im Innendienst für Kundenservice zuständig. Speziell im Bereich der Lebensversicherung (Altersvorsorge, Hinterbliebenenabsicherung usw.), Kapitalanlagen und privater Krankenversicherung.
Thema Krankenkasse: Ich selbst bin bei der Techniker Krankenkasse (TKK) versichert. War vorher bei der Barmer und habe auch dort gute Erfahrungen gemacht. Generell sind - wie zerozero schon sehr schön erläutert hat - die Leistungen zu 95% und die Beiträge vollkommen identisch. Im Service, aber auch in der Kulanz gibt es Unterschiede. So wurde mir nach Anfrage ein 50%-Zuschuss zu Nahrungsergänzungsmitteln eingeräumt, die ich nach Absprache mit meinem Arzt nehme. (Zink, Vitamin B-Komplex, Vitamin A, LGG Kapseln) Ersparnis immerhin fast 200€ im Jahr.
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Gast
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Verfasst am: 21 Nov 2009 20:18 Titel: |
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Hallo Experten!
Ich bekomme im Januar die alte Schrottkiste von einem Kumpel, einen Opel Corsa A von 1990 (soweit ich weiß). Will das Ding so günstig wie möglich anmelden, habe da 3 Möglichkeiten... Was sagt ihr dazu?
- Ich melde das Auto auf meinen Namen an. Ich bin 21 Jahre und noch in der Probezeit (Führerschein seit November 2008).
- Ich melde das Auto auf den Namen meiner Mutter als Zweitwagen an.
- Ich melde das Auto auf den Namen meines Vaters an. Wäre dann der Erstwagen, da mein Vater keinen Führerschein hat. Geht das dann überhaupt und wenn ja, lohnt das?
Vielen Dank im voraus!
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Gast
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Verfasst am: 22 Nov 2009 11:49 Titel: |
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Hi Tobias,
im Normalfall dürfte die Anmeldung auf deine Mutter die günstigste Variante sein. Ist aber letztendlich abhängig von der Versicherung. Kommt ganz auf die Zweitwageneisntufungsmöglichkeiten deiner Versicherung an. Würde ich mir zur Sicherheit durchrechnen lassen. Aber wie gesagt, im Normalfall sollte das die beste bzw. günstigste Möglichkeit sein.
Bei den meisten Versicerern bekomsmt du auf deine Mutter 85%, auf deinen Namen (wenn du 3 Jahre Führerschein oder mehr hast 140% und auf deinen Vater sogar nur 230% da er ja keinen Führerschein hat.
Gruß Chris
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Gast
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Verfasst am: 6 Dez 2009 18:44 Titel: |
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Moin!
Wollte meine Kfz-Versicherung wechseln. Die haben trotz nun höherer SF-Klasse die Beiträge erhöht! Hab dann also überlegt, welchen Grund ich angebe! Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung oder aber Versicherungswechsel nach einem Jahr!
Habe mich für Letzteres entschieden und am 30.11. gekündigt.
Jetzt kommt Post, dass die Kündigung abgelehnt wurde, da ich am 18.12.08 den Vertrag unterzeichnet habe und ich jetzt erst zum 18.12.10 kündigen kann!
Stimmt das so?! Ich dachte man kündigt generell bis Ende Nov.!
Würde nun vom Sonderkündigungssrecht Gebrauch machen wollen! Bloß das hätte wohl offiziell auch am 30.11. (1 Monat nach Mitteilung der Erhöhung) mitgeteilt werden müssen!
Gibts da ne Chance, dass die mich da raus lassen, da ich ja tatsächlich zum besagten Tag die Kündigung zufaxte? Bloß mit dem falschen Grund?!
Was sagen die Experten? THX
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Gast
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Verfasst am: 7 Dez 2009 14:23 Titel: |
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sehr merkwürdig dein fall.
kfz-versicherung haben grundsätzlich nur eine laufzeit von einem jahr.
wenn du also bis 30.11. zum 31.12. gekündigt hast, ist der grund unerheblich und die kündigung zu bestätigen.
was die da von dir wollen habe ich so noch nie gehört. und wenn ist es nen ziemlich plumper versuch die einzuschüchtern. ich würde auf das recht der termin und fristgerechten kündigung bestehen und notfalls in einem erneuten fax mit der faxbestätigung der ersten kündigung mit dem bafin drohen.
die andere sache der kündigung nach anpassung ist tatsächlich 1 monat nach erhalt. erhalt ist immer so ein dehnbarer begriff und man spricht hier von erster kenntnis heisst auf deutsch, auch eine neue prämienrechnugn bzw eine abbuchung des beitrages vom konto können eine erste kenntnis sein, denn nicht jeder brief kommt heutzutage an und da keiner mit einschreiben verschickt, fehlen auch entsprechende nachweise des erhalts.
letztlich würde ich aber auf die termin und fristgerechte kündigung deinerseits pochen.
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Gast
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Verfasst am: 7 Dez 2009 14:55 Titel: |
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zerozero hat folgendes geschrieben: |
sehr merkwürdig dein fall.
kfz-versicherung haben grundsätzlich nur eine laufzeit von einem jahr.
wenn du also bis 30.11. zum 31.12. gekündigt hast, ist der grund unerheblich und die kündigung zu bestätigen.
was die da von dir wollen habe ich so noch nie gehört. und wenn ist es nen ziemlich plumper versuch die einzuschüchtern. ich würde auf das recht der termin und fristgerechten kündigung bestehen und notfalls in einem erneuten fax mit der faxbestätigung der ersten kündigung mit dem bafin drohen.
die andere sache der kündigung nach anpassung ist tatsächlich 1 monat nach erhalt. erhalt ist immer so ein dehnbarer begriff und man spricht hier von erster kenntnis heisst auf deutsch, auch eine neue prämienrechnugn bzw eine abbuchung des beitrages vom konto können eine erste kenntnis sein, denn nicht jeder brief kommt heutzutage an und da keiner mit einschreiben verschickt, fehlen auch entsprechende nachweise des erhalts.
letztlich würde ich aber auf die termin und fristgerechte kündigung deinerseits pochen. |
Zero, ich muss dich da leider korrigieren. Es gibt einige wenige Versicherer bei denen die HAuptfälligkeit bzw. der Ablauf abweichend von der Masse nicht grundsätzlich der 01.01. ist sondern eben der Tag des Vertragsabschlusses.
Sofern er also nicht mindestens 1 Monat vor diesem Ablauf oder innerhalb der Frist des Sonderkündigungsrechtes nach erhalt der Rechnung gekündigt hat, wird er aus dem Vertrag nicht mehr raus kommen.
Gruß Chris
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Gast
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Verfasst am: 7 Dez 2009 15:52 Titel: |
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chris. du hast vollkommen recht. habe mich grad nochmal schlau gemacht. es gibt tatsächlich noch einige wenige die das so machen. ich mein die haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender beamter zb.
und selbst in den unternehmen in denen eigentlich der 01.01. gilt, geht sowas. man kann den ablauf nämlich auch manuell bestimmen im system.
also bleibt echt nur kü nach anpassung. und da dann eben die entsprechenden fristen beachten.
wieder was gelernt
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Gast
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Verfasst am: 7 Dez 2009 16:31 Titel: |
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Es wird in deren Schreiben nicht explizit erwähnt, aber der Hinweis, dass der Vertrag am 18.12. zustande gekommen ist, deutet darauf hin, dass sie das meinen!
Wie sieht es denn nun mit dem Sonderkündigungsrecht aus, welches an dem Tag hätte geltend gemacht werden müssen, an dem ich die Kündigung (allerdings den Grund "Versicherungswechsel" nannte?) zukommmen ließ?!
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Gast
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Verfasst am: 7 Dez 2009 16:38 Titel: |
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yellow! hat folgendes geschrieben: |
Es wird in deren Schreiben nicht explizit erwähnt, aber der Hinweis, dass der Vertrag am 18.12. zustande gekommen ist, deutet darauf hin, dass sie das meinen!
Wie sieht es denn nun mit dem Sonderkündigungsrecht aus, welches an dem Tag hätte geltend gemacht werden müssen, an dem ich die Kündigung (allerdings den Grund "Versicherungswechsel" nannte?) zukommmen ließ?! |
Dein Sonderkündigungsrecht besteht bis einen Monat nach Zugang der Rechnung. Wenn der Monat noch nicht rum ist, kannst du also nochmals eine Kündigung aufgrund der Beitragsanpassung schreiben.
Die Versicherung muss auch auf der Rechnung auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen!
@zero
Kein Ding, ich weiß auch erst seit kurzem das es solche Verträge gibt, wiel ich zufällig einen solchen Fall bei einem Kunden hatte! Man lernt ja schließlich nie aus!
Es gibt solche Verträge aber auch bei großen Versicherern wie der Allianz, die hatten ne Zeit lang auch mal Tarifwerke bzw. Bedingungen welche diese abweichenden Kündigungstermine inne haben.
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Gast
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Verfasst am: 7 Dez 2009 17:42 Titel: |
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OK, gut! Ich habe lediglich ein Schreiben erhalten, in dem die Erhöhung genannt wird. Kein Wort vom Sonderkündigungsrecht, keine Rechnung... Das Schreiben ist jedoch (nun) älter als ein Monat. Dann werd ich mein Glück mal versuchen! Danke!
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Gast
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Verfasst am: 7 Dez 2009 17:57 Titel: |
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wenn du allerdings dieses sonderkündigungsrecht nutzt, würde ich das schreiben (welches älter als ein monat ist) gar nicht erwähnen.
wenn du noch eine beitragsrechnung bekommst oder der beitrag vom konto abgebucht wird, würde ich diese kenntnis als sonderkündigungsrecht zugrunde legen und sagen das du mit diesem fakt erstmals von der erhöhung erfahren hast und somit kündigst.
die versicherung kann dir besagtes schreiben ja nicht nachweisen
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Gast
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Verfasst am: 1 Feb 2011 14:41 Titel: |
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Moin, ich hab die Tage mit Erschrecken festgestellt, dass ich gar keine Haftpflichtversicherung besitze, da ich kein Student mehr bin und nicht mehr über meine Eltern abgesichert bin.
Jetzt wollte ich eine abschließen, aber habe keinen blassen Schimmer worauf ich achten muss.
Habe das mal amateurhaft bei check24 durchgespielt und bin dann bei 10 Euro vierteljährlich gelandet ohne Selbstbeteiligung. Ist das ok? Worauf muss ich achten? Was sollte auf jeden Fall inbegriffen sein?
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heikop1
Moderator
Anmeldungsdatum: 01.12.2003 Beiträge: 28698 Wohnort: Elsenfeld
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Verfasst am: 1 Feb 2011 14:47 Titel: |
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kommt drauf an olli. ist halt ne billigversicherung für 10 euro im quartal bei der du wenn halt mal wirklich was ist mit ziemlich viel widerstand rechnen musst, sprich die zahlen nicht sehr gerne.
ne gute Haftpflicht kostet dich ungefähr 7-9 Euro im Monat die zahlt sicher, und hat meistens auch einen Deckungsausfall drin. Wenn dir mal jemand was kaputt macht und der keine Kohle u keine Versicherung hat kommt deine dafür auf. Darin enthalten sind normalerweise auch Gefälligkeitshandlungen. Sprich wenn du jemanden beim Umzug hilfst, den TV runter wirfst bekommt derjenige Geld. Normalerweise ist auch Verlust fremder Schlüssel darin enthalten. Bei der billig Versicherung ist dies sicherlich nicht drin.
Dazu sollte man auf die Deckungssumme schauen Versicherungen mit 1Mio Absicherung davon ist abzuraten. 10 Mio bei Personenschäden sollten das minimum sein denn im wirklichen Ernstfall ist ein Menschenleben sehr teuer!
Wenn du mit deiner Freundin zusammen wohnst oder so könnt ihr zusammen eine nutzen das spart kosten. Ebenso wie Bündelversicherungen(Kombipaket aus Bsp Haftpflicht + Hausrat + Glas) _________________
Jede Medaille hat 2 Seiten. Du entscheidest selbst, ob du lieber ein Nörgler bist, oder ob du ein zufriedenes Leben führen willst
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Gast
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Verfasst am: 2 Feb 2011 02:22 Titel: |
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Ich tendiere zu Asstel. Dort bekomme ich folgende Leistungen für 49,46 € im Jahr.
Kann mir jemand was zu dem Versicherungskonzern sagen?
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heikop1
Moderator
Anmeldungsdatum: 01.12.2003 Beiträge: 28698 Wohnort: Elsenfeld
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Verfasst am: 2 Feb 2011 09:56 Titel: |
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Ist halt ein Direktversicherer...das heißt Abwicklung läuft immer nur übers Telefon. Du hast keinen direkten Ansprechpartner.
Wenn du glaubst dir passiert nix, ist sowas ok.
Wenn du wert auf guten Service legst und auch möchtest, das im Schadensfall egal was ist, gezahlt wird rate ich davon ab.
hier siehst du mal Kundenmeinungen:
http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/Asstel_Haftpflicht__411598
sind nicht viele, Leute sind zufrieden weil sie günstig ist, sobald allerdings ein Schadenfall Auftritt sind sie nicht so begeistert.
Ich weiß nicht was für einen Tarif du im Auge hast, allerdings haftet die Asstel nicht für Schäden unter 500 Euro bei Gefälligkeitshandlungen! Und das macht sie auch nur beim Tarif Komfort. Bei den anderen Tarifen zahlt sie gar nicht.
http://www.gutefrage.net/frage/haftet-die-haftpflichtversicherung-komfort-von-asstel-bei-sachschaeden-unterhalb-von-500-
Hier nochmal eine Übersicht von Asstel:
http://www.asstel.de/asstel/de/basis/vers/hr-phv/phv/info_phv/info_phv.jsp?IM=ASSTEL&wctrlteaser=phvh_txtinfo2010
Für den Preis ist die ok, allerdings wie gesagt, wenn du keinen Wert auf Sevice legst und auch mit Mehraufwand im Schadenfall leben kannst.
Ich persönlich habe lieber einen Ansprechpartner an den ich mich immer wenden kann und den ich nur einmal anrufen muss und der alles für mich regelt...
Die finde ich ganz ok, auch net perfekt, da bei Schlüsselverlust 150 Euro SB ist,
https://www.devk.de/ebushaftpflicht/HaftpflichtUnserAngebot_Action.do#detailsanker
Habe mal geschaut meine HP kostet mich 83 Euro im Jahr allerdings in einer Bündelversicherung und ich habe unbegrenzt Schutz bis 15 Mio egal bei was, ob Gefälligkeitshandlungen sind, Personenschäden, Schlüsselverlust, Heizölbehälter usw. _________________ Jede Medaille hat 2 Seiten. Du entscheidest selbst, ob du lieber ein Nörgler bist, oder ob du ein zufriedenes Leben führen willst
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Gast
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Verfasst am: 2 Feb 2011 11:44 Titel: |
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Also ne Haftpflichtversicherung ist halt so ne Sache.
Die Direktversicherer prüfen viel und quoteln oft bei Schadenfällen.
Einfaches Beispiel:
Du kippst aus Versehen ein Getränk über das Notebook eines Freundes.
Kaputt.
Direktversicherer lassen sich das Einschicken und ggf. gehts an den Gutachter.
Bei normalen Versicherern wird sowas bis zu einer gewissen Grenze und nicht zu häufigen Schäden kurz begutachtet und dann direkt die Summe ausgezahlt. Der DV zahlt vllt nur 50% der Summe, da er (grob) fahrlässiges Handeln geltend macht.
Hapftlficht ist ein zweischneidiges Schwert, da es leider sehr sehr viele Betrugsfälle gibt. Wenn man nur für den Notfall abgesichert sein will, reicht eine günstige Versicherung. Da würde ich aber nicht die günstigste nehmen.
Wenn man öfter mal Kleinschäden hat, lohnt sich eine bessere.
Ich zahle 70€/Jahr bei 40% Mitarbeiter und Bündelrabatt
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Gast
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Verfasst am: 22 Apr 2011 09:00 Titel: |
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Moin Leute,
die Ostertage sind gestern bei mir sehr gut angefangen, gleich auf dem Rückweg der Arbeit hatte ich einen "AutoUnfall".
Ich schildere mal kurz:
Also ich um 17:20 Uhr von der Arbeit nach Hause, vor mir fuhr ein Caddy mit Anhänger mit einem Grill drauf (wir fuhren beide so 90kmh). Plötzlich hat sich von dem Grill eine ca. 1x1 m große Stahlplatte gelöst und ist durch die Luft geflogen. Natürlich mit voller wucht auf mein Auto. (Da geht die Pumpe wohl erstmal ein wenig schneller ) naja zum Glück ist das Ding nicht durch die Windschutzscheibe gekommen. Es hat die Stoßstange und Motorhaube erwischt. Der Fahrer hat dies nicht gemerkt und so musste ich da hinter ihn überholen und rechts rauswinken. Er hat gleich alles zugegeben und gesagt alles kein Problem regeln wir über die Versicherung. Fotos hat er keine gemacht. Nun zu meiner Frage der Schadensabwicklung.
Ich wollte folgendermaßen vorgehen:
1. Morgen bei dem Verursacher anrufen und die Versicherung und VersicherungsNummer erfragen.
2. Bei der Verischerung anrufen und sagen das ich einen Kostenvoranschlag machen lasse und diesen dann an die Versicherung leite.
3. Die Verischerung soll mir dann den Kostenvoranschlag auszahlen, soweit ich weiß ohne Mwst.
4. Weiß jemand ab welchen Betrag die Versicherung einen Gutachter kommen lässt?
5. Den Schaden dann selbst reparieren und die evtl. Differenz sollte dann Aufwandsentschädigung sein.
6. Und noch eine Frage, sollte die Verischerung nicht mit der Höhe des Kostenvoranschlags einverstanden sein, könnte ich dann noch mit dem Thema Ladungssicherung anfangen? (Die wollte ich eigentlich nicht machen da dann meiner Meinung nach der Verursacher ein Problem bekommen könnte).
Gruß Dennis
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