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Tüv abgelaufen

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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Jan 2010 12:00   Titel: Tüv abgelaufen Antworten mit Zitat

Mein Tüv ist seit 5 Monaten überfällig, aber ich habe mein PKW nicht mehr genutzt sondern auf der Strasse geparkt und wurde jetzt zum 2. mal aufgeschrieben!

Das 1. Mal hat es mich 30 Euro gekostet!
Nur würde mich mal interessieren was nun auf mich zu kommt!? Hat jmd. Erfahrungen mit meinem Problem?

Auf Beiträge: Wie kann man denn so blöd sein usw. kann ich verzichten
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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Jan 2010 12:06   Titel: Re: Tüv abgelaufen Antworten mit Zitat


G-Star-HB hat folgendes geschrieben:
Wie kann man denn so blöd sein usw. kann ich verzichten


Let me Google that for you:
http://lmgtfy.com/?q=ohne+t%C3%BCv+strafe
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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Jan 2010 12:41   Titel: Antworten mit Zitat

Eigentl läuft es so.
Erwischt. Ordnungswidrigkeit. Meldung an Landratsamt. Die schreiben dich an. Keine Reaktion oder nur Strafe gezahlt gibt es trotzdem Erinnerung weil die Nachweis des tüv wollen. In dieser aktion drohen sie mit zwangsabmeldung. Aus dieser Nr kommst auch nicht raus. Du musst entweder Auto abmelden oder TÜV machen. Ansonsten kommen sie zum kratzen

die höhe der Strafe richtet sich nach dem Verwaltungsakt. Denke aber es sollten mit Gebühren 38,50 sein.

Zwangsstilllegung Kostet natürlich extra.

Warum das? Dein Auto parkt zwar, aber im öffentl. Bereich und somit im Geltungsbereich der StVO bzw StVZO.

Wenn Wagen auf deinem Grundstück stünde ist das was anderes
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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Jan 2010 20:41   Titel: Antworten mit Zitat


zerozero hat folgendes geschrieben:
Eigentl läuft es so.
Erwischt. Ordnungswidrigkeit. Meldung an Landratsamt. Die schreiben dich an. Keine Reaktion oder nur Strafe gezahlt gibt es trotzdem Erinnerung weil die Nachweis des tüv wollen. In dieser aktion drohen sie mit zwangsabmeldung. Aus dieser Nr kommst auch nicht raus. Du musst entweder Auto abmelden oder TÜV machen. Ansonsten kommen sie zum kratzen

die höhe der Strafe richtet sich nach dem Verwaltungsakt. Denke aber es sollten mit Gebühren 38,50 sein.

Zwangsstilllegung Kostet natürlich extra.

Warum das? Dein Auto parkt zwar, aber im öffentl. Bereich und somit im Geltungsbereich der StVO bzw StVZO.

Wenn Wagen auf deinem Grundstück stünde ist das was anderes


also verstehe ich es richtig, dass ich auch beim 2.ten Mal, nur ein Bußgeld bekommen!? ich hoffe mal...hehe
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Oeyni
Ehrencomunist
Ehrencomunist 

Anmeldungsdatum: 18.06.2004
Beiträge: 15246
BeitragVerfasst am: 20 Jan 2010 06:08   Titel: Antworten mit Zitat

Warum meldest du das Auto nicht einfach ab oder machst den TÜV? Die ganzen bußgelder werden sicherlich nicht weniger.
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jan 2010 09:15   Titel: Antworten mit Zitat

bin grad dabei meinen Tüv nachzuholen, weil ich das Auto jetzt wieder brauch
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