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Schmerzensgeld?

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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2010 18:35   Titel: Schmerzensgeld? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

Ich habe eine allgemeine Frage zum "Beantragen" von Schmerzensgeld.

Kurz mal die Story:

Freitag nacht, Disco, an der Theke.
Ein Riese (locker 2m groß) drengelt sich an der Theke vor und provoziert Stress. Erst mit dem einen Kollegen, dann mit dem anderen und verpasst dem zweiten dann plötzlich eine.
Ich geh dazwischen und bekomme einen Bierkrug gegen den Kopf, Platzwunde, Blut.
Der Typ kassierte danach auch noch richtig.
Türsteher kommen, fragen mich wer mir das Glas an den Kopf schlug und werfen den raus, nachdem die seine Personalien aufgenommen haben.
Bin damit mit 2 Kollegen zur Polizei, haben Anzeige erstattet.
Zeugen gab es ja einige.
Post kommt innerhalb der nächsten 2 Wochen.
Bin danach ins Krankenhaus und wurde mit 4 Stichen genäht.

Nun meine Frage:
Muss ich mich eigenständig um eine Klage auf Schmerzensgeld kümmern, oder reicht das, dass ich zur Polizei gegangen bin und es wohl zur Verhandlung kommt?

Ich habe leider keine Ahnung, wie so etwas abläuft, weil ich noch nie mit so ner Sache konfrontiert wurde, deshalb wäre es nett, wenn mir jemand schildern könnte, wie so etwas allgemein abläuft.

Ich bedanke mich schonmal

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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2010 19:04   Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde dir dringend raten, deswegen mal einen Anwalt aufzusuchen.

Grundsätzlich aber folgendes:

Es muss unterschieden werden zwischen einem Strafprozeß (Der Staat gegen jemanden) und einem Zivilprozeß (zwei natürlichen Personen gegeneinander).

Ich würde darauf tippen, dass die Polizei und anschließend der Staatsanwalt einen Straßpozeß aufgrund des § 224 StGB anstrebt.

Du selbst müsstest ihn dann auf dem zivilrechtlichem Weg auf Schmerzensgeld verklagen. Und dafür brauchst du einen Anwalt.

Edit: Vielleicht dazu ganz interessant: http://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2010 19:09   Titel: Antworten mit Zitat


fhk hat folgendes geschrieben:
Ich würde dir dringend raten, deswegen mal einen Anwalt aufzusuchen.

Grundsätzlich aber folgendes:

Es muss unterschieden werden zwischen einem Strafprozeß (Der Staat gegen jemanden) und einem Zivilprozeß (zwei natürlichen Personen gegeneinander).

Ich würde darauf tippen, dass die Polizei und anschließend der Staatsanwalt einen Straßpozeß aufgrund des § 224 StGB anstrebt.

Du selbst müsstest ihn dann auf dem zivilrechtlichem Weg auf Schadensersatz verklagen. Und dafür brauchst du einen Anwalt.


So siehts aus! Die Polizei hat mit dem zivilrechtlichem, also ggf. Schmerzensgeld nichts zu tun.
Sofern der "Schläger" einigermaßen solvent ist lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen. Die Kosten kannst du auf ihn abschieben und dazu vll. noch Schmerzengeld einstreichen. Aber meistens haben solche Leute nicht viel Geld, daher sollte man sich das alles vorher überlegen. Im schlechtesten Fall bleibst du am Ende sogar (wenn ich mich nciht irre) auf den Anwaltskosten sitzen.

Zudem solltest du beachten, dass sowas schon mal ein, zwei Jahre dauern kann bis du überhaupt einen Cent siehst.
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2010 19:50   Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren

Wäre auch ne Option. Kannst ja mal bei der Vernehmung durch die Polizei fragen, was du machen musst.
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2010 23:01   Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke euch für eure Antworten!

Ich denke, ich werde eh mal zum Anwalt gehen und mich beraten lassen, da ich doch der Meinung bin, dass eine kleine "Entschädigung" angebracht ist.

Die nächsten Tage werde ich auch nicht zur Arbeit gehen, da mir zeitweise der Kopf doch ziemlich brummt.

Danke nochmal!
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Feb 2010 23:30   Titel: Antworten mit Zitat

solltest du aber keine rechtschutzversicherung haben oder keine prozesskostenbeihilfe bekommen, lass es direkt. die kosten für diese zivilrechtsverfahren mit ungewissen ausgang (kann ja auch eingestellt oder verglichen werden) kostet dich mehr als du bekommen wirst.

denn deine geschichte schätze ich mal nicht mehr als 400-600 euro schmerzengeld ein.
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 00:45   Titel: Antworten mit Zitat

Warst Du in der Almsause??
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 15:36   Titel: Antworten mit Zitat

Nee nee
im Nightparc, wurde ja "neu eröffnet" und wollte mal sehen wie sich das verändert hat im Vergleich zu "damals" (paar Monate)... undzwar garnicht
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 16:00   Titel: Antworten mit Zitat


~G~ hat folgendes geschrieben:
Nee nee
im Nightparc, wurde ja "neu eröffnet" und wollte mal sehen wie sich das verändert hat im Vergleich zu "damals" (paar Monate)... undzwar garnicht


Stand ca. 10 Meter von der Sache entfernt, wenn ich nicht so lattenstramm gewesen wäre hätteste mich durchaus auch noch als Zeugen verbuchen können Dachte mir schon: "Was ist das doch wieder für ein asoziales Pack..." War ja klar das es sich nur um nen Comunisten handeln kann
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 16:37   Titel: Antworten mit Zitat

Ich seh das ähnlich wie Zero, wenn du nicht im Rechtschutz sein solltest und der, den du anklagen willst eh nicht besonders solvent ist wird sich die Sache nicht lohnen. Am Ende bekommst du nichts und bleibst noch auf den Anwaltskosten sitzen.

Musst halt mal abwiegen, ob sich der Aufwand im Verhältnis zu dem was du bekommen könntest auch wirklich rechnet.

Solange du keine bleibenden Schäden davon getragen hast (davon geh ich mal aus) wird da nicht viel bei rumkommen (ich schätze, das Schmerzensgeld bei der Sache eher noch niedriger ein als Zero, denke so zwischen 200 - 500 € sind wohl drin).
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 16:44   Titel: Antworten mit Zitat


Pato7Kun10 hat folgendes geschrieben:
Ich seh das ähnlich wie Zero, wenn du nicht im Rechtschutz sein solltest und der, den du anklagen willst eh nicht besonders solvent ist wird sich die Sache nicht lohnen. Am Ende bekommst du nichts und bleibst noch auf den Anwaltskosten sitzen.

Musst halt mal abwiegen, ob sich der Aufwand im Verhältnis zu dem was du bekommen könntest auch wirklich rechnet.

Solange du keine bleibenden Schäden davon getragen hast (davon geh ich mal aus) wird da nicht viel bei rumkommen (ich schätze, das Schmerzensgeld bei der Sache eher noch niedriger ein als Zero, denke so zwischen 200 - 500 € sind wohl drin).


Wie ist das denn von der rechtlichen Seite? Muss man das jetzt schon entscheiden, kann man nicht auf das strafrechtliche Verfahren warten? Und anschließend Zivlklage einreichen?

Die sind nicht aneinander gebunden soweit ich weiss, aber wenn ein Urteilspruch da ist, hat man doch bessere Chancen, oder?
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 17:00   Titel: Antworten mit Zitat

Bin jetzt kein Jurist, aber würde auf jeden Fall erstmal das strafrechtliche Verfahren abwarten, obwohl die Sache ja eindutig zu sein scheint.
Denke nicht, dass das eingestellt wird. Er war ja beim Arzt und es gab auch mehrere Zeugen.
Ist halt nur die Frage, ob der Täter überhaupt bezahlen kann und wie schwerwiegend der Richter den Fall beurteilt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 18:15   Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist dass es eh erstmal ewig dauert bis sowas durchgeht wenn du auf Schadensersatz klagst, dann bekommst du natürlich von dem das Geld+deine Anwaltskosten.
Nur muss er dafür auch Geld haben.
Wenn du das nicht hast musst du immer wieder auf Verdacht nen Vollzieher hinschicken(Geld bekommst ansich auch wieder) aber da musst du auch im Voraus zahlen.
Heißt er hat wieder kein Geld -> Du bleibst auf noch mehr Geld sitzen.

Also bevor du dich da bemühst überlege dir das gut.
Dauert lange und sehr anstrengend.
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 18:16   Titel: Antworten mit Zitat

Und nicht zu vergessen: Je nachdem wie der Kerl so drauf ist... der hat dann unter Umständen deine Adresse und persönlichen Daten (zumindest sein Anwalt kommt da locker für ihn dran)...

Sollte natürlich im Sinne der Gerechtigkeit keine Rolle spielen. Aber ist dir das den ganzen Ärger + ungewissen Ausgang wert?
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 18:32   Titel: Antworten mit Zitat

Ich weise nochmals auf das Adhäsionsverfahren hin.

Beachte, dass du im Falle eines Zivilprozesses auch die Gerichtskosten usw. vorschießen musst. Du hättest im Erfolgsfall zwar einen Anspruch auf Ersattung der Gerichtskosten und deiner außergerichtlichen Kosten (z.B. Anwaltskosten, soweit sie nicht über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen), aber diesen Anspruch kannst du, genau wie den Schmerzengeldanspruch, fast vergessen, wenn der Tysp kein Geld hast und bleibst auf den Kosten sitzen.

Wobei im Falle einer Zwangsvollstreckung (d.h. du schickst den gerichtsvollzieher los, um das Geld zu holen) wegen einer Forderung aus unerlaubter Handlung (hier 823 II BGB, 224 StGB) die Vollstrewckung etwas erleichtert wird, weil die Pfändungsfreibetrag dann herbagesetzt werden kann (860 f II ZPO).

P.S. Einen Anwalt bräuchtest du im Zivilprozess nicht unbedingt. Mit ihm bekommst du Akteneinsicht in die Ermittlungsakte der Polizei.

edit. http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Strafgericht/BesondereVerfahrensarten/adhaesionsverfahren/index.php

edit 2: Natürlich ist es 850 f ZPo und nicht 860f ZPO, den gibt es gar nicht.

Zuletzt bearbeitet von Gast am 3 Feb 2010 19:08, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 18:42   Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dann das mit der Pfändung losgeht musst du auch erstmal dann den ganzen Quatsch wegsemmeln das dauert auch.
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 19:05   Titel: Antworten mit Zitat

Sachpfändungen sind ja eher die Ausnahme, in der Regel pfändet man Konten oder das Gehalt.
Es besteht die Chance am Ende nen Betrag um die 1000 Euro dabei raus zu kriegen, du musst allerdings Mühe und auch Geld investieren wobei sogar die Gefahr besteht am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ob man das macht hängt auch nicht unerheblich davon ab, ob man ne Rechtschutzversicherung bzw. Anspruch auf PKH hat. Solltest du das durchziehen wollen empfiehlt sich der Besuch bei einem Anwalt. Wenn du denkst, dass du Anspruch auf PKH hast solltest du dir VOR deinem ersten Besuch bei einem Anwalt einen Beratungshilfeschein bei deinem Amtsgericht holen.
Ich persönlich würde mir den Aufwand nicht antun, aber das muss ja jeder selbst wissen.
Viel mehr kann man dazu eigentlich nicht mehr sagen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 19:05   Titel: Antworten mit Zitat

Noch was:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Ich kenne deine finanzielle Situation nicht, aber da hier ja viele junge Leute (Azubis/Studenten) rumlaufen, könnte das was für dich sein. Musst du mal durchrechnen. Die Einkommensgrenze liegt nach berücksichtigung aller Freibeträge doch meisten überraschend hoch.

edit: oh, da hatte jemand die Idee etwas eher.
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 19:36   Titel: Antworten mit Zitat

Also, haben ja viele hier gesagt, dass du ein Zivilprozess anstreben musst, um Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz zu bekommen.

Wenn vorher schon ein Strafverfahren (erfolgreich) abgeschlossen ist, erleichtert dir das uU vor Gericht deinen Anspruch durchzusetzen (auch wenn beides voneinander getrennt zu betrachten sit).

Also mit Gerichtskosten und Länge des Verfahrens solltest du dir das überlegen, es gibt aber ja auch durchaus die Möglichkeit eines ausergerichtlichen Vergleichs (bekommst da vll net soviel, aber ist halt uU besser als ein Gerichtsverfahren).

Aufjedenfall gehe zu einem Anwalt und lass dich vorher beraten !!! Egal was Leute hier im Forum schreiben, ersetzt das auf gar keine Fall die Beratung durch einen Fachanwalt!
Der hilft dir dann auch mit den eventl. Höhe des Schmerzensgeldes weiter (ich mein da gibt es Tabellen vom BGH oder so).

Also wenn du dem "Typ" eine "reinwürgen" willst bzw. es dir ums Prinzip geht und dich ein Prozess nicht schreckt und du vll ne Rechtsschutzversicherung hast (beachte hierbei allerdings, dass es da meistens Pflcihtanteile gibt), oder deine Eltern hinter dir stehen. Dann mach das
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2010 19:40   Titel: Antworten mit Zitat


Sim0n. hat folgendes geschrieben:
(ich mein da gibt es Tabellen vom BGH oder so)


Die wunderbare Hackfleischtabelle
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Gast





BeitragVerfasst am: 4 Feb 2010 16:46   Titel: Antworten mit Zitat

@t0b!4$:
Ich glaube, das selbe hätte ich auch an deiner Stelle gedacht
Aber waren insgesamt sehr viele Asis da, Nightparc hatte Zeiten, da war das Niveau deutlich höher...


Zu meiner finanziellen Lage:
Ich bin Zivildienstleistender, bekomme also bisschen mehr als 600€...

Bleibende Schäden...nunja. Ich werde halt für mein Leben lang eine Narbe am Hinterkopf haben. Finde schon, dass das ein bleibender Schaden ist.
Und genau dafür möchte ich dann auch eine kleine Wiedergutmachung.

Wenn ich die Posts hier lese, dann scheint mir dass so, als ob das voll der riesen Aufwand wäre und man kaum ne Chance hat, an Schmerzensgeld ranzukommen, so nach dem Motto:
Komm lass es, bringt eh nix.
So als ob der Täter irgendwie im Vorteil wäre, nur weil der vielleicht kein Geld hat, um Schadensersatz zu leisten, und das finde ich richtig scheiße, wenn man als Opfer solcher Idioten auch noch auf den Kosten sitzen bleibt.

Ich weiß nicht, ob ihr genau versteht, was ich meine, aber ich kanns irgendwie nicht besser erklären


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Gast





BeitragVerfasst am: 4 Feb 2010 17:32   Titel: Antworten mit Zitat

nochmal recht haben und recht bekommen sind zweierlei. und ich bedaure ehrlich dein erlebnis.

aber es ist eben auch immer die verhältnismässigkeit gefragt. wenn es dir nur ums recht geht, dann genieße einfach das er vlt verurteilt wird.

hier habe ich mal ein beispiel für dich:

Kopf:
schmerzensgeld 250 €
Schlag mit Gasflasche an Hinterkopf
Kopfschmerzen/Übelkeit/Schwindel, Gehirnerschütterung, 1 Woche Arbeitsunfähigkeit
AG Menden 4 C 229/03, 10.3.2004

erhoffe dir also nicht zuviel. sorry. aber so ist es leider.
selbst schwere schädelhirntraumata bringen nur ca 3000 euro schmerzensgeld.
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Gast





BeitragVerfasst am: 4 Feb 2010 18:46   Titel: Antworten mit Zitat


~G~ hat folgendes geschrieben:
@t0b!4$:
Ich glaube, das selbe hätte ich auch an deiner Stelle gedacht
Aber waren insgesamt sehr viele Asis da, Nightparc hatte Zeiten, da war das Niveau deutlich höher...


Zu meiner finanziellen Lage:
Ich bin Zivildienstleistender, bekomme also bisschen mehr als 600€...

Bleibende Schäden...nunja. Ich werde halt für mein Leben lang eine Narbe am Hinterkopf haben. Finde schon, dass das ein bleibender Schaden ist.
Und genau dafür möchte ich dann auch eine kleine Wiedergutmachung.

Wenn ich die Posts hier lese, dann scheint mir dass so, als ob das voll der riesen Aufwand wäre und man kaum ne Chance hat, an Schmerzensgeld ranzukommen, so nach dem Motto:
Komm lass es, bringt eh nix.
So als ob der Täter irgendwie im Vorteil wäre, nur weil der vielleicht kein Geld hat, um Schadensersatz zu leisten, und das finde ich richtig scheiße, wenn man als Opfer solcher Idioten auch noch auf den Kosten sitzen bleibt.

Ich weiß nicht, ob ihr genau versteht, was ich meine, aber ich kanns irgendwie nicht besser erklären




Eventuell kannste dich an den Weißen Ring wenden, da aber keine bleibende Schäden da sind, wird es dort wohl auch keine Entschädigung geben.
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Gast





BeitragVerfasst am: 4 Feb 2010 20:26   Titel: Antworten mit Zitat

Du musst ja auch nicht gleich klagen. Schadensersatz kannst du ja auch erstmal so fordern, eventuell bezahlt er ja.

So blöde wäre das für den Täter nicht, wenn er sein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt haben will.
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Feb 2010 14:05   Titel: Antworten mit Zitat

Soo, habe nun Post von der Polizei bekommen, dass ich als Zeuge vernommen werde.
Dem Schreiben lag auch eine Broschüre bei. "2 in 1" heisst das gute Ding, in dem erklärt wird, dass ich mit einem Antrag direkt beim Strafverfahren auf Schmerzensgeld klagen kann, also beides bei einem Verhandlungsprozess abgewickelt werden kann.

Werde ich dann auch wohl tun.

Mal sehen was dabei rum kommt
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