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Einbruch! Rechtliche Fragen! Bitte um Rat

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pitbull.R
Europameister
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Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 4259
Wohnort: SV Werder Bremen
BeitragVerfasst am: 23 März 2011 11:40   Titel: Antworten mit Zitat


kaispaeth hat folgendes geschrieben:

pitbull.R hat folgendes geschrieben:
wenn ich dies zahle und sie mich dann rausschmeisst weil ich dies ja nun freiwillig tun werden muss


kriegt man ja gänsehaut wenn man das liest ^^

aber BTT:
ich würde garnix zahlen, wenns nirgends steht musst auch nicht dafür haften.

und wenn sie dein gehalt einbehält würde ich sie verklagen, das darf sie nämlich erst recht nicht.

und wenn sie dich rausschmeisst, dann macht sie das halt. grad in dem gewerbe der handy verkäufer ist die fluktuation der mitarbeiter so hoch, dass immer welche gesucht werden. (hab das auch mal nen jahr gemacht, daher weiss ich dass sich da die kollegen regelmäßig wechseln ^^)


ja zum glück fang ich ab august eine neue ausbildung an ..! handyverkäufer ist der reinste mist -.... für jeden fehler muss man blechen und vom gehalt wollen wir garnicht erst sprechen ! handyverkäufer = scheiss beruf ! ich ärger mich so sehr , dass ich diesen beruf gelernt habe !
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Gast





BeitragVerfasst am: 23 März 2011 17:24   Titel: Antworten mit Zitat


pitbull.R hat folgendes geschrieben:


ja zum glück fang ich ab august eine neue ausbildung an ..! handyverkäufer ist der reinste mist -.... für jeden fehler muss man blechen und vom gehalt wollen wir garnicht erst sprechen ! handyverkäufer = scheiss beruf ! ich ärger mich so sehr , dass ich diesen beruf gelernt habe !


Man kann Handyverkäufer lernen? Wenn ich mir so anschaue was für gestalten hier, vornehmlich, in Vodafone-Shops rumgeistern könnte man meinen die Zugangsvorraussetzung zu dem Beruf ist ne Dauerkarte im Sonnenstudio

Ich würds drauf ankommen lassen, deine Chefin kann sich fast nur in die Nesseln setzen. Ich geh mal davon aus das sie nicht so dusselig sein wird und bei der Kündigung Mist baut, was zugegebenermaßen in Anbetracht der Probezeit schon recht schwierig ist.

Was sie aber nicht darf, ist deinen Lohn einbehalten. Sie kann dir das ganze in Rechnung stellen, du kannst dem widersprechen und am Ende wird irgendwann mal ein Gericht entscheiden ob du was zu zahlen hast. Wenn der Lohn einfach einbehalten wird gibts im BGB und der ZPO Vorschriften die ihr bzw deinem AG generell das Leben schwer machen werden.

Mein Tipp: Geh zum zuständigen Gericht bei dir vor Ort und versuch Prozesskostenbeihilfe zu bekommen. Mit dem Wisch suchst dir dann nen Anwalt und lässt den machen, der wird seinen Spaß dran haben.
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Gast





BeitragVerfasst am: 23 März 2011 19:43   Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte auch vermutet, das HAndyverkäufer kein Lehrberuf ist.
Ist das nicht irgendein KAufmann, den man da macht? Einzelhandels. z.B.?
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 23 März 2011 20:01   Titel: Antworten mit Zitat

Also Genau kenne Ich mich da jetzt nicht aus , aber dein problem wird sein das der Schlüssel im Auto dir vermutlich als fahrlässigkeit ausgelegt wird.

Wenn der im Haus gelegen hätte, wäre das wohl was ganz anderes.

Zu der Erpressung deiner Chefin, wenn man da bei so einem Sachverhalt nicht versucht sich friedlich zu einigen, sondern auf solche Maßnahmen zurück greift, dann würde Ich auch mal drüber nachdenken ob du da richtig bist...
_________________





25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Gast





BeitragVerfasst am: 23 März 2011 20:14   Titel: Antworten mit Zitat


Käviehn hat folgendes geschrieben:
Also Genau kenne Ich mich da jetzt nicht aus , aber dein problem wird sein das der Schlüssel im Auto dir vermutlich als fahrlässigkeit ausgelegt wird.


Was unterscheidet denn eine verschlossene Haustür von einer verschlossenen Autotür? Fahrlässig wirds mMn erst wenn der Schlüssel sichtbar im Auto gelegen hat, mglw noch mit einem Hinweis zu welcher Tür er gehört. Allerdings kenn ich da die rechtliche Handhabe nicht genau.
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 23 März 2011 22:12   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:

Käviehn hat folgendes geschrieben:
Also Genau kenne Ich mich da jetzt nicht aus , aber dein problem wird sein das der Schlüssel im Auto dir vermutlich als fahrlässigkeit ausgelegt wird.


Was unterscheidet denn eine verschlossene Haustür von einer verschlossenen Autotür? Fahrlässig wirds mMn erst wenn der Schlüssel sichtbar im Auto gelegen hat, mglw noch mit einem Hinweis zu welcher Tür er gehört. Allerdings kenn ich da die rechtliche Handhabe nicht genau.


Naja, soweit Ich weiß sollte man auch nicht gerade teure elektrische Geräte oder ähnliches im Auto bewahren !

Vlt sieht das anders aus wenn das Auto in einer gesicherten Grage steht.

Aber wo der Unterschied liegt ist doch offensichtlich, oder?
guck dir mal Statistiken an wieviel Autoeinbrüche es im jahr gibt und in wieviel Häuser eingebrochen wird. Denke die Anzahl an Autoeinbrüchen ist bestimmt 10mal höher.

Also hat man ein risiko in Kauf genommen, dass man ohne wirklich Umstände verhindern konnte. Denke damit ist die fahrlässigkeit schon erfüllt.

Überleg doch einfach mal selbst, läßt die Wertgegenstände im Auto? Ich denke nicht, oder? Denke es ist ein übliches Verhalten diese nicht im Auto zu lassen, eben weil man sich gegen Diebstahl schützen will.
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25 Mai 2013 London Calling!!!!
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pitbull.R
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 4259
Wohnort: SV Werder Bremen
BeitragVerfasst am: 23 März 2011 22:20   Titel: Antworten mit Zitat


Lofwyr hat folgendes geschrieben:
Ich hätte auch vermutet, das HAndyverkäufer kein Lehrberuf ist.
Ist das nicht irgendein KAufmann, den man da macht? Einzelhandels. z.B.?


kaufmann im einzelhandel genau !
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Gast





BeitragVerfasst am: 23 März 2011 22:21   Titel: Antworten mit Zitat

Autoeinbrüche ereignen sich in etwa doppelt so häufig wie Wohnungseinbrüche - zumindest im Westen.

Die Frage ist und bleibt immrnoch ob die Wertsachen ersichtlich sind oder eben nicht und ein Schlüssel im Handschuhfach ist nicht so ersichtlich wie ein Schlüssel den du im Haus, durch ein Fenster, liegen sehen kannst. Auch eine normale Haustür ist min. genauso leicht zu knacken wie eine Autotür.

Haus und Auto sind beides abgeschlossene Räume, wenn du im Auto keine Wertsachen offen liegen hast ist die Fahrlässigkeit doch ein Stück weit konstruiert.
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 23 März 2011 22:36   Titel: Antworten mit Zitat

Naja, soweit Ich informiert bin fällt es unter leichte Fahrlässigkeit .

Wo hast du das Verhältniss 1 zu 2 her? Wundert mich irgendwie ein bischen. Hast du da vlt. nur Autodiebstähle drin?

Also bei uns in der Gegend habe Ich schon viel viel öfters von Autoeinbrüchen als von Hauseinbrüchen gehört...

Neben der Frage des versicherungsschutzes stellt sich mir dann noch eine andere frage, die der Versicherungshöhe.
ist ja im Haus schon so, dass man nur bis zu einer gewissen Summe vorallem von bargeld versichert ist.
Denke so eine grenze gibt es für Auto auch. Und da wird bestimmt nicht damit kalkuliert das viele Wertgegenstände darin sind .

Naja seis drum, wünsche dir auf jeden Fall das beste in der Sache !
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25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Indi_
Gast




BeitragVerfasst am: 23 März 2011 23:28   Titel: Antworten mit Zitat

a) zurück zum Thema
b) weniger spekulieren. Wenn ihr in der Thematik nicht drinsteckt, dann verwirrt ihr den Threaderöffner nur. Und damit ist niemandem geholfen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 März 2011 08:31   Titel: Antworten mit Zitat


Indi_ hat folgendes geschrieben:

b) weniger spekulieren. Wenn ihr in der Thematik nicht drinsteckt, dann verwirrt ihr den Threaderöffner nur. Und damit ist niemandem geholfen.


Da kann man nicht drin stecken, da gibts nen Haufen Präsedenzfälle in beide Richtungen zu. Am bitteren Ende wird da ein Gericht das letzte Wort sprechen müssen.

Letztlich bleibts aber fürs Thema ja erstmal unerheblich:

1. die gute Frau Chefin darf das Gehalt nicht einbehalten, kürzen oder sonst was damit tun - erst wenn der AG nen Titel erwirkt hat ginge da was, aber selbst dann nicht soviel sie gern möchten. (Es sei denn die Haftung ist doch vertraglich iwo geregelt)

2. Versuchen Prozesskostenbeihilfe zu bekommen und ab zum Anwalt - der weiss im Zweifel dann doch noch besser was zutun ist.
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