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Gast
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Verfasst am: 25 Mai 2011 11:13 Titel: Bafög |
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Gerade gesucht aber nichts gefunden.
Frage zu Bafög:
Und zwar, gehe ich auf ein Kolleg für den zweiten Bildungsweg.
Hier ein auszug von der Schulseite:
"Jährlich studieren bei uns im Schnitt 500 Kollegiaten und erhalten während der gesamten Abiturausbildung nicht zurückzuzahlendes elternunabhängiges BAföG. "
Das ich Bafög kriege, ist klar.
Was für mich wichtig ist.
Ich ziehe im Sommer mit einem Kumpel in eine eigene Wohnung.
Ich habe mit einem Bafög von ca 550 € (höchstsatz ist wohl 650€).
Beim Bafögrechner hätte ich wohl 572 € bekommen, aber ich kalkuliere mal eher geringer.
Nen Kumpel meinte jetzt aber wenn ich ausziehe brauchen die nen Grund.
Habe das Bafögformular hier zu liegen und muss jetzt nen Grund angeben warum ich ausziehe.
Ich habe halt schiss das die sagen "sie können doch noch zuhause wohnen" und das ich dann nichts bekomme.
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 25 Mai 2011 11:58 Titel: |
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Ist es dir denn zumutbar zu Hause zu wohnen?
Wie weit ist es zum Kolleg?
Gibt es vielleicht Gründe die wirklich ausschlaggebend sind? (Stress mit den Eltern, Wohnung ist eigtl zu klein für euch usw.) --> Dann wäre das Problem ja gelöst.
Allgemein habe ich allerdings den Eindruck, dass sie beim BaföG Amt recht tolerant sind. Ich würde mir nicht allzu große Sorgen machen.
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Gast
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Verfasst am: 25 Mai 2011 13:27 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 25 Mai 2011 14:09 Titel: |
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F360 hat folgendes geschrieben: |
Ganz einfach: Schau bei deinem Zuständigen Amt wann die Sprechzeit haben und geh hin - die werden dir gern alles was du wissen willst und musst sagen - und: immer schön nett, freundlich und wenn nötig musste auch kriechen. Bafög ist Krieg. |
Kann ich auch nur empfehlen.
Ich hab seinerzeit mal mein Studienfach gewechselt und musste da eine Begründung schreiben. Der für mich zuständige Bearbeiter hat mir empfohlen, die Begründung ihm erstmal zu zeigen, bevor ich die abschicke. Weil wenn du sowas erstmal abschickst und es wird dann abgelehnt, dann bleibt das auch so. Ich hab die Begründung 3 Mal umschreiben müssen, bevor der mir die abgenickt hat und die wurde dann letztendlich auch akzeptiert. Bei solchen Begründungen muss es für den Leser ersichtlich sein, dass du gar keine andere Möglichkeit hast, als die entsprechende Konsequenz zu ziehen.
Also: Geh zum BaFöG-Amt und frag, was die da lesen wollen.
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Gast
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Verfasst am: 25 Mai 2011 14:57 Titel: |
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Alles klar, wollte morgen sowieso dahin!
Allerdings dachte ich schreibe ich schon einen Grund. Mir fällt nur keiner ein.
Vlt das meine Eltern das Haus verkaufen wollen, untermieter suchen oder ein streit?
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Gast
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Verfasst am: 25 Mai 2011 15:32 Titel: |
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Mach mal nichts arg Konstruiertes, sonst musst du im Ernstfall nur wieder Nachweise erbringen. Das führt nur zu Dauerstress...
Was ist denn dein Grund auszuziehen? Was für Vorteile hast du davon? Bei kulanten Beratern reicht das oft schon.
Übrigens erleb ich es mit Bafög immer anders, das können zuvorkommende und tolerante Leute sein oder du musst aufs Blut um jeden Cent feilschen.
Zweimal selbst erlebt, einmal beim Auslandsamt und dann nach einem Beraterwechsel...
Ist mehr so ein 50/50-Ding
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Gast
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Verfasst am: 25 Mai 2011 16:07 Titel: |
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AiS hat folgendes geschrieben: |
Alles klar, wollte morgen sowieso dahin!
Allerdings dachte ich schreibe ich schon einen Grund. Mir fällt nur keiner ein.
Vlt das meine Eltern das Haus verkaufen wollen, untermieter suchen oder ein streit? |
An sich sollte es wahrscheinlich etwas sein, was etwas mit deiner Schule zu tun hat. Anreiseweg wird zu lang, Lernmöglichkeiten dort nicht mehr gegeben etc.
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Gast
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Verfasst am: 25 Mai 2011 16:30 Titel: |
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AiS hat folgendes geschrieben: |
Alles klar, wollte morgen sowieso dahin!
Allerdings dachte ich schreibe ich schon einen Grund. Mir fällt nur keiner ein.
Vlt das meine Eltern das Haus verkaufen wollen, untermieter suchen oder ein streit? |
Sprich offen an was du willst und frag welche Voraussetzungen da geschaffen werden müssen. Wichtig ist: Lügen darfst du in keinem Fall. Man kann sicherlich argumentieren das die das unter Umständen niemals rausfinden, wenn sies aber rausfinden hast dus mitm Gegner zutun der kaum weniger schlimm als das Finanzamt ist und zu allem überfluss von jetzt auf gleich dein Geld streichen kann. Nicht sonderlich erstrebenswert wie ich finde.
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2011 13:59 Titel: |
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Muss auch Bafög beantragen. Man muss ja über das Einkommen beider Elternteile Angaben machen, aber wenn man zu einem Teil keinen Kontakt (mein Vater ist abgehauen als ich klein war, hab null in Erinnerung an den) hat, was macht man dann?
Die Stelle meinte, ich müsse das trotzdem angeben. Bin ich also gezwungen nach 20 Jahren den Kontakt zu suchen?
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2011 14:02 Titel: |
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na ja wenn er abgehauen ist, wird er wohl auch keinen Unterhalt oder sonstige finanzielle Unterstützung leisten.
Ich denke es reicht wenn du das Einkommen deiner Mutter und/oder von ihrem eventuellen Lebenspartner angibst
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2011 14:09 Titel: |
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Er hat nie Unterhalt bezahlt, richtig. Meine Mutter hat versucht zu klagen, aber da war schlichtweg kein Geld vorhanden. Da dürfte jetzt sicherlich auch nix da sein.
Sollte mich am besten nochmal mit der Stelle in Kontakt setzen und mich erklären, da ich echt null Interesse habe mt diesem Menschen in Kontakt zu treten.
Danke für deine Antwort.
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2011 14:23 Titel: |
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RajonR9 hat folgendes geschrieben: |
Sollte mich am besten nochmal mit der Stelle in Kontakt setzen und mich erklären, da ich echt null Interesse habe mt diesem Menschen in Kontakt zu treten.
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Das ist sowieso immer der beste Weg - ich hab die Erfahrung gemacht das ein totaler Unsympath an Telefon nen absolut lustiger und korrekter Typ ist wenn der vor einem sitzt.
Wenn du weisst wo dein Dad lebt und du Kontakt mit ihm aufnehmen könntest wird das Amt dir sagen das du dich darum kümmern musst.
Das bedeutet dann für dich:
- Brief verfassen mit 2 Wochen Frist ab erhalt, direkt garniert mit der Info das bei Nichteinhaltung das Studentenwerk/Bafögamt sich direkt mit ihm befassen wird - das tun die wirklich, das Bußgeld wird er nicht zahlen wollen
- davon machst ne Kopie und schickst das Ganze, also inkl. dem Ausfüllteil, ber Einschreiben mit Rückschein zu deinem Dad.
Was passiert wenn er nicht kooperiert steht ja schon oben.
Wenn du keine Ahnung hast wo dein Dad sich befindet und keinen Kontakt herstellen kannst wird das Amt Bafög unter Vorbehalt zahlen und sich auf die Suche nach deinem Dad machen.
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2011 15:13 Titel: |
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@AiS:
Was ist denn der eigentliche Grund?
Gibt es an der Schule besondere Fächer, hast du einen kürzeren Weg?
Das wären z.B. akzeptable Gründe....
@Rajon9:
Wenn der Vater nicht reagiert und nicht mitwirkt, dann schreibt die zuständige BAföG-Stelle das Finanzamt an um evtl. Informationen zu Verdiensten zu bekommen. Kommt dabei nix raus, sieht es schlecht aus.
Gerade wenn er ALG II bezieht siehts Mau aus.
Aber dann sollte der BaföG-Satz normal höher sein, da weniger Einnahmen sind.
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2011 16:34 Titel: |
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Danke.
Auf die Idee einen Brief aufzusetzen, wäre ich gar nicht gekommen. Das werd ich definitiv so machen.
Also meine Mutter meint, dass er einen Job hat. Wohl als Lagerist, wo er wohl kaum was verdienen dürfte.
Mal gucken, ob das alles klappt, bin echt aufs Bafög angewiesen.
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2011 17:43 Titel: |
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Notfalls gibt es ja noch zinsfreie Darlehen (zumindest in NRW). Das ist zwar nicht so lukrativ wie BaföG, aber zur Not reicht das auch.
Was auch sehr gut ist, sit ein Job als HiWi (darf man aber wohl nur 4 Semester), da verdient man um die 9,60 € die Stunde und die passen sich meist deinem Studium an.
Nur als Tip falls es mal eng wird mit dem Geld!
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2011 18:11 Titel: |
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-_Andy_- hat folgendes geschrieben: |
Notfalls gibt es ja noch zinsfreie Darlehen (zumindest in NRW). Das ist zwar nicht so lukrativ wie BaföG, aber zur Not reicht das auch.
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Zinsfrei wäre mir neu, hast da zufällig nen Link oder so? Ich kenn nur den Studienkredit von der NRW-Bank, der wird niedrig verzinst und man kann die Zinsen schon während der Auszahlungsphase abziehen lassen sodass du am Ende X Monate x deine ausgesuchte Auszahlungssumme zahlne musst - was zwar dann auch weiter verzinst wird, aber die Summe steigt halt nicht schon während der Studiums.
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2011 18:30 Titel: |
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F360 hat folgendes geschrieben: |
-_Andy_- hat folgendes geschrieben: |
Notfalls gibt es ja noch zinsfreie Darlehen (zumindest in NRW). Das ist zwar nicht so lukrativ wie BaföG, aber zur Not reicht das auch.
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Zinsfrei wäre mir neu, hast da zufällig nen Link oder so? Ich kenn nur den Studienkredit von der NRW-Bank, der wird niedrig verzinst und man kann die Zinsen schon während der Auszahlungsphase abziehen lassen sodass du am Ende X Monate x deine ausgesuchte Auszahlungssumme zahlne musst - was zwar dann auch weiter verzinst wird, aber die Summe steigt halt nicht schon während der Studiums. |
Dieses Darlehen, das allgemein als „Daka-Studienabschlussdarlehen“ bekannt ist, hat einen Vorteil: es ist zinslos, es entstehen lediglich Verwaltungskosten.
http://daka.akafoe.de/
Kenne mich da aber nicht so gut aus, wurde mir nur mal bei einer Beratung genannt. Ich hatte allerdings im Hitnerkopf, dass die NRW Bank auch zinsfreie Darlehen gibt, habs aber gerade nicht gefunden....
Einfach mal beim AStA nachfragen... die helfen gerne
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Gast
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Verfasst am: 11 Sep 2011 17:11 Titel: |
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Ist beim Bafög(bin Student), der Freibetrag von 5200€ allgemein für jede Person gültig?
Oder wird da abgestuft, sofern man noch Kindergeld berechtigt ist?
Finde gerade nichts dazu....Vllt. hat da jemand ne Quelle oder eigene Erfahrungen?
__________________________________________
Habe nun eine Quele gefunden, die ich aber missverständlich finde.
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/vermoegensanrechnung.html
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/gesetz/paragraph29.html
Freibeträge vom Vermögen nach § 29 Abs. 1 BAföG):
5.200 EUR Antragsteller (Allein stehend)
1.800 EUR für den Ehegatten (soweit nicht dauernd getrennt lebend)
1.800 EUR für jedes Kindergeldberechtigte Kind
und
Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei
für den Auszubildenden selbst 5.200 Euro,
für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 1.800 Euro,
für jedes Kind des Auszubildenden 1.800 Euro.
Meine Frage: Bin ich als Kindergeldberechtigtes Kind zusehen? Also beträgt mein Freibetrag "nur" 1800€ oder bedeutet es, dass ich für jedes meiner Kinder(sofern Kindergeld berechtigt) auf die 5200€ nochmal 1800€ addieren darf?
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Verfasst am: 11 Sep 2011 18:06 Titel: |
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Wenn du Antragsteller bist haste 5200 Euro frei. Biste Verheiratet kommen da 1800 Euro zu und haste nen kind weitere 1800. Das du als Antragsteller Kindergeld beziehst ist dabei irrelevant.
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Verfasst am: 24 Okt 2011 20:27 Titel: |
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So Folgendes Problem..
Ich bezihe kein Bafög und wäre auch gar nicht berechtigt (ich verdiene zu viel)
Ich wohne momentan noch bei meinen eltern zuhause, aber lange geht das nicht mehr gut mein Vater droht mir mehr mal wöchentlich meinen faulen Arsch mit nem Tritt in Arsch auf die Straße zubefördern.
Und irgendwann ist es einfach genug ich hab da keine Nerven mehr für.
Das Ding ist halt nur ich kann von meinen ca 600€ die ich im Monat auf mein Konto fließen nicht leben. Gibt es da noch irgendeine möglichkeit dass mir der Staat geld dazuschiesst?
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Verfasst am: 24 Okt 2011 20:43 Titel: |
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Hey,
wie alt bist du denn und was machst du? Bist du ganz normal berufstätig?
Theoretisch gibt es die Möglichkeit aufstockendes Hartz 4 und/oder Wohngeld zu beantragen.
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Gast
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Verfasst am: 24 Okt 2011 20:47 Titel: |
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ich bin 21 und student und wenn ich das so lese scheinen 600€ im Monat zwar ne menge geld, allerdings ist köln auch kein ganz günstiges Pflaster und in eine Wg mit fremden zuziehen kann ich mir eig nicht vorstellen.. Und Wohnheimplätze werden erst wieder zum nächsten Semesterbegin vergeben und da hat man als Kölner (verständlicherweise) auch eher schlechte karten..
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