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Ich brauch die Juristen unter euch!!!!!

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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Apr 2004 11:28   Titel: Antworten mit Zitat

Folgendes Problem:
Person A schuldet Person B Geld...
Person B verlangt von Person A sein Handy als Pfand, bis das Geld da ist!
Person B erhält das Geld von Person A, gibt das Handy aber nicht raus.
Person B verkauft das Handy....
Was kann Person A machen? Keine Beweise, dass Person B je das Handy hatte usw...
help!!!!!!
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Apr 2004 11:39   Titel: Antworten mit Zitat

Da kann man gar nix machen, wenn es keine Beweise gibt!´
Aber wie blöd ist Person A eigentlich

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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Apr 2004 11:41   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

MeMyself schrieb am 2004-04-09 12:39 :
Da kann man gar nix machen, wenn es keine Beweise gibt!´
Aber wie blöd ist Person A eigentlich




Person A is mein bester Kumpel
ja is ne große scheiße...aber ich hab gesehen, wie mein Kumpel ihm (freiwillig) das Handy gegeben hat...bringt das was?? Mein Kumpel hat ja auch noch die Rechnung und die Verpackung vom Handy...allerdings wird der Typ das Handy nicht mehr haben..hat er ja (so sagt er) verkauft....
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Apr 2004 11:59   Titel: Antworten mit Zitat

Da Du ja scheinbar Zeuge dieser Aktion warst, kann Person A gegen Person B Strafanzeige stellen. Ob diese Geschichte nun als Diebstahl oder was weiß ich was getauft wird, keine Ahnung.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Apr 2004 12:04   Titel: Antworten mit Zitat

lerne zwar nach österreichischem recht: aber ich denke mal, dass es da nicht viele unterschiede gibt:

im strafrechtlichen bereich:
b wegen veruntreuung anzeigen.
anscheinend gibt es ja beweise (zeugen,...)
den käufer, falls er schlechtgäubig war, wegen hehlerei anzeigen.

im zivilrechtlichen bereich:
anspruch aus ungerechtfertigter bereichung gegen b geltend machen. evt ist sogar zusätzlich schadenersatz möglich.
wenn der käufer schlechtgläubig war, ist sogar direkt die eigentumsklage gegen den käufer möglich.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Apr 2004 12:26   Titel: Antworten mit Zitat

oke...danke, denke wir werden dienstag ma zu der Polizei gehn...
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Apr 2004 12:36   Titel: Antworten mit Zitat

tut das..."wo kein kläger – da kein richter"

aber meistens reicht ja schon die ernsthafte androhung, etwas zu unternehmen. probiert es zuerst noch damit. wenn nämlich ein strafverfahren einmal läuft (und das beginnt schon mit der anzeige bei der polizei) ist es nicht mehr zu stoppen und kann tiefgreifende folgen haben.

viel glück

[ Diese Nachricht wurde geändert von: fides+ am 2004-04-09 13:40 ]
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Apr 2004 13:12   Titel: Antworten mit Zitat

Also ich werd nicht mit einer Anzeige drohen, der Typ is bissel gewaltbereit
nene, wenn dann bekommst der schön Post von der Polizei.... *g* oder Besuch, wat weiß ich...
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Apr 2004 15:40   Titel: Antworten mit Zitat

Wie bastel Ich mir ein Problem?Total gut die Geschichte...
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Gast





BeitragVerfasst am: 10 Apr 2004 09:36   Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal würd ich das Handy beim Provider als gestohlen melden.
Über die IMEI-Nr. ist es ja zu identifizieren.
Sicher ist sicher!
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Gast





BeitragVerfasst am: 10 Apr 2004 09:41   Titel: Antworten mit Zitat

ich frage mich gerade von was für nem Typ sich dein Freund eigentlich Geld leiht!!!!
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Gast





BeitragVerfasst am: 10 Apr 2004 11:54   Titel: Antworten mit Zitat

" Irgenwann, villeicht auch nie, werde ich auf dich zu kommen und dich um einen gefallen bitten."


TV-Tipp: 20.15h Kabel1



b.
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Gast





BeitragVerfasst am: 10 Apr 2004 12:48   Titel: Antworten mit Zitat

"Person B erhält das Geld von Person A, gibt das Handy aber nicht raus."

Da ist aber was schief gelaufen! Hat der das Geld überwiesen oder was. Wieso gibt er ihm denn das Geld, obwohl der ihm das Handy nicht wiedergibt. SChon mal was von Aktenkofferübergabe gehört!

... Um wieviel Geld ging es denn, wenn man mal fragen darf?

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Gast





BeitragVerfasst am: 10 Apr 2004 15:10   Titel: Antworten mit Zitat

Das Handy hat er ohne seine Sim-Karte abgegeben.....naja, is dumm gelaufen, wollte nur wissen ob man da was amchen kann....wir gehen Dienstag zu den Bullen und dann schaun wir mal...

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Gast





BeitragVerfasst am: 10 Apr 2004 15:11   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

Luuutsch schrieb am 2004-04-09 16:40 :
Wie bastel Ich mir ein Problem?Total gut die Geschichte...


Was? mh..?
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Gast





BeitragVerfasst am: 10 Apr 2004 20:30   Titel: Antworten mit Zitat

Verprügeln danach Fesseln & Knebeln und solange im Keller einsperren bis er das Handy ersetzt wäre auch noch eine möglichkeit
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2004 15:15   Titel: Antworten mit Zitat

JUHU....Handy wieder da *g*
Frohe Ostern noch....
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2004 15:23   Titel: Antworten mit Zitat

und wie hasses jetz wiederbekommen???
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2004 16:40   Titel: Antworten mit Zitat

Gestern aufem Osterfeuer den Typen gesehn...hingegangen und mit Polizei gedroht...dann hat er mich bissel geschupfst usw...dann sind wir einfach gegangen...später kam er zu meinem Kumpel und hat ihm das Handy gegeben, weil er wohl echt kein Bock auf Polizei hatte...naja, Glück gehabt!
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2004 16:51   Titel: Antworten mit Zitat

Mann oh Mann,mit was für Leuten gibt Dein Kumpel sich denn ab?
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2004 18:14   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

2Hot4Ya schrieb am 2004-04-12 17:40 :
Gestern aufem Osterfeuer den Typen gesehn...hingegangen und mit Polizei gedroht...dann hat er mich bissel geschupfst usw...dann sind wir einfach gegangen...später kam er zu meinem Kumpel und hat ihm das Handy gegeben, weil er wohl echt kein Bock auf Polizei hatte...naja, Glück gehabt!


Geschubst? Wohin? Ins Osterfeuer
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2004 18:35   Titel: Antworten mit Zitat

nix zu Polizei gehen... hobbYrechtLer, ihr


1. schreiben aufsetzen an die Person und eine frist von 14 tagen setzen.

2. nach 14 tagen, wenn nix passiert, mahnung.

3. zum rechtsanwalt gehen und anklagen, ungerechtfertige bereicherung nach §812 BGB -> §822 etc...

also gleich mal formloses schreiben aufsetzen und anwaltskosten sparen
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2004 19:21   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

Totogoal schrieb am 2004-04-12 17:51 :
Mann oh Mann,mit was für Leuten gibt Dein Kumpel sich denn ab?


ja kein Plan, ich kenn den Typ auch nur vom sehn..naja is ja alles geklärt, braucht nicht weiter drüber nachzudenken
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Apr 2004 13:49   Titel: Antworten mit Zitat

Dann bin ich ja schon gespannt auf die nächste geile Story
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