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Kündigungsfrist Wohnung

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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 12:00   Titel: Kündigungsfrist Wohnung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hab eine Wohnung und will ab 01.04.2012 in eine neue Wohnung ziehen. In meinem Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Zahlen muss ich die Miete zu Monatsbeginn.

Wann muss ich kündigen? Reicht es im Dez.2011 zu kündigen bzw. ab wann zählen die 3 Monate?

z.B. Kündigung am 15.Dez.2011
-> Jan.2012 bezahlen
-> Feb.2012 bezahlen
-> März.2012 bezahlen

ODER:
Kündigung am 15.Jan.2011
-> Jan.2012 bezahlen
-> Feb.2012 bezahlen
-> März.2012 bezahlen
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 12:13   Titel: Antworten mit Zitat

An sich musst du im Dezember kündigen.
Aber warum rufst, anstatt hier einen Thread zu eröffnen, du nicht deinen Vermieter an und fragst?
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 12:14   Titel: Antworten mit Zitat

Also, ich denke, dass die Kündigung bereits im Dezember erfolgen sollte, weil du in dem Monat kündigst und die nächsten 3 Monate noch zahlen musst.

Aber wo ist das Problem? Schreib in der Kündigung, dass du die Wohnung bis zum 31. März verlässt. Dann sollte es egal sein, wann genau die Kündigung beim Vermieter landet.
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Netario
Champions-League
Champions-League 

Anmeldungsdatum: 18.06.2001
Beiträge: 1568
BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 12:15   Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem 15. verstehe ich jetzt nicht ganz...
Warum kündigst Du denn nicht zum 31.03.2012? Frist wäre dann entsprechend der 31.12.2011.
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 12:32   Titel: Antworten mit Zitat


SteffenRSN hat folgendes geschrieben:
An sich musst du im Dezember kündigen.
Aber warum rufst, anstatt hier einen Thread zu eröffnen, du nicht deinen Vermieter an und fragst?


Entweder das oder einfach mal nen Blick in den Mietvertrag werfen. Grundsätzlich bist Du ja in ner komfortablen Position, hast noch keine Frist überschritten und wärst deine Wohnung auch ohne Nachmietersuche pünktlich los.

Vielleicht liegts auch dran, dass man nicht alle Umstände weiß, aber so wie Du es schilderst ist es vollkommen egal wie Du vorgehst. Kannst auch einfach jetzt schon zum soundsovielten kündigen. Sollte alles kein Problem sein.
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 12:40   Titel: Antworten mit Zitat

Kündige doch einfach jetzt schon?

Schreibst halt rein, dass du zum 31.03 kündigst und damit bist du auf der sicheren Seite, weil du die Frist auf keinen Fall überschritten hast.
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 13:09   Titel: Antworten mit Zitat

1. wenn Du sicher bist, dass Du zum 31.03. raus wilst - dann kündige auf jeden Fall jetzt schon - das heißt ja nicht dass Du zdann um nächstmöglichen Termin kündigst (31.01) - sondern Du schreibst einfach rein "Hiermit kündige ich friesgterecht ZUM 31.03.2012"

2. und ich bin froh, dass mit diesem Post die 1904 von meinem avatar veschwindet
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 13:27   Titel: Antworten mit Zitat

Würde die Kündigung einfach so früh wie möglich abgeben. Das ist dem Vermieter gegenüber nur fair !
Schreib einfach das Datum da rein und der Mieter hat mehr Zeit sich nen neuen zu suchen !
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alex27
2. Bundesliga
2. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 462
BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 13:48   Titel: Antworten mit Zitat

Du willst zum 31.03.2012 kündigen. Drei Monate vorher heißt also Ende Dez 2011. Das Gesetz gewährt die jedoch zusätzlich noch 3 Werktage Karenzzeit, in deinem Fall also der 4.1., wenn ich mich nicht verrechnet habe (wegen Neujahr). Bis dahin musst du spätestens kündigen, das kannst du aber auch jederzeit vorher. Du musst natürlich den Kündigungszeitpunkt (also 31.03.) in das Schreiben reinschreiben. Wichtig ist, dass es spätestens zum Fristende (also 4.1) beim Vermieter ankommt ich würde es also nicht auf den letzten tag ankommen lassen. Ausserdem musst Du notfalls den Zugang beweisen können, also per Einschreiben/Rückschrein kündigen.

Den Vermieter zu fragen, halte ich für keine gute Idee, da der nicht unbedingt ein Interesse an deiner Kündigung hat.
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Okt 2011 14:13   Titel: Antworten mit Zitat


alex27 hat folgendes geschrieben:
Du willst zum 31.03.2012 kündigen. Drei Monate vorher heißt also Ende Dez 2011. Das Gesetz gewährt die jedoch zusätzlich noch 3 Werktage Karenzzeit, in deinem Fall also der 4.1., wenn ich mich nicht verrechnet habe (wegen Neujahr). Bis dahin musst du spätestens kündigen, das kannst du aber auch jederzeit vorher. Du musst natürlich den Kündigungszeitpunkt (also 31.03.) in das Schreiben reinschreiben. Wichtig ist, dass es spätestens zum Fristende (also 4.1) beim Vermieter ankommt ich würde es also nicht auf den letzten tag ankommen lassen. Ausserdem musst Du notfalls den Zugang beweisen können, also per Einschreiben/Rückschrein kündigen.

Den Vermieter zu fragen, halte ich für keine gute Idee, da der nicht unbedingt ein Interesse an deiner Kündigung hat.


Korrekt. So ist es gesetzlich geregelt
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