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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2012 23:41 Titel: Kindergeld |
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Hallo hätte eine Frage zum Kindergeld, folgende Situation:
Bin zwecks BWL-Studiums seit Oktober von Deutschland nach Wien gezogen, wohne nun in einer WG und muss monatlich 300 Euro Miete zahlen. Ich habe leider noch keinen Nebenjob gefunden und lebe derzeit nur von 400 Euro Bafög, was aber hinten und vorne nicht reicht, muss jeden monat noch etwas von meinem Erspartem (das nicht mehr viel ist) abzwacken.
Nun habe ich meinen Vater gefragt, ob er mir das Kindergeld geben kann, dieses lehnt er aber ab, mit der Begründung dass sonst das Geld nicht reichen würde. Mein Vater ist seit Jahren Frührentner wegen zwei Bandscheibenvorfällen und meine Mutter hat nur einen Teilzeitjob, allerdings wohnen sie in einer viel zu großen Wohnung zusammen mit meiner Schwester (die einen Vollzeitjob hat und nichts zahlt) und sind sich zu bequem auszuziehen. Ihr seht schon, meine familiäre Situation ist etwas prekär. Ich habe keine Lust mehr für das aufzukommen und deshalb meine Frage(n):
Ich werde im Juni 25, bekomm ich auch weiterhin das Kindergeld ausgezahlt? Ich habe ein Jahr lang 2008 freiwilligen Wehrdienst geleistet.
Geht die Übertragung des Kindergeldes auch ohne das Einverständnis meiner Eltern? Die Erklärung werden sie mit Sicherheit nicht unterschreiben.
Danke schon mal für eure Antworten
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2012 00:03 Titel: |
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Kurz was zur letzten Frage von dir:
"Sofern die Eltern ihren gesetzlichen Unterhaltspflichten nicht nachkommen, kann auf Antrag der Studierende das Kindergeld an sich selbst auszahlen lassen (§ 74 EStG). Der Antrag ist an die Familiengeldkasse der Bundesagentur für Arbeit zu stellen."
Allgemein gilt allerdings:
1. Das Kindergeld gehört den Erziehungsberechtigten.
2. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung an die Kinder, auch dann nicht, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen.
3. In ganz speziellen Einzelfällen (siehe oben) kann das Kindergeld direkt an die Kinder gezahlt werden.
Kindergeld gibts (da du studierst) bis zum 25ten Lebensjahr. Also das 25te Lebensjahr inbegriffen.
Mit 2 Minuten Google wärst du allerdings genauso schlau gewesen
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2012 00:08 Titel: |
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wofür bekommen sie denn kindergeld, wenn ich nicht mehr zu hause wohne? schließlich haben sie keinerlei kosten für mich, ich dachte eher dass das geld für die kinder gedacht ist, deshlab heißt es ja KINDERgeld und nicht elterngeld
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Käviehn
Weltmeister
Anmeldungsdatum: 07.07.2003 Beiträge: 11892
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Verfasst am: 12 Jan 2012 00:13 Titel: |
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Du hast Anspruch auf Unterhalt, oder wie man das nennt und das ist mindestens das Kindergeld.
Im Normalfall sogar mehr, da du mit 400 Euro noch nichtmal denn maximal Satz an Bafög bekommst, gehe Ich sogar davon aus das du noch Ansprüche hast die über das Kindergeld hinaus gehen.
Also würde den Antrag wie oben beschrieben stellen.
Wenn du auch noch auf mehr Geld, also Unterhalt bestehst läßt sich das wohl nur mit einem Anwalt regeln...
Wohl angemerkt, dass hier sind nur Leihenkenntnisse...
Edit: Mit 25 bekommst du definitiv kein Kindergeld mehr ! _________________
25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2012 00:18 Titel: |
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Sie bekommen das Kindergeld, auch wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, in erster Linie immernoch, um dich bei deinem Studium zu unterstützen. Deshalb kriegen sie es überhaupt noch, sonst wäre mit 18 schon Schluss gewesen
Aus dem Grund ist ja oben genannter Antrag dementsprechend auch zu stellen.
@Käv: Wie oben geschrieben, als Studierender bekommen die Eltern noch bis Ende des 25ten Lebensjahres Kindergeld
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Käviehn
Weltmeister
Anmeldungsdatum: 07.07.2003 Beiträge: 11892
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Verfasst am: 12 Jan 2012 00:20 Titel: |
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@Morty:
Also ich werde jetzt demnächst 25 und bin mir sicher das ich bzw. meine Eltern, dann nichts mehr bekomme !
Also da hätte ich jetzt meine Hand für ins Feuer gelegt, aber lasse mich gerne eines besseren belehren ! _________________
25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2012 00:23 Titel: |
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Mmmh.. also tief im Geschehen bin ich jetzt auch nicht.
Wikipedia sagt auf jeden Fall folgendes:
"Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat."
edit:
Die Arbeitsagentur sagt auch:
"Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat."
Zuletzt bearbeitet von Gast am 12 Jan 2012 00:25, insgesamt einmal bearbeitet
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Käviehn
Weltmeister
Anmeldungsdatum: 07.07.2003 Beiträge: 11892
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Verfasst am: 12 Jan 2012 00:25 Titel: |
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Ja, dass ist so eine Sache .
Wann ist denn das 1te Lebensjahr vollendet? Für mich wenn du 1 wirst, dementsprechend ist das 25te Lebensjahr vollendet, indem Moment wo du 25 wirst ! _________________
25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2012 00:26 Titel: |
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Käviehn
Weltmeister
Anmeldungsdatum: 07.07.2003 Beiträge: 11892
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Verfasst am: 12 Jan 2012 00:29 Titel: |
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Aber das ist typisch deutsch wie die Arbeitsagentur das ausdrückt, dass verstehen doch mind. 50% d Leute im ersten Moment falsch !
Anstatt das man einfach schreibt, bis das Kind 25 wird! Da können dann auch keine Missverständnisse aufkommen.
Wenn ich nicht grad zufällig gewusst hätte, dass eigentlich mit 25 Schluss ist, hätte Ich mir über die Aussage auch nicht mehr Gedanken gemacht und sie vermutlich so interpretiert wie du ! _________________
25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2012 00:33 Titel: |
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Genau das hab ich mir auch gerade gedacht
"Zweideutiger" kann man es vermutlich nicht mehr ausdrücken..
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2012 00:33 Titel: |
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ok dass man mit 25 kein kindergeld mehr bekommt ist mir klar, wie sieht es aber aus wenn ich 1 jahr wehrdienst geleistet hat? bekomm ich dann über 25 hinaus kindergeld? Die quellen im internett widersprechen sich diesbezüglich leider
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2012 00:41 Titel: |
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Gast
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Käviehn
Weltmeister
Anmeldungsdatum: 07.07.2003 Beiträge: 11892
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Verfasst am: 12 Jan 2012 16:34 Titel: |
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Ne, leider nicht . Die haben mich iwie vergessen bin nie gemustert worden !
War wohl ein Programmfehler bei uns in der Gemeinde, dass Glück hatten einige bei uns, so ca. 5 Monaten sind da verschwunden ! _________________
25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2012 18:09 Titel: |
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Also die "ganz speziellen Einzelfälle" gibts eigentlich nicht, die Formulierung wird nur benutzt um die Antragsflut einzudämmen.
Wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht gibts daran erstmal nichts zu rütteln. Richtig ist zwar das die Kohle für die Erziehungsberechtigten sind, die sind aber verpflichtet dich damit zu unterstützen.
Schilderst du deinen Fall wird der erste Satz der FamKa sein, dass du mit deinen Eltern reden sollst - die wollen halt keine Arbeit haben. Nicht abwimmeln lassen und denen erzählen das du schon gesprochen hast und das deine Eltern das Geld für sich behalten wollen. Mit dem Antrag geht einher das die FamKa deinen Eltern die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt.
Hier gilt grundsätzlich: Unterstützen sie dich nicht haben sie auch keinen "echten" Anspruch aufs Kindergeld, dieses soll ja dazu dienen deinen Unterhalt zu sichern und nicht deren. Behaupten deine Eltern das sie dich unterstützen müssen sies nachweisen. Wird wohl nicht möglich sein, "Barzahlung" wird als Nachweis nicht akzeptiert.
Am Ende wirst du dein Kindergeld ausgezahlt bekommen. Allerdings nicht rückwirkend. Heisst: Was deine Eltern haben, werden sie behalten. In dem Moment wo du den Antrag stellst wird die Zahlung allerdings vorrübergehend gestoppt.
Da ich den ganzen Klatsch auch ausgefochten habe: Sei unbedingt besonders nett zu denen und bitte höflich darum ob man da nicht, im Rahmen derer Möglichkeiten, irgendwas beschleunigen könnte. Das hat bei mir die Bearbeitungszeit von prognostizierten 12 Wochen auf 4 reduziert. Die dürfen halt nur nicht das Gefühl haben das du glaubst die hätten nichts zutun - sind halt Beamte oder solche dies gern wären.
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2012 18:53 Titel: |
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Ich würde mir auf jeden Fall die Fragen stellen, ob es den Streß und den vorprogrammierten Streit mit den Eltern wert ist, für ein paar Monate in den Genuß des Kindergeldes zu kommen. Um einen Job kommst du so oder so nicht herum und dann reicht die Kohle wohl auch so... oder?
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Käviehn
Weltmeister
Anmeldungsdatum: 07.07.2003 Beiträge: 11892
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Verfasst am: 12 Jan 2012 19:12 Titel: |
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Lofwyr hat folgendes geschrieben: |
Ich würde mir auf jeden Fall die Fragen stellen, ob es den Streß und den vorprogrammierten Streit mit den Eltern wert ist, für ein paar Monate in den Genuß des Kindergeldes zu kommen. Um einen Job kommst du so oder so nicht herum und dann reicht die Kohle wohl auch so... oder? |
Ist halt so ne Sache. Wer macht den hier den Fehler und wem steht das Geld zu?
Ich würde jetzt auch nicht soweit gehen und mir den Unterhalt der ihm zusteht noch erklagen, aber zumindestens das Kindergeld sollte er bekommen. Und da müssen die schon einsehen, dass ihm das zumindestens zusteht !
Vorallem wenn scheinbar noch eine vollverdienende Schwester zu Hause wohnt und nichts bezahlen muss...
Ist dann allgemein das Verhältnis zu den Eltern angespannt, oder sind die eher angepisst weil du ausgezogen bist und wollen deshalb nichts mehr bezahlen? _________________
25 Mai 2013 London Calling!!!!
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