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Rechtliche Fragen

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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 07:25   Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ahnung ob sich was geändert hat, aber als ich sone lustige Nachschulung machen musste war ganz klar: Bußgeld während der Probezeit = Nachschulung. Ob das allerdings auch für Bußgelder gilt die man sich mitm Fahrrad holt weiss ich nicht. Sollte man da keine Unterschiede machen solltest du dem Polizisten bei Gelegenheit die Füsse küssen weil mit dem höheren Bußgeld hätte es auch nen Fahrverbot gegeben, das gibt's immer wenn man über Rot fährt (aufjedenfall mitm PKW) wenn die obligatorische Sekunde rum ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 08:49   Titel: Antworten mit Zitat


Käviehn2 hat folgendes geschrieben:
Ganz ehrlich man kann auch nicht davon ausgehen, dass jeder Polizist auf Anhieb weiß wofür es jetzt genau einen Punkt gibt.

Vlt. hat der auch einfach das mit der Probezeit nicht bedacht, denke nämlich wenn man mit voller Absicht über knallrot fährt hat das auch für jemanden ohne Probezeit ernste konsequenzen, also mind. mal 3 Punkte!


Ne andere Sache für die es jetzt schon zu spät ist. Wenn der Polizist alleine ist hat der Glaube ich auch ein Problem!
Weiß nicht ob es da um Glaubwürdigkeit geht...
Die Frage ist nur, ob es generell so gehandhabt wird, dass der Polizist recht hat, da er ja im Normalfall die anderen Person nicht kennt und somit 0 Grund hat zu lügen.
Oder ob es heißt im Zweifel für den Angeklagten! Das müßte einem aber ein Anwalt in einem Satz sagen müssen, denke das ist ne generelle Gesetzauslegung!


Ich glaub, man sollte die Polizei auch nicht unterschätzen. Wenn die irgendwo stehen und observieren, kann man davon ausgehen, dass die auch genau wissen, was es da als Strafe gibt bzw. das bei Diensteinteilung noch fix nachgeguckt haben. Dumm sind die ja auch nicht.
Und die wissen auch, was sie brauchen, um die Strafe im Ernstfall durchsetzen zu können. Würde man dafür zwei Polizisten brauchen, würden sie da zwei Mann hinstellen oder es gleich ganz sein lassen.
Wenn der Polizist in einem Gerichtsverfahren als Zeuge aussagt, besteht auf jeden Fall mal der Anschein eines Gesetzesübertritts. Und dann ist nciht mehr die Polizei, sondern der Kläger (=Fragesteller) beweispflichtig.

Bei allem Respekt, aber der Fragesteller hat eindeutig, wissentlich und absichtlich ein Gesetz gebrochen (wir sind uns wohl einig, dass wir das alle schon mal gemacht haben, aber das ändert nix daran) und ist schon damit gut bedient worden, dass der Polizist es ihm als "unter einer Sekunde" gutgeschrieben hat - die Konsequenzen unterscheiden sich da nämlich nochmal erheblich (dreistellige Strafe und Fahrverbot afaik).
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 11:10   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:
Keine Ahnung ob sich was geändert hat, aber als ich sone lustige Nachschulung machen musste war ganz klar: Bußgeld während der Probezeit = Nachschulung. Ob das allerdings auch für Bußgelder gilt die man sich mitm Fahrrad holt weiss ich nicht. Sollte man da keine Unterschiede machen solltest du dem Polizisten bei Gelegenheit die Füsse küssen weil mit dem höheren Bußgeld hätte es auch nen Fahrverbot gegeben, das gibt's immer wenn man über Rot fährt (aufjedenfall mitm PKW) wenn die obligatorische Sekunde rum ist.


Naja ich habe meinen Führerschein vor 8 jahren gemacht und da hieß es Punkt= Nachschulung.

Das hieß jetzt für reine Tempoüberschreitungen bei 30 und 50 zonen, dürfte man nicht mehr als 20 und bei 70 und höher nicht mehr als 30 drüber sein!
Die Regel gilt heute auch noch so...

Wann hast du denn deinen Lappen gemacht?

@Thojacko:
Es ist ja nicht 100% sicher das der da aufgelauert hat, vlt. kam er nur zufällig mit dem Motorrad vorbei!
ich denke bei solchen Situationen sind eh 90% der Leute so ehrlich und geben das dann auch zu...

Vor Gericht ist es definitiv so, dass die Aussage eines Polizisten nicht mehr als die eines Zivilisten zählt. Der Unterschied ist nur, dass das Gericht keinen Grund hat die Aussage des neutralen Polizisten anzuzweifeln.

Ist übrigens dasselbe wenn du jemanden anzeigst weil er bei rot über die Ampel fährt. Deine Aussage ist dann quasi glaubwürdiger, weil du ja keinen Grund hast zu lügen.
Anders sieht das ganze natürlich dann aus wenn es da auch private Verbindungen gibt!

Zuletzt bearbeitet von Gast am 22 Okt 2012 13:16, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 12:04   Titel: Antworten mit Zitat

Ist Bußgeld nicht = Punkt? Davor heissts Verwarngeld und ists harmlos.
Als du deinen Führerschein gemacht hast war ich noch so gerade in meiner verlängerten Probezeit
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 12:12   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:
Ist Bußgeld nicht = Punkt? Davor heissts Verwarngeld und ists harmlos.
Als du deinen Führerschein gemacht hast war ich noch so gerade in meiner verlängerten Probezeit



Okay, dass es da jetzt noch ne Begrifflicheunterscheidung zwischen Verwarngeld und Bußgeld gibt war mir so nicht bewusst .

Habe mich immer danach orientiert ab wann es Punkte gibt. Ob ich dann das eine oder andere mal ein Verwarngeld oder Bußgeld bezahl habe war mir wurscht. Aber wenn das so ist, lag ich immer im Verwarngeldbereich, wobei das wohl auch mehr Glück als Verstand war.
Bin bisher 6 mal geblitzt worden und davon 3 mal genau mit 20 KMH nach Abzug der Toleranz drüber, also inner Orts...
Die anderen mal immer um die 15 drüber.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 13:12   Titel: Antworten mit Zitat


Käviehn2 hat folgendes geschrieben:

@Thojacko:
Vor Gericht ist es definitiv so, dass die Aussage eines Polizisten nicht mehr als die eines Zivilisten zählt. Der Unterschied ist nur, dass das Gericht keinen Grund hat die Aussage des neutralen Polizisten anzuzweifeln.


Nichts anderes wollte ich sagen, wollte es nur möglichst unjuristisch formulieren
Deswegen hatte ich es mit "Anschein" formuliert, der widerlegt werden müsste, auch wenns natürlich kein Anscheinsbeweis im eigentlichen Sinne ist
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 13:55   Titel: Antworten mit Zitat


Käviehn2 hat folgendes geschrieben:

F360 hat folgendes geschrieben:
Ist Bußgeld nicht = Punkt? Davor heissts Verwarngeld und ists harmlos.
Als du deinen Führerschein gemacht hast war ich noch so gerade in meiner verlängerten Probezeit



Okay, dass es da jetzt noch ne Begrifflicheunterscheidung zwischen Verwarngeld und Bußgeld gibt war mir so nicht bewusst .

Habe mich immer danach orientiert ab wann es Punkte gibt. Ob ich dann das eine oder andere mal ein Verwarngeld oder Bußgeld bezahl habe war mir wurscht. Aber wenn das so ist, lag ich immer im Verwarngeldbereich, wobei das wohl auch mehr Glück als Verstand war.
Bin bisher 6 mal geblitzt worden und davon 3 mal genau mit 20 KMH nach Abzug der Toleranz drüber, also inner Orts...
Die anderen mal immer um die 15 drüber.


Du hattest definitiv mehr Glück als Verstand. Innerorts fängt der Bußgeldbereich bei 21km/h drüber an. Lediglich die Geldstrafe hat sich seit damals erhöht.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 14:51   Titel: Antworten mit Zitat

Die Grenze zwischen Verwarngeld und Bußgeld bestimmt § 56 QWiG, danach ist alles bis inkl. 35€ ein Verwarngeld.

Nicht jedes Bußgeld bringt aber auch ein Fahrverbot - jedes Bußgeld aber mindestens einen Punkt.

Eine schöne Übersicht über die Folgen bestimmter Geschwindigkeitsüberschreitungen findet sich hier:
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/index.php
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 14:58   Titel: Antworten mit Zitat

Ja ich weiß, da hatte ich definitiv nen Schutzengel .
Von den 3 mal mit 20zig drüber waren auch noch 2 in meiner Probezeit .
Die Polizisten haben mir auch gesagt, dass das haarscharf war...

Die Krone setzt dem ganzen dann noch auf, dass ich meiner Probezeit auch mal in den Niederlanden geknipst worden bin und zwar innerorts mit 25 zuviel. Wobei ich bis heute der Meinung bin das das totale Abzocke war, denn man war da schon aus der Ortschaft raus, eigentlich ne ganz normale Landstraße nur das das ortschild erst später kam.
Hat mich damals auch um die 120-130 Euro gekostet, aber zum Glück wird das dann nicht nach Deutschland weitergegeben, sonst wäre ich fällig gewesen.

Da ich momentan viel mit dem Auto unterwegs bin so ca. 3000-4000 Kilometer im Monat und auf dieses angewiesen bin versuche ich auch jetzt noch immer in dem Bereich zu fahren in dem es noch keine Punkte gibt. Denn das kann dann schneller gehen als einem lieb ist, vorallem wenn man oftmals beruflich ein wenig unter Zeitdruck ist und mit dem Auto unterwegs ist...

Edit:
@Thojacko:
Deine List schockt mich ein wenig war bisher der festen Überzeugung das es außerorts erst ab 31 kmh nen Punkt gibt. Habe letztens auch ne Liste gesehen in der das so stand. Ist das neuerlich geändert worden?
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 15:33   Titel: Antworten mit Zitat


Käviehn2 hat folgendes geschrieben:

Edit:
@Thojacko:
Deine List schockt mich ein wenig war bisher der festen Überzeugung das es außerorts erst ab 31 kmh nen Punkt gibt. Habe letztens auch ne Liste gesehen in der das so stand. Ist das neuerlich geändert worden?


Hab ja nur den Link gesetzt, aber ich hätte das auch so in meinem Kopf gehabt wie Du. Meine letzten Theoriestunden hatte ich allerdings auch 2004

Die Liste, die ich gepostet hab, ist Stand 2009.

Hier steht das allerdings auch so:
http://wunschauto24.com/bussgeldkatalog/geschwindigkeit-ausserorts.php
http://www.kfz.net/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/
und der Bußgeldrechner auf http://www.bussgeldkataloge.de/ sagt das auch.

Scheint also wohl Konsens zu sein
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 15:47   Titel: Antworten mit Zitat

Gut zu Wissen!
Wie gesagt bisher war meine Zielgeschwindigkeit, wohlgemerkt wenn ich der Überzeugung bin weder mich noch wen anderes zugefährden, in 70 Zonen gerne mal so um die 95.
Das können dann ja schonmal schnell 3 Punkte sein, da werde ich das in Zukunft wohl auf 90 runterdrosseln...
Weil 3 Punkte sind ja schon einiges!

Edit:
Meine letzte Theoriestunde war auch 2004, von daher kein Wunder das wir derselben Unwissenheit erlegen sind .

Zuletzt bearbeitet von Gast am 22 Okt 2012 16:49, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 15:53   Titel: Antworten mit Zitat


Käviehn2 hat folgendes geschrieben:

Edit:
Meine letzte Theoriestunde war auch 2004, von daher kein Wunder das wir derselben Unwissenheit erlegen sind .


Müssen wir warten, bis F360 sich meldet, der hatte danach ja nochmal ne Nachschulung
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 16:24   Titel: Antworten mit Zitat

35 Euronen musste ich vor 2 Jahren auch mal zahlen. Wusste aber gar nicht, wie knapp ich da an nem Punkt vorbeigeschrammt bin.

War auch keine Geschwindigkeitsübertretung, aber spielt ja hier keine Rolle. War damals schon ein paar Jährchen aus der Probezeit raus. Ist daher ohnehin mehr eine Frage der Ehre (punktlos in Flensburg). ^^
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 17:03   Titel: Antworten mit Zitat


Exel2 hat folgendes geschrieben:

War auch keine Geschwindigkeitsübertretung, aber spielt ja hier keine Rolle. War damals schon ein paar Jährchen aus der Probezeit raus. Ist daher ohnehin mehr eine Frage der Ehre (punktlos in Flensburg). ^^


Ich bin sogar noch komplett strafzettellos seit dem Führerschein. Bin aber auch lange Zeit nen 15 Jahre alten Ford Fiesta gefahren, da wären 20kmh außerorts zuviel aber auch nah dran an Topspeed gewesen

Mein Ding sind mehr so die kleinen Delikte aufm Rad, da bin ich befleckt. >1,6 Promille haben sie mich da aber ncoh nciht bekommen (trotz zahlreicher Möglichkeiten ), das wär richtig bitter.

Da kann man 1.500 EUR plus ein Netto-Monatsgehalt rechnen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 17:58   Titel: Antworten mit Zitat

Sag mal thojacko, wie stellst du dir ne Nachschulung vor? Das hat mit den Theoriestunden soviel zutun wie deine aktuellen Dortmunder mit denen von letztes Jahr RR

Du kommst dahin und musst die Verpflichten über das Gesprochene Stillschweigen zu bewahren. Dann erzählen alle was sie angestellt haben und wie wenig sie ihre Nachschulung verstehen, dann gibt's ne halbe Stunde mitm Fahrlehrer im Auto und fertig ists. Kostet Zeit, kostet noch mehr Kohle - is im Prinzip aber nur ne Selbsthilfegruppe für Arme.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 18:08   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:
Sag mal thojacko, wie stellst du dir ne Nachschulung vor? Das hat mit den Theoriestunden soviel zutun wie deine aktuellen Dortmunder mit denen von letztes Jahr RR


Keine Ahnung, was man da macht

Ich kenn mich da besser mit der MPU aus, weil das nen paar Kollegen hinter sich haben
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 18:35   Titel: Antworten mit Zitat

Mehr als 1,6 promille auf dem Rad .
Gott sei dank komm ich vom Land, wenn du da 2 Promille hast und nicht gerade nen Polizeiwagen rammst interessiert das kein Schwein !

da bekommste womöglich wenn du sternhagel voll bist vom Polizisten noch den rat, doch so langsam mal mit dem rad nach hause zu fahren .
Aber wenn ich mich da an die ein oder andere Tour errinnere weiß ich aufjedenfall warum es so ein Gesetzt gibt, auch wenn es komischerweise fast immer gut gegangen ist...

Aber in der ein oder anderen Stadt wird da was härter durchgegriffen...
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 18:40   Titel: Antworten mit Zitat

Das mit den 1,6 Promille ist echt ne krasse Sache, wenn sie einen da kriegen. Da haste mal locker ne Vorbestrafung an Land gezogen.

Bin ja auch aufm Land aufgewachsen, da wars normal, mit dem Rad zur Party ins nächste (oder übernächste) Kaff zu fahren.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 19:19   Titel: Antworten mit Zitat

Wie oft da Kollegen aufmal "weg" waren Scheiss Graben in den Bauernschaften.

Meine Landei-Herkunft hat mir damals meine Nachschulung gebracht. Bin als Landei das erste mal durch ne Stadt gefahren die auf 100m mehr Ampeln hatte als mein Heimatkaff insgesamt und obendrein Zweispurig war. Hab eine von den Ampeln übersehen und nen anderes Auto, welches Grün war, abgeräumt. Dumm gelaufen.

In der Nachschulung saßen dann Spezialisten die sich über den zu groß festgelegten Sicherheitsabstand auf Autobahnen aufgeregt haben, einer is mit 150 bis auf 7m auf son ProVida Auto ran , oder eine komische Alte die mit 110 durch sone Bauernschaft geschlichen ist, sone 2,5m Straße mit Links und Rechts Graben, und dann in ein Feld abgeflogen ist. Beide fühlten sich hochgradig ungerecht behandelt
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BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 20:37   Titel: Antworten mit Zitat

bei radfahren und rot ist das doch eindeutig geregelt:

Die Bußgelder für Rotlichtverstöße betragen bisher für motorisierte Verkehrsteilnehmer 90 bis 360 Euro. Für Radfahrer sind die Beträge zu halbieren. Radfahrer, die beim Überfahren einer roten Ampel ertappt werden, müssen wie bei allen Bußgeldern ab 40 Euro mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Eintrag blieb ihnen bisher erspart, wenn die Polizei die Dauer des roten Signals von mehr als einer Sekunde nicht sicher nachweisen konnte.

und das hat der Polizist ja nachweislich nicht
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 21:25   Titel: Antworten mit Zitat

Ich verzeihe Dir, dass Du den Kontext Deines Zitates nicht ganz durchdacht hast

Du zitierst aus einer Pressemitteilung von 2009. Das "bisher" in dem von Dir markiereten Satz bezieht sich auf die Rechtslage BIS 2009. Bis 2009 gabs eben keinen Punkte, solange ... [siehe Zitat]

Seit 2009 gelten nun die neuen Regeln, die ich auf Seite 5 des Threads verlinkt hatte, übrigens von derselben Seite (ADFC), die ja auch höchst seriös ist.
Nach diesen neuen Regeln - die AB 2009 - gelten die neuen Regelungen des Bußgeldkataloges. Danach gibt es für alles >35 Eur (sprich alles im Bußgeldbereich) minimum 1 Punkt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 22:25   Titel: Antworten mit Zitat

nein es bezog sich schon auf ab 2009. allerdings drückten die sich nicht so klar aus. deshalb habe ich jetzt extra nochmal meine quellen an entsprechender stelle kurz befragt. und siehe da, tatsächlich 2 dinge die hier greifen. strafkatalog für radfahrer sagt klar 45 euro für rot unter 1 sekunde. und dann der grundsatz ab 40 euro bussgeld kommt automatisch 1 punkt dazu egal ob radfahrer oder autofahrer.

insofern jetzt ist es klar
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 22:56   Titel: Antworten mit Zitat


zerozero hat folgendes geschrieben:
deshalb habe ich jetzt extra nochmal meine quellen an entsprechender stelle kurz befragt. und siehe da, tatsächlich 2 dinge die hier greifen. strafkatalog für radfahrer sagt klar 45 euro für rot unter 1 sekunde. und dann der grundsatz ab 40 euro bussgeld kommt automatisch 1 punkt dazu egal ob radfahrer oder autofahrer.

insofern jetzt ist es klar


In etwa so klar wie vor drei Tagen hier im Thread


thojacko vor über 3 Tagen hat folgendes geschrieben:

Die 45€-Strafe ist genau korrekt und ab einer Strafe von 40€ gibts es einen Punkt in Flensburg.

Quelle:
http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog-fuer-radfahrer
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Hoppla_
2. Bundesliga
2. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 29.02.2004
Beiträge: 388
Wohnort: Hamburg
BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 23:08   Titel: Antworten mit Zitat

Na super, ich freu mich...!

Hätt ich das gewusst, wäre ich von meinem für 20 Euro gekauftem Fahrrad gesprungen und in die 15 Meter entfernte U-Bahnstation gelaufen oder sonstwo hin.
Mit dem Fahrrad über rot und aufgrund dieser sch*** Probezeit ist man schön bei 400 Euro und muss in ne Selbsthilfegruppe.


Für die Frage die zwischendurch noch aufgekommen ist: Der Polizist stand dort in Lauerstellung für Leute wie mich, ist also nicht gerade zufällig vorbei gekommen.
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BeitragVerfasst am: 21 Nov 2012 12:41   Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es hier Juristen, die wissen, in welchem Rahmen sich die Strafe bei einer Verurteilung mit dem Hintergrund "politische Straftat" im Fall Mandzukic bewegen würde? Und wo das Strafmaß bei einem Normalbürger (sagen wir mal, kroatischstämmiger Deutscher auf einem Schützenfest vor 2.000 Leuten?) liegen würde? Inwieweit spielt hier die Öffentlichkeit (Stadion + Millionen am TV) für das Strafmaß eine Rolle?


Zitat:
9.33 Uhr: So falsch waren die Anschuldigungen gestern wohl doch nicht, dass Mario Mandzukic nach seinem Treffer in Nürnberg die freigelassenen kroatischen Kriegsgeneräle Ante Gotovina und Mladen Markac gegrüßt haben soll. Wie die "Bild" berichtet, schrieb er auf seiner Internetseite: "Ich teile die Freude meiner Mitbürger." Sein Manager Ivan Cvjetkovic ging in der kroatischen Zeitung "Vecernji" sogar noch weiter: "Ich bin erfreut darüber, dass Mario sich allen Kroaten in der Freude über die Rückkehr unserer Generäle angeschlossen hat." Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall und hat die Sache an die Fachabteilung für politische Straftaten weitergeleitet. Oh Mario, da droht aber gewaltig viel Ärger...


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