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Altes Fabrikgebäude/gelände

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Gast





BeitragVerfasst am: 21 Mai 2013 18:53   Titel: Altes Fabrikgebäude/gelände Antworten mit Zitat

Nen Kumpel hat mir und nen paar anderen nen altes Fabrikgebäude gezeigt . Bald steht ( hoffentlich ) der Sommer vor der Tür und nach dem Abi haben wir jetzt alles nen paar Monate frei. Das Gelände ist eigentlich nen guter Ort um abends mal länger rumzuhängen ohne dass man jemanden stört, es ist relativ abgelegen und niemand wohnt drumherum.

Nun fragen wir uns aber ob man ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch etc. bekommen kann wenn man das Gelände betritt. Da wir alle volljährig sind hat von uns keiner darauf Lust, auch weil einige für ihren Ausbildungsplatz/ duales Studium etc. keine Strafanzeige bekommen dürfen.
Das Gelände ist nicht eingezäunt und man kann einfach drauffahren und sich dort auch frei bewegen.
Ob dort irgendwo Verbotsschilder sind weiß ich nicht genau, hab beim ersten Mal keine gesehen und weiß auch nicht ob das überhaupt nen Unterschied machen würde.

Habe mir mal den Gesetzestext zu Hausfriedensbruch angeguckt und das mal so interpretiert, dass man Gebäude/Gelände die nicht abgeschlossen sind betreten darf ohne eine Strafe zu bekommen so lange man diese verlässt wenn man dazu aufgefordert wird.
Hört sich für mich also so an, als ob im schlimmsten Fall die Polizei gerufen wird und uns sagt wir sollen uns da entfernen und fertig. Das kommt mir allerdings nen bisschen zu einfach vor.^^
Und da hier sicher der eine oder andere ist der schon mal ähnliche Probleme hatte oder aber beruflich etwas mit Recht zu tun hat wollte ich mal lieber hier nachfragen.

Danke schonmal
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Gast





BeitragVerfasst am: 21 Mai 2013 21:16   Titel: Re: Altes Fabrikgebäude/gelände Antworten mit Zitat


9-10-100 hat folgendes geschrieben:


Habe mir mal den Gesetzestext zu Hausfriedensbruch angeguckt und das mal so interpretiert, dass man Gebäude/Gelände die nicht abgeschlossen sind betreten darf ohne eine Strafe zu bekommen so lange man diese verlässt wenn man dazu aufgefordert wird.


Zumindest das ist nicht korrekt. Der Straftatbestand ist schon erfüllt wenn ihr das Gelände mit dem Wissen, dass der Eigentümer/Mieter es nicht duldet, bzw. dulden würde, betretet und darauf verweilt.

Einen sicheren Rat kannst du hier nicht erwarten. Kommt natürlich auch drauf an was für dich "abhängen" bedeutet. Im Normalfall bestünde bei einem Strafantrag durch den Eigentümer aber keine Gefahr einer Vorstrafe, bzw. keiner die man im Führungszeugnis sieht. In das kommt man erst aber eine Strafe von 90 Tagessätzen was in eurem Fall mehr als unwahrscheinlich sein dürfte, zumal ihr vermutlich noch unter des Jugendstrafrecht fallen dürftet.
Sicher sein könnt ihr euch dessen natürlich nicht.
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Gast





BeitragVerfasst am: 21 Mai 2013 21:20   Titel: Antworten mit Zitat

Nur zur Sicherheit: Mit "das Gelände betreten" meinst du so ne Art Innenhof o.ä.. und nicht die dort stehenden Gebäude?

Insbesondere dann ist es eher unwahrscheinlich dass euch eine ernsthafte Strafe erwartet, im Zweifel dürfte die Polizei euch höchstens etwas auf die Finger klopfen.

Aber du bemerkst hoffentlich den Konjunktiv.

P.S.: Den Passus, dass stillgelegte Fabrikgelände kein Spielplatz sind und gefährlich sein können kann ich mir bei eurem Alter denke (hoffe) ich sparen. Der Gedankengang kommt mir aus meiner eigenen Oberstufen/Abizeit bekannt vor. Bei uns ist immer alles gut gegangen.
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