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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2014 20:19 Titel: |
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Muppets hat folgendes geschrieben: |
Im Straßenverkehr zu fahren ist was völlig anderes, als auf der Rennstrecke. Eher sind Motorsportler sogar noch eine größere Gefahr, weil sie sich im Straßenverkehr überschätzen und Geschwindigkeiten unterschätzen. Vielleicht lassen wir die daher besser außen vor. |
Zitat: |
Nelson Piquet (der Vater vom Junior): "Mit dem BMW-Coupé stelle ich persönliche Streckenrekorde im Straßenverkehr auf." |
1a. Deshalb sollten wir definieren, was man für Anforderungen an einen guten Fahrer im Straßenverkehr stellt. Die wichtigste Anforderungen wäre in meinen Augen die Fähigkeit, unfallfrei zu fahren.
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2014 20:27 Titel: |
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Holles FC hat folgendes geschrieben: |
Wegen dem Strafmaß, kennt jemand vergleichbare Fälle?
Bei Reus sind es 90 Tagessätze.
Bei jemandem mit 1500 € Brutto oder ca. 1000 € Netto im Monat wären das 3000€ für 7 Jahre ohne Führerschein fahren...
Ist in dem Strafmaß der "falsche niederländische" Führerschein auch enthalten? ...oder kommt da noch mal was auf Reus zu? |
Es sind leider so gut wie keine Details bekannt. Sicher ist nur, dass der Strafbefehl, der die Geldstrafe zu 90 Tagessätzen enthält, wohl nur die Fahrten ohne Fahrerlaubnis erfasst, die durch "Strafzettel" aufgeflogen sind. Dass es de facto noch deutlich mehr Fahrten gewesen sein müssen, leuchtet ein, muss aber erst mal juristisch belastbar nachgewiesen werden.
Ob die Urkundenfälschung bereits erfasst wurde ist unklar. Angesichts des sehr milden Strafmaßes, kann ich mir das aber nicht vorstellen. Zum Vergleich: In einem amtsgerichtlichen Strafverfahren, an dem ich als Rechtsreferendar für de Staatsanwaltschaft teilgenommen habe, gab es für 2 Fahrten ohne Fahrerlaubnis bereits 90 Tagessätze.
Ich gehe daher davon aus, dass Reus noch Ärger ins Haus stehen dürfte. Jede nachweisbare Autofahrt kann u. U. noch Konsequenzen für Reus haben, ebenso die mutmaßliche Urkundenfälschung.
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2014 20:28 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2014 20:40 Titel: |
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Muppets hat folgendes geschrieben: |
Im Straßenverkehr zu fahren ist was völlig anderes, als auf der Rennstrecke. Eher sind Motorsportler sogar noch eine größere Gefahr, weil sie sich im Straßenverkehr überschätzen und Geschwindigkeiten unterschätzen. Vielleicht lassen wir die daher besser außen vor. |
Das ist klar, ich gehe aber davon aus, dass die Herren die auf der Rennstrecke bei 300km/h die Übersicht im Kampf Mann gegen Mann halten können, die das Fahrzeug meistens in diesen Situationen unter Kontrolle haben, haben alle auch den Führschein und ich würde vermuten man kann unterstellen auch im Straßenverkehr sind sie in der Lage mitzuhalten mit den alten Hasen, die schon lange den Lappen haben
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2014 20:42 Titel: |
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Letzteres kann eigentlich nicht stimmen, oder es würde mich sehr wundern.
Eine Einstellung nach § 154 StPO kommt in Betracht, wenn die Strafe neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat zu erwarten ist, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Eine Urkundenfälschung ist im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (vgl. § 267 StGB). Fahren ohne Fahrerlaubnis ist im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe bedroht (§ 21 StVG). Da Reus mit dem gefälschten Führerschein über einen langen Zeitraum im Rechtsverkehr getäuscht haben muss, handelt es sich um einen Fall, der nicht weniger Tagessätze an Geldstrafe bringen dürfte, so dass eine erhebliche Straferwartung vorliegen müsste. Das dürfte sogar ganz beträchtlich ins Gewicht fallen, vor allem, weil Reus dann mehr als 90 Tagessätze bekommen würde und sich nicht mehr als "nicht vorbestraft" bezeichnen dürfte.
Aber: Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Urkundenfälschung wieder aufnehmen, da sie nicht durch eine Einstellung nach § 154 StPO daran gehindert ist.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 20 Dez 2014 21:39, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2014 20:55 Titel: |
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Und was ist mit den Niederländern? Schließlich hat er ein amtliches Dokument ihres Landes benutzt (kenne den Führerschein da nicht), vermutlich mit Staatswappen etc. Die dürften doch auch ermitteln.
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2014 21:04 Titel: |
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whisky2382 hat folgendes geschrieben: |
Und was ist mit den Niederländern? Schließlich hat er ein amtliches Dokument ihres Landes benutzt (kenne den Führerschein da nicht), vermutlich mit Staatswappen etc. Die dürften doch auch ermitteln. |
Bei der Urkundenfälschung gibt es die Tatvarianten "unechte Urkunde herstellen", "echte Urkunde verfälschen" oder "unechte oder verfälschte Urkunde gebrauchen". Vermutlich hat Reus den falschen Führerschein nicht selbst hergestellt. Daher kann man ihn wohl nur wegen des "Gebrauchens" - das ohnehin die anderen Tatvarianten zurücktreten lässt - belangen. Insoweit ist das Recht des Tatorts maßgeblich, also das Recht der BRD.
Wenn Reus die unechte Urkunde allerdings in den Niederlanden "hergestellt" oder "gebraucht" hat, dann kann das natürlich noch Folgen für ihn haben, wenn das nachgewiesen werden kann. Auch in den Niederlanden ist Urkundenfälschung in ähnlicher Form strafbar. Das ist dann aber nicht mehr Sache der deutschen Justiz.
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2014 21:15 Titel: |
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*Libuda* hat folgendes geschrieben: |
Die wichtigste Anforderungen wäre in meinen Augen die Fähigkeit, unfallfrei zu fahren. |
Die hat Reus dann ja erfüllt
Zitat: |
Da Reus mit dem gefälschten Führerschein über einen langen Zeitraum im Rechtsverkehr getäuscht haben muss, |
Wissen wir das? Bzw. müsste die Staatsanwaltschaft das dann nicht nachweisen?
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2014 21:21 Titel: |
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Das müsste die Staatsanwaltschaft nachweisen, das ist richtig. Der Nachweis müsste aber möglich sein, da für die Einstellung nach § 154 StPO eine vorläufige Straferwartung für die Urkundenfälschung zugrunde gelegt werden muss. Hätte man es Reus nicht nachweisen können, hätte man das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachtes einstellen müssen.
Ich habe es so verstanden, dass Reus diesen unechten Führerschein schon länger besessen haben soll. Wenn das anders sein sollte, ist die Straferwartung natürlich geringer.
Und der Maßstab für einen Autofahrer sollte sein, vorausschauend zu fahren und nicht gegen Straßenverkehrsregeln zu verstoßen. Wenn man sich an die Regeln hält, kann man schon fast gar niemanden mehr gefährden.
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2014 21:29 Titel: |
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Ich habe keine Ahnung, wie lange Reus den gefälschten Führerschein genutzt haben soll, aber ich stelle es mir ziemlich schwierig vor, ihm eine längere Nutzung nachzuweisen. Immerhin wird man nicht jeden Tag nach seinem Führerschein gefragt.
Rein subjektiv bin ich aber auch der Meinung, dass er da bisher mit einer relativ geringen Strafe davon gekommen ist. Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass da noch was nachkommt.
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2014 21:41 Titel: |
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Hab das mal editiert, damit das nicht falsch aufgefasst wird. Danke für den Hinweis.
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2014 21:49 Titel: |
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Muppets hat folgendes geschrieben: |
Das müsste die Staatsanwaltschaft nachweisen, das ist richtig. Der Nachweis müsste aber möglich sein, da für die Einstellung nach § 154 StPO eine vorläufige Straferwartung für die Urkundenfälschung zugrunde gelegt werden muss. Hätte man es Reus nicht nachweisen können, hätte man das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachtes einstellen müssen.
Ich habe es so verstanden, dass Reus diesen unechten Führerschein schon länger besessen haben soll. Wenn das anders sein sollte, ist die Straferwartung natürlich geringer.
Und der Maßstab für einen Autofahrer sollte sein, vorausschauend zu fahren und nicht gegen Straßenverkehrsregeln zu verstoßen. Wenn man sich an die Regeln hält, kann man schon fast gar niemanden mehr gefährden. |
Wo wir von einem Führschein ausgehen, was ist denn mit der Mutmaßung (wenn wir davon ausgehen das die Autohäuser und die Versicherung einen Führerschein sehen wollten = Mutmaßung) und den falschen Führerschein nicht erkannt haben. Dann könnte zumindest die Versicherung doch noch Ärger machen.
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2014 09:42 Titel: |
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mistap3 hat folgendes geschrieben: |
Um das einfach mal klarzustellen, auch für alle mit Bayernsymbol: Niemand, aber auch einfach mal niemand hat hier irgendwas verharmlost. |
Nein, sicher nicht. Nur um mal die halbe 1 Seite zu zitieren:
Zitat: |
finde ich die Tat ansich halb so wild |
Zitat: |
ich finde das jetzt ganz subjektiv weit weniger dramatisch |
Zitat: |
Wie im BVB Thread schon angemerkt ist der wirklich Skandal, dass er nicht für eine Zeit X 2-3 Jahre für den Führerschein gesperrt wird! |
Zitat: |
Auto fahren ist ja wohl kein Hexenwerk, weiß auch nicht wie die Leute drauf kommen hier immer von Gefährdung zu sprechen. |
Zitat: |
Eine Gefährdung des Straßenverkehrs sehe ich da allerdings auch nicht. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2014 11:08 Titel: |
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whisky2382 hat folgendes geschrieben: |
Wo wir von einem Führschein ausgehen, was ist denn mit der Mutmaßung (wenn wir davon ausgehen das die Autohäuser und die Versicherung einen Führerschein sehen wollten = Mutmaßung) und den falschen Führerschein nicht erkannt haben. Dann könnte zumindest die Versicherung doch noch Ärger machen. |
Der Autohändler hat ja keinen Schaden erlitten. Für die Straftaten nach § 21 StVG ist der Händler nicht verantwortlich. Das wäre u. U. nur etwas anderes, wenn es sich Fahrlässigkeitsdelikte handelt (s. o.).
Bei der Versicherung sieht das natürlich anders aus. Eine gefälschte Fahrerlaubniskarte (=Führerschein) könnte die Versicherung überhaupt erst zum Vertragsschluss verleitet haben. Allein schon in dem nun für die Versicherung nachteiligen Vertragsschluss kann ein Schaden liegen (sog. Eingehungsbetrug). Wie die Versicherung das nun mit Reus klärt, ist fraglich. Rückabwickeln kann man diese Verträge nur sehr schwer. Es liegt nahe einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Das hängt aber auch alles davon ab, ob Reus wirklich Eigentümer und Halter der Autos war.
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2014 11:51 Titel: |
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whisky2382 hat folgendes geschrieben: |
Muppets hat folgendes geschrieben: |
Im Straßenverkehr zu fahren ist was völlig anderes, als auf der Rennstrecke. Eher sind Motorsportler sogar noch eine größere Gefahr, weil sie sich im Straßenverkehr überschätzen und Geschwindigkeiten unterschätzen. Vielleicht lassen wir die daher besser außen vor. |
Das ist klar, ich gehe aber davon aus, dass die Herren die auf der Rennstrecke bei 300km/h die Übersicht im Kampf Mann gegen Mann halten können, die das Fahrzeug meistens in diesen Situationen unter Kontrolle haben, haben alle auch den Führschein und ich würde vermuten man kann unterstellen auch im Straßenverkehr sind sie in der Lage mitzuhalten mit den alten Hasen, die schon lange den Lappen haben |
Das ist ungefähr die gleiche Logik, wie einem Fußball-Breakdance-Zirkusartisten-Clown zu unterstellen, dass jemand der so komplexe und artistische und technisch anspruchsvolle Tricks durchführen kann ja wohl auch hohem Niveau im Mannschaftssport Fußball mithalten kann und die Regeln und Ansprüche dort ja kein Problem sein sollten.
Mit hoher Geschwindigkeit auf geschlossener Strecke im Kreis fahren =/= gut und sicher Auto fahren.
Das ist ja mal überhaupt nicht vergleichbar. Oder kennst du Alltagssituationen, in denen man ausschließlich auf kreuzungsfreien Einbahnstraßen mit freier Spurwahl fährt?
P.S.: Die Grundaussage dass jemand mit 18 oder 25 kein guter Autofahrer sein kann ist natürlich hochgradiger Unfug.
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2014 12:08 Titel: |
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Dr.Exel hat folgendes geschrieben: |
whisky2382 hat folgendes geschrieben: |
Muppets hat folgendes geschrieben: |
Im Straßenverkehr zu fahren ist was völlig anderes, als auf der Rennstrecke. Eher sind Motorsportler sogar noch eine größere Gefahr, weil sie sich im Straßenverkehr überschätzen und Geschwindigkeiten unterschätzen. Vielleicht lassen wir die daher besser außen vor. |
Das ist klar, ich gehe aber davon aus, dass die Herren die auf der Rennstrecke bei 300km/h die Übersicht im Kampf Mann gegen Mann halten können, die das Fahrzeug meistens in diesen Situationen unter Kontrolle haben, haben alle auch den Führschein und ich würde vermuten man kann unterstellen auch im Straßenverkehr sind sie in der Lage mitzuhalten mit den alten Hasen, die schon lange den Lappen haben |
Das ist ungefähr die gleiche Logik, wie einem Fußball-Breakdance-Zirkusartisten-Clown zu unterstellen, dass jemand der so komplexe und artistische und technisch anspruchsvolle Tricks durchführen kann ja wohl auch hohem Niveau im Mannschaftssport Fußball mithalten kann und die Regeln und Ansprüche dort ja kein Problem sein sollten.
Mit hoher Geschwindigkeit auf geschlossener Strecke im Kreis fahren =/= gut und sicher Auto fahren.
Das ist ja mal überhaupt nicht vergleichbar. Oder kennst du Alltagssituationen, in denen man ausschließlich auf kreuzungsfreien Einbahnstraßen mit freier Spurwahl fährt?
P.S.: Die Grundaussage dass jemand mit 18 oder 25 kein guter Autofahrer sein kann ist natürlich hochgradiger Unfug. |
So schauts aus,
Leider gibt es hier zu viele, die meinen Schnell zu fahren bedeutet auch "gut zu fahren"...
Mir war klar, dass jemand mit "Aber ein Rennfahrer..." auf meinen Post antwortet.
Ein Rennfahrer kann sicherlich sehr gut auf einer Rennstrecke mit einem Rennauto fahren, aber im Straßenverkehr gibt es andere Regeln und vor allem andere Teilnehmer die eben nicht so reagieren wie man das von einen Rennfahrer gewohnt ist.
Die Sache ist aber nun gegessen, er hat seine Strafe bekommen. Ob die so ausgefallen ist wie das jeder persönlich erhofft hat ist das Problem eines jeden einzelnen.
Es bleibt aber ein "fader Beigeschmack", weil ich hier Promibonus rieche.... und das außerhalb dem Königreich Bayern
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2014 14:13 Titel: |
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DonBrot hat folgendes geschrieben: |
Es liegt nicht am Alter...
Gefühlte 60% der Autofahrer überschätzen sich, 30% unterschätzen sich (und sind daher zu ängstlich) und die restlichen 10% fahren gut Auto. Ich persönlich weiß das ich zu den 70% gehöre... |
Du bist also ein überschätzt guter Autofahrer?
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2014 14:21 Titel: |
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Schorffi hat folgendes geschrieben: |
DonBrot hat folgendes geschrieben: |
Es liegt nicht am Alter...
Gefühlte 60% der Autofahrer überschätzen sich, 30% unterschätzen sich (und sind daher zu ängstlich) und die restlichen 10% fahren gut Auto. Ich persönlich weiß das ich zu den 70% gehöre... |
Du bist also ein überschätzt guter Autofahrer? |
Bad Al hat folgendes geschrieben: |
Es bleibt aber ein "fader Beigeschmack", weil ich hier Promibonus rieche.... und das außerhalb dem Königreich Bayern |
Den Promibonus, den du riechst, der schlägt mir wie ein Zaunpfahl ins Gesicht. Volle Kraft. 5x.
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2014 14:44 Titel: |
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Ich hatte schon viel erwartet von diesem Thema, aber mittlerweile knappe 6 Seiten
Zu den Fakten:
Es ist völlig irrelevant, wie hier unterschiedliche User die Taten von Marco Reus einschätzen oder bewerten.
Er hat 2 Straftaten begangen, das ist nunmal Fakt.
1.) Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG.
2.) Gemäß § 267 StGB ist für die Urkundenfälschung als Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Ob Reus als Vorbild noch tragbar ist liegt allein beim BVB, das müssen die Verantwortlichen dort entscheiden.
Die Diskussion hier, ob Reus eine Gefährundung für den Straßenverkehr darstellt hat nichts damit zu tun, dass er hier gegen geltendes Recht verstößt.
Schönen Sonntag noch.
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2014 17:07 Titel: |
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Da stand der Name wohl Pate für den Diskussionsbeitrag. Damit wäre ja dann alles gesagt, wir können aufhören zu diskutieren und den Thread dichtmachen...
Schönen Sonntag noch
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Gast
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Verfasst am: 23 Dez 2014 08:40 Titel: |
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Muppets hat folgendes geschrieben: |
Es sind leider so gut wie keine Details bekannt. Sicher ist nur, dass der Strafbefehl, der die Geldstrafe zu 90 Tagessätzen enthält, wohl nur die Fahrten ohne Fahrerlaubnis erfasst, die durch "Strafzettel" aufgeflogen sind. Dass es de facto noch deutlich mehr Fahrten gewesen sein müssen, leuchtet ein, muss aber erst mal juristisch belastbar nachgewiesen werden. |
...und da kommt mMn der Prommi-Punkt ins Spiel.
Wie würde das aussehen, wenn Reus erst mal keine weiteren Fahrten eingesteht und sich nach und nach Mitmenschen melden, die Reus hier und dort als Fahrer gesehen haben? ...zum oder vom Trainingsgelände weg usw...
...und falls er weitere Fahrten in den letzten Jahren eingestanden hat, dann finde ich das mit den 90 Tagessätzen echt ein bemerkenswertes Starfmaß!
OK, die Vorstellung, dass er nur die paarmal gefahren ist, bei denen er dann auch jedesmal die Verkehrsregeln übertreten hat und dabei erwischt wurde hat auch eine besondere Note...nicht nur, dass er sich in der Version über die "Regel mit dem Führerschein" hinweggesetzt hätte, nein, ihm wären dann auch jedesmal die Verkehrsregeln nicht ganz so wichtig gewesen
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Gast
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Verfasst am: 23 Dez 2014 21:17 Titel: |
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simplex360 hat folgendes geschrieben: |
Ich hatte schon viel erwartet von diesem Thema, aber mittlerweile knappe 6 Seiten
Zu den Fakten:
Es ist völlig irrelevant, wie hier unterschiedliche User die Taten von Marco Reus einschätzen oder bewerten.
Er hat 2 Straftaten begangen, das ist nunmal Fakt.
1.) Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG.
2.) Gemäß § 267 StGB ist für die Urkundenfälschung als Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Ob Reus als Vorbild noch tragbar ist liegt allein beim BVB, das müssen die Verantwortlichen dort entscheiden.
Die Diskussion hier, ob Reus eine Gefährundung für den Straßenverkehr darstellt hat nichts damit zu tun, dass er hier gegen geltendes Recht verstößt.
Schönen Sonntag noch. |
Danke Simplex360 - nur so kann man die Sache sehen !
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2015 16:56 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2015 17:16 Titel: |
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Bin mir nicht ganz sicher,
ob 1. ein unbestätigter Bericht über diesen Fall so passend ist und
ob 2. die angeblichen 250 km/h in Verbindung mit den Witterungsbedingungen nicht evtl. gefährlicher waren als ein angeblich fehlender Führerschein.
Hat Reus jetzt Glück gehabt, weil er nicht mit 250 durch Regen und Sturm gebrettert ist? Oder was genau ist gemeint??
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2015 18:31 Titel: |
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Ob das Ganze jetzt der Wahrheit entspricht und auch von seriösen Medien aufgegriffen wird, werden die kommenden Tage sicherlich zeigen.
Aber wie dem auch so, in einer Fahrschule bekommt man wohl unstrittig eine situationsangemessenere Fahrweise beigebracht als die, bei stürmischen und regnerischen Witterungsverhältnissen mit 250 km/h durch die Gegend zu donnern.
Niemand wird infrage stellen, dass Malandas Tod unendlich bedauerlich ist. Aber dass die Fahrweise des Fahrers allem Anschein nach gelinde gesagt idiotisch war, lässt sich wohl kaum leugnen.
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