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an die Juristen unter euch - Part III *g*

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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 13:02   Titel: Antworten mit Zitat

Juhu...ich hab mal wieder ne Frage
Also: Ich habe ein Handy mit nem ganz normalen Vertrag von Talkline. Auf meiner letzten Rechung war unter anderem eine Kurzmitteilung von Jambaa bei, die 8€ kostet und die ich 100%ig nicht bestellt habe...
Oke, dachte ich mir, ist was falsch gelaufen, kümmer ich mich mal drum, habs vergessen, bzw. verdrängt...gestern kam die Rechnung für Mai und wieder ist von Jambaa eine Kurzmitteilung gekommen, wieder 8€
Ich rufe also bei Talkline an die sagen ich soll Jambaa anrufen, ich habs gemacht der Typ sagte mir nur, dass ich ein Monatsabo bestehlt habe und das ich das nur kündigen könnte! Ich habe nie ein Abo bestellt
Was kann ich machen? schließlich muss ich 24€ zahlen (kommt im nächsten Monat nochmal, weils anders nicht geht...)
Aber selbst wenn ich so ein Abo bestellt hätte, müsste ich doch auch mal irgendwas bekommen, Klingeltöne, Bilder etc...ist aber bisher nie angekommen!!! Wie bekomme cih mein Geld wieder? Kann ich da was machen?

thx für alle ernstgemeinten und sinnvollen Beiträge
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 13:35   Titel: Antworten mit Zitat

hast du mal ein einzelnes bild oder 'nen klingelton über internet bestellt bei jamba?
dort kann man ganz schön reinfallen, falls hinter dem abschicken ein * ist, hast du das Jamba abo mitbestellt!

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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 13:38   Titel: Antworten mit Zitat

Nie..never! Ich verschicke ja kaum SMS und bekomme kaum welche...ich telefoniere nur sauviel mit dem Handy...und meine Nummer geb ich im Internet bestimmt nicht raus...
Außerdem weiß ich ja durch Werbung etc wie teuer dieser Mist is
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 16:49   Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn du bei Jamba, im internet oder per SMS einen Klingelton, eine Bildmitteilung oder so bestellst, buchst du meistens automatisch ein monatliches abo mit, dass man bis 2 tage vor monatsende stornieren kann...
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 16:59   Titel: Antworten mit Zitat

ich würde mir an deiner stelle mal den nachweis von denen zeigen lassen, dass du das Abo bestellt hast.

Sozusagen die in die Beweislast hineinzwängen ...
Es wird schwer sein dir nachzuweisen, dass du per Handy oder Internet ein Vertrag abgeschlossen hast.

Das könnte dir helfen
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 17:07   Titel: Antworten mit Zitat

wie gut, dass ich über diesen thread gestolpert bin. da fiel mir doch glatt ein, dass ich auch seit drei monaten so eine jamba-gebühr bezahlen muss (allerdings nur 4 euro nochwas). hab auch wirklich mal ein spiel gesaugt und dabei wohl was mit bestellt.
man kann das aber jedenfalls sehr leicht unter www.jamba.de kündigen. ich denke ansonsten nicht, dass es den jamba-leuten sehr schwer fallen wird, zu beweisen, dass man ein solches abo selbst verursacht hat. aber einen versuch wäre es wert.
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 17:15   Titel: Antworten mit Zitat

Ist die Rechnung für SMS die du bekommen hast oder versendet ?
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 17:18   Titel: Antworten mit Zitat

ich nehme mal an, dass die frage eigentlich nicht an mich gerichtet war, aber bei mir steht da immer was von jamba-diensten. das wird also schon alles seine richtigkeit haben.
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 17:31   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

Damar schrieb am 2004-06-15 18:15 :
Ist die Rechnung für SMS die du bekommen hast oder versendet ?



Ich habe die SMS bekommen...

@ Saxe: Wie kann ich die bitte dazu "zwingen" das sie nachweisen müssen, dass ich bei ihnen so en Abo bestellt hab? Ich klage an, also muss ich auch beweisen das Jambaa schuld hat oder nicht? Obwohl....können die nicht überprüfen was genau für ein Klingelton etc auf mein Handy gekommen ist? Und können die weiter nicht auch rausfinden das NIE soetwas auf meinem Handy angekommen ist???
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 17:56   Titel: Antworten mit Zitat

nein du bittest sie einfach dir mitzuteilen, was die grundlage für die gestellte rechnung ist.


Zitat:

Sehr geehrter Herr Jamba,

auf meinen letzten 2 Telefonrechnungen haben sie mir ... an Kosten in Rechnung gestellt.
Hiermit kündige ich die Leistung und bitte mir gleichzeitig mitzuteilen, worauf sich Ihre Forderung beruht.

Bitte stellen Sie dabei detaliert dar, aufgrund welchen Vorganges ich mit Ihnen ein Vertrag eingegangen (Internet/SMS/Telefonhotline) bin.
Andernfalls sehe ich mich gezwungen, die Sache meinem rechtlichen Beistand zu übergeben, da mir nicht bewusst ist -per oben aufgeführten Möglichkeiten- mit Ihnen einen Vertrag eingegangen zu sein.


Mfg
2hot4uall


So würde ich das Schreiben.
Sofern sie dir hier nunmehr nicht genau darlegen können, worauf sich ihre Forderung beruht, würde ich gar nicht erst zahlen. Falls die weiterhin mahnen, würde ich mit entsprechender Antwort zum RA gehen.
Selbst wenn sie dir sagen, dass du per SMS einen Vertrag abgeschlossen hast, kannst du immer noch einklagen, dass du die SMS nicht abgesandt hättest, da auch andere PErsonen in deinem Umkreis zugriff auf das Handy haben (Freundin/Frau/Mutter, etc.). Damit würde wiederum jedes Gericht Probleme bekommen, den Verursacher und somit Vertragspartner ausfindig zu machen.


Gruß
SaXe


PS:
Für sowas lohnt sich immer ne Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die stürzen sich gerne auf sowas. Verursacht Kosten und bringt denen somit Geld.
_________________








[ Diese Nachricht wurde geändert von: SaXe am 2004-06-15 18:58 ]
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 17:56   Titel: Antworten mit Zitat

Dann muss irgendwo auf deiner Rechnung doch eine SMS erscheinen mit der du das bestellt hast ?
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 17:59   Titel: Antworten mit Zitat

@ Saxe, erstmal danke für die Hilfe...
Problem: Die Rechnung ist ja von der Firma Talkline, wird direkt abgebucht und hat mit der Firma Jambaa nichts zu tun, ich kann also schlecht diese 8€ nicht zahlen
hab aber erstmal ne freundliche Mail geschrieben...wo sie mir darlegen sollen, wann und vorallem was ich da bestellt ahben soll
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 17:59   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

SaXe schrieb am 2004-06-15 18:59 :

Zitat:

Damar schrieb am 2004-06-15 18:56 :
Dann muss irgendwo auf deiner Rechnung doch eine SMS erscheinen mit der du das bestellt hast ?


sms werden nicht einzeln aufgeführt ....



Also bei mir schon.. Und wenn nicht kann man es sicher beantragen
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 17:59   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

SaXe schrieb am 2004-06-15 18:56 :
nein du bittest sie einfach dir mitzuteilen, was die grundlage für die gestellte rechnung ist.


Zitat:

Sehr geehrter Herr Jamba,

auf meinen letzten 2 Telefonrechnungen haben sie mir ... an Kosten in Rechnung gestellt.
Hiermit kündige ich die Leistung und bitte mir gleichzeitig mitzuteilen, worauf sich Ihre Forderung beruht.

Bitte stellen Sie dabei detaliert dar, aufgrund welchen Vorganges ich mit Ihnen ein Vertrag eingegangen (Internet/SMS/Telefonhotline) bin.
Andernfalls sehe ich mich gezwungen, die Sache meinem rechtlichen Beistand zu übergeben, da mir nicht bewusst ist, -per oben aufgeführten Möglichkeiten-, mit Ihnen einen Vertrag eingegangen zu sein.


Mfg
2hot4uall


So würde ich das Schreiben.
Sofern sie dir hier nunmehr nicht genau darlegen können, worauf sich ihre Forderung beruht, würde ich gar nicht erst zahlen. Falls die weiterhin mahnen, würde ich mit entsprechender Antwort zum RA gehen.
Selbst wenn sie dir sagen, dass du per SMS einen Vertrag abgeschlossen hast, kannst du immer noch einklagen, dass du die SMS nicht abgesandt hättest, da auch andere PErsonen in deinem Umkreis zugriff auf das Handy haben (Freundin/Frau/Mutter, etc.). Damit würde wiederum jedes Gericht Probleme bekommen, den Verursacher und somit Vertragspartner ausfindig zu machen.


Gruß
SaXe



Das stimmt soweit nur wenn er ne SMS gesandt hat dann ist es vorbei.. Dann liegt die Beweislast bei ihm, dass er sie nicht gesendet hat und da zählt dann wohl der Fakt mehr als seine Aussage..
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 17:59   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

Damar schrieb am 2004-06-15 18:56 :
Dann muss irgendwo auf deiner Rechnung doch eine SMS erscheinen mit der du das bestellt hast ?


sms werden nicht einzeln aufgeführt ....
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 18:03   Titel: Antworten mit Zitat

hast hoffentlich in der mail auch gekündigt.

Du kannst theoretisch den Betrag von der Rechnung ausklammern lassen.
Punktuellen Widerspruch gegen die Rechnung von Talkline, den Rest per Überweisung selbst einzahlen.
Und gleichzeitig Talkline untersagen, zukünftig den Betrag von ... bis zur entgültigen Klärung mit dem Serviceanbieter Jamba zu zahlen. Den Rest (nächsten Monatszahlungen) weiterhin per Einzug von talkline abbuchen lassen
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 18:03   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

Damar schrieb am 2004-06-15 18:59 :

Zitat:

SaXe schrieb am 2004-06-15 18:59 :

Zitat:

Damar schrieb am 2004-06-15 18:56 :
Dann muss irgendwo auf deiner Rechnung doch eine SMS erscheinen mit der du das bestellt hast ?


sms werden nicht einzeln aufgeführt ....



Also bei mir schon.. Und wenn nicht kann man es sicher beantragen


ja bei mir auch, da steht aber nur was von Jabaa usw..keine Nummer, nichts...ich schau eben genau nach was da steht...
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 18:07   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

SaXe schrieb am 2004-06-15 19:03 :
hast hoffentlich in der mail auch gekündigt.

Du kannst theoretisch den Betrag von der Rechnung ausklammern lassen.
Punktuellen Widerspruch gegen die Rechnung von Talkline, den Rest per Überweisung selbst einzahlen.
Und gleichzeitig Talkline untersagen, zukünftig den Betrag von ... bis zur entgültigen Klärung mit dem Serviceanbieter Jamba zu zahlen. Den Rest (nächsten Monatszahlungen) weiterhin per Einzug von talkline abbuchen lassen



wie soll ich das amchen? Mail schreiben und dann verlagen das sie bitte 8€ nicht abbuchen? bzw ich 8€ weniger überweise bis das geklärt ist?
Hab heute Nachmittag schon per Telefon gekündigt, danach kam auch zum ersten mal (!!!) eine SMS von Jambaa, das mein Abo gekündigt worden ist
in der Rechung steht nur:
11-05-04 22:57:41 Mehrwertdienst 1Stk. 8,6121 N (N= Nebenzeit)
Sonst steht da immer anstadt "Mehrwertdienst" von wo die SMS kam, also D1, D2, Ep oder so...beim letzten mal, also letzten Monat, stand da nicht "Mehrwertdienst" sondern "Jambaa"...alles lol da...
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 18:12   Titel: Antworten mit Zitat

naja, mit talkline muss ja nicht sein, aber zahlen würde ich den krams nicht, sofern ich mir 1.000.000 % sicher bin nie was mit denen am hut zu haben ...
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 18:14   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

SaXe schrieb am 2004-06-15 19:12 :
naja, mit talkline muss ja nicht sein, aber zahlen würde ich den krams nicht, sofern ich mir 1.000.000 % sicher bin nie was mit denen am hut zu haben ...



kk, also bei Talkline anrufen und die darüber in Kenntniss setzten das sie mir des nicht abbuchen sollen und ich ihnen das Geld überweise, abzüglich der 8€ ???
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 18:20   Titel: Antworten mit Zitat

brauchst du nicht unbedingt, würde nur alles komplizierter werden
kannst auch ganz normal überweisen, die antwort von jamba abwarten und ggf. die Rückbuchung von denen fordern ...

so muss jetzt den grill anwerfen ...

_________________








[ Diese Nachricht wurde geändert von: SaXe am 2004-06-15 19:20 ]
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 18:47   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

SaXe schrieb am 2004-06-15 19:20 :
brauchst du nicht unbedingt, würde nur alles komplizierter werden
kannst auch ganz normal überweisen, die antwort von jamba abwarten und ggf. die Rückbuchung von denen fordern ...

so muss jetzt den grill anwerfen ...

_________________








[ Diese Nachricht wurde geändert von: SaXe am 2004-06-15 19:20 ]


nochmal danke
muss nu auch los, schnell einkaufen und dann das 3:0 bewudern
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2004 19:10   Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mich nicht irre, ist das mit der Beweislast bei Telefonrechnungen etwas problematisch. Ich meine zu wissen, dass die Gerichte nach § 292 ZPO annehmen, dass die Telefonrechnung richtig ist. Somit läge es an dem Kunden, die Unrichtigkeit der Rechnung zu beweisen, was relativ schwierig ist.
Diese Rechsprechung ist allerdings in letzter Zeit v.a. durch die Dialer, etwas eingeschränkt worden.
Nur so als kleiner Hinweis...
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Jun 2004 10:43   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

efp53 schrieb am 2004-06-15 20:10 :
Wenn ich mich nicht irre, ist das mit der Beweislast bei Telefonrechnungen etwas problematisch. Ich meine zu wissen, dass die Gerichte nach § 292 ZPO annehmen, dass die Telefonrechnung richtig ist. Somit läge es an dem Kunden, die Unrichtigkeit der Rechnung zu beweisen, was relativ schwierig ist.
Diese Rechsprechung ist allerdings in letzter Zeit v.a. durch die Dialer, etwas eingeschränkt worden.
Nur so als kleiner Hinweis...

jupp, danke...denke auch das es schwer wird, aber ich will trotzdem mein Geld zurück haben meine rechnung is schon immer hoch genug
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Jun 2004 15:55   Titel: Antworten mit Zitat

Problem:
Die Mail die ich an Jambaa geschickt hab wurde zurück gesendet da die Adresse nicht mehr aktiv ist ( help@jambaa.net )
Eine andere EmailAdresse hab ich aber nicht und ich will nicht immer die teuren 01805-Nummern anrufen...was machen?
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