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Rechtsfragen und Rechtsangelegenheiten

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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Sep 2016 14:55   Titel: Antworten mit Zitat

Ohne da den genauen Wortlaut zu kennen ist das schwer zu sagen. Anspruch auf die Platte an sich hättest du wohl eher nicht, weil die wohl wieder im Eigentum vom Hersteller war (bis zur Zerstörung ). Du könntest also höchstens auf die Herausgabe deiner Daten von der Platte einen Anspruch haben und auf den hast du ja eigentlich verzichtet.

Davon unabhängi: Was möchtest du denn erreichen? Wenn die Platte zerstört ist, sind die Bilder leider futsch und Schadensersatz für die ja nach deinen Schilderungen rein immateriell wertvollen Daten dürftest du (als quasi Schmerzensgeld) nicht bekommen.

Würde da eher wenig Hoffnungen haben, dass man da irgendwas aufwandsangemessen bekommen kann. Sorry.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Sep 2016 19:12   Titel: Antworten mit Zitat


Downfall86 hat folgendes geschrieben:
Davon unabhängi: Was möchtest du denn erreichen? Wenn die Platte zerstört ist, sind die Bilder leider futsch und Schadensersatz für die ja nach deinen Schilderungen rein immateriell wertvollen Daten dürftest du (als quasi Schmerzensgeld) nicht bekommen.

Weiß ich auch nicht so richtig.
Es widerspricht halt einfach meinem Gerechtigkeitsempfinden, ich hab zwar unterschrieben, dass mir bewusst ist, dass die keine Gewählr für die Daten übernehmen - andernfalls würden die den auch gar nicht reparieren - aber nichtsdestotrotz eröffnen die einem ja die Möglichkeit die Daten selbst zu rekonstruieren. Ich hab dafür alles in die Wege geleitet und die haben's verbockt.

Meine Hoffnung, da irgendwie was "rauszubekommen" war und ist auch relativ gering, aber sich hier mal kompetente Meinungen einholen, schadet ja auch nix.
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Gast





BeitragVerfasst am: 17 Sep 2016 07:49   Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal ein Einschreiben aufsetzen, auf den Passus der leihweisen Herausgabe hinweisen und erwähnen, dass du von Acer bzgl. der vorgehensweise nun doch enttäuscht bist und eigentlich auch anderes gewohnt warst.

Vermutlich kommt ein Standardentschuldigungsschreiben mit einem kleinen Geschenk (Gutschein für den nächsten Shopeinkauf, externe Festplatte, o.ä.) und dem Verweis auf Kulanz ohne Rechtsanspruch. Dabei würde ich es dann belassen.

Käme nix, beließe ich es auch dabei
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