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Lustige Gerichtssprüche :D

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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Aug 2004 08:38   Titel: Antworten mit Zitat

Sätze, die tatsächlich so vor Gericht gefallen sind, Wort für Wort,
aufgenommen und veröffentlicht von Gerichtsreportern.
F = Frage und A = Antwort

F: Wann ist Ihr Geburtstag?
A: 15. Juli.
F: Welches Jahr?
A: Jedes Jahr.
(wo er recht hat, hat er recht.)

F: Diese Amnesie, betrifft sie Ihr gesamtes
Erinnerungsvermögen?
A: Ja.
F: Auf welche Art greift sie in Ihr
Erinnerungsvermögen?
A: Ich vergesse.
F: Sie vergessen. Können Sie uns ein Beispiel
geben von etwas, das Sie vergessen haben?
(Idiot ...)

F: Wie alt ist Ihr Sohn, der bei Ihnen lebt?
A: 38 oder 35, ich verwechsle das immer.
F: Wie lange lebt er schon bei Ihnen?
A: 45 Jahre.
(?)

F: Was war das erste, das Ihr Mann an jenem
Morgen fragte, als Sie aufwachten?
A: Er sagte: "Wo bin ich Cathy?"
F: Warum hat Sie das verärgert?
A: Mein Name ist Susan.
(ich kenne Männer denen das auch schon passiert ist ...)

F: Die Empfängnis des Kindes war also am
8. August?
A: Ja.
F: Und was haben Sie zu dieser Zeit gemacht?
(Herr Anwalt glaubt wohl noch an die These mit dem Storch)

F: Sie hatte 3 Kinder, richtig?
A: Ja.
F: Wie viele waren Jungen?
A: Keins.
F: Waren denn welche Mädchen?
(Blödmann)

F: Wie wurde Ihre erste Ehe beendet?
A: Durch den Tod.
F: Und durch wessen Tod wurde sie beendet?
(ist der so deppert oder stellt sich der so deppert?)

F: Können Sie die Person beschreiben?
A: Er war etwa mittelgroß und hatte einen Bart.
F: War es ein Mann oder eine Frau?
(so was soll es tatsächlich geben, ja ja, ...)

F: Alle deine Antworten müssen mündlich sein,
OK?
Auf welche Schule bist Du gegangen?
A: Mündlich.
(wir haben es offensichtlich mit einem Schnelldenker zu tun)

F: Doktor, wie viele Autopsien haben Sie an Toten
vorgenommen?
A: Alle meine Autopsien nehme ich an Toten vor.
(Gott-sei-Dank)
F: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
A: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.
F: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
A: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich
ihn autopsiere.
(das hat Herr Anwalt noch taktvoll überhört ... aber ...)
F: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls
gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie die Atmung geprüft?
A: Nein.
F: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn
autopsierten?
A: Nein.
F: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt
praktizierte.
(diese Antwort hat den Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen Ehrenbeleidigung gekostet. Er hat sie wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt.)
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Aug 2004 08:44   Titel: Antworten mit Zitat

das letzte ist am coolsten
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Aug 2004 09:30   Titel: Antworten mit Zitat

Lustig sind auch immer wieder gereimte Urteile, so wie das hier (NJW 1996, S. 1162)

Am 3.3.95 fuhr mit lockerem Sinn
der Angeklagte in Beverungen dahin.
Daheim hat er getrunken, vor allem das Bier
und meinte, er könne noch fahren hier.
Doch dann wurde er zur Seite gewunken.
Man stellte fest, er hatte getrunken.
Im Auto tat's duften wie in der Destille.
Die Blutprobe ergab 1,11 Promille.
Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt,
eine Straftat, und mag das auch klingen hart.
Es steht im Gesetz, da hilft kein Dreh,
§ 316 I und II StGB.

So ist es zum Strafbefehl gekommen.
Auf diesen wird Bezug genommen.
Der Angeklagte sagt, den Richter zu rühren:
"Das wird mir in Zukunft nicht wieder passieren!"
Jedoch es muß eine Geldstrafe her,
weil der Angeklagte gesündigt, nicht schwer.
30 Tagessätze müssen es sein
zu 30,- DM. Und wer Bier trinkt und Wein,
dem wird genommen der Führerschein.
Die Fahrerlaubnis wird ihm entzogen,
auch wenn man menschlich ihm ist gewogen.
Darf er bald fahren? Nein, mitnichten.
Darauf darf er längere Zeit verzichten.
5 Monate Sperre, ohne Ach und Weh,
§§ 69, 69a StGB.

Und schließlich muß er, da hilft kein Klagen,
die ganzen Verfahrenskosten tragen,
weil er verurteilt, das ist eben so,
§ 465 StPO.
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Aug 2004 09:42   Titel: Antworten mit Zitat

Hatte es schon mal irgendwo gelesen, aber finde die Antworten teilweise unglaublich geil.


www.milanisten.de.vu

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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Aug 2004 09:53   Titel: Antworten mit Zitat

Wie geil ist denn das mit der Autopsie?
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