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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 10:50 Titel: |
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Guten Tag!
Ich zoffe mich grad mit nem kumpel, der bei ebay Schuhe gekauft hat. Diese wurden als "orginal Puma Avanti" Schuhe angeboten, als er die Schuhe bekommen hat, waren es aber nur billige Fälschungen (kaufpreis irgendwas um 35€)
Nun meine Frgae: Kann er die Ware ohne Grund einfach zurückschicken? Ich habe mal gehört, dass man im Internet IMMEr das Recht hat, waren innerhalb von 14 Tagen ohne Gründe zurückzuschicken. Ist dies in diesem falle auch möglich?! War ja eine privatauktion und das war ja auch kein Händler...
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 11:40 Titel: |
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Die Ware muss schon dem entsprechen, was in der Angebotsbeschreibung steht. Wenn er also auf Original-irgendwas-Schuhe bietet, muss er die dann auch bekommen ! Bei Betrug (wie bei Deinem Kumpel) kann er sich bei e-bay beschweren und das Geschäft rückgängig machen !
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 12:06 Titel: |
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Also bei ebay verfällt das 14 tägige Umtauschrecht meiner Meinung nach.
Da allerdings die Artikelbeschriebung absichtlich falsch war kann dein Freund sie ohne Probleme umtauschen.
www.milanisten.de.vu
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 12:28 Titel: |
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Ich würde aber erst den verkäufer kontaktieren, da es sein kann das er die Ware nciht mehr annimmt und die Post es dann wieder zu deinem Freund schickt
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 12:42 Titel: |
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Das 14tägige Rückgaberecht hat man meines Wissens nach nicht bei Privatauktionen. Allerdings riecht das doch gewaltig nach ner Täuschung. Zudem kann man sich nicht aussuchen, ob es eine Privatauktion ist, wenn er sowas häufig macht, könnte es durchaus als gewerblich durchgehen, was ein Rückgaberecht bedeuten würde.
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 13:02 Titel: |
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Habt ihr schon mal bei ihm angerufen einfach den Namen merken und bei der Auskunft nach der Nummer fragen ( das hat bei mir schon öfter geholfen)
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 13:08 Titel: |
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jo hol dir die Nummer und mach Terror, der wird die schon wieder zurücknehmen ...
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 13:29 Titel: |
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haste mal den link zur ebay-auktion?
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 13:53 Titel: |
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Wenn der Artikel nicht den Angaben in der Auktion entspricht, hat man ein Erstattungsrecht, d.h. der Verkäufer muss den Artikel zurücknehmen und das Geld wiedergeben. Das gilt soweit ich weiss bei allen Auktionen. Also wenn sich der Verkäufer nicht meldet, eBay einschalten ..
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 14:01 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 14:06 Titel: |
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Is halt nur die Frage ob es ein gefälschtes Markenprodukt ist oder nur ein no-name Produkt
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 14:26 Titel: |
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Zitat: |
G$M schrieb am 2004-08-10 15:06 :
Is halt nur die Frage ob es ein gefälschtes Markenprodukt ist oder nur ein no-name Produkt
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Es zählt, ob er ein No-Name Produkt als MArkenprodukt verkauft. Er kann es verkaufen, aber nicht als teurer Markenschuhe.
www.milanisten.de.vu
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 14:30 Titel: |
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Zitat: |
Seanphilip schrieb am 2004-08-10 15:26 :
Zitat: |
G$M schrieb am 2004-08-10 15:06 :
Is halt nur die Frage ob es ein gefälschtes Markenprodukt ist oder nur ein no-name Produkt
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Es zählt, ob er ein No-Name Produkt als MArkenprodukt verkauft. Er kann es verkaufen, aber nicht als teurer Markenschuhe.
www.milanisten.de.vu
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So siehts aus. Aber es ging bei meiner Antwort darum in wiefern dieser spezielle Handel allg. verboten ist/war.
Da wir hier ja keine Produktbeschreibung vorliegen haben kann ich nicht beurteilen, ob hier eine Täuschung vorliegt.
_________________
Dein Team soll genauso aufgestellt sein wie meins in meinem Profil? Klick hier
[ Diese Nachricht wurde geändert von: G$M am 2004-08-10 15:31 ]
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 15:23 Titel: |
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Zitat: |
2Hot4Ya schrieb am 2004-08-10 11:50 :
Ich zoffe mich grad mit nem kumpel, der bei ebay Schuhe gekauft hat. Diese wurden als "orginal Puma Avanti" Schuhe angeboten |
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 17:11 Titel: |
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naja, n link hab ich nit...ich frag ihn mal danach und er hat die schuhe jetzt zurückgeschickt, mal schaun ob er sein geld wieder bekommt, hat 35€ bezahlt, im laden kosten die so um die 50€ glaub ich...
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Molli710
Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 17:17 Titel: |
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Durch ebay bekommst du dein Geld auf jeden Fall nicht zurrück!! Die können bei solchen Sachen nämlich nichts machen und verweisen darauf hin einen Anwalt einzuschalten!!
Also wenn der Verkäufer nicht reagiert und du dein Geld zurrück haben willst musst du einen Anwalt einschalten!! Nur zu drohen nützt da nämlich nichts, darauf reagieren die meisten nämlich nicht!!!
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 17:22 Titel: |
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Ebay einschalten
Die machen eh net viel...drohe lieber mit einem Rechtsanwalt und das nötigenfalls vor Gericht gehst. Da ziehen die meisten schon den Schwanz ein
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 17:43 Titel: |
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Zitat: |
bl4*legend schrieb am 2004-08-10 18:17 :
Durch ebay bekommst du dein Geld auf jeden Fall nicht zurrück!! Die können bei solchen Sachen nämlich nichts machen und verweisen darauf hin einen Anwalt einzuschalten!!
Also wenn der Verkäufer nicht reagiert und du dein Geld zurrück haben willst musst du einen Anwalt einschalten!! Nur zu drohen nützt da nämlich nichts, darauf reagieren die meisten nämlich nicht!!!
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Ein Anwalt ist aber auch ziemlich teuer, ich glaube nicht das sich das bei 35€ lohnt
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 17:43 Titel: |
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Zitat: |
bl4*legend schrieb am 2004-08-10 18:17 :
Durch ebay bekommst du dein Geld auf jeden Fall nicht zurrück!! Die können bei solchen Sachen nämlich nichts machen und verweisen darauf hin einen Anwalt einzuschalten!!
Also wenn der Verkäufer nicht reagiert und du dein Geld zurrück haben willst musst du einen Anwalt einschalten!! Nur zu drohen nützt da nämlich nichts, darauf reagieren die meisten nämlich nicht!!!
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Ein Anwalt ist aber auch ziemlich teuer, ich glaube nicht das sich das bei 35€ lohnt
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2004 17:43 Titel: |
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Zitat: |
bl4*legend schrieb am 2004-08-10 18:17 :
Durch ebay bekommst du dein Geld auf jeden Fall nicht zurrück!! Die können bei solchen Sachen nämlich nichts machen und verweisen darauf hin einen Anwalt einzuschalten!!
Also wenn der Verkäufer nicht reagiert und du dein Geld zurrück haben willst musst du einen Anwalt einschalten!! Nur zu drohen nützt da nämlich nichts, darauf reagieren die meisten nämlich nicht!!!
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Ein Anwalt ist aber auch ziemlich teuer, ih glaube nciht das sich das bei 35€ lohnt
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Gast
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Verfasst am: 11 Aug 2004 07:29 Titel: |
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Es gibt doch ab Warenwert 20 EUR einen Käuferschutz bei ebay oder nicht ???
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Gast
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Verfasst am: 11 Aug 2004 09:13 Titel: |
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Also wenn er sie jetzt einfach zurück geschickt hat war das ziemlich ungeschickt.. mit bißchen Pech steht er nachher mit leeren Händen da.. Ansonsten kann ich dir ohne Artikelnummer nicht viel sagen würde deinem Freund aber mal empfehlen es in den Ebay Foren zu versuchen (Gemeinschaft->Mitreden->Kaufabwicklung) da bekommt man eigentlich immer die besten Tipps
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Gast
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Verfasst am: 11 Aug 2004 09:36 Titel: |
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Zitat: |
Damar911 schrieb am 2004-08-11 10:13 :
Also wenn er sie jetzt einfach zurück geschickt hat war das ziemlich ungeschickt.. mit bißchen Pech steht er nachher mit leeren Händen da.. Ansonsten kann ich dir ohne Artikelnummer nicht viel sagen würde deinem Freund aber mal empfehlen es in den Ebay Foren zu versuchen (Gemeinschaft->Mitreden->Kaufabwicklung) da bekommt man eigentlich immer die besten Tipps
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jupp, also heute seh ich ihn wohl kaum weil er arbeiten muss, vielleicht geht er online, eher nit, aber hab ihm schon geschrieben das ich den link dazu haben will...
was hätte man anderes amchen sollen außer zrückschicken? wenn er die ware länger als 14 tage behält, hat er kein Rückgaberecht mehr und ob die Schule nun das sind, was versprochen wurde, dass würde ja ewig dauern....
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