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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2015 16:11 Titel: |
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Mach dir keinen Kopf...Wie der Rest schon geschrieben hat, einfach zeitnah den Widerruf hinschicken und du bist raus aus der Nummer. Ist ein einfaches Haustürgeschäft, hier hast du eine Frist von 14 Tagen. Falls du zu spät oder gar nicht über die Frist belehrt wurdest, ist diese sogar noch länger.
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2015 16:13 Titel: |
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TomBVB hat folgendes geschrieben: |
Frankiert als Einschreiben ist vielleicht auch nicht verkehrt. |
So wie ich das sehe auch die einzige Möglichkeit da die nichtmal eine e-mailadresse angeben auf der webseite.
Da würde ich es wahrscheinlich sogar drauf ankommen lassen und nichts tun (halt einfach widersprechen wenn was Inkassomäßiges kommt - vor Gericht geht das eh nicht). Vielleicht mal anrufen. Aber noch Geld ausgeben für deren Betrugsmasche? nä.
Stressfreier wäre es natürlich.
Zitat: |
Falls du zu spät oder gar nicht über die Frist belehrt wurdest, ist diese sogar noch länger. |
naja, er schreibt ja es stand auf der Rückseite. Wobei ich mir über die Akutalität nicht so sicher wäre, aber whatever. Der ganze Vertrag ist höchstwahrscheinlich nicht gültig da die diverse Dinge höchstwahrscheinlich nicht nachweisen können.
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2015 16:53 Titel: |
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Schonmal vielen vielen Dank für die schnellen Antworten, bin jetzt ein bisschen runtergekommen. Also auf der Rückseite des "Vertrages" steht eine Widerrufsbelehrung :
"Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns BE YOU bla bla mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B ein mit der Post versandter Brief oder Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B per e-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden."
Ich hab halt nur irgendwie Angst, dass mein Brief nicht ankommt, weil es ja wohl nur eine Scheinfirma ist und die Adresse evtl nicht stimmt...Und Telefax ist ja auch lustig, da man auf der website nicht aufs Impressum klicken kann...
Achso und reicht ein einfaches "hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag vom 16.04.2015 " ?
ich habe nämlich leider keine Kundennummer oder ähnliches...der "Vertrag" wurde handschriftlich ausgefüllt und dort steht nur über meinem Namen A 538630041...könnte die Auftragsnummer sein ?
Naja auf jeden Fall bin ich zuversichtlich, dass die von mir keinen Cent sehen werden..
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2015 17:06 Titel: |
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Zitat aus einem anderen Forum zum Thema Änderungen im Onlinehandel (=Widerrufsrecht) von letztem Jahr
Zitat: |
Der Händler muss dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Dabei hat der Online-Händler diese Information in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise zur Verfügung zu stellen. |
Die Erklärung ist also veraltet, nicht vollständig oder was auch immer: ungültig. Wie zu erwarten war.
edit: sofern das für Haustürgeschäfte auch gilt, wo ich mir aber ziemlich sicher bin da das normalerweise alles unter Fernabsatz fällt.
Wie gesagt, der Text den ich auf der Vorseite gepostet habe reicht aus. Mehr musst du nicht schreiben. Auf das "von mir abgeschlossen" würde ich verzichten. Fax, Telefon oder Email würde ich mir ja antun wenn auf dem Brief was angegeben ist, alles mit mehr Aufwand wäre mir persönlich zuviel Aufwand dafür und ich würde das aussitzen, aber wie erwähnt wäre das Einschreiben die stressfreiste/sicherste Lösung.
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Gast
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Verfasst am: 29 Mai 2015 10:28 Titel: |
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Guten Tag, Menschen mit Ahnung!
Kumpels und ich haben uns ein Trikotset individuell beflocken lassen bei einem Onlineshop. Die haben jedoch einen Buchstabendreher beim Vereinsnamen drin. Der Fehler liegt auf deren Seite, da es von uns richtig angegeben wurde.
Nun haben sie uns aber nicht angeboten, dass sie uns einen zweiten korrekten Satz machen oder einen Teil der Kosten zurückerstatten, sondern nur, dass wir die Trikots alle nochmal einschicken können, sie die beiden Buchstaben dann runternehmen und neu draufflocken, was aber mit hoher Wahrscheinlichkeit in Klebestreifen resultieren würde und das Produkt somit nicht mehr wie neu wäre.
Das kann doch nicht rechtens sein!?
Es ist ja nicht unsere Schuld sondern definitiv deren.
Haben wir irgendwelche Ansprüche?
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Gast
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Verfasst am: 29 Mai 2015 11:27 Titel: |
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http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Sprich grundsätzlich dürft IHR zuerst wählen was ihr wollt: Beseitigung oder komplett neu.
Danach kann der Verkäufer aber sagen "das neumachen ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, zumal das einfache Beseitigen/neukleben keine (erheblichen) Nachteile für euch bringt - darauf beruft er sich im Prinzip jetzt schon.
Sprich der Verkäufer ist da durchaus im Recht auch wenn es für euch natürlich wahnsinnig ärgerlich ist.
Eure einzige Chance wäre es so zu argumentieren (evtl findet sich dazu was im Internet) das das was die vorhaben scheiße aussieht, weniger langlebig ist o.ä. - sprich einen Nachteil für euch bringt.
Versuchen könnt ihr es natürlich euch auf den paragraphen zu berufen und komplett neue Trikots zu verlangen wobei ihr gleichzeitig halt sagt, dass ihr eine Nachbesserung ablehnt weil das scheiße aussieht/die Qualität verringert/whatever. Evtl ist das ja auch wirklich überhaupt kein Nachteil (kenne mich da nicht aus - google hilft bestimmt) und ihr könnt den Preis was drücken und dafür einen trinken gehen
edit: das mit den klebestreifen, kommt das von denen oder von euch?
Wie gesagt ich denke es kommt stark darauf an ob die Trikot neuwertig sind oder nicht. Wenn nicht solltet ihr definitiv neue verlangen können oder einen deftigen Preisnachlass.
Und wenn der VK schon sagt es werden klebestreifen zu sehen sein würde ich mich darauf berufen als klarer Nachteil und neue trikots verlangen, oder halt das komplette Geld zurück gegen die mangelhafte Ware.
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Gast
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Verfasst am: 29 Mai 2015 12:20 Titel: |
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Euch steht mangelfreie Ware zu. Wenn die Nachbesserung, der ihr euch nur theoretisch erwehren könnt, dazu führt das ein neuer Mangel auftritt ist die Ware noch immer nicht mangelfrei.
Im Prinzip liegt alles bei euch. Ihr solltet nur keinesfalls zustimmen das nachgebessert wird, nachdem der Händler euch auf das zurückbleiben von Klebestreifen hingewiesen hat. Hieraus könnte dann resultieren das ihr dem Vorgang so wie beschrieben zugestimmt hat und die Ware dann mangelfrei ist, euch war ja die Beschaffenheit bekannt.
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Gast
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Verfasst am: 29 Mai 2015 12:26 Titel: |
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Seh ich ebenso.
Einfach abwarten, wie die Trikots zurückkommen. Sind diese mangelhaft, dann könnt Ihr einen neuen Satz verlangen, ist nichts zu sehen, dann ist alles ok (und sollte es für Euch ja auch sein). Minimalste Rückstände sollten wohl zu akzeptieren sein, ganze Klebereste aber nicht.
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Gast
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Verfasst am: 29 Mai 2015 12:29 Titel: |
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Ich danke euch.
Bestes Forum, wo geben tut!
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Gast
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Verfasst am: 29 Mai 2015 12:39 Titel: |
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Schreib ihm einfach das ihr vorbehaltlich der nachbesserung zustimmt, jedoch keine mangelhafte Ware mit sichtbaren kleberückständen (zum Vollpreis) o.ä. akzeptieren werdet da ihr mangelfreie Ware bestellt und bezahlt habt.
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 8 Jul 2015 19:59 Titel: |
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Nope.
@ Üzgürman
Wie ist denn die Geschichte mit den Trikots ausgegangen?
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Gast
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Verfasst am: 8 Jul 2015 20:19 Titel: |
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F360 hat folgendes geschrieben: |
Nabend zusammen, bevor ich mein Problem schildere wüsste ich gerne ob hier überhaupt jmd gut mit dem Verkehrsrecht im speziellen einer möglichen Unfallflucht vertraut ist |
Strafrecht hilft Dir da mehr weiter als Verkehrsrecht. 142 StGB
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Gast
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Verfasst am: 8 Jul 2015 22:28 Titel: |
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Na los, F, was hat deine Perle angestellt? Nicht nur teasern hier! Gibt bestimmt Experten hier...wie groß ist die Delle im Ferrari?
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Gast
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Verfasst am: 8 Jul 2015 23:08 Titel: |
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dethiel hat folgendes geschrieben: |
Nope.
@ Üzgürman
Wie ist denn die Geschichte mit den Trikots ausgegangen? |
Sie hätten uns ja nur angeboten, dass es entfernt wird und neu aufgeklebt wird, ohne Kosten, aber das Risiko hätten wir getragen.
Daher haben sich ca. 80% der Mannschaft entschieden es dabei zu belassen.
Entschädigungsgeld oder so gab es nix, wobei ich auch nicht der Verantwortliche war und nicht weiß, ob der Besteller überhaupt nochmal kommuniziert hat, auch wenn ich die sinnvollen Ratschläge hier aus dem Forum weitertrug.
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Gast
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Verfasst am: 9 Jul 2015 02:07 Titel: |
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F360 hat folgendes geschrieben: |
Nabend zusammen, bevor ich mein Problem schildere wüsste ich gerne ob hier überhaupt jmd gut mit dem Verkehrsrecht im speziellen einer möglichen Unfallflucht vertraut ist |
Oh ja, eine neue Story von F
Popkorn und Bier stehen bereit
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Gast
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Verfasst am: 9 Jul 2015 06:39 Titel: |
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thojacko hat folgendes geschrieben: |
F360 hat folgendes geschrieben: |
Nabend zusammen, bevor ich mein Problem schildere wüsste ich gerne ob hier überhaupt jmd gut mit dem Verkehrsrecht im speziellen einer möglichen Unfallflucht vertraut ist |
Strafrecht hilft Dir da mehr weiter als Verkehrsrecht. 142 StGB |
Noch steht offiziell keine Straftat im Raum, die wird allerdings nicht wahnsinnig lange auf sich warten lassen.
Die Story hat leider weder was mit Maulwürfen noch mit Volleyballmannschaften zu tun.
Meine Frau kam letzte Woche Mittwoch nach Hause und hatte, so dachten wir, irgendwas Kreide ähnliches am Auto. Da sie kurz vorher beim einem Kindergarten war dachten wir sie hat irgendwie son Holzpömpeldinges die da oft rum stehen gestreift oder so. Abgesehen von der "Kreide" sind auch so gut wie keine Schäden am Auto. Wir direkt ins Auto und die Strecke zurück gefahren - Nichts. Naja gut, irgendwas muss gewesen sein, nachvollziehbar war nichts.
Gestern hab ich dann Post bekommen und soll mich als Zeuge äussern, wer an besagtem Mittwoch zwischen 15:30 und 15:40 das Auto gefahren hat. Ich werde natürlich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, je weniger man mit denen spricht desto weniger steht in den Akten. Da die Polizisten aber auch nicht doof sind, bekommen die natürlich dadurch mitgeteilt das der Fahrer aus meiner direkten Verwandtschaft kommen muss - oder ich das selber war. Klarheit bringt in dem Fall vermutlich der bald folgende Brief das entweder ich oder meine Frau beschuldigt werden. Werde ich beschuldigt dürften wir erst mal fein raus sein, der vermeintliche Unfallgegner hat den Fahrer in diesem Zusammenhang dann nämlich nicht gesehen und die Beweisführung wer gefahren ist dürfte sich als schwierig gestalten da das Auto offen versichert ist und auch von der Familie meiner Frau, die nur 100m weg wohnt, genutzt werden kann und wird.
Das der Schaden selbst für mich nur schwer von meiner Frau verursacht worden sein kann kommt da noch hinzu. Schaden: Fahrerseite, Kotflügel hinten, Übergang zum Heckstoßfänger. Da meine Frau eine Frau ist park sie natürlich nie rückwärts ein, ich hab das in den 10 Jahren in denen sie den Führerschein hat jedenfalls nie erlebt, da gestaltet es sich schon arg schwierig den Schaden zu verursachen. Weiterhin stand das Fahrzeug bis genau in den genannten Zeitraum auf einem Parkplatz. Meine Frau hatte ein Vorstellungsgespräch mit Beginn 14 Uhr und hat mich nach dem Gespräch, lt. Gesprächsprotokoll im Handy um 15:41 Uhr, angerufen und, lt. ihrer Aussage, stand als sie los fuhr kein Auto neben ihr. Bemerkt hat sie den Schaden zu diesem Zeitpunkt auch nicht.
Natürlich steht im Raum, dass irgendwo auf dem Heimweg etwas passiert sein könnte. aber das hätte wohl ungleich größere Schäden verursacht. Rückblickend sah der Schaden so aus, als hätte jemand mein Auto beim einparken erwischt.
Seis drum, sobald einer von uns beschuldigt wird geht's eh zum Anwalt. Die Frage für mich ist jetzt: Macht es Sinn den Schaden vom Kumpel beheben zu lassen? Ich hab mich etwas eingelesen und die "Ich hab das nicht bemerkt"-Behauptung wird regelmäßig als Schutzbehauptung abgetan bzw. ggf. durch biomechanische Gutachten widerlegt/geprüft. Kann es negativ ausgelegt werden wenn wir den Schaden bearbeiten lassen? Ich mein, im Brief selber stehen keinerlei Angabe zum Ort, Umfang oder sonst was. Da steht rein die Frage wer zu der Zeit gefahren ist.
Da der Brief allerdings auch nach dem Fahrer fragt, wird es wohl auch nicht darum gehen das uns jemand getroffen hat und sich dann aktiv selbst bei der Polizei gemeldet hat sondern darum das jemand einen Schaden bezahlt haben möchte.
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Gast
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Verfasst am: 9 Jul 2015 07:21 Titel: |
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Disclaimer: keine Rechtsberatung, bin kein Strafrechtler, nur Referendar
In der Tat geht es in den Verhandlungen oft um die Bemerkbarkeit. Dafür ist natürlich auch der Schaden ein Indiz (Windschutzscheibe kaputt übersieht niemand, mit nem Koffer-LKW nen Spiegel erwischen wird schwieriger.
Eigentlich sollte man euch aus einer Reparatur keinen Strick drehen können. Nichtsdestotrotz könntet ihr ja noch Fotos machen und im Falle eines Verfahrens den Verteidiger fragen, ob ihr die einreicht. Verhandelt wird ja nur die Tat an sich, was danach passiert ist, spielt ja eigentlich keine Rolle. Wenn deine Frau es tatsächlich nicht bemerkt hat und der Unfallort nicht feststellbar ist, warum solltet ihr nicht die Reparatur durchführen lassen? Einen Schaden nachträglich am Auto zu bemerken ist ja keine Straftat.
Alles in allem sehr nervig, Erfolgaussichten bei Aussageverweigerung ist natürlich hoch (wenn sich kein Zeuge dran erinnert).
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Gast
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Verfasst am: 9 Jul 2015 08:04 Titel: |
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Ich bin ja ehrlich, der Gedanke mit der Reparatur zielt darauf ab das die Polizei noch nicht raus gekommen ist um sich das Auto anzuschauen, ungünstigerweise steht das Auto meistens auf dem Hof und ist gerade morgens/abends meistens auch vor Ort. Andersrum sind Polizisten ja auch nur Beamte.
Wenn ich das richtig verstehe, stützt sich die Bemerkbarkeit im Zweifel per Gutachten auf das Schadensbild. Je geringer der nachweisbare Schaden am Auto desto größer die Chance es nicht bemerkt zu haben. Der Schaden ist ohnehin wie gesagt schon gering, 1 Kratzer von vielleicht 4-5cm geht bis auf die Grundierung, alles andere hat lediglich den Klarlack beschädigt.
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Gast
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Verfasst am: 9 Jul 2015 08:08 Titel: |
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Ich würde den Schaden wohl vorerst nicht beheben lassen.
Wenn alles stimmt wie oben beschrieben, dann ist kein Straftatbestand erfüllt und außerdem muss die StA erst einmal den korrekten Beschuldigten ermitteln (was schwierig wird, die haben ja nur begrenzte Ressourcen). Also müsst Ihr erst einmal nicht viel befürchten.
Wenn es aber nun wirklich zu einem Verfahren kommt, dann kommt es schon blöd, wenn man sagt, dass man am 8.7 das Schreiben bekommen hat und am 9.7 das Auto in die Reparatur gegeben hat. Das sieht dann wirklich nach Vertuschung aus.
Übrigens noch eine Sache, falls Du das nicht weißt:
Spätestens vor Gericht darfst man nicht mehr auf einzelne Fragen schweigen, falls kein Sonderfall eintritt. Man darf entweder komplett schweigen oder gar nicht. Man darf aber nicht nur auf Fragen antworten, die einem gefallen. Heißt, wenn man sagen will, dass man nichts von einem Unfall gemerkt hat (was sich anbietet, weil alleine damit schon der Straftatbestand vom Tisch ist, unabhängig davon, ob es den Unfall gab oder nicht), dann muss man sich auch zum Rest äußern. Sonst ist das Gericht befugt, Dein Schweigen auf einzelne Fragen auszulegen (was eher negativ für Dich sein wird).
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Gast
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Verfasst am: 9 Jul 2015 09:44 Titel: |
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Warum sollte deine Frau den Schaden verursacht haben? wenn das Auto alleine auf dem Parkplatz steht?
Ich an deiner Stelle wäre am gleichen Tag noch zur Polizei und hätte da angegeben, dass mir jemand ans Auto gefahren ist.
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Gast
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Verfasst am: 9 Jul 2015 09:54 Titel: |
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@Jacko: Ich wird mich ohnehin ausschweigen. Ich häng in der Sache nur drin weil ich meine Frau geheiratet hab und den finanziellen Schaden mit tragen muss der da entstehen könnte. In dem Moment wo ich beschuldigt werde sind wir wie gesagt raus, denn dann gibt es keinen Zeugen der den Fahrer gesehen haben kann. Es wäre jedenfalls blödsinnig wenn die StA ein Verfahren gegen mich einleiten würde wenn ein Zeuge eine Frau gesehen haben will.
@Bad: Wir haben den Schaden in der Form ja nicht wirklich erkannt. Ohne die gestrige Post wäre uns nie in den Sinn gekommen das was schlimmeres passiert sein könnte. Wie gesagt, das Auto stand an einem Kindergarten und das hätte auch tatsächlich Kreide sein können. Auch der Kratzer selbst ist quasi X beliebig. Ich denke allerdings, dass der Unfallgegner ähnlich gedacht haben könnte wie du. Akteneinsicht gibt's aber erst mit Anwalt wenn jmd beschuldigt wird.
Das Problem mit dem Zeitraum ist, dass meine Frau kurz danach losgefahren ist. Keine Ahnung wie eng solche Zeitangaben zu sehen sind, ich persönlich könnte aber zB in den meisten Fällen nicht sagen ob ich um 15:40 los gefahren bin oder obs nicht doch erst 44 oder so war.
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Gast
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Verfasst am: 10 Jul 2015 22:41 Titel: |
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Folgendes Problemchen:
Meine Freundin und ich haben ein Zimmer, dass wir immer mal wieder untervermieten, weil wir es einfach nicht benötigen und es auch ganz lukrativ ist.
Jetzt haben wir seit Mitte Juni eine Untermieterin, die eigentlich bis Oktober bleiben wollte.
Wir haben da bislang auch nie Verträge gemacht und auch hier nicht.
Ich habe aber den Schriftverkehr per Mail, wo die Modalitäten abgemacht wurden und die wollte auch eine schriftliche Bestätigung wo Dinge wie Preis und Zeitraum festgehalten sind.
Sie ist jetzt seit einer Woche an ihrem alten Wohnort und schrieb heute, dass sie sich beruflich doch umorientieren und zurückgehen wird und hofft, dass man sich miettechnisch irgendwie einigen könne.
Ich hab ihr geschrieben, dass kein Weg daran vorbeigehen wird, dass sie zumindest den Juli voll bezahlt, was ich von mir schon recht entgegenkommend finde.
Sie hat bislang aber noch gar nichts bezahlt, ich habe sie nett und höflich darum gebeten, das bis morgen zu erledingen bzw. es in bar mitzubringen, da sie morgen ihre direkt auch ihre Sachen holen will.
Wie geh ich da jetzt am besten vor?
Sowas wie Sachen einbehalten fällt ja aus, oder?
Wäre sehr dankbar für fachlichen Rat.
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Verfasst am: 11 Jul 2015 10:30 Titel: |
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SteffenSP hat folgendes geschrieben: |
Folgendes Problemchen:
Meine Freundin und ich haben ein Zimmer, dass wir immer mal wieder untervermieten, weil wir es einfach nicht benötigen und es auch ganz lukrativ ist.
Jetzt haben wir seit Mitte Juni eine Untermieterin, die eigentlich bis Oktober bleiben wollte.
Wir haben da bislang auch nie Verträge gemacht und auch hier nicht.
Ich habe aber den Schriftverkehr per Mail, wo die Modalitäten abgemacht wurden und die wollte auch eine schriftliche Bestätigung wo Dinge wie Preis und Zeitraum festgehalten sind.
Sie ist jetzt seit einer Woche an ihrem alten Wohnort und schrieb heute, dass sie sich beruflich doch umorientieren und zurückgehen wird und hofft, dass man sich miettechnisch irgendwie einigen könne.
Ich hab ihr geschrieben, dass kein Weg daran vorbeigehen wird, dass sie zumindest den Juli voll bezahlt, was ich von mir schon recht entgegenkommend finde.
Sie hat bislang aber noch gar nichts bezahlt, ich habe sie nett und höflich darum gebeten, das bis morgen zu erledingen bzw. es in bar mitzubringen, da sie morgen ihre direkt auch ihre Sachen holen will.
Wie geh ich da jetzt am besten vor?
Sowas wie Sachen einbehalten fällt ja aus, oder?
Wäre sehr dankbar für fachlichen Rat. |
Als Vermieter hast Du ein Vermieterpfandrecht
Zitat: |
§ 562 BGB
Umfang des Vermieterpfandrechts
(1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen. |
Zitat: |
§ 562b BGB
Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch
(1) Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen Besitz nehmen. |
Ansonsten einfach den Weg wählen, den man immer bei ausstehenden Schulden wählen kann, egal wessen Ursprungs.
1. Mahnung per Einschreiben mit angemessener Frist (14 Tage)
2. Mahnverfahren einleiten (geht sogar online)
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Gast
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Verfasst am: 11 Jul 2015 10:32 Titel: |
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einfach drüber stehen, was kostet den so ein Zimmer? 200-300€
Wenn man wegen dem Fehlendem Geld nicht verhungert und sich bis dahin auch gut mit der Untermieterin verstanden hat, kann man auch drauf verzichten
Meine Bescheidene Meinung
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