Das kann man so auch nicht stehen lassen. Es gab natürlich auch Pro-Mutu-Argumente, die durchaus inhaltliche Substanz hatten. Im Übrigen wären 17 Schulkkassen Vorsprung nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal, wenn man genau drüber nachdenkt!
Dass man Mutu grundsätzlich verklagen kann, sollte Chelsea unbenommen sein. Es ist auch sicher das gute Recht das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Die Summe kann auch unabhängig vom Gehalt des Beschuldeten fixiert werden.
Ab hier wird es allerdings knifflig.
Mir erscheint nicht logisch, dass man eine private Verfehlung derart in den Kontext stellen kann, so dass in der Konsequenz eine Vereinschädigung entsetht und wir rechtlich in einen Bereich kommen, der nahezu unmessbar ist, was absolute Zahlen angeht.
Bis jetzt ist ja offensichtlich nur das CAS involviert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil bspw. vor einem Bundesgericht Bestand hätte. man würde einen extrem folgeschweren Präzedenzfall schaffen.
Wie würde man z.B. Boateng in seiner Berliner Zeit oder Sven Scheuer nach einem krakeligen Discobesuch belangen?
Das muss aus meiner Sicht klar getrennt sein und unter vertretbarem Risiko des Vereins gebucht werden, weil es einfach keine skalierbaren Wertigkeiten geben kann.
Der Verein entlohnt ja auch nicht gesondert Ibrahimovic, wenn er Prinzessin Madeleine heiratet oder van Bommel, weil er bei einer Indien-Reise dem Dalai Lama das Leben rettet! Hier könnte zweifelsohne ein Imagegewinn belegt werden.
Die Argumentation steht aus meiner Sicht seitens Chelsea doch auf sehr wackeligen Beinen, denn man sieht ja eindeutig, dass Mutu sowohl in der Lage ist, seine Leistung weiter abzurufen, als auch nicht unbedingt als schwer vermittelbar bezeichnet werden darf.
Ich kann also nur das Argument Vertragsauflösung abnicken, die Regressansprüche seh ich nur bedingt, da es hier nur um eine indirekte und vor allem nicht klassifizierbare Schädigung geht.