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Gast
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Verfasst am: 22 Apr 2011 09:27 Titel: |
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Zu 1.
Gut. Warum nicht direkt erfragt? Normal hat man Kärtchen dabei. Aber wichtig..
Zu 2.
Erst mal den schaden melden. Rest machst später. Die senden dir normal nen Kostenvoranschlag. Und jetzt wird's spannend. Die werden dir sicher auch anbieten das du in eine von denen ausgesuchte Werkstatt gehst und reparieren lässt und biete dir dafür nen kostenlosen Leihwagen an. Wichtig zu wissen ist für dich das dir so ein Leihwagen wahrend der Reparatur grundsätzlich zusteht. Oder aber alternativ der Ausgleich für den Verzicht während der Reparatur. Denn das wichtigste was du wissen musst ist, dass du als geschädigter bestimmst wie es gemacht wird
Kostenvoranschlag kannst dann auch machen lassen. Kostet aber.
Zu 3.
Kannst du so machen lassen. Ohne MwSt. Richtig. Einfach sagen, Abrechnung nach kva.
Zu 4.
Gar nicht, weil als geschädigter sucht DU dir nen Gutachter aus und die müssen es bezahlen. Das musst entscheiden wie du es magst. Kommt immer auf den schaden an. Wenn alles sichtbar ist und nix versteckt sein kann, reicht nen kva. Dann brauchst kein Gutachter. Spart kosten.
Zu 5.
Das ist die normal Verfahrensweise bei Abrechnung nach kva. Viele reparieren gar nicht. Könnte ja nochmal was sein an gleicher Stelle aber vorsichtig, wenn mal abgerechnet, dann ist abgrechnet. Heißt, wenn noch was kommt, pech.
Zu 6.
Das nutzt nichts, da die Versicherung nur den schaden zu bewerten hat, aber nicht die Ursache. Wir reden hier von Der Gefährdungshaftung. Heißt allein das der Wagen im Straßenverkehr bewegt wird reicht hier für die Haftung für schaden. Was du meinst sind die verschuldensgrade. Aber eine unzureichende ladungssicherung reicht nicht für Vorsatz. Wäre max grob fahrlässig und somit versichert. Einzig die Polizei hätte hier ein Interesse gehabt, aber die wurde ja nicht hinzugezogen. Insgesamt ist die Sache klar. Verursacher gibt zu. Versicherung zahlt. Du bestimmst wie es gemacht wird. Hast Anspruch auf Ausgleich deiner verauslagten kosten ( Telefon und Co), Mietwagen, Rechtsanwalt, Gutachter und Schadenregulierung.
Kannst es de Versicherung und insbesondere dem Verursacher aber kostengünstiger machen, indem du nich alles davon nutzt. Kommt immer auf den Schaden. Oftmals lohnt es sich so einen Schaden zurück zukaufen für den Verursacher. Dann wird e nicht hochgestuft. Es sei den er hat nen rabattschautz, aber das ist wieder was gan anderes und interessiert an dieser Stelle nicht
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Gast
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Verfasst am: 22 Apr 2011 09:45 Titel: |
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Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort .
1. Ja hätte ich sofort machen müssen aber ist mir in dem Moment nicht eingefallen da ich ja alle Daten von Ihm bekommen habe und er es ja auch zugeben hat.
2. Ja also mein Bruder ist ja KFZ Mechaniker und nimmt das Auto Dienstag mit zur Arbeit und lässt durch seinen Chef einen Kostenvoranschlag anfertigen.
3. Ok aber wenn die Versicherung sagt moment bsp. 1.500 € das zahlen wir nicht das ist viel zu teuer, wir schicken einen Gutachter. Das werden die dürfen oder?
4. ok, nur einen Gutachter wollte ich eigentlich nicht haben
5. Ja die Stoßstange wird wohl neu müssen aber die Motorhaube könnte man vielleicht spachteln und da mein Brunder ja vom Fach ist wird er es natürlich machen .
6. Aber muss man nicht einen Schadenhergang schildern? Weil der Verursacher hat mich noch darauf angesprochen, das wir den Unfall vielleicht etwas anders schildern müssen halt wegen der Ladungssicherung.
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Gast
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Verfasst am: 22 Apr 2011 10:17 Titel: |
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Zu 3.
Ja klar, dürfen sie machen. Aber nicht beeinflussen lassen. Sagst dann ok, kein Thema, ihr bekommt euer Gutachten, allerdings bestimmst du den Gutachter. Das steht dir zu. Die haben da nix zu wollen. und dann sagst dem Gutachter das die Versicherung dir nicht glaubt und auch nicht deinem Gutachter und deshalb nen eigenen schicken wollten. Dann wird's lustig. Wegen berufsehre und so. Wirst sehen was dann plötzlich alles an deinem Auto kaputt ist, belegt mit Fotos. Das wird dann teuer. Und dann lässt nicht mehr nach kva, sondern nach Gutachten abrechnen.
Zu 6.
Ja klar. Und da ist auch wenig Spielraum. Die bei de Versicherung prüfen das auf Plausibilität. Da würde ich mich nicht so drauf einlassen. Aber nochmal. Die Versicherung bewertet die Haftung und den verschuldensgrad. Und in diesem Fall hat keiner was zu befürchten. Und selbst wenn der Verursacher vorsätzlich gehandelt hätte, kann es dir egal sein. Das Auto ist versichert bzw der Hänger. Und nicht de Fahrer. Eben Gefährdungshaftung. Somit muss die Versicherung immer zahlen! Ob sie sich dann vorbehält in Regress zu gehen bei ihrem Versicherungsnehmer tangiert dich nicht. Du bekommst immer dein Geld.
Aber zur Beruhigung, der mitbdem Grill hat nichts zu befürchten. Das Thema ladungssicherung ist durch, da keine Polizei. Und die Versicherung zeigt ihn nicht an
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Gast
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Verfasst am: 22 Apr 2011 11:19 Titel: |
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Ok jetzt ist mir alles klar ... vielen Dank hast mir sehr geholfen
ich werde mal berichten
Gruß Dennis
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Gast
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Verfasst am: 27 Apr 2011 17:01 Titel: |
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So jetzt mal einer kleiner Zwischenstand. Ich habe einen Kostenvoranschlag von 850 € brutto. Da ist allerdings noch kein Leihwagen drin. Den könnte man später anhand eines Angebotes oder so ja noch nachreichen oder? Bin mal gespannt wie der Verursacher reagiert.
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Gast
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Verfasst am: 12 Mai 2011 11:56 Titel: Brauche schnelle Hilfe |
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Hallo Leute,
ich brauche dringend mal Tipps, bzw. Hilfe.
Und zwar mache ich ab nächster Woche bis Ende des Jahres ein unbezahltes Praktikum (freiwillig). Ich studiere nicht und gehe auch nicht zu einer Berufsschule, daher hat sich jetzt meine Versicherung bei mir gemeldet und gesagt, dass ich mich unter diesen Bedingungen ab meinem 23. Geburtstag (und der ist bald) selber krankenversichern muss und aus der Familienversicherung rausfliege.
Jetzt habe ich morgen erstmal einen Termin mit der DAK gemacht, um mich beraten zu lassen und die meinten, dass es ca. 150 Euro im Monat kosten würde, wenn ich mich bei denen selber versichern würde.
Meine Frage:
Ist dieser Preis in Ordnung? Oder gibt es deutlich bessere, bzw. billigere Angebot?
Würde mich über Hilfe sehr freuen.
Gruß Tim
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Gast
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Verfasst am: 12 Mai 2011 12:29 Titel: Re: Brauche schnelle Hilfe |
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TuSBO hat folgendes geschrieben: |
Hallo Leute,
ich brauche dringend mal Tipps, bzw. Hilfe.
Und zwar mache ich ab nächster Woche bis Ende des Jahres ein unbezahltes Praktikum (freiwillig). Ich studiere nicht und gehe auch nicht zu einer Berufsschule, daher hat sich jetzt meine Versicherung bei mir gemeldet und gesagt, dass ich mich unter diesen Bedingungen ab meinem 23. Geburtstag (und der ist bald) selber krankenversichern muss und aus der Familienversicherung rausfliege.
Jetzt habe ich morgen erstmal einen Termin mit der DAK gemacht, um mich beraten zu lassen und die meinten, dass es ca. 150 Euro im Monat kosten würde, wenn ich mich bei denen selber versichern würde.
Meine Frage:
Ist dieser Preis in Ordnung? Oder gibt es deutlich bessere, bzw. billigere Angebot?
Würde mich über Hilfe sehr freuen.
Gruß Tim |
Hi,
also da Dein Praktikum unbezahlt ist, bist Du versicherungstechnisch auch nicht angestellt, d.h. Du löst keine Pflichtversicherung in der GKV aus.
Du hast also die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV und eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung.
Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es nur marginale Unterschiede, daher ist es nur zweitrangig, zu welcher GKV du gehst (So schnell wird nicht wieder eine pleite gehen).
Im privaten Bereich gibts da schon große Unterschiede!
Viel wichtiger ist eigentlich, was Du nach deinem Praktikum machen wirst!Arbeiten? Studieren?! Bestände die Möglichkeit, dich bereits jetzt irgendwo als Student einzuschreiben?
Eine andere noch sehr interessante Frage ist, wo Deine Eltern versichert sind - sprich, wo Du bisher familienversichert warst!
Falls Dir das alles im Forum etwas zu persönlich wird, kannst mir auch gerne eine Email schreiben.
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Gast
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Verfasst am: 12 Mai 2011 17:32 Titel: |
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Hallo,
erstmal danke für die schnelle Antwort.
Was ich direkt nach dem Praktikum machen werde bzw. machen will, steht noch nicht genau fest.
Derzeit tendiere ich zu einer Ausbildung, die dann aber eventuell erst nächsten Sommer losgehen würde.
Da ich mal davon ausgehe, dass die privaten Versicherungen teurer sind als die GKV, scheiden die natürlich aus.
Bislang bin ich über meine Eltern bei der DAK familienversichert, aber wieso ist das interessant, bzw. wieso ist das überhaupt von Bedeutung?
Beste Grüße Tim
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 28 Okt 2011 22:32 Titel: |
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So, dann nutz ich mal den Thread.
Folgendes Problem:
Vor fast einem Jahr habe ich mir einen gebrauchten gekauft. Soweit lief mit der Versicherung und pipapo alles super. Ich hatte die SF2 mit 85%. Man muss dazu sagen das ich über meine Eltern mitversichert war.
Seit 01.07.11 wohn ich nun mit meiner Freundin zusammen und sind dementsprechend alleine versichert. Vor 3 Wochen flatterte mir ein Brief ins Haus das ich mtl. weniger zahlen muss da ja schon ein Jahr rum ist. Gestern allerdings kam noch n Schreiben wo drin steht das ich auf SF 1/2 gestuft worden bin mit 140%. Nun meine Frage, ich hab im Netz viel gelesen zwecks Versicherung zum 30.11 wechseln. Da ich aber schon am 30.10.2010 meine Versicherung gestartet habe, besteht diese Wechselfrist auch für mich oder muss ich jetzt nen Jahr die hohen Beiträge zahlen?!
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Gast
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Verfasst am: 28 Okt 2011 22:42 Titel: |
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Egal wann Beginn ist. Die Kfz Vers endet immer am 1.1.
Also kannst zum 30.11. Problemlos kündigen.
Nebenfrage? Warum bist nicht bei der sf2 geblieben? Das geht. Zumindest bei einigen versicherern. Sogar sf3
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 28 Okt 2011 22:51 Titel: |
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Aber wenn du bereits über ein halbes Jahr auf der sf2 Gefahren bist, kannst ja übernehmen. Natürlich nur ne Sf1. Weil ja erst ein Jahr. So wärest zumindest bei 100%
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Gast
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Verfasst am: 29 Okt 2011 10:51 Titel: |
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vorallem übernimmst bei einer anderen Versicherung deine SF Klassen, du wärst da also auch bei 130%, aber eig müsstest du wirklich min SF 1 bekommen ruf am besten mal beim Servicecenter deiner Versicherung an, da wird dir bestimmt geholfen, kündigen kannst du danach immer noch, vor allem wirst du dieses Jahr, da so ziemlich alle Versicherer die Preise erhöhen, ein verlängertes Kündigunsrecht bis zum 31.12 haben
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Gast
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Verfasst am: 17 März 2013 16:34 Titel: |
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Hey,
ich hab mal folgende Frage an euch:
Mein KFZ hat einen Totalschaden erlitten. WBW ist lt. Gutachten 5600 Euro und das Auto hat einen Restwert von 1390 Euro.
Die Versicherung zahlt natürlich nur die Differenz. Allerdings wie sieht es da mit dem Thema Mehrwertsteuer aus? Soweit ich informiert bin zahlt wie o.g. die Differenz die Versicherung und ein Händler aus Deutschland holt sich das Auto für 1390 Euro bei mir ab und zahlt bar.
Ergo hab ich unterm Strich tatsächlich 5600 Euro raus oder muss ich noch die Steuer runterrechnen?
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