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Versicherungsfälle / Schadenfälle

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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Jun 2009 14:07   Titel: Versicherungsfälle / Schadenfälle Antworten mit Zitat

Moinsen Leute,

ich habe mal eine Frage zu Versicherungsfällen bzw Schadenfällen. Ich bearbeite neuerdings die Schadenfälle bei unserer Firma. Schäden entstehen meistens bei uns wenn LKW Fahrer von anderen Firmen irgendetwas bei uns beschädigen. Z.B. ein Rolltor oder ähnliches. Es wird dann eine Schadensmeldung von unseren Instandhaltungs Mitarbeitern ausgefüllt und auch (meistens) von den Verursachern unterschrieben.

Jetzt meine Frage wie ist die weitere Vorgehensweise. Was muss ich unternehmen? Mir konnte das hier leider keiner genau erklären weil die zuständige Person plötzlich weggegangen ist.

Bis jetzt würde ich es so machen, dass ich den Schaden bei der Verursacher Firma “anmelde“ und sie daraufhin weise, das die bei uns was beschädigt haben und ihrer Versicherung bescheid geben sollen. Dann müssten wir natürlich die Reparatur bei uns abwarten (was mit unter auch schon mal etwas länger dauert ). Tja und dann würde ich die Kosten der Reparatur der Verursacher Firma in Rechnung stellen.

Was meint Ihr dazu? Achja und gibt es noch irgendwelche Fristen zu beachten?

Vielen Dank.


Gruß scholte
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Jun 2009 16:14   Titel: Antworten mit Zitat

bei was für ner firma arbeitest du, die jemanden auf einen posten setzen wo derjenige nicht weiss was er zutun hat? tut mir leid, aber red mit deinem chef.
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Jun 2009 16:18   Titel: Antworten mit Zitat


dethiel hat folgendes geschrieben:
bei was für ner firma arbeitest du, die jemanden auf einen posten setzen wo derjenige nicht weiss was er zutun hat? tut mir leid, aber red mit deinem chef.


genau das hab ich grade auch gedacht
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Jun 2009 18:38   Titel: Antworten mit Zitat

Als erstes schreibst du ne Haftbarhaltung:
Sehr geehrter Herr Blablabla,
leider hat ihr Fahrer Herr XXX am heutigen Tage durch unachtsames Verhalten unser Rolltor beschädigt. Bitte übermitteln sie den Fall ihrer Versicherung, da wir sie für den Schaden voll haftbar halten. Bitte bestätigen sie uns den Erhalt dieses Schriftstückes schriftlich.

Hochachtungsvoll
Karl Arsch

So läuft das bei mir in der Firma. Kommt ne Reaktion, geht das meist über die Versicherung. kommt nix, geh ich zur Polizei.

Arbeitest du in einer Spedition?
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Jun 2009 23:20   Titel: Antworten mit Zitat


timomsv hat folgendes geschrieben:

Hochachtungsvoll
Karl Arsch

hochachtunsgvoll schreibt man aber nicht
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Gast





BeitragVerfasst am: 14 Jun 2009 18:43   Titel: Antworten mit Zitat

Das ist alles garnicht so kompliziert.

Einfach den Verursacher bzw. seinen Arbeitgeber anschreiben und ihn um Rückmeldung zur Vorgehensweise bitten. Deine Firma hat als Geschädigte einen direkten Anspruch an die verursachende Firma und nicht gegenüber der Versicherung. Dem Verursacher bleibt es immer selbst überlassen ob er einen Schaden seiner Versicherung meldet oder ihn aus eigener Tasche zahlt.

Ich würde so vorgehen:

1. Anschreiben mit der Bitte um Rückmeldung zwecks Absprache der weiteren Vorgehensweise.

2. Kostenvoranschlag besorgen, damit dem Schädiger die ungefähre Schadenhöhe mitgeteilt werden kann. Dies kann wichtig für die gegnerische Versicherungs werden, da ab einer bestimmten Schadenshöhe die Versicherer gern Gutachten in Auftrag geben.

3. Entweder Gutachter der Versicherung abwarten oder Reparatur vornehmen und Rechnung an Verursacher schicken. Am besten mit einer Zahlungsfrist. Desweiteren habt ihr auch die Möglichkeit nach Gutachten bzw. Kostenvoranschlag den Schaden abrechnen zu lassen. Da ihr als Firma sowieso vorsteuerabzugsberechtigt seid bekommt ihr diese so oder so nicht ausgezahlt. So habt ihr eurer Geld schonmal und könnt die Reparatur dann vornehmen wann ihr lustig seid.

BTW: Wichtig aber auf jeden Fall kurzfristig wie oben schon beschrieben seine Ansprüche beim Verursacher anzumelden.

Gruß Chris
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Gast





BeitragVerfasst am: 14 Jun 2009 21:49   Titel: Antworten mit Zitat


timomsv hat folgendes geschrieben:
Als erstes schreibst du ne Haftbarhaltung:
Sehr geehrter Herr Blablabla,
leider hat ihr Fahrer Herr XXX am heutigen Tage durch unachtsames Verhalten unser Rolltor beschädigt. Bitte übermitteln sie den Fall ihrer Versicherung, da wir sie für den Schaden voll haftbar halten. Bitte bestätigen sie uns den Erhalt dieses Schriftstückes schriftlich.

Hochachtungsvoll
Karl Arsch

So läuft das bei mir in der Firma. Kommt ne Reaktion, geht das meist über die Versicherung. kommt nix, geh ich zur Polizei.

Arbeitest du in einer Spedition?


Und was machst du dann bei der Polizei? Also wen zeigst du weswegen an?
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jun 2009 05:38   Titel: Antworten mit Zitat

Na den Schadensverursacher. In wie weit der als Person oder sein Betrieb haftet, ist mir dann relativ egal. Aber so weit kommt es in einem von 50 Fällen. Die meisten sind heutzutage ja gegen alles versichert.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Jun 2009 12:07   Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Antworten
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Gast





BeitragVerfasst am: 18 Mai 2011 17:29   Titel: Antworten mit Zitat

Tag !
Ich habe folgendes Problem !

Ich bin Zivildienstleistender und arbeite in einer Grundschule. Soweit so gut !
Die letzten 3 Wochen musste ich mein Fahrrad mit zur Schule bringen, da die Grundschüler Fahrradprüfungen oder ähnliches hatten und ich die behinderten Kinder dabei betreuen musste/ mit ihnen üben musste.
Hab mein Fahrrad dann immer da stehen lassen, da ich es nicht jeden Tag wieder mit in den Zug nehmen kann ( wohne 20 km von meinem Arbeitsplatz weg). Täglich ein Fahrradticket wäre zu teuer gewesen ...

So nun zum Problem ! Als ich Montag wieder zur Schule kam, waren etliche Kinderfahrräder und leider auch mein Fahrrad beschädigt, bzw. komplett im arsch ! -.-
Da haben Jugendliche wohl übers Wochenende ein bisschen spaß gehabt, den ganzen Schulhof auseinander zu nehmen.
Die Fahrräder von den Kindern sind definitiv nicht Versichert, da vorher ein Elternbrief rumging, in dem stand, dass die Fahrräder bei Beschädigung nicht versichert sind !

Aber wie ist das mit meinem Fahrrad ??? Müsste das über die Schule versichert sein ? Oder übers Bundesamt für Zivildienst ? Oder hab ich keine chance irgendwas rauszuholen ?

PS : Mein Fahrrad war abgeschlossen und die Schultore waren ebenfalls verriegelt, die sind wohl übern Zaun geklettert !

Vielleicht kann ja jemand helfen, danke !
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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Mai 2011 15:15   Titel: Antworten mit Zitat

Musstest du dein Fahrrad für diese Übungen zur Verfügung stellen?

Also deine Hausrat(inkl.Fahrradklausel)-Versicherung haftet in 95% der Fälle nicht für Vandalismus. Außerdem war das Fahrrad zwar angeschlossen, aber nicht in einem verschlossenen Raum.

Ein Fahrrad unbeaufsichtigt über ein Wochenende angeschlossen draussen stehen zu lassen, klingt schon sehr nach grober fahrlässigkeit. Eine Versicherung wird da sehr wahrscheinlich nicht einspringen.

Daher gilt zu klären, inwieweit der Träger hier für die Haftung aufkommen muss. Ganz maßgeblich dafür sind halt die Vorgaben unter denen du dein Privateigentum für deine Tätigkeit nutzen musstest.
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