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Accountsperrung.

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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Jul 2009 10:41   Titel: Accountsperrung. Antworten mit Zitat

Ahoi!

Frage: Ich hab mir letztes Jahr nen Plusplayer für eine Saison gekauft. Nun hat sich diese Liga allerdings mehr oder weniger aufgelöst, bin Proplayer in ner anderen Com hab deshalb also kein Interesse den Acc weiter als Plusplayer laufen zu lassen. Allerdings, war er mein Forumsacc, den ich gerne weiter geführt hätte.

Nun kam heut die Aufforderung zu bezahlen, oder gesperrt zu werden. Allerdings hab ich keinen neuen Plusplayer bestellt, und dachte eigentlich, dass die einfach auslaufen.
Wenn ich jz gesperrt werden sollte, ist das schade, aber nicht tragisch.
Viel tragischer find ich, dass das auf Niveau des Jamba Spar Abos ist, weil in den Agbs (ich hab sie gelesen) nicht offensichtlich erwähnt wird, dass es sich beim Plusplayer um ein Abo handelt, das bei Zahlungsaufforderung schon nicht mehr fristgerecht kündbar ist.
Ich halte das für unnötige Geldmacherei und dachte Comunio hätte, das nicht nötig.

Wenn ich mich in irgendeiner Form täuschen sollte, dann bitte ich das zu entschuldigen, bzw zu löschen, da ich hier niemanden zu unrecht verunglimpfen will.

Gruß, der Lord.
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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Jul 2009 11:00   Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

hab deinen Account ausnahmsweise zurückgesetzt da du bereits für einen weiteren Account bezahlst.

In den AGB's steht doch auch eindeutig, das sich der Plusplayer verlängert, wenn man nicht fristgerecht kündigt
http://www.comunio.de/terms_and_conditions.phtml?usertype=plusPlayer&plain=1

Zitat:
Accounts können mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden und verlängern sich andernfalls automatisch um jeweils eine Saison. Sofern in den ersten sechs Monaten gekündigt wird, wird das über sechs Monate hinausgehende Restguthaben zurücküberwiesen. Der Spielbetreiber kann nur jeweils zum Halbjahrstermin mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Sollte der Spielbetreiber das Angebot auf Grund höherer Gewalt, Insolvenz oder krankheitsbedingt temporär oder dauerhaft einstellen müssen, verfällt die Teilnahmepauschale. Es erfolgt keine Rückzahlung von Restguthaben.


Man wurd zudem per Mail und auch in den News noch mal auf diese Frist hingewiesen und dies auch, bevor man nicht mehr hätte kündigen können.
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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Jul 2009 18:16   Titel: Antworten mit Zitat

Damit liegt der Fehler bei mir.


Danke für den wie immer schnellen, erstklassigen Support. Ich danke für die Zurücksetzung.
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