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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2004 13:14 Titel: |
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man kann diese option ja meistens machen. ich höre aber unterschiedliche sachen, was das denn nun genau bedeutet.
ich kenne eine familie, die haben alle 3 autos so versichert, aber die töchter noch22 und 19 fahren die autos ganz normal. die meinen, wenn es zum unfall kommt, wäre man trotzdem versichert, muss nur sagen der "eigentliche" fahrer konnte grad nicht fahren, weil z.b. arge knieprobleme (der vatter hat sowas).
woanders habe ich gehört, dass wenn jmd unter 23 dann fährt, das auto keinen versicherungsschutz hat. quasi nicht zugelassen wäre und man volles risiko hat, wenn man z.b. jmd "zum krüppel" fährt". . . (kommen ja doch einige kosten bei raus...)
ich selbst dachte, man muss dann zuzahlen, falls man einen unfall verschuldet, oder man wird noch höher gestuft oder sowas...
aber das mit dem pflegefall hat mir zu denken gegeben. da sieht man ja kein land mehr, falls man wirklich mal einen unfall verursacht und da jmd als pflegefall überlebt oder sowas...
weiß da jmd was genaueres?
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2004 13:23 Titel: |
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Also ich wäre da sehr vorsichtig, wenn ich da was in der Richtung abschliessen würde.
Es gibt auch noch andere Zusatzoptionen, wie beschränkte Kilometerlaufleistung, Alleinfahrer, etc. Diese sind bei Abschluss auf jeden Fall erst einmal Vertragsbestandteil. Ziel ist es hauptsächlich, an der Prämie was zu sparen.
Sollte etwas passieren, also z.B. ein unter 23-Jähriger verursacht einen Unfall mit einem Fahrzeug, das so versichert war, dass nur über 23-Jährige fahren dürfen, kann die Versicherung den entstandenen Schaden zurückfordern. Rein rechtlich gesehen.
Es gibt sicher auch Ausnahmen, z.B. muss man beim "Alleinfahrer-Rabatt" ja auch mal das Auto in die Werkstatt und da fährt ja gezwungenermaßen ein Anderer zumindest kurz mit dem Wagen.
Ich würde mich vor allem nicht auf mündliche Zusagen vom Vertreter verlassen, was den nun Ausnahme ist und was nicht. Lieber die Vertragsbestimmungen studieren. Es gibt viele Unterschiede bei den (zahlreichen) Versicherungsgesellschaften.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: LigaLord am 2004-02-27 13:30 ]
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2004 19:06 Titel: |
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Zitat: |
Ich würde mich vor allem nicht auf mündliche Zusagen vom Vertreter verlassen, was den nun Ausnahme ist und was nicht.
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Kann ich nur zustimmen, sollte aber allgemein so
sein, dass man sich Aussagen des Vermittlers oder Vertreters auf einem Beratungsprotokoll zusammenfassend unterschreiben lässt.
Zum Thema:
Kenne so einen Fall nicht, aber grundsätzlich würde die Versicherung im Haftpflichtbereich erstmal zahlen. Danach würde sie wohl den betrag vom Versicherungsnehmer zurück fordern. Allerdings gibt es hier Grenzen, welche in den jeweiligen AGB der Gesellschaft
stehen.
Worum man aber mit 99% Sicherheit nicht herum kommt, ist die komplette Beitragsersparniss zurück zu zahlen, d.h. man zahlt die gesamte Differenz zu dem Beitrag ohne Rabatt, was nach einem oder mehr Jahren auch schon eine beachtliche Summe ergeben kann.
Man sollte sich dies also gut überlegen, meist spart man mehr, wenn man sich genauer Informiert und unabhängig Beraten lässt.
Dann braucht man diesen Trick nicht.
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