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1. Lohnsteuererklärung - Steuerklasse 6

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Gast





BeitragVerfasst am: 21 Mai 2012 17:43   Titel: 1. Lohnsteuererklärung - Steuerklasse 6 Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich muss bis zum Monatsende meine allererste Lohnsteuererklärung abgeben und fühle mich dabei noch sehr unsicher. Der Grund für diese Lohnsteuererklärung ist, dass ich bei meiner Zweitbeschäftigung mit der Steuerklasse 6 besteuert wurde. Da sowohl mein Erst- als auch mein Zweitjob nur eine Geringbeschäftigung waren, komme bleibe ich für das Jahr 2011 unter dem Grundfreibetrag von ca. 8000 €. Daher möchte ich gerne die von mir gezahlten Steuern meiner Zweitbeschäftigung zurückbekommen.

Als erstes habe ich mir einmal die ganze Formulare unter https://www.formulare-bfinv.de/ angeschaut. Ich muss doch wahrscheinlich nur diese eine Anlage ausfüllen, oder? 055 - Anlage N 2011 - für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Jetzt weiß ich aber nicht ganz genau, welche der drei Möglichen ESt-Erklärungen ich ausfüllen soll (ich tendiere zur 2.):

005 - ESt 1 A 2011 - Einkommensteuererklärung 2011 (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen 010 - ESt 1 V 2011 - Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer 011 - ESt 1 C 2011 - Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen

Hätte ich dann alle notwendigen Formulare ausgefüllt, oder fehlt noch etwas? Muss ich selber noch irgendwelche Dokumente (Lohnnachweise oder so) beifügen?

Vielen Dank vorab & viele Grüße!
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Mai 2012 21:55   Titel: Antworten mit Zitat

Keine Tipps?
Habe leider nicht mehr viel Zeit, daher wäre ich wirklich über jeden Tipp sehr froh .
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O.Roggisch
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 3571
BeitragVerfasst am: 23 Mai 2012 08:44   Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde einfach mal Vater/Mutter fragen, die können dir da sicherlich besser weiterhelfen. Über das Internet ist das schwer.
Beifügen musst du nur die Lohnsteuerkarte.

Ich sehe richtig, dass du Geld zurück bekommst und nichts bezahlen musst?

Dann hast du mWn länger Zeit als diesen obligatorischen 31.05. eines darauf folgenden Jahres. Der gilt quasi nur für Steuererklärungen, wo nachgezahlt werden muss.
Alle Angaben aber ohne Gewähr!!!!!

Ansonsten: Geh zu einem Steuerberater, die können teilweise nen richtigen Batzen rausholen!
_________________
"Bayern hat wieder einen König"
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Gast





BeitragVerfasst am: 23 Mai 2012 08:50   Titel: Antworten mit Zitat

Ich würd die Erklärung über Elster machen, da kannst dir alle Teile anschauen und ausfüllen was du brauchst. Fehlt was, sagt dir das die Plausibilitätsprüfung.

Beifügen musst du nur Nachweise über Werbungskosten etc pp. Die Lohnnachweise bekommt das FA automatisch und auch die Lohnsteuerkarte wird nicht gebraucht, die wird von denen ausgegeben - die haben die aktuellsten Daten.
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