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Frage an die Juristen-Cracks….Thema Eigenbedarf

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W.Zevon
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 6723
Wohnort: Berlin-Capital of Talents
BeitragVerfasst am: 7 Feb 2014 12:35   Titel: Frage an die Juristen-Cracks….Thema Eigenbedarf Antworten mit Zitat

Heyho werte fussball-afine Juristengemeinde, ich bräuchte mal einen kurzen Rat,

Ich weiß, das hier ersetzt mitnichten echten juristischen Beistand und ist sicherlich auch nicht abschließend, dennoch vllt. als kurze Ansatzhilfe…

Die Oma einer Freundin besitzt auf einer mecklenburgischen Insel eine kleine Garage, ist deren Eigentümer. Der Boden auf dem selbige steht, gehört aber der Gemeinde. Diese pocht auf Eigenbedarf und wollte von besagter älterer Dame die besenreine Räumung bis Ende November 2013. Rentnerin und Familie pochen aber auf eine Abfindung. Was ist denn in diesem Fall die Anspruchsgrundlage, Rechtsurteile etc. Ist das schon Enteignung? Was kann man dagegen machen?

Wäre schön, wenn mir dazu jemand -ohne das übliche juristische Klugscheissergedöns... - etwas sagen könnte

Danke Euch
_________________
Schluss mit der Spoxal Noten-Qual!


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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Feb 2014 13:07   Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

vorweg stellt sich natürlich die Frage, ob es einen gültigen Pachtvertrag oder ähnliches zwischen der Oma und der Gemeinde gibt. Ansonsten scheiden vertragliche Ansprüche schon mal von vornherein weg. Bei den sog. "DDR-Garagen" gab es mit der Schuldrechtsreform 2007 auf jeden Fall verschiedene Sonderregelungen.

Habe mal folgende Rechtsberatung zum identischen Thema gefunden. Der Fall scheint ziemlich ähnlich gelagert zu sein. Voraussetzung für eine Entschädigung ist also, dass das Grundstück durch den Eigentumserwerb der Garage eine Wertsteigerung erfährt. Dies wiederum ist halt davon abhängig, wie die Garage heute so aussieht bzw. was die Gemeinde damit vorhat.


Zitat:
RA Dennis Meivogel

Die Rechtslage bei den sogenannten DDR Garagen ergibt sich aus den Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes. Danach kann der Grundstückseigentümer im Rahmen der jeweils vertraglich vereinbarten oder aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Kündigungsfristen das Vertragsverhältnis beenden.

Dies hat zur Folge, dass der Grundstückseigentümer durch Kündigung das Eigentum an der Garage erwirbt und der ehemalige Garageneingentümer nur dann entschädigt wird, wenn das Grundstück durch den Eigentumserwerb eine Wertsteigerung erfahren hat, vgl. §§ 11 ff. Schuldrechtsanpassungsgesetz. Dies wäre in Ihrem Fall letztlich durch einen Immobilien-Sachverständigen zu klären.

Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass der Garageneigentümer das Bauwerk wegnehmen kann, vgl. § 12 Abs. 4 SchuldRAnpG, jedoch nicht zum Abriss verpflichtet ist, § 15 Abs. 1, Satz 1 SchuldRAnpG.

Der Garageneigentümer muss dann die Hälfte der Abrisskosten tragen, wenn der Abbruch der Garage innerhalb eines Jahres nach Besitzübergang auf den Grundstückseigentümer erfolgt. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 2 SchuldRAnpG.

Im Umkehrschluss besteht also dann keine Kostentragungspflicht, wenn der Grundstückseigentümer die Garage weiter vermietet oder diese erst nach Ablauf eines Jahres seit Besitzübergang abgerissen wird.


Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigung-von-DDR-Pachtvertrag-fuer-eine-Garage-auf-fremden-Boden---f154130.html

Solange die Kündigungsfristen - entweder die vertraglichen oder alternativ die gesetzlichen - eingehalten werden, ist es im Endeffekt völlig egal, ob die Gemeinde das mit Eigenbedarf oder anderen Gründen begründet.
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Käviehn
Weltmeister
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Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 7 Feb 2014 13:13   Titel: Antworten mit Zitat

, geil vlt. liegt das ja daran das ich direkt an der niederländischen Grenze wohne, aber bei der Überschrift habe ich an was ganz anders gedacht!

Zu deinem Thema:
Gibt es da denn iwelche Verträge drüber. Oder wurde da iwann mal auf eigene Faust die Garage einfach auf öffentlichem Grund gesetzt?

Wenn das der Fall ist, kann man sie zumindestens wieder abreißen, aber da hat man dann selber weniger von und es geht eher ums Prinzip.
Wie wäre es mit dem Versuch, den Grund käuflich zu erwerben?
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25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Feb 2014 13:29   Titel: Antworten mit Zitat


Käviehn hat folgendes geschrieben:
, geil vlt. liegt das ja daran das ich direkt an der niederländischen Grenze wohne, aber bei der Überschrift habe ich an was ganz anders gedacht!


Nur bei der Überschrift? Bis "kleine Garage" hab ich damit gerechnet das iwer in Omas Schuppen Zeug anbaut - scheint nen Problem von Grenzkindern zu sein. Mal schauen woran thojacko gedacht hat
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 7 Feb 2014 13:54   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:

Käviehn hat folgendes geschrieben:
, geil vlt. liegt das ja daran das ich direkt an der niederländischen Grenze wohne, aber bei der Überschrift habe ich an was ganz anders gedacht!


Nur bei der Überschrift? Bis "kleine Garage" hab ich damit gerechnet das iwer in Omas Schuppen Zeug anbaut - scheint nen Problem von Grenzkindern zu sein. Mal schauen woran thojacko gedacht hat


Ja stimmt, hatte mich zuerst nämlich gewundert das ich unter Eigenbedarf sicherlich nicht mehr den eigenen Anbau in einer Garage verstehe .
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