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Gast
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Verfasst am: 12 Okt 2007 20:46 Titel: Rechtliche Frage |
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Hallo,
Meine XBOX ist jetzt schon zum dritten mal abgeschmiert und ich habe gelesen, dass es ein Recht geben soll, dass ich meine Konsole nach 2 erfolglosen Reperaturen reklamieren kann und mein Geld zurückerhalte. Gibt es irgentwelche Haken? Müssen die Defekte z.B. in einer bestimmten Zeit vorgekommen sein? Denn bei mir sind die ersten beiden Defekte schon über ein Jahr her und jetzt gibt es wieder einen. Allerdings habe ich noch Garantie. Hoffe jemand kann mir helfen.
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Gast
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Verfasst am: 12 Okt 2007 23:14 Titel: |
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Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass du mindestens ein Recht auf 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung hast. In seltenen Fällen wird dieses Recht durch eine zusätzliche Garantie erhöht, dürfte bei dem Kauf einer XBox aber nicht der Fall sein.
Bei einem Defekt hast du immer das primäre Recht auf zweimalige Nachbesserung, also Ersatz oder Reparatur (wobei der Hersteller in 99% aller Fälle aus Kostengründen die Reparatur wählen wird). Erst danach kannst du meines Wissens weitergehende Schritte veranlassen (Schadensersatz, Preisnachlass, Rücktritt vom Kaufvertrag). Allerdings besteht durchaus noch die Möglichkeit, dass der Hersteller in seinen AGB's sich das Recht vorbehält, öfter einer Reparatur nachzukommen (siehe z.B. Handys). Dies darf allerdings nicht allzu stark von den im BGB geregelten 2x abweichen.
Fazit: Meiner Meinung nach, darfst du durchaus auf ein Neugerät bestehen. Allerdings nur, wenn es sich wirklich drei mal um ein und denselben Defekt gehandelt hat! Falls es drei verschiedene Ursachen gehabt haben sollte, bekommst du ledigliche eine neue Gewährleistung auf die Ersatzteile und hast praktisch nichts in der Hand...
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Gast
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Verfasst am: 13 Okt 2007 08:06 Titel: |
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Der_Hesse hat folgendes geschrieben: |
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass du mindestens ein Recht auf 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung hast. In seltenen Fällen wird dieses Recht durch eine zusätzliche Garantie erhöht, dürfte bei dem Kauf einer XBox aber nicht der Fall sein |
Ich glaube, Microsoft gibt bei der Xbox 360 durchaus ne Garantie. Die wurde sogar letztens verlängert. Genaueres kann man aber aus der Ferne nicht sagen, da die Garantie ja relativ frei gestaltbar ist.
Edit: Eventuell hilft dir das hier:
http://www.xbox.com/de-DE/support/systemsetup/xbox360/resources/warrantyupdate.htm
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Gast
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Verfasst am: 13 Okt 2007 08:21 Titel: |
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Danke schonmal für die Antworten. Leider ist bei mir erst zweimal derselbe Defekt vorgekommen, einmal gleich der erste, dannach der zweite direkt nach der Reperatur war ein anderer und der dritte jetzt wieder derselbe mit den drei roten Lampen.
Aber versuchen sollte ich es vllt doch mal, evtl bringt es ja etwas.
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Gast
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Verfasst am: 13 Okt 2007 08:51 Titel: |
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Ich suche jetzt seit einer halben Stunde nach den AGBs von Microsoft, aber ich finde immer nur irgentwas über die WerbeAGBs oder so. Kann mir jemand pls nen Link geben.
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Gast
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Verfasst am: 13 Okt 2007 09:28 Titel: |
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Willst du denn das Geld zurück oder die Konsole repariert haben? So wie ich das verstanden habe, dürfte dir im zweiten Fall der Link oben helfen. Die AGB von Microsoft werden dir doch auch nur beschränkt helfen, da du die Konsole nicht von denen gekauft haben wirst. Suchst du eventuell die Garantiebedingungen?
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Gast
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Verfasst am: 13 Okt 2007 09:43 Titel: |
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Ne, Garantie habe ich noch, das haben die mir beim Support schon erzählt. Meine XBOX bekomme ich auf jeden Fall repariert, das habe ich schon abgeklärt. Dann habe ich erfahren, dass ich evtl. ein Recht auf den Kaufpreis oder auf eine neue Konsole habe. Und das möchte ich jetzt wissen ob ich auf dieses Recht wirklich zurückgreifen kann. Wenn ich mir 100%tig sicher bin, dass ich ein RTecht habe ruf ich bei MS nochmal an und hoffe, dass ich eine komplett neue Konsole bekomme, oder bestenfalls den Kaufpreis zurückerstattet bekomme um mir dann für 50€ weniger ne neue Konsole kaufen zu können. Deshalb brauche ich die AGBs von MS um alles nochmal genau zu überprüfen.
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Gast
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Verfasst am: 13 Okt 2007 11:05 Titel: |
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Das ist absoluter Quatsch was du da schreibst.
Zitat: |
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass du mindestens ein Recht auf 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung hast. In seltenen Fällen wird dieses Recht durch eine zusätzliche Garantie erhöht, dürfte bei dem Kauf einer XBox aber nicht der Fall sein. |
Garantie und Gewährleistung haben absolut gar nichts miteinander zu tun. Da erhöht keines von beidem beim anderen irgendetwas.
Der Händler muss dir gewährleisten, dass er dir eine mangelfreie Sache verkauft hat (diesen Ansprich kannst du 2Jahre lang geltend machen). Natürlich kanns auch bei einer XBOX ne Garantie geben, wenn Microsoft eine gibt (ich meine ja). Einen Garantie gibt der Hersteller absolut freiwillig und auch zu seinen Konditionen. D.h. wenn du einen Garantieanspruch geltend machst, dann kanns sein dass der Hersteller wirklich immer nur versucht zu reparieren.
Zitat: |
Bei einem Defekt hast du immer das primäre Recht auf zweimalige Nachbesserung, also Ersatz oder Reparatur (wobei der Hersteller in 99% aller Fälle aus Kostengründen die Reparatur wählen wird). Erst danach kannst du meines Wissens weitergehende Schritte veranlassen (Schadensersatz, Preisnachlass, Rücktritt vom Kaufvertrag). |
Wenn du eine mangelhafte Sache gekauft, bzw. der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Kauf aufgetreten ist, oder du auch danach beweisen könntest, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, musst du zuerst einmal dein Gewährleistungsrecht der Nacherfüllung (Reparatur=Nachbesserung oder Nachlieferung) geltend machen. Die Art der Nacherfüllung wählt der KÄUFER nicht der Verkäufer.
Mindern bzw. vom Vertrag zurücktreten kannst du, wenn der Verkäufer die Ncherfüllung verweigert oder sie fehlgeschlagen ist. Als fehlgeschlagen wird vermutet nach der 2. erfolglosen Nacherfüllung.
Schadensersatz kann man auch schon vorher geltend machen, wenn dir ein Schaden durh den Mangel entstanden ist.
Zitat: |
Allerdings besteht durchaus noch die Möglichkeit, dass der Hersteller in seinen AGB's sich das Recht vorbehält, öfter einer Reparatur nachzukommen (siehe z.B. Handys). Dies darf allerdings nicht allzu stark von den im BGB geregelten 2x abweichen. |
Nein die Möglichkeit besteht zumindest beim Verbrauchsgüterkauf nicht, da eine Regelung zu Lasten des Verbrauchers unzulässig ist. Ausserdem interessieren doch nicht die AGBs vom Hersteller, weil mit dem schließt man ja idR keinen Vertrag. Wenn dann würden die AGBs des Händlers interessieren.
In seinen Garantiebestimmungen kann der Hersteller natürlich festlegen, dass er nur repariert, aber das ist ja auch sein gutes Recht, da die Garantie freiwillig ist und nichts mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung des Händlers zu tun hat.
Zitat: |
Fazit: Meiner Meinung nach, darfst du durchaus auf ein Neugerät bestehen. Allerdings nur, wenn es sich wirklich drei mal um ein und denselben Defekt gehandelt hat! Falls es drei verschiedene Ursachen gehabt haben sollte, bekommst du ledigliche eine neue Gewährleistung auf die Ersatzteile und hast praktisch nichts in der Hand... |
Das ist völliger Quatsch so wie du das schreibst. Auch ob man auf ein Neugerät bestehen kann hängt von mehreren Faktoren ab.
@Jannis R.
Kleiner Tipp noch: Du kannst aufhören nach den AGBs von Microsoft zu suchen, denn die interessieren dich nicht. Du hast die XBOX ha nicht von Microsoft gekauft sondern von einem bestimmten Händler. Du musst trennen zwischen Ansprüche gegen deinen Verkäufer (Gewährleistung) und Ansprüchen gegen Microsoft (Garantie).
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Gast
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Verfasst am: 14 Okt 2007 12:27 Titel: |
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Danke, dass du mir das so ausführlich erläutern konntest, daennie. Aber ich werde da nicht ganz schlau draus. So wie ich das verstanden habe, habe ich kein Recht auf eine neue Konsole, da ich sie schjon länger als 6 Monate besitze. Oder wie ist das? Hoffe du kannst nochmal klipp und klar schreiben, was jetzt Sache ist.
Danke schonmal
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Gast
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Verfasst am: 14 Okt 2007 16:36 Titel: |
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Jannis R. hat folgendes geschrieben: |
Danke, dass du mir das so ausführlich erläutern konntest, daennie. Aber ich werde da nicht ganz schlau draus. So wie ich das verstanden habe, habe ich kein Recht auf eine neue Konsole, da ich sie schjon länger als 6 Monate besitze. Oder wie ist das? Hoffe du kannst nochmal klipp und klar schreiben, was jetzt Sache ist.
Danke schonmal |
Nein ich habe nur den Post von Der_Hesse verbessert, da es so einfach falsch war, wie er es geschrieben hat.
Ich habe auch bewusst nur die Sache abstrakt erklärt und keinen direkten Bezug zu deinem Fall aufgestellt, da ich und auch sonst keiner hier dir eine Rechtsberatung geben darf. Und auf das würde es wohl hinauslaufen, wenn ich dir das jetzt noch viel genauer erklären würde.
Nur soviel, du hast es falsch verstanden, es gilt beim Gewährlsietungsrecht (und nochmal: das hat absolut nichts mit dem Hersteller und seiner Garantie zu tun) eine Beweislastumkehr bezüglich des Vorliegens eines Mangels innerhalb der ersten 6 Monate. Zeigt sich der Mangel erst nach über 6 Monaten nach Kauf, muss der Käufer beweisen, dass er schon von Anfang an vorhanden war. Mit einem möglichen Recht hat das nix zu tun, es kann eben nur evtl. Beweisschwierigkeiten geben.
So, mehr werd ich aber dazu nicht schreiben, denn das Gewährleistungsrecht einem juristischen Laien zu erklären würde hier absolut den Rahmen sprengen. Und wie schon gesagt, du wirst hier sowieso keine Rechtsberatung bekommen. Sorry, aber is halt nicht erlaubt.
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