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Domaingrabbing - Wer hat Erfahrung?

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Gast





BeitragVerfasst am: 26 März 2007 16:30   Titel: Domaingrabbing - Wer hat Erfahrung? Antworten mit Zitat

Hallo,

hab mich jetzt mal etwas genauer informiert, wem nun die Domain comunioblog.de gehört und rausgekommen ist, dass diese von einer Firma namens A-B-C-Webservice LTD gekauft wurde. Diese Fimrma kauft sich wohl nach Lust und Laune Domains die gearde freigeworden sind oder einigermaßen lukrativ erscheinen, um diese dann für viel Geld an andere weiterzuverkaufen oder was auch immer. Klingt ja fasst wie so ein Beitrags von BIzzs "Fass ohne Boden" Beiträgen.

Hat jemand von Euch ne Ahnung was man da machen kann? Irgendwelche Erfahrungen bereits gesammelt?
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 März 2007 16:51   Titel: Antworten mit Zitat

Wirklich Erfahrungen habe ich damit nicht, habe aber zufällig bei Ebay mal gesehen, dass da Domainnamen verkauft wurden. Musst da einfach mal suchen ob es noch immer solche Angebote gibt, vielleicht findest du dort Infos.

Ich denke letztendlich ist nicht viel dabei. Man sichert sich nen Domainnamen der zukünfitg begerht sein könnte und verkauft ihn dann wenn es Interessenten gibt an den Meistbietenden...
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 März 2007 14:56   Titel: Antworten mit Zitat

Vor allem kann Domain-Grabbing schnell sittenwidrig sein, wenn man sich eine domain nur deshalb sichert, um einer bekannten Firma den Namen gegen "Ablösesumme" zu verkaufen.
Genauso ist es übrigens mit "Tippfehler"-domains, habe gerade ein Urteil gelesen, dass die Registrierung der domain "bundesliag.de" rechtswidrig war (war übrigens vom Betreiber von transfermarkt.de registriert, aber das nur am Rande...)

Es gibt da mittlerweile eine ganze Reihe einschlägiger Gerichtsurteile, domain-grabbing ist also keine Möglichkeit, schnell n bißchen Kohle zu verdienen...
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alex27
2. Bundesliga
2. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 462
BeitragVerfasst am: 27 März 2007 15:57   Titel: Antworten mit Zitat

Das gilt aber nur, wenn man wirklich berechtigte Interessen an der Seite hat (v.a. Namens- oder Markenrechte). Ansonsten kann man da nicht viel machen. Die Domainvergabe läuft in erster Linie nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". "Domain-Grabbing" ist daher grundsätzlich zulässig, solange eben keine Rechte Dritter verletzt werden.
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