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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 04:08 Titel: Aufnehmen von Youtube Videos ---> legal??? |
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Moin,
Ich hab folgene Frage und zwar kann man ja auf Youtube so ziemlich von jedem Lied das Video sehen.
Was ist wenn ich nun diese Lieder aufnehme, und diese dann danach in Mp3 dateien umwandle, wäre dies legal oder illegal???
Gruß Neicooo
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 07:22 Titel: |
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Hi,
erstmal, wie nimmst du die auf? Mikrofon oder hast du ein Programm?
Jedenfalls dürfte es nicht legall sein, weil es ist ja ähnlich wie wenn man CDs kopiert oder? Und eigtl. ist es nur legall wenn man Geld bezahlt^^.
Greez.
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 08:10 Titel: |
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Lars1007 hat folgendes geschrieben: |
Jedenfalls dürfte es nicht legall sein, weil es ist ja ähnlich wie wenn man CDs kopiert oder? Und eigtl. ist es nur legall wenn man Geld bezahlt^^. |
So ein Quatsch. Wieso darf ich meine CD nicht kopieren? Zumindest vor der Urheberrechtsreform war das noch möglich.
Ich würde sagen, dass es grds. legal ist. Allerdings hängt es sicherlich stark davon ab, wie man die Musik aufnimmt. Da kommt es auf die Details an (Wird das Audio-Signal durch Programm nochmal umgewandelt etc.). In Deutschland wirst Du meiner Meinung nach deswegen kaum Probleme bekommen können, da ein Außenstehender ja nicht mal merken kann, dass Du dort was aufnimmst.
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 08:31 Titel: |
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Ist es verboten serien filme etc. vom tv, per video recorder aufzunehmen?
Nein !
Frage beantwortet
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Oeyni
Ehrencomunist

Anmeldungsdatum: 18.06.2004 Beiträge: 15251
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Verfasst am: 26 Aug 2007 08:36 Titel: |
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RAMB3R! hat folgendes geschrieben: |
Ist es verboten serien filme etc. vom tv, per video recorder aufzunehmen?
Nein !
Frage beantwortet  |
Das Problem besteht höchstens darin, wenn die Videos von youtube klar ersichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen. ich meine, dass dies dann illegal wäre.
Aber dann an deiner Stelle würde ich für mp3's dann eher Lieder von Webradios aufnehmen.
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 08:38 Titel: |
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richtig
aber mal ehrlich sowas merkt ja sowieso keiner was ich daheim aufnehme ich bin ja in keiner tauschbörse drin. Wenn jemand bei youtube saw 4 reinstellt oder aktuelle dinge die noch net aufen markt sind. Dann ist es klar das es Probleme geben könnte. Aber wie gesagt woher will man wissen das man das dort aufgenommen hat.
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 09:00 Titel: |
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RAMB3R! hat folgendes geschrieben: |
richtig
aber mal ehrlich sowas merkt ja sowieso keiner was ich daheim aufnehme ich bin ja in keiner tauschbörse drin. Wenn jemand bei youtube saw 4 reinstellt oder aktuelle dinge die noch net aufen markt sind. Dann ist es klar das es Probleme geben könnte. Aber wie gesagt woher will man wissen das man das dort aufgenommen hat.  |
Nach der nächsten Gesetzesnovelle im Urheberrecht wird selbst das sehen solcher Filme illegal sein auf einer solchen Plattform. Im Moment ist der Download von den Daten in einer rechtlichen Grauzone. Beim nächsten Korb des Urheberrechts wird es so sein, dass der Download von urheberrechtlich geschütztem Material aus "offensichtlich" (da wird es natürlich Diskussionsmöglichkeit geben, allerdings wird das kein Richter glauben und jeder Anwalt wird dir vorher zu einem Vergleich raten) illegaler Quelle veroten ist und strafrechtlich verfolgt werden kann.
Wie nun der geneigte Internetnutzer weiss (die Politiker wahrscheinlich nicht, daher auch dieses Gesetz) lädt man Dateien sofort auf den Rechner runter, wenn man eine INternetseite anwählt. Und wenn dort dann das Video ist, wird es natürlich sofort ins System geladen, damit man es sehen kann. Das ist streng genommen auch ein Download.
Zur Thematik des Herunterladens im Moment. Nur dadurch, dass YouTube keine Möglichkeit bietet, Content runterzuladen haben sie eine Chance bei den Rechteinhabern nicht immer in Regress genommen zu werden. Ich wäre mir nicht sicher, dass in den AGBs von YouTube das exlpizite Downloaden der Dateien untersagt ist.
Und selbst wenn nicht:
Legal ist es auf keinen Fall. Nur eine rechtliche Grauzone.
Genau wie Online-TV-Rekorder nicht so astrein legal sind, wie Ramber es hier gerade dargestellt hat.
Gruß 11
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 09:16 Titel: |
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#11 hat folgendes geschrieben: |
Zur Thematik des Herunterladens im Moment. (...)
Legal ist es auf keinen Fall. Nur eine rechtliche Grauzone. |
Du vermischt hier gerade zwei unterschiedliche Themen. Einmal die Legalität von Youtube an sich und dann die hier gefragte Aufzeichnung der dort gezeigten Musik. Und zu sagen, dass das Aufnehmen der Musik von Youtube auf keinen Fall legal ist, ist schlichtweg falsch. Wenn ich es richtig mache, ist es definitiv legal!
Nach der von dir vertretenen Ansicht, bewegt sich jeder Youtube-Nutzer in einer rechtlich zwielichtigen Zone. Da aber youtube bekanntermaßen mittlerweile auch mit diversen Rechteinhabern kooperiert, kann das so pauschal gar nicht richtig sein.
Du schreibst außerdem widersprüchlich, dass jedes Video für die Benutzung sowieso in den temporären Speicher geladen werden muss und dass Du glaubst Youtube würde den Download AGB-rechtlich ausschießen. Dann würden Sie AGB-rechtlich ausschließen, was der eigentliche Sinn der Plattform ist. Im Übrigen geht es hier, wie gesagt, nicht um den (nicht-temporären) Download, sondern um die Aufnahme, was rechtlich ein Unterschied wie Tag und Nacht ist.
btw: Von Online-TV-Rekordern hat, soweit ich sehen kann, bislang keiner gesprochen. Über deren Legalität kann man nämlich tatsächlich eingehend streiten. Da wird vermutlich jeder Jurist der sich mit dem Thema befasst eine andere Meinung haben. Die Tendenz ist, dass der Betreiber in der Regel illegal handelt, der Nutzer aber grds. nichts zu befürchten hat (mangels "offensichtlicher" Rechtswidrigkeit). Auch hier hängt die Lösung stark von den technischen Abläufen ab. Zudem spielt die Frage der kommerziellen Verwendung eine große Rolle.
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 09:38 Titel: |
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Ups, ich hatte irgendwie bei Ramber OTV gelesen, sorry...
Mit der AGB Geschichte hast Du natürlich recht. Das würde sich widersprechen, da habe ich nicht weiter als bis zur Nasenspitze gedacht.
Ich bin kein Jurist und schreibe nur meine Meinung. Die kann falsch sein. ich habe sie mir gebildet, als ich über dieses Thema eine Menge im Netz gelesen habe, vor allem bzgl. Abmahnungen und dem neuen Gesetzeskorb zum Urheberrecht. Dort soll nun mal der Download von geschütztem Material aus offensichtlich illegaler Quelle strafbar werden. Meiner Meinung nach würde das bedeuten, dass sich jeder in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Zeigt einfach mal wieder die Weltfremdheit der Politik. Allerdings bin ich der Meinung, dass die meisten Internetnutzer sich weit mehr in einer rechtlichen Grauzone befinden als die meisten ahnen. Dazu sei nur mal die Thematik der Signaturen und Avatare genannt, die vielleicht aus urheberechtlichem Material bestehen.
Aber zum eigentlichen Thema:
Es ist zu früh und ich muss gestehen, dass ich es nicht gerafft habe, dass es sich nur um eine Aufnahme der Tonspur handelt und nicht um den Download des Videos. Sorry, einfach zu früh und nicht genau genug gelesen.
Wird denn wirklich so zwischen Aufnahme und Download unterschieden?
Wäre es dann nicht möglich mit einem Programm das meinen Bildschirm aufnimmt, Musikvideos legal zu vervielfältigen?
Allein an der Diskussion sieht man, meiner Meinung nach, wie grau dieser Bereich eigentlich ist. Was legal ist, was nicht...Ich muss gestehen, dass ich mittlerweile im Netz sehr vorsichtig geworden bin.
Gruß 11
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 09:56 Titel: |
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#11 hat folgendes geschrieben: |
Wäre es dann nicht möglich mit einem Programm das meinen Bildschirm aufnimmt, Musikvideos legal zu vervielfältigen?
Allein an der Diskussion sieht man, meiner Meinung nach, wie grau dieser Bereich eigentlich ist. Was legal ist, was nicht...Ich muss gestehen, dass ich mittlerweile im Netz sehr vorsichtig geworden bin. |
Vervielfältigung ist wieder eine ganz andere Baustelle. Also soweit ich weiß kannst Du für Dich oder Deine Freunde etwas aufzeichnen, aber sicherlich darfst Du es nicht (kommerziell) vervielfältigen. Genau da liegt nämlich auch die Problematik der Online-TV-Rekorder! Da stellt sich nämlich die Frage, inwieweit der nichtkommerzielle Anbieter dem einzelnen Nutzer durch einen technischen Vorgang eine individualisierte Kopie zur Verfügung stellt.
Du hast recht, das Thema wirkt recht grau und schwierig/kompliziert. Das liegt aber auch größtenteils daran, dass von der Industrie viel Halbwissen gestreut wird. Ein gutes Beispiel ist hierfür auch die Problematik des Bundesligaschauens via Internet. Die DFL hat letztes Jahr gerne propagiert, dass das illegal sei. Ich habe mich damit nicht näher beschäftig, allerdings hat sich mir damals die Frage gestellt, was daran illegal ist, wenn der Rechteinhaber (CCTV aus China) sein Programm im Internet streamt und ich es mir ansehe? Für mich gibt es nicht legaleres, als etwas anzuschauen, was der Rechteinhaber bereitstellt. Aber das ist wieder ein anderes Thema.
edit: Hierzu definitiv interessant: J!Cast 36 Online-Mitschnitte und das Urheberrecht
edit2: Lustig, ich hör diesen JCast gerade zum ersten Mal und die kommen auch mit den Themen Bundesliga, OTR, etc. Passt also 1a zu dieser Diskussion, geht allerdings jetzt nicht direkt um youtube-Aufnahmen.
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 11:33 Titel: |
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Also ich möchte hier auch nochmal meine Meinung zum Besten geben
Grundsätzlich muss man doch zwei Szenarien unterscheiden:
1. kommerzielle Inhalte
Man nimmt Musikvideos oder ähnliches auf, bei denen das Urheberrecht bei irgendwelchen Künstlern/Plattenfirmen oder ähnliches liegt. Und diese haben youtube auch KEIN Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht eingeräumt.
-> Du nimmst aus einer illegalen Quelle auf (also absolut nicht vergleichbar mit aufnehmen aus Radio oder ähnliches). Das aufnehmen kann nicht legal sein. Das heißt nicht, dass es gleich illegal is, aber es ist halt wie von #11 schon beschrieben (noch) eine rechtliche Grauzone.
Man nimmt Musikvideos oder ähnliches auf, bei denen das Urheberrecht bei irgendwelchen Künstlern/Plattenfirmen oder ähnliches liegt. Und diese haben youtube EIN Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht eingeräumt.
-> Das eingeräumte Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht bezieht sich nur auf das Anbieten des Inhalts auf der Seite von youtube zum Ansehen. Ein Download ist davon nicht gedeckt. Das sieht man ja auch darin, dass youtube selbst keine Möglichkeit zum Download anbietet (die Problematik mit den Temp-Dateien bleibt mal dahingestellt, da es nicht offensichtlich ist). Also sicher auch wieder keine absolut legale Aufnahme, da mM eine Verletzungs des Urheberrechts auch hier vorliegt. Also wohl (noch) eine rechtliche Grauzone.
2. Videos von Privatpersonen
Man nimmt Videos auf, die Privatleute eingestellt haben.
-> Auch hier würde ich das von mir schon oben genannte anwenden. Der Urheber gibt youtube nur ein Nutzungsrecht bezüglich der Möglichkeit das Video anderen auf der Internetseite von youtube zum Ansehen anzubieten, aber nicht zum downloaden. Sonst könnte ja youtube selbst eine Downloadmöglichkeit anbieten.
Wenn ich ein Video bei youtube reinstelle, genehmige ich nur youtube, das Video zu veröffentlichen, aber ich erlaube nicht Hinz und Kunz, das Video runterzuladen und vielleicht auch noch auf anderem Wege weiterzuverteilen.
Wir befinden uns hier also auch hier keinesfalls in einer absoluten Legalität.
Ob das ganze jetzt legal, illegal oder vielleicht rechtliche Grauzone ist, kann man so pauschal sicher nicht sagen, da es auf viele Punkte im Einzelfall ankommt. Ich wollte mit meinem Post aber mal darauf aufmerksam machen, dass es vielleicht mitnichten so "absolut legal" ist, wie von manchen hier behauptet wird.
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 12:27 Titel: |
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daennie hat folgendes geschrieben: |
1. kommerzielle Inhalte
Man nimmt Musikvideos oder ähnliches auf, bei denen das Urheberrecht bei irgendwelchen Künstlern/Plattenfirmen oder ähnliches liegt. Und diese haben youtube auch KEIN Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht eingeräumt. |
Wir sind uns sicher darüber einig, dass das so gut wie nie eine strafrechtliche Relevanz haben wird. Unabhängig davon, dass regelmäßig keiner mitbekommen kann, dass man etwas aufnimmt, glaube ich auch nicht, dass es tatsächliche zivilrechtliche Konsequenzen haben kann oder hast Du jemals von einem vergleichbaren Urteil gehört? Youtube gibts ja auch nicht erst seit gestern.
daennie hat folgendes geschrieben: |
Man nimmt Musikvideos oder ähnliches auf, bei denen das Urheberrecht bei irgendwelchen Künstlern/Plattenfirmen oder ähnliches liegt. Und diese haben youtube EIN Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht eingeräumt.
-> Das eingeräumte Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht bezieht sich nur auf das Anbieten des Inhalts auf der Seite von youtube zum Ansehen. Ein Download ist davon nicht gedeckt. Das sieht man ja auch darin, dass youtube selbst keine Möglichkeit zum Download anbietet (die Problematik mit den Temp-Dateien bleibt mal dahingestellt, da es nicht offensichtlich ist). Also sicher auch wieder keine absolut legale Aufnahme, da mM eine Verletzungs des Urheberrechts auch hier vorliegt. Also wohl (noch) eine rechtliche Grauzone. |
Diese Ansicht dürfte falsch sein. Erläuterung siehe oben bzw. auch in dem Podcast. Hier handelt es sich derzeit defintiv um eine legale Aufnahme (vgl. in dem Zusammenhang auch Flatster). Das Urheberrecht sieht doch solche Privataufnahmen und die Privatkopie explizit vor!?
daennie hat folgendes geschrieben: |
2. Videos von Privatpersonen
Man nimmt Videos auf, die Privatleute eingestellt haben. |
Siehe oben
daennie hat folgendes geschrieben: |
Ich wollte mit meinem Post aber mal darauf aufmerksam machen, dass es vielleicht mitnichten so "absolut legal" ist, wie von manchen hier behauptet wird. |
Da Du hier offensichtlich mich mit "absolut legal" zitierst, kann ich nur sagen, dass es an der von mir genannten Stelle absolut legal ist. Da gibt es auch wenige Stimmen außerhalb der Musikindustrie, die das in den genannten Fällen anders sehen. Siehe auch Podcast oder entsprechende vergleichbare Beiträge in Fachzeitschriften. Urteile wirds wohl kaum dazu geben, da, wie bereits gesagt, keiner mitbekommt, was man da macht.
Hab keine Lust mich jetzt lange darüber zu streiten (es ist ja schließlich Wochenende!), aber ich wollte mich nochmal kurz dazu äußern, denn "Ich wollte mit meinem Post aber mal darauf aufmerksam machen, dass es vielleicht mitnichten so absolut legal ist, wie von manchen hier behauptet wird" klingt schon stark danach, dass ich was falsches behaupten würde, was aber mitnichten der Fall ist.
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 12:52 Titel: |
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t0b!4$ hat folgendes geschrieben: |
Hier wurde genau das schonmal diskutiert!
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Stimmt, aber hier isses jetzt doch ziemlich ins Detail gegangen.
Abschließend schmeiß ich hier nochmal § 53 I UhrG rein:
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. 2Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
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Wandtke/Bullinger/Lüft, Urheberrecht, 2. Auflage 2006, Rdnr 11:
Vervielfältigungsstück ist jede körperliche Fixierung eines Werkes oder eines Teils davon, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Art mittelbar oder unmittelbar wahrnehmbar zu machen (BGHZ 17, 266 - Grundig-Reporter; BGH GRUR 1983, 28 - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe II). Als Zielmedium der Kopie kommt ausdrücklich jeder beliebige Träger in Betracht. Insoweit erfolgt keine Differenzierung nach der verwendeten Technik (analog oder digital); erfasst sind Fotokopien, Ausdrucke, Aufnahmen auf Videokassetten, sonstige Bild- oder Tonträger sowie die Speicherung auf jeglichen elektronischen Datenträgern. Der Gesetzgeber behandelt digitale und analoge Vervielfältigungen in § 53 Abs. 1 S. 1 gleich. Da Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch nicht kontrollierbar seien, könne ein Verbot der privaten Vervielfältigung in der Praxis - unabhängig von der verwandten Vervielfältigungstechnologie - nicht durchgesetzt werden. Aufgrund der immer geringeren Bedeutung der analogen Kopie würde die Schranke der Privatkopie in Zukunft weitgehend leer laufen, wenn diese nicht auch auf digitale Kopien angewandt würde.(...)
Rdnr. 14:
§ 53 Abs. 1 setzt nicht voraus, dass das vervielfältigte Werkstück im Eigentum des Begünstigten steht, es kann folglich durchaus ein fremdes Werkstück vervielfältigt werden (BGHZ 134, 250 - CB-Infobank I).(...)
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 13:47 Titel: |
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Vielleicht erstmal vorweg: Ich will mich auch definitiv nicht darüber streiten
Aber ein paar Anmerkungen seien mir noch erlaubt.
1. Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass mein Post meine persönliche Meinung ist, dies habe ich auch kenntliche gemacht.
2. Ich wollte hier nicht gezielt deinen Post als falsch hinstellen. Ich wollte nur eine Gegenmeinung zu deiner bringen.
2. Bei der strafrechtlichen Relevanz geb ich dir natürlich Recht, aber die fehlende Relevanz oder die Tatsache, dass es (noch) kein Urteil darüber gibt wäre doch ein sehr schwaches Argument für eine Legalität.
3. Bei meinem Punkt 1b bzw. 2 vertrete ich halt eine andere Ansicht. Ich habe für die Rechtswidrigkeit der Vorlage einen anderen Anknüpfungspunkt. Eine ausführliche Begründung und Argumentation würde hier viel zu weit führen. Mit der Problematik, die in dem Podcast angesprochen wird, lässt es sich aber schwer vergleichen, da dies mMn nicht 1:1 auf die youtube-Problematik projeziert werden kann.
4. Du hast bei deinem Zitat des §53 I UrhG ja schon einen der wichtigsten Teile fett markiert: soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird
Genau dies ist aber der Fall, wenn youtube an dem Video KEIN Verwertungsrecht hat (wie wohl bei fast allen kommerziellen Musikvideos). Es handelt sich dann um eine rechtswidrig hergestellte Vorlage, so dass auch eine Privatkopie nicht mehr legal ist (Problematik der illegalen Quelle). Das unterscheidet sich immens von den Aufnahmen eines Internetradios.
5. Du gibst ja sogar zu, dass es Gegenstimmen zu deiner Auffassung gibt, also ist die Bezeichnung "absolut legal" sehr stark, denn damit stempelst du die Gegenmeinungen, die das bisschen anders sehen als falsch ab.
Fazit: Es gibt auf diesem Gebiet noch eine relativ hohe Rechtsunsicherheit, da, wie du schon bemerkt hast, auch noch richtungsweisende Urteile fehlen. Deshalb ist es halt einfach manchmal nur schwer möglich, etwas als legal oder illegal hinzustellen. Das Aufnehmen aus einer illegalen Quelle ist aber nunmal auf jeden Fall illegal. Und darauf wollte ich hinweisen. Pauschal zu sagen, bei youtube etwas aufzunehmen ist legal, stimmt halt dann nicht in jedem Fall.
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Gast
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Verfasst am: 26 Aug 2007 14:22 Titel: |
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daennie hat folgendes geschrieben: |
(...), dass es (noch) kein Urteil darüber gibt wäre doch ein sehr schwaches Argument für eine Legalität. |
Das sage ich auch gar nicht. Ich behauptet nur, dass es ein Indiz dafür ist, dass man zivilrechtlich wohl eher selten Probleme bekommen wird. Da spielt sicherlich auch die Geringfügigkeit eine Rolle. Außerdem das Problem der offensichtlichen Rechtswidrigkeit!
daennie hat folgendes geschrieben: |
4. Du hast bei deinem Zitat des §53 I UrhG ja schon einen der wichtigsten Teile fett markiert: soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird
Genau dies ist aber der Fall, wenn youtube an dem Video KEIN Verwertungsrecht hat (wie wohl bei fast allen kommerziellen Musikvideos). Es handelt sich dann um eine rechtswidrig hergestellte Vorlage, so dass auch eine Privatkopie nicht mehr legal ist (Problematik der illegalen Quelle). Das unterscheidet sich immens von den Aufnahmen eines Internetradios. |
Das stimmt nicht. Die Quelle muss für den Aufnehmenden nicht rechtswidrig, sondern offensichtlich rechtswidrig sein! "Offensichtlich rechtswidrig" wird nicht annähernd so extensiv ausgelegt. Siehe Wandtke/Bullinger/Lüft, Urheberrecht, 2. Auflage 2006, § 53 Rdnr 15: Die vom Gesetzgeber vorgenommene Beschränkung der Basis der Vervielfältigung kann nur in eindeutigen Fällen zur Anwendung kommen. Unzulässig ist damit das Herunterladen und Speichern von Musikdateien oder Filmen bevor diese i.S.d. § 6 Abs. 1 erschienen sind.(...) Man kann wohl nicht wirklich vertreten, dass eine Quelle offensichtlich rechtswidrig ist, nur weil sie auf youtube zu finden ist.
daennie hat folgendes geschrieben: |
5. Du gibst ja sogar zu, dass es Gegenstimmen zu deiner Auffassung gibt, also ist die Bezeichnung "absolut legal" sehr stark, denn damit stempelst du die Gegenmeinungen, die das bisschen anders sehen als falsch ab. |
Wo gibt es in der Juristerei keine andere Ansicht? In meinen Augen ist deine Ansicht auch mindestens teilweise falsch, denn sie widerspricht dem UrhG. Privatkopie aus nicht offensichtlich rechtswidriger Quelle ist nunmal legal. Ich sage auch eigentlich gar nicht, dass es ernstzunehmende andere Ansichten außerhalb der Musikindustrie gibt.
daennie hat folgendes geschrieben: |
"absolut legal" |
Das hast Du übrigens aus dem Kontext gerissen. Ich sagte
Stevi hat folgendes geschrieben: |
Wenn ich es richtig mache, ist es definitiv legal! |
Dazu stehe ich, denn wenn ich für den privaten Zweck in der technisch richtigen Art und Weise etwas aufnehme, was nicht aus offensichtlich rechtswidriger Quelle stammt, bewege ich mich genau im Rahmen des Gesetzes. Das kann man auch wohl kaum ernsthaft bestreiten.
daennie hat folgendes geschrieben: |
Pauschal zu sagen, bei youtube etwas aufzunehmen ist legal, stimmt halt dann nicht in jedem Fall. |
Das habe ich so nicht gesagt. S.o.
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Gast
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Verfasst am: 28 Aug 2007 14:52 Titel: |
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Kleiner Tipp für die Leute, die bei youtube Musik ziehen wollen
"Free Video to mp3 Converter" kann man sich bei Chip.de usw. loaden.
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 08:04 Titel: |
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YouTube wird derzeit von einigen Rechteinhabern wegen unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte verklagt, z. B. der National Music Publishers' Association (NMPA)
http://www.urheberrecht.org/news/p/3/i/3100/
In der gerade verabschiedeten Urheberrechtsnovelle ("Zweiter Korb") ist in den Wortlaut des § 53 UrhG im Übrigen auch explizit aufgenommen worden, dass auch Vervielfältigungen unzulässig sind, wenn eine offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Das Problem bleibt also, wann eine Vorlag offensichtlich unzulässig ist. Meines Erachtens kann man das für YouTube-Videos in beide Richtungen auslegen, gerade weil dieser Zusatz damals zur Bekämpfung von Musiktauschbörsen eingesetzt wurde, wo ja (wenn auch selten) auch mal Songs ohne Urheberrechtsverletzungen getauscht wurden...
Rechtlich befinden wir uns also wirklich in einer Grauzone, so dass man nicht sagen kann, dass das Aufnehmen und Umwandeln von Songs bei YouTube legal wäre. Ob Du auf der anderen Seite bei der unsicheren Rechtslage Probleme bekommen würdest, wenn Du es machst, steht auf nem anderen Papier...
P.S. Ich hab das technische Verfahren bei Deiner Aufnahme ehrlich gesagt nicht verstanden, wenn man dabei irgendeinen Kopierschutz knacken muss, ist es definitiv illegal (§ 108b UrhG).
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