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Schulden - brauche Hilfe.

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Gast





BeitragVerfasst am: 31 Jan 2008 22:15   Titel: Schulden - brauche Hilfe. Antworten mit Zitat

Eigentlich geht es nicht um mich, sondern um meine Freundin.

Sie lebt zurzeit mit ihrer Mutter allein in einer kleinen Wohnung.
Die Eltern haben sich schon vor langer Zeit geschieden, der große Bruder der Familie lebt auch schon woanders.

Nun hat meine Freundin erfahren, dass ihre Mutter 23.000 € Schulden hat und ist total fertig und am Ende. Die haben ohnehin schon nichts, kein Auto und sonst kaum Luxus.

So, das wäre wohl erstmal das Gröbste. Mehr kann ich gerade nicht sagen, sorry, bin selbst total geschockt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 Jan 2008 22:28   Titel: Antworten mit Zitat

Ist natürlich doof aber was soll man jetzt dazu schreiben?
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 Jan 2008 22:30   Titel: Antworten mit Zitat

Tipps, Ratschläge, was dir einfällt. Deine Meinung, was du denkst.
Mir steigt hier grad alles zu Kopf.
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 Jan 2008 22:36   Titel: Antworten mit Zitat

Das ist natürlich dumm.
Wünsche euch viel Glück, dass ihr das hinbringt.
Gilt halt Sparen,Sparen,Sparen was das Zeug hält, aber das weisste bestimmt selbst. Geht zum Schuldnerberater. Aber sonst ka. Ich hab damit noch niox zu tun.
Aber Glück wünschen kann ich.

Toi,toi Toi.
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 Jan 2008 22:36   Titel: Antworten mit Zitat

Hey gekko, das tut mir sehr leid für deine Freundin.
Vielleicht kann dir das ja weiterhelfen:

Überblick verschaffen

Um Ihre Geldprobleme dauerhaft in den Griff zu bekommen, ist es wichtig, sich einen genauen Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation und Ihre Schulden zu erarbeiten. Sie brauchen einen genauen Überblick über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Außerdem müssen Sie versuchen, fehlende Unterlagen zu besorgen.

Was können Sie tun:

* Erst einmal Ordnung schaffen und alle vorhanden Unterlagen sortieren. Wenn nicht bereits geschehen, heften Sie vorhandene Darlehensverträge, Rechnungen, Kaufverträge, Forderungsaufstellungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide und evtl. Zahlungsnachweise in einem Ordner ab. Einfach alles, was mit Ihren Schulden zu tun hat. Bilden Sie dabei sinnvolle Untergruppen und legen Sie die Unterlagen in zeitlicher Reihenfolge ab: Oben das aktuellste Schreiben, dann absteigend die älteren Unterlagen.
* Stellen Sie einen Haushaltsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben auf. Damit verschaffen Sie sich den besten Überblick.
* Beantragen Sie eine Selbstauskunft bei der Schufa.
* Nach der Schufa ist die Firma InFoScore die größte Auskunftei Deutschlands. Auch hier können Sie schriftlich und formlos eine Selbstauskunft InFoScore beantragen.
* Fordern Sie bei Ihren Gläubigern eine aktuelle Aufstellung aller ihrer Forderungen und eventuell auch Kopien fehlender Unterlagen an.


Berechtigung von Forderungen prüfen

Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde, aus der ein Gläubiger 30 Jahre lang die so genannte Zwangsvollstreckung betreiben kann. Dabei hat kein Gericht geprüft, ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist. Das müssen Sie selbst übernehmen. Am besten sofort. Wenn sich ein Inkassobüro an Sie wendet, sollten Sie in jedem Fall überprüfen, ob dies überhaupt berechtigt ist, eine Forderung an Sie zu richten.

Was können Sie tun:

* Kontrollieren Sie genau, ob die im Bescheid gestellte Forderung berechtigt ist.
* Kontrollieren Sie die Forderungshöhe.
* Lassen Sie sich von Inkassobüros immer eine Abtretungserklärung oder Vollmacht vorlegen. Wenn diese fehlen, halten Sie sich weiterhin an Ihren Gläubiger.

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Was Sie beim Umgang mit Gläubigern beachten sollten!

* Unterschreiben Sie grundsätzlich keine vom Inkassobüro bzw. Inkassoanwalt formulierten Schuldanerkenntnisse und Selbstauskunftsbögen! Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle bei der Beurteilung solcher Schreiben unterstützen.
* Lassen Sie auch niemals zusätzlich Ihren Partner oder Ihre Partnerin unterschreiben. Unter Umständen müssen diese danach für Ihre Schulden haften.
* Lassen Sie Mitarbeiter von Inkassobüros lieber nicht in Ihre Wohnung. Nur Gerichtsvollzieher und Vollzugsbeamte der öffentlichen Verwaltung sind berechtigt, Ihre Wohnung zu betreten.


Einnahmen erhöhen

Manchmal erscheint die Schuldenlast so erdrückend, dass das Naheliegendste übersehen wird. Überlegen Sie auch, ob Sie Ihre Einnahmen erhöhen können.

* Haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten oder Nebentätigkeiten anzunehmen? Dann tun Sie das.
* Prüfen Sie, ob Sie die in Ihrer momentanen Situation zustehenden staatlichen Leistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen.

Link: Staatliche Hilfen für Familien

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Ausgaben reduzieren

Überlegen Sie, wo Sie bei Ihren Ausgaben eventuell sparen können. Einige Beispiele:

* Nutzen Sie günstigere Call-by-Call-Vorwahlen auf Ihrem Festnetzanschluss;
* wechseln Sie den Tarif oder den Anbieter;
* vermeiden Sie lange Gespräche mit dem Handy, insbesondere in den Hauptzeiten.
* Stellen Sie Elektrogeräte richtig aus und nicht auf stand-by;
* prüfen Sie den Einsatz von Energiesparlampen;
* regeln Sie die Temperatur in Ihrer Wohnung entsprechend der Nutzung des jeweiligen Raumes – insbesondere bei Abwesenheit und nachts;
* Überprüfen Sie alle Ihre Versicherungen! Vielleicht sind Sie „überversichert“ und können Policen kündigen oder in einen günstigeren Tarif wechseln?
* Falls Sie ständig einen teuren Dispokredit in Anspruch nehmen, könnten Sie diesen durch einen günstigeren Ratenkredit ablösen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank!


Vorsicht bei Krediten und Ratenkäufen!

* Überlegen Sie immer zuerst, ob Sie diesen Kredit wirklich brauchen.
* Lassen Sie die Finger von Kreditangeboten, die Ihnen auch ohne „Schufa-Auskunft“ oder Bonitätsprüfung einen Kredit vermitteln wollen.
* Wenn Sie unsicher sind, ob ein Kreditangebot seriös ist, fragen Sie bei einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe an und lassen Sie sich beraten.

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Miete und Energiekosten haben Vorrang

Achten Sie darauf, dass Sie immer Ihre Miete und Ihre Energiekosten bezahlen, damit kein Rückstand entsteht. Ausbleibende Zahlungen können hier erhebliche Folgen wie die fristlose Kündigung der Wohnung und die Zwangsräumung bzw. den Verlust von Koch- und Heizmöglichkeiten und die Sperrung der Stromzufuhr haben. Stellen Sie eher Zahlungen an andere Gläubiger vorerst zurück.

Wenn Ihr Vermieter Ihnen auf Grund von Mietschulden die Wohnung kündigen will oder schon gekündigt hat und die Räumungsklage erhoben ist, dann sollten Sie umgehend beim Sozialamt die Übernahme der Mietschulden nach § 34 SGB XII beantragen. Das Sozialamt kann die Übernahme als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewähren. Dies gilt auch für Energieschulden, wenn die Stadtwerke mit einer Stromsperre drohen. Siehe auch unter Staatliche Hilfen.

Sollte das Amtsgericht im Räumungsurteil bereits eine Räumungsfrist festgesetzt haben, es Ihnen aber trotz intensiver Suche noch nicht gelungen sein, eine geeignete Ersatzwohnung zu finden, können Sie beim Amtsgericht mindestens 14 Tage vor einer bevorstehenden Räumung einen Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist beantragen. Dazu sollten Sie Ihre erfolglosen Bemühungen gut dokumentiert beifügen.


Gehen Sie keine neuen rechtlichen Verpflichtungen ein

Vereinbaren Sie bis zum Beratungsgespräch keine neuen Ratenzahlungen, Kreditaufnahmen oder Umschuldungen. Unterschreiben Sie keine Zahlungsvereinbarungen mit Inkassobüros und keine (notariellen) Schuldanerkenntnisse. Siehe auch unter Schritte der Gläubiger: Mahnungen.


Informieren Sie Ihre Gläubiger

Teilen Sie den Gläubigern die Gründe (z. B. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug) mit, warum Sie derzeit keine Zahlungen leisten können, und weisen Sie auf den Termin bei der Schuldnerberatung hin.


Sie haben kein Konto? – Beantragen Sie ein Girokonto für jedermann

Sollten Sie wegen Ihrer Schulden kein Girokonto mehr besitzen, so können Sie bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut oder einem anderen Kreditinstitut ein Konto auf Guthabenbasis beantragen. Dieses Konto darf aber nur im positiven Bereich geführt werden, es gibt keine Überziehungsmöglichkeit. Siehe auch unter Überschuldung vermeiden: Jedermannkonto.


quelle: www.meine-schulden.de

Alles gute wünsch ich euch.

Zuletzt bearbeitet von Gast am 31 Jan 2008 22:42, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 Jan 2008 22:41   Titel: Antworten mit Zitat

Würde mich vorallem an eine Schuldnerberatung wenden. Hab da gerade mal gegoogelt, da wirst du viele finden. Zumindest die staatliche ist auch kostenfrei.

Adressen bekommst du hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/

Professionelle Hilfe ist da sicher besser als jetzt hier Halbwissen zu sammeln. Ich drück euch auf jeden fall die Daumen!
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 Jan 2008 22:44   Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal soweit.

Bin dann jetzt mal weg ... telefonieren.
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muhadieb
1. Bundesliga
1. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 812
BeitragVerfasst am: 1 Feb 2008 12:47   Titel: Antworten mit Zitat


vince15 hat folgendes geschrieben:
Würde mich vorallem an eine Schuldnerberatung wenden. Hab da gerade mal gegoogelt, da wirst du viele finden. Zumindest die staatliche ist auch kostenfrei.

Adressen bekommst du hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/

Professionelle Hilfe ist da sicher besser als jetzt hier Halbwissen zu sammeln. Ich drück euch auf jeden fall die Daumen!



Kann mich dem nur anschließen!
Am besten direkt zu einer Schuldnerberatung gehen, da ist man am besten aufgehoben und bekommt professionelle Hilfe!


gruß
_________________
Wenn die Menschen nur über Dinge reden würden, von denen sie etwas verstehen - das Schweigen wäre bedrückend!
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Feb 2008 14:43   Titel: Antworten mit Zitat

privatinsolvenz und man ist nach 7 jahren schuldenfrei. hat aber dann auch nichts mehr und ist auf den staat angewiesen. aber man muss das geld halt nicht abzahlen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Feb 2008 15:18   Titel: Antworten mit Zitat


Jazzy B hat folgendes geschrieben:
Hey gekko, das tut mir sehr leid für deine Freundin.
Vielleicht kann dir das ja weiterhelfen:

Überblick verschaffen

Um Ihre Geldprobleme dauerhaft in den Griff zu bekommen, ist es wichtig, sich einen genauen Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation und Ihre Schulden zu erarbeiten. Sie brauchen einen genauen Überblick über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Außerdem müssen Sie versuchen, fehlende Unterlagen zu besorgen.

Was können Sie tun:

* Erst einmal Ordnung schaffen und alle vorhanden Unterlagen sortieren. Wenn nicht bereits geschehen, heften Sie vorhandene Darlehensverträge, Rechnungen, Kaufverträge, Forderungsaufstellungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide und evtl. Zahlungsnachweise in einem Ordner ab. Einfach alles, was mit Ihren Schulden zu tun hat. Bilden Sie dabei sinnvolle Untergruppen und legen Sie die Unterlagen in zeitlicher Reihenfolge ab: Oben das aktuellste Schreiben, dann absteigend die älteren Unterlagen.
* Stellen Sie einen Haushaltsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben auf. Damit verschaffen Sie sich den besten Überblick.
* Beantragen Sie eine Selbstauskunft bei der Schufa.
* Nach der Schufa ist die Firma InFoScore die größte Auskunftei Deutschlands. Auch hier können Sie schriftlich und formlos eine Selbstauskunft InFoScore beantragen.
* Fordern Sie bei Ihren Gläubigern eine aktuelle Aufstellung aller ihrer Forderungen und eventuell auch Kopien fehlender Unterlagen an.


Berechtigung von Forderungen prüfen

Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde, aus der ein Gläubiger 30 Jahre lang die so genannte Zwangsvollstreckung betreiben kann. Dabei hat kein Gericht geprüft, ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist. Das müssen Sie selbst übernehmen. Am besten sofort. Wenn sich ein Inkassobüro an Sie wendet, sollten Sie in jedem Fall überprüfen, ob dies überhaupt berechtigt ist, eine Forderung an Sie zu richten.

Was können Sie tun:

* Kontrollieren Sie genau, ob die im Bescheid gestellte Forderung berechtigt ist.
* Kontrollieren Sie die Forderungshöhe.
* Lassen Sie sich von Inkassobüros immer eine Abtretungserklärung oder Vollmacht vorlegen. Wenn diese fehlen, halten Sie sich weiterhin an Ihren Gläubiger.

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Was Sie beim Umgang mit Gläubigern beachten sollten!

* Unterschreiben Sie grundsätzlich keine vom Inkassobüro bzw. Inkassoanwalt formulierten Schuldanerkenntnisse und Selbstauskunftsbögen! Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle bei der Beurteilung solcher Schreiben unterstützen.
* Lassen Sie auch niemals zusätzlich Ihren Partner oder Ihre Partnerin unterschreiben. Unter Umständen müssen diese danach für Ihre Schulden haften.
* Lassen Sie Mitarbeiter von Inkassobüros lieber nicht in Ihre Wohnung. Nur Gerichtsvollzieher und Vollzugsbeamte der öffentlichen Verwaltung sind berechtigt, Ihre Wohnung zu betreten.


Einnahmen erhöhen

Manchmal erscheint die Schuldenlast so erdrückend, dass das Naheliegendste übersehen wird. Überlegen Sie auch, ob Sie Ihre Einnahmen erhöhen können.

* Haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten oder Nebentätigkeiten anzunehmen? Dann tun Sie das.
* Prüfen Sie, ob Sie die in Ihrer momentanen Situation zustehenden staatlichen Leistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen.

Link: Staatliche Hilfen für Familien

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Ausgaben reduzieren

Überlegen Sie, wo Sie bei Ihren Ausgaben eventuell sparen können. Einige Beispiele:

* Nutzen Sie günstigere Call-by-Call-Vorwahlen auf Ihrem Festnetzanschluss;
* wechseln Sie den Tarif oder den Anbieter;
* vermeiden Sie lange Gespräche mit dem Handy, insbesondere in den Hauptzeiten.
* Stellen Sie Elektrogeräte richtig aus und nicht auf stand-by;
* prüfen Sie den Einsatz von Energiesparlampen;
* regeln Sie die Temperatur in Ihrer Wohnung entsprechend der Nutzung des jeweiligen Raumes – insbesondere bei Abwesenheit und nachts;
* Überprüfen Sie alle Ihre Versicherungen! Vielleicht sind Sie „überversichert“ und können Policen kündigen oder in einen günstigeren Tarif wechseln?
* Falls Sie ständig einen teuren Dispokredit in Anspruch nehmen, könnten Sie diesen durch einen günstigeren Ratenkredit ablösen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank!


Vorsicht bei Krediten und Ratenkäufen!

* Überlegen Sie immer zuerst, ob Sie diesen Kredit wirklich brauchen.
* Lassen Sie die Finger von Kreditangeboten, die Ihnen auch ohne „Schufa-Auskunft“ oder Bonitätsprüfung einen Kredit vermitteln wollen.
* Wenn Sie unsicher sind, ob ein Kreditangebot seriös ist, fragen Sie bei einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe an und lassen Sie sich beraten.

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Miete und Energiekosten haben Vorrang

Achten Sie darauf, dass Sie immer Ihre Miete und Ihre Energiekosten bezahlen, damit kein Rückstand entsteht. Ausbleibende Zahlungen können hier erhebliche Folgen wie die fristlose Kündigung der Wohnung und die Zwangsräumung bzw. den Verlust von Koch- und Heizmöglichkeiten und die Sperrung der Stromzufuhr haben. Stellen Sie eher Zahlungen an andere Gläubiger vorerst zurück.

Wenn Ihr Vermieter Ihnen auf Grund von Mietschulden die Wohnung kündigen will oder schon gekündigt hat und die Räumungsklage erhoben ist, dann sollten Sie umgehend beim Sozialamt die Übernahme der Mietschulden nach § 34 SGB XII beantragen. Das Sozialamt kann die Übernahme als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewähren. Dies gilt auch für Energieschulden, wenn die Stadtwerke mit einer Stromsperre drohen. Siehe auch unter Staatliche Hilfen.

Sollte das Amtsgericht im Räumungsurteil bereits eine Räumungsfrist festgesetzt haben, es Ihnen aber trotz intensiver Suche noch nicht gelungen sein, eine geeignete Ersatzwohnung zu finden, können Sie beim Amtsgericht mindestens 14 Tage vor einer bevorstehenden Räumung einen Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist beantragen. Dazu sollten Sie Ihre erfolglosen Bemühungen gut dokumentiert beifügen.


Gehen Sie keine neuen rechtlichen Verpflichtungen ein

Vereinbaren Sie bis zum Beratungsgespräch keine neuen Ratenzahlungen, Kreditaufnahmen oder Umschuldungen. Unterschreiben Sie keine Zahlungsvereinbarungen mit Inkassobüros und keine (notariellen) Schuldanerkenntnisse. Siehe auch unter Schritte der Gläubiger: Mahnungen.


Informieren Sie Ihre Gläubiger

Teilen Sie den Gläubigern die Gründe (z. B. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug) mit, warum Sie derzeit keine Zahlungen leisten können, und weisen Sie auf den Termin bei der Schuldnerberatung hin.


Sie haben kein Konto? – Beantragen Sie ein Girokonto für jedermann

Sollten Sie wegen Ihrer Schulden kein Girokonto mehr besitzen, so können Sie bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut oder einem anderen Kreditinstitut ein Konto auf Guthabenbasis beantragen. Dieses Konto darf aber nur im positiven Bereich geführt werden, es gibt keine Überziehungsmöglichkeit. Siehe auch unter Überschuldung vermeiden: Jedermannkonto.


quelle: www.meine-schulden.de

Alles gute wünsch ich euch.



das ganze klingtz auch sehr nach peter zwegat....

naja das ist ein hinweise, dass man mit dem tipps wirklich was anfangen kann...
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muhadieb
1. Bundesliga
1. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 812
BeitragVerfasst am: 2 Feb 2008 09:44   Titel: Antworten mit Zitat


BigChief hat folgendes geschrieben:
privatinsolvenz und man ist nach 7 jahren schuldenfrei. hat aber dann auch nichts mehr und ist auf den staat angewiesen. aber man muss das geld halt nicht abzahlen.





Nee nee, das stimmt nicht was Du da schreibst!!!

1. Schuldenfrei, wenn du dir nichts mehr zu schulden kommen lässt, bist Du nach 6 Jahren!

2. Was soll denn heißen, man hat nichts mehr und ist auf dem Staat angewiesen? Stimmt auch nicht! Vom Staat kriegste erst Geld wenn du wirklich drauf angwiesen bist, also Arbeitslos bist und nicht weil du in einem Insolvenz verfahren bist.
Es ist einer deiner Pflichten dich um arbeit zu bemühen, wenn du keine hast. Drückst du dich vor der arbeit und die kriegen das mit also der Insolvenzverwalter hast du ein Problem!

Du hast zwar ein paar Pflichten mehr weil du in einem Insolvenzverfahren bist aber du bist doch dann kein Sozial-Fall Im Gegenteil es sollte dir in erster Linie viel besser gehen! Informiere dich bei einer Schuldnerberatung und schenke nicht allem glauben was du liest!


Wenn man von solchen Angelegenheiten keine Ahnung hat sollte man auch keine Halbwahrheiten schreiben! Oder gar denn absoluten Unsinn!


gruß
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