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Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung :D

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BeitragVerfasst am: 27 Sep 2006 13:07   Titel: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung :D Antworten mit Zitat

An alle Raser unter uns:
Rechtsüberholen lohnt sich wieder

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert? Seit der neuen "Dränglervorschrift": Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahr- verbot!!! Sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechtsüberholen:
50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart. ABER!!

Dasgeht noch viel billiger und effektiver! Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 EURO ?!!! Steht so im § 38StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!

Manchmal ist die Gesetzgebung wirklich widersinnig.....





Da gibt es noch andere Beispiele. Zum Beispiel beim Parken.

Zahlst du einen Parkschein, der aber abläuft, bekommst du einen 10 € Strafzettel (auch bei Parkscheibe). Zahlst du gar keinen Parkschein oder legst erst gar keine Parkscheibe ins Auto, kostet es 5 €...
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Sep 2006 13:18   Titel: Re: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung :D Antworten mit Zitat


nils1988 hat folgendes geschrieben:

Da gibt es noch andere Beispiele. Zum Beispiel beim Parken.

Zahlst du einen Parkschein, der aber abläuft, bekommst du einen 10 € Strafzettel (auch bei Parkscheibe). Zahlst du gar keinen Parkschein oder legst erst gar keine Parkscheibe ins Auto, kostet es 5 €...


deswegen hol ich mir auch nie n ticket.

allerdings bekommst du mit dem blaulicht glaube ich noch strafrechtliche probleme.
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Sep 2006 13:31   Titel: Re: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung :D Antworten mit Zitat


dr.ball.2 hat folgendes geschrieben:

nils1988 hat folgendes geschrieben:

Da gibt es noch andere Beispiele. Zum Beispiel beim Parken.

Zahlst du einen Parkschein, der aber abläuft, bekommst du einen 10 € Strafzettel (auch bei Parkscheibe). Zahlst du gar keinen Parkschein oder legst erst gar keine Parkscheibe ins Auto, kostet es 5 €...


deswegen hol ich mir auch nie n ticket.

allerdings bekommst du mit dem blaulicht glaube ich noch strafrechtliche probleme.


das mit dem parken stimmt so nicht ganz...

ich habe hole mir auch nie einen SChein, aber letztens hat mihch das 25€ gekostet!
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Sep 2006 13:34   Titel: Antworten mit Zitat

bei mir kostets IMMER 5 euro.
vll. wars ja bei dir zusätzlich ein halteverbot oder ein behindertenparkplatz?
aber vll. ist es ja in jeder stadt anders.
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Sep 2006 13:52   Titel: Antworten mit Zitat

wenn ihr ganz sicher gehen wollt, legt nen alten parkschein mit der rückseite nach oben ins auto.kostet auf jeden fall nur 5€
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Sep 2006 13:53   Titel: Antworten mit Zitat


ibmeistr hat folgendes geschrieben:
wenn ihr ganz sicher gehen wollt, legt nen alten parkschein mit der rückseite nach oben ins auto.kostet auf jeden fall nur 5€



LOOOOOOOOOOOL HOFFENTLICH LIEST DAS KEIN BÜROKRAT
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Sep 2006 13:56   Titel: Antworten mit Zitat

ich hab immer einen zettel im auto, wo drauf steht das der automat mein geld nicht nimmt un´d lege das geld dazu, hab noch nie ein ticket bekommen
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Sep 2006 13:57   Titel: Re: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung :D Antworten mit Zitat


dr.ball.2 hat folgendes geschrieben:
allerdings bekommst du mit dem blaulicht glaube ich noch strafrechtliche probleme.


Jo, je nach dem, was man macht: Amtsanmaßung § 132 StGB -> Freiheitsstrafe bis zwei Jahre oder Geldstrafe in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs § 315 c StGB -> Freiheitsstrafe bis fünf Jahre oder Geldstrafe. Das ist geringfügig teurer...

Im Übrigen sind Gesetze dazu da, sie zu befolgen und nicht um anderen Anreize zu geben, wie man vielleicht drum rum kommt.

Das es da bisweilen seltsame Auswüchse gibt, ist allerdings dem Gesetzgeber und nicht der Rechtsprechung zuzuschreiben. Letztere kann nämlich nix dazu, dass der Gesetzgeber juristisch dumm ist. Und das ist er, da brauchste nur mal ein paar von meinen Profs fragen...
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Gast





BeitragVerfasst am: 19 Jan 2008 19:18   Titel: Antworten mit Zitat

Mit clever Autofahren hat das nicht viel zu tun. Das ist eher ganz großer Mist...!
Der Bußgeldkatalog orientiert sich in der Höhe der Strafen unter Anderem an der Häufigkeit des Auftretens der Delikte im normalen Staßenverkehr. Im Endeffekt wird jedoch jeder Verstoß einzeln betrachtet (Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer etc.) und bestraft. Wenn du mit deinem Blaulichteinsatz jemanden gefährdest (und das tust du sicher) wirst du trotzdem härter bestraft. Und ohne Punkte kommst du garantiert nicht davon.
Dieses Märchen wurde gerade erst vom ADAC in einem Automagazin richtig gestellt.
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