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Gast
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Verfasst am: 6 Okt 2007 15:01 Titel: An die Recht-Experten! |
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Hallo!
Ich bin heute in eine Waschstrasse gefahren, als ich auf dem Parkplatz war, stellte ich fest, dass der Scheibenwischerarm meines Autos abgebrochen war. ich hab dies sofort gemeldet. Dann wurde von Seiten der Waschanlage versucht, den Scheibenwischer zweckmäßig wieder anzubringen! Dies hielt natürlich nicht. Dann sagten Sie mir, dass die Waschanlage für diesen Schaden nicht haftet, da sie es auch dementsprechend in ihren AGB´s aufgeführt haben. Diese hängen in der Einfahrt der Waschanlage aus! Dort steht auch, dass Sie für solche Schäden nicht haften! Ist das wirklich so? Sind solche Sonderklauseln rechtens? Ich seh nämlich nicht ein, dass ich jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben soll!
Kann mir da jemand helfen?
Danke im Voraus!
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 6 Okt 2007 15:08 Titel: |
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MatzenOtte hat folgendes geschrieben: |
über 1800 posts in einem forum aber zu blöd um google zu verwenden.  |
Fresse du Spasti!!! Meinst du tatsächlich man könnte jeden kleinen Kniff des deutschen Rechts googlen!! Warum Jura studieren? Es gibt doch google!
Wer ist denn hier wohl blöd??
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Gast
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Verfasst am: 6 Okt 2007 15:18 Titel: |
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Auch wenn Du in der Sache nicht ganz Unrecht hast und MatzenOtte das auch weiß Gott netter hätte sagen können ist der "Spasti" ne gelbwürdige Verwarnung.
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Gast
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Verfasst am: 6 Okt 2007 15:21 Titel: |
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Heier84 hat folgendes geschrieben: |
Auch wenn Du in der Sache nicht ganz Unrecht hast und MatzenOtte das auch weiß Gott netter hätte sagen können ist der "Spasti" ne gelbwürdige Verwarnung. |
Dann nehm ich diese dankend an!! Wenn jemand direkt so unfreundlich rüber kommt, muss er sich nicht wundern so genannt zu werden! Ich entschuldige mich bei allen, die sich beleidgt fühlen (außer FratzenOtte!)
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Indi_
Gast
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Verfasst am: 6 Okt 2007 15:28 Titel: |
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DangerDany hat folgendes geschrieben: |
Heier84 hat folgendes geschrieben: |
Auch wenn Du in der Sache nicht ganz Unrecht hast und MatzenOtte das auch weiß Gott netter hätte sagen können ist der "Spasti" ne gelbwürdige Verwarnung. |
Dann nehm ich diese dankend an!! Wenn jemand direkt so unfreundlich rüber kommt, muss er sich nicht wundern so genannt zu werden! Ich entschuldige mich bei allen, die sich beleidgt fühlen (außer FratzenOtte!) |
Genau, wen dich Matze auf google hinweist, gibt es dir das Recht, ihn als Spasti zu bezeichnen... rechtfertigst du dein eigenes Verhalten immer mit dem Verhalten anderer? Für das FratzenOtte hättest du eigentlich ne Sperre verdient. Aber da ich heute meinen guten Tag haben, bleibt es bei der allerletzten Ermahnung. Noch so ein Fehltritt und du fliegst achtkant raus.
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Gast
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Verfasst am: 6 Okt 2007 15:30 Titel: |
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NDiaye hat folgendes geschrieben: |
DangerDany hat folgendes geschrieben: |
Heier84 hat folgendes geschrieben: |
Auch wenn Du in der Sache nicht ganz Unrecht hast und MatzenOtte das auch weiß Gott netter hätte sagen können ist der "Spasti" ne gelbwürdige Verwarnung. |
Dann nehm ich diese dankend an!! Wenn jemand direkt so unfreundlich rüber kommt, muss er sich nicht wundern so genannt zu werden! Ich entschuldige mich bei allen, die sich beleidgt fühlen (außer FratzenOtte!) |
Genau, wen dich Matze auf google hinweist, gibt es dir das Recht, ihn als Spasti zu bezeichnen... rechtfertigst du dein eigenes Verhalten immer mit dem Verhalten anderer? Für das FratzenOtte hättest du eigentlich ne Sperre verdient. Aber da ich heute meinen guten Tag haben, bleibt es bei der allerletzten Ermahnung. Noch so ein Fehltritt und du fliegst achtkant raus. |
Alles klar! Back to topic, bitte! Ach ja, er hat mich blöd benannt (Beleidigung) gelbe Karte bitte für ihn! Danke!
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Gast
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Verfasst am: 6 Okt 2007 15:58 Titel: |
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Zitat: |
Alles klar! Back to topic, bitte! Ach ja, er hat mich blöd benannt (Beleidigung) gelbe Karte bitte für ihn! Danke! |
ist mir im prinzip egal wie du mich nennst. der sinn meines kommentares war es dich lediglich darauf hinzuweisen, dass du mit den begriffen waschstraße und schaden bei google genug antworten hättest finden können. leider hast du das aber nicht begriffen und deine anschließenden kommentare bestätigen dazu noch, dass du dich nicht gerade dazu bewegen kannst mitzudenken.
daher ist es mir auch egal, dass ich mich vorhin etwas netter hätte ausdrücken können.
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Gast
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Verfasst am: 6 Okt 2007 16:15 Titel: |
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DangerDany hat folgendes geschrieben: |
. . . er hat mich blöd benannt (Beleidigung) gelbe Karte bitte für ihn! Danke! |
Blöd ist laut Duden, keine direkte Beleidigung : ''blöd = schwach, zart, unwissend, scheu''
Während ''Fresse du Spasti!!! '' meiner Meinung nach eindeutig eine Beleidigung ist, die eine Gelbe Karte nach sich ziehen muss.
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Gast
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Verfasst am: 6 Okt 2007 16:16 Titel: |
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MatzenOtte hat folgendes geschrieben: |
Zitat: |
Alles klar! Back to topic, bitte! Ach ja, er hat mich blöd benannt (Beleidigung) gelbe Karte bitte für ihn! Danke! |
ist mir im prinzip egal wie du mich nennst. der sinn meines kommentares war es dich lediglich darauf hinzuweisen, dass du mit den begriffen waschstraße und schaden bei google genug antworten hättest finden können. leider hast du das aber nicht begriffen und deine anschließenden kommentare bestätigen dazu noch, dass du dich nicht gerade dazu bewegen kannst mitzudenken.
daher ist es mir auch egal, dass ich mich vorhin etwas netter hätte ausdrücken können. |
1. Wieso mitzudenken? Wenn man von mitdenken spricht, beinhaltet diese Aussage mindestens zwei Personen, und du hast mit Sicherheit nicht eine Minute nachgedacht,
2. natürlich habe ich schon gegooglet, bin in einem Forum gelandet, welches mir nicht wirklich weiterhalf! Dann habe ich auch eine Seite mit Rechttipps gefunden, diese half mir schon weiter.
3. Wenn ich mich am Montag zusammen mit dem Chef der besagten Wachanlage an einen Tisch setze, würde ich gerne seine Aussagen wiederlegen. Um dies zu können, sollte ich mir die Hilfe von jemandem holen, der sich mit so etwas auskennt. Da ich aus meiner Erfahrunfg hier im Forum weiß, dass hier fähige Juristen unterwegs sind, dachte ich mir dies sei der sinnvollere Weg, anstatt gleich mit meinem Anwalt zu telefonieren, vor allem vor dem Hintergrund, das ich nicht rechtsschutzversichert bin!
Hoffe diese Ausführungen haben auch dir, lieber Matze, die Beweggründe meiner Eröffnung dieses Topics aufgezeigt!
Also, bevor du jemanden gleich als blöd betitelst, solltest du dich aktiv am Mitdenken der Anderen beteiligen!
@NDiaye: Wenn man gleich nach der Eröffnun eines Themas als blöd betiltelt wird, zeigt dies nur, wie sehr sich das Niveau dieses Forum verschlechtert hat. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, in denen eine solche Aussage als Spam galt und verpöhnt war! War jetzt seit ca. 1Jahr nicht mehr aktiv im Forum, jetzt weiß ich wieder warum!
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Gast
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Verfasst am: 6 Okt 2007 16:21 Titel: |
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Leif351992 hat folgendes geschrieben: |
DangerDany hat folgendes geschrieben: |
. . . er hat mich blöd benannt (Beleidigung) gelbe Karte bitte für ihn! Danke! |
Blöd ist laut Duden, keine direkte Beleidigung : ''blöd = schwach, zart, unwissend, scheu''
Während ''Fresse du Spasti!!! '' meiner Meinung nach eindeutig eine Beleidigung ist, die eine Gelbe Karte nach sich ziehen muss. |
Ich sehe meine gelbe Karte auch ein, aber ob die Beleidigung direkt oder indirekt ist, ist doch egal, Beleidigung ist und bleibt Beleidigung!
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 6 Okt 2007 16:34 Titel: |
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Stylez-M hat folgendes geschrieben: |
Danny komm mal runter, wenn du willst das dir hier jemand hilft, dann führe hier keine ständigen zwischen Diskussionen die null mit dem Topic zu tun haben  |
Der erste Vernünftige Post dieses Threads, hab mich wieder beruhigt, also kann mir vielleicht jemand helfen?
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 6 Okt 2007 17:00 Titel: |
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Hab auch mal ein wenig recherchiert und dabei gelesen, dass die AGB´s nicht rechtswirksam sind, da ei Benutzer einer modernen Waschanlage verlangen kann, dass sein Auto diese unbeschädigt verlässt. Somit steht ja diese Aussage gegen die der Waschanlage, die ja behaupten, es sei reine Kulanz der Waschanlage, wenn sie mir den Schaden reparieren!
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Gast
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Verfasst am: 8 Okt 2007 16:30 Titel: |
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ich habe zwar nciht wirklich viel ahnung von jura, aber ist es nicht auch so, dass bei baustellen das schild "betreten auf eigene gefahr" ausreicht um vor klagenzu schützen
(es sein denn irgendeteas grob fahrlässiges ist passiert)
keine ahung wie das bei waschstraßen ist, aber ich könnte mir vorstellen, dass da kein so großer unteschied ist
allerdings könnte es sein, dass die sowas in die ABGs nicht reinpacken dürfen
gruß
JBGH
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Gast
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Verfasst am: 8 Okt 2007 16:55 Titel: |
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Hi Danny,
also ich bin kein Jurist und kann dir nur aus meiner Erfahrung als Versicherungskaufmann wasdazu sagen:
Ich habe einen ähnlichen Fall miterlebt (Hier wurde durch die Waschanlage der LAck beschädigt). Letztendlich musste der Betreiber der Anlage den Scahden am Fahrzeug zahlen, da dieser eben durch einen Umstand verursacht wurde der ihm zu lasten zu legen ist (Fehlerfreie Funktionalität und guter Zustand der MAschinen). Wenn also das Fahrzeug durch die Analge beschädigt wurde sollte meines bescheidenen Wissens nach schon der Besitzer / Pächter / Betreiber der Anlage für deine Ansprüche aufkommen müssen.
BTW: Eine Rechtsberatung wirst du hier in dem Thread definitiv nicht von einem seriösen Anwalt oder Jurist bekommen, da dies schlicht und ergreifend nicht rechltich wäre. Mein Postign sit daher auch nur eine persönliche Einschätzung und nicht als FAkt bzw. Beratung zu verstehen!
Gruß CHris
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Gast
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Verfasst am: 8 Okt 2007 18:42 Titel: |
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Also ich kann sagen, dass an den Waschanlagen immer diese Schilder hängen wo ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass für Sachen, die vom Wagen abstehen, wie z.B Antenne oder eben deine Scheibenwischer keine Haftung übernommen wird.
Ich denke wenn darauf hingewiesen wird muss der Betreiber dafür ned haften, bin aber auch nicht sicher  ...
Vllt findest du was auf der Seite der Tankstelle oder so  ..
Ich werd ma für dich schauen gehen
fg*
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Gast
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Verfasst am: 8 Okt 2007 18:52 Titel: |
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Squaxa hat folgendes geschrieben: |
Also ich kann sagen, dass an den Waschanlagen immer diese Schilder hängen wo ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass für Sachen, die vom Wagen abstehen, wie z.B Antenne oder eben deine Scheibenwischer keine Haftung übernommen wird.
Ich denke wenn darauf hingewiesen wird muss der Betreiber dafür ned haften, bin aber auch nicht sicher ...
Vllt findest du was auf der Seite der Tankstelle oder so ..
Ich werd ma für dich schauen gehen
fg* |
Also nur weil man irgendwo nen Haftungsauschluss hinhängt, muss der noch lange nicht wirksam sein (kann aber natürlich)
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Gast
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Verfasst am: 8 Okt 2007 19:08 Titel: |
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Hab grad ma wieder gegooglt^^
Also in den meisten Fällen sind die Waschanlagen gegen sowas versichert und haften!
Sind die Teile nicht serienmäßig wirds schwieriger...
Also ich würde mich mit dem Chef ma annen Tisch setzen und ihn dazu befragen..
Wenn er ne Versicherung dafür hat dann soller sich ma ned so anstelllen
fg*
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Gast
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Verfasst am: 8 Okt 2007 20:43 Titel: |
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Die Frage selbst kann ich nicht beantworten ( habe kein Auto). Jedoch muss man sich folgende Fragen stellen.
Ist es üblich, dass der Scheibenwischerarm bei einem Waschgang in Mittleidenschaft gezogen wird.
Ist es üblich, dass vor dem Waschgang die Scheibenwischerarme abmontiert werden ( wenn dies denn möglich ist). Wird darauf hingewiesen, dass diese abmontiert werden müssen.
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Gast
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Verfasst am: 8 Okt 2007 22:46 Titel: |
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Moin,
die folgende Erläuterung ist keine Rechtsberatung:
also der Fall ist ein ziemlicher Klassiker, den man als Jura Student so im 1.-2. Semester hat. Um es kurz zu machen:
Da der Scheibenwischer zu einem festen Bestandteil gehört hat man im gegensatz zu Kratzern nicht die Schwierigkeit zu beweisen, dass der Kratzer durch die Waschanlage geschehen ist. Die AGB (geregelt §§305-310 BGB) schließen zwar die Haftung aus, allerdings sind die AGB so meist nicht wirksam. Der BGH hat das (so ähnlich ist ja der vorliegende Fall) auch schon entschieden:
http://www.juraforum.de/forum/t6995/s.html
BGH X ZR 133/03
Wenn es am Dienstag ein Problem gibt dann auf zum Anwalt.
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