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Gast
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Verfasst am: 9 Sep 2005 10:39 Titel: An alle Jurastudenten |
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Hab mal ne frage an euch...und zwar, wie das mit der zwischenprüfung abläuft!
hab mir mal die hp der uni-jena durchgelesen und habe es so verstanden, daß es nicht direkt EINE prüfung am ende des 4. semesters ist, sondern man aus den 3 bereichen einige klausuren und hausarbeiten innerhalb der 4 semester bestehen muss.
heisst das, daß ich nach 2 semestern schon meine zwischenprüfung in der tasche haben könnte oder wie seh ich das?
oder ist das von uni zu uni verschieden?
danke an alle jura-experten!
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Gast
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Verfasst am: 9 Sep 2005 10:43 Titel: |
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Normalerweise hat man die Zwischenprüfung nach 3 Semestern in der Tasche. Zumindest in D´dorf
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Gast
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Verfasst am: 9 Sep 2005 10:46 Titel: |
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also habe ich es richtig verstanden, daß die zwischenprüfung nicht EINE grosse prüfung , so wie z.b. das physikum, ist, sondern man einige bestandene klausuren und hausarbeiten aus den ersten 4 semestern braucht!ist das korrekt so?
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Gast
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Verfasst am: 9 Sep 2005 10:57 Titel: |
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Korrekt. Ich glaub, bei uns muß man 2 Straf-, 3- Zivil- und 3 Ö-Rechtsklausuren bestanden haben, sowie den Grundlagenschein haben und 3 Arbeitsgemeinschaften regelmäßig besucht haben. Wenn du alle angebotenen Klausuren mitschreibst und bestehst, was nicht so das Problem sein sollte, bist du nach 3 Semestern mit der "Prüfung" fertig.
Edit: 2 Semester dürfte aber nicht gehen
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Gast
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Verfasst am: 9 Sep 2005 12:44 Titel: |
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Jo, so ist das. (Zumindest in NRW)
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Gast
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Verfasst am: 9 Sep 2005 13:37 Titel: |
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Die Zwischenprüfungsordnung ist Sache der jeweiligen Universität.
In Erlangen muss man neben der Klausur im Grundlagenfach, jweils eine Prüfung in Ö-Recht, Strafrecht und Zivilrecht bestehen. Diese 4 Klausuren bilden die sog. Zwischenprüfung.
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Gast
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Verfasst am: 9 Sep 2005 13:54 Titel: |
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| bösewicht hat folgendes geschrieben: |
Die Zwischenprüfungsordnung ist Sache der jeweiligen Universität.
In Erlangen muss man neben der Klausur im Grundlagenfach, jweils eine Prüfung in Ö-Recht, Strafrecht und Zivilrecht bestehen. Diese 4 Klausuren bilden die sog. Zwischenprüfung. |
Das ist aber nicht sehr viel, oder? Hat man dafür auch 4 Semester Zeit ?
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Gast
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Verfasst am: 9 Sep 2005 14:04 Titel: |
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| Arne285 hat folgendes geschrieben: |
| Jo, so ist das. (Zumindest in NRW) |
In Nds. (Osnabrück) auch!
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Gast
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Verfasst am: 9 Sep 2005 14:16 Titel: |
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in bayern besteht die zwischenprüfung aus jewiels vier grundlagenklausuren in bgb, strafrecht, ö-recht und rechtsgeschichte/rechsphilosophie. für die 4 klausuren hast du 10 versuche. zusätzlich muss man in bgb, strafrecht und ö-recht jeweils eine hausarbeit bestanden haben. mit der kombination aus hausarneiten und klausuren hast du die zwischenprüfung bestanden. schaffbar innerhaklb von 3 semestern, in 2 ist es unmöglich.
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Gast
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Verfasst am: 9 Sep 2005 15:33 Titel: |
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@akkk
hab in regensburg erstmal ne absage bekommen. werde mich jetzt erstmal in jena einschreiben. wenn ich im nachrückverfahren für regensburg doch noch ne zusage erhalte , werde ich mich dort einschreiben. vll. bis bald!
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