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Gast
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Verfasst am: 10 Okt 2005 13:32 Titel: Gleitzone/Aufstockung der Rentenversicherung |
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Ich werde demnächst neben dem Studium arbeiten und werde mich dann in der Gleitzone (400 bis 800 Euro) befinden.
Nun muss ich mich entscheiden, ob ich die für die Gleitzone üblichen Rentenversicherungsbeiträge zahlen will oder ob diese aufgestockt werden sollen.
Was ist besser?
Vielleicht ist ja mal jemand von euch einer ähnlichen Situation gewesen. Wie habt ihr entschieden? Und warum?
(glaube zwar nicht, dass jemand ernsthaft antworten wird, aber n Versuch ist's wert...)
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 10 Okt 2005 13:59 Titel: |
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Habe ganz ehrlich keine Ahnung aber vielleicht hilft dir das hier weiter:
Gleitzonenjob
Werden 400 Euro im Monat Arbeitslohn überschritten, muss der Arbeitnehmer - anders als der Arbeitgeber - nicht gleich die vollen Sozialabgaben zahlen. Für Arbeitsverhältnisse mit Verdiensten zwischen 400 und 800 Euro (so genannte Niedriglohnjobs) gilt seit 1.4.2003 die Gleitzonenreglung: die Sozialbeiträge steigen für den Arbeitnehmer abgestuft an, beginnend mit 4 % bis hin zu 21 % bei 800 Euro und liegen dann so hoch wie bei anderen Arbeitnehmern auch. Der Arbeitgeber zahlt ab mehr als 400 Euro den vollen Beitrag von zur Zeit etwa 21 % des Entgelts.
Anders ist es, wenn der Arbeitnehmer diesen Niedriglohnjob mit einem Verdienst zwischen 400 und 800 Euro zusätzlich zu einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausübt. Dann müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Aufstockung der RV-Beiträge
Jeder Minijobber kann durch die sog. Aufstockung des Rentenbetrages seines Arbeitgebers Rentensteigerungen erreichen und sich damit weitere Ansprüche auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie etwa Rehabilitationsmaßnahmen oder früheren Rentenbeginn, erwerben. Dazu muss der oder die Arbeitnehmer/in die Differenz von derzeit 7,5 % zwischen dem zwölfprozentigen Pauschalbetrag des Arbeitgebers und dem vollen Rentenversicherungsbetrag (19,5 %) ausgleichen. Dies gilt auch für Minijobber in Privathaushalten: Hier kann der Arbeitgeberanteil von 5 % um 14,5 % auf 19,5 % aufgestockt werden. Der Arbeitnehmer muss dies dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, der ihm dann diesen zusätzlichen Anteil vom Verdienst abzieht und an die Minijob-Zentrale weiterleitet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf diese Aufstockungsmöglichkeit hinzuweisen.
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Gast
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Verfasst am: 10 Okt 2005 14:19 Titel: |
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An deiner Stelle würde ich die Beiträge definitiv nicht aufstocken, da, wie meine Vorschreiber schon geschrieben haben, ein "Gewinn" äußerst minimal ist!!
Zur Verdeutlichung:
Bei einem Durchschnittsverdienst (ca. 2.400 Brutto/Monat) bekommt man einen Punkt für die Rente. Bei Rentenbeginn wird nun die Summe der Punkte ermittelt und, zur Zeit, mal 50 (edit 26,13  )Euro genommen. Daraus ergibt sich die mtl. Rente.
Bsp.
40 Jahre 2.400 Euro im Schnitt verdient, gäbe eine Rente von zur Zeit 2.000 (edit: 1045,20  )Euro monatlich...aber wer verdient von Anfang bis Ende ein Durchschnittsgehalt, und vorallem wer verdient es solange Zeit??
Viele Worte kurzer Sinn....mach's nicht....würde das Geld eher in ne private RV stecken...bessere Rendite!!
P.S:
Bin übrigens auch Student mit Job, liege aber über 800 im Monat.. 
Zuletzt bearbeitet von Gast am 10 Okt 2005 14:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 10 Okt 2005 14:21 Titel: |
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Hab auch schon öfters gehört, dass es sich nicht lohnt. Das Geld dann lieber monatlich in ne private Renten-/Lebensversicherung stecken. Hast du mehr von.
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Gast
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Verfasst am: 10 Okt 2005 14:23 Titel: |
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| FC-Gott hat folgendes geschrieben: |
| .... Das Geld dann lieber monatlich in ne private Renten-/Lebensversicherung stecken. Hast du mehr von. |
jährliche Zahlweise in ne Rentenvers. wäre der Optimalfall...
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Gast
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Verfasst am: 10 Okt 2005 14:27 Titel: |
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| Shorty_11 hat folgendes geschrieben: |
| FC-Gott hat folgendes geschrieben: |
| .... Das Geld dann lieber monatlich in ne private Renten-/Lebensversicherung stecken. Hast du mehr von. |
jährliche Zahlweise in ne Rentenvers. wäre der Optimalfall...  |
Aber er spart doch monatlich die Zusatzzahlungen, oder nicht? Daher würde sich in entsprechender Höhe eine Rentenversicherung anbieten, da sonst die Gefahr besteht, dass das Geld bis Jahresende anderweitig verbraucht wird.
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Gast
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Verfasst am: 10 Okt 2005 14:29 Titel: |
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| FC-Gott hat folgendes geschrieben: |
| Shorty_11 hat folgendes geschrieben: |
| FC-Gott hat folgendes geschrieben: |
| .... Das Geld dann lieber monatlich in ne private Renten-/Lebensversicherung stecken. Hast du mehr von. |
jährliche Zahlweise in ne Rentenvers. wäre der Optimalfall...  |
Aber er spart doch monatlich die Zusatzzahlungen, oder nicht? Daher würde sich in entsprechender Höhe eine Rentenversicherung anbieten, da sonst die Gefahr besteht, dass das Geld bis Jahresende anderweitig verbraucht wird. |
Wollte damit nur sagen, wenn er jährlich zahlt, dann spart er sich den 5%tigen Zuschlag...
Vom sinn her meinen wir das Gleiche!
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Gast
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Verfasst am: 10 Okt 2005 14:34 Titel: |
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| Shorty_11 hat folgendes geschrieben: |
Bei einem Durchschnittsverdienst (ca. 2.400 Brutto/Monat) bekommt man einen Punkt für die Rente. Bei Rentenbeginn wird nun die Summe der Punkte ermittelt und, zur Zeit, mal 50 Euro genommen. Daraus ergibt sich die mtl. Rente.
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Na, wenn wir uns da mal nicht ein bischen vertan haben. Vielleicht 50 DM aber nicht Euro. Glaube, der aktuelle Rentenwert beträgt 26,13 €! Und der Rest stimmt ungefähr so, wenn du meintest einen Punkt/Jahr!
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Gast
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Verfasst am: 10 Okt 2005 14:35 Titel: |
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| fhk hat folgendes geschrieben: |
| Na, wenn wir uns da mal nicht ein bischen vertan haben. Vielleicht 50 DM aber nicht Euro. Glaube, der aktuelle Rentenwert beträgt 26,13 €! |
Richtig!
hier auch die Quelle: http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb06/sgb06x068.htm
Was den Rest angeht, ist das eine stark vereinfachte "Formel"!
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Gast
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