preload
basicPlayer

Studiengebühren Vs. Bafög

Comunio.de Foren-Übersicht -> Off Topic General
Autor Nachricht
Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jan 2006 14:24   Titel: Studiengebühren Vs. Bafög Antworten mit Zitat

Hoffe mal das mir hier jemand helfen kann.....

ich Studiere an einer Hochschule in NRW und beziehe Elternunabhängugegs BaFög..

ich hab leider noch nichts eindeutiges gefunden; werden Bafög Bezieher bei der Berechnung von Studiengebühren auch berücksichtigt und wenn dann wie
voll oder nur n Teil?
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jan 2006 15:04   Titel: Antworten mit Zitat

studiengebühren muss fast jeder zahlen, ob bafög oder nicht ist da egal.

wenn du kinder oder eltern pflegen musst, bist du befreit. keine genaue ahnung, musst dir mal die härtefallregelungen deiner uni anschauen.

falls du das geld nicht aufbringen kannst, bekommst du ein relativ zinsgünstiges darlehen, welches du nach deinem studium in raten wieder abbezahlen musst!
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jan 2006 15:36   Titel: Antworten mit Zitat

is das darlehen nich ohne zinsen wie beim bafög?und weiß jemand wieviel % ich vom bafög zurückzahlen muss?
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jan 2006 16:32   Titel: Antworten mit Zitat


ibmeistr hat folgendes geschrieben:
is das darlehen nich ohne zinsen wie beim bafög?und weiß jemand wieviel % ich vom bafög zurückzahlen muss?


Punkt 1: Nein, es ist nicht zinslos!

PUnkt 2: Das kommt drauf an. Grundsätzlich 50%. Dann gibt es noch Ermäßigungen wenn man alles auf einmal zurückbezahlt (bin mir nicht sicher, glaub aber nochmal 50% von den 50%).
Dann noch mehr Rabatt, falls die Abschlussnote überm Durchschnitt lag, oder die Studiendauer unterm Durchschnitt. Das kann man beantragen, wenn man zur Rückzahlung aufgefordert wird, wird dann vom Bafäg-Amt geprüft...
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jan 2006 17:55   Titel: Antworten mit Zitat

danke dir
finanzam is echt so ne asibehörde.seit 3 monaten warten meine eltern auf ihre einkommensbescheide und ich kann den bafögantrag nich abgeben.ergo ich habe 50€ im monat zum weggehen und bücher kaufen und halt dem was ich gespart hab.naja dafür gibts das dann alles auf einmal nachgezahlt
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jan 2006 18:09   Titel: Antworten mit Zitat

hmm danke dir ibi--dann wer ich wohl löhnen müssen--was solls

vielleicht kennst dich damit ja auch aus, bevor ich mein Studium angefangen habe, war ich berufstätig(dementsprechend ist ein Anspuch auf Zahlung v. Arbeitslosengeld entstanden)

Mein Problem: Laut Aussage einer Beschäftigten des Arbeitamtes, verfallen ansprüche auf arbeitslosngeld spätestens nach 3 Jahren, da ich vorraussichtlich 4 Jahre studiere, wäre der Anspruch also verfallen....

mache mir jetzt die Gedanken, falls ich nach dem studium nicht reibungslos sofort inJob komme würde ich gerne Gebrauch von "meinem Anspruch" machen der dann allerdings gemäß der Auskunft verfallen ist. meiner Auffassung kann das doch nicht sein oder??

heißt ich habe über 4 Jahre der Vollbeschäftigung Beiträge gezahlt und dann verwirkt sich ein solcher Anspruch durch ein Studium

wo ist das denn Sozial gerecht???

heißt also: ich würde nahtlos ohne je Arbeitslosengeld 1 bekommen zu haben in ALG2 rutschen( das das eine erhebliche finanzielle einbuße ist, brauch ich glaube niemandem zu sagen)
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jan 2006 18:14   Titel: Antworten mit Zitat

Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in den zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der Arbeitslosigkeit (beides muss vorliegen) - der sog. Rahmenfrist - mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig gewesen ist

ich denke mal das dein arbeitslosengeld 1 anspruch nach dem studium verfallen ist und du wenn dann alg 2 bekommen würdest.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jan 2006 18:28   Titel: Antworten mit Zitat

naja oder ich meld mich nach dem Grundtudium ab, melde mich für sechs monate arbeitssuchend, besuche vorlesungen lerne usw kassiere ALG1 und meld mich dann wieder an und setze mein studium offiziel fort--
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jan 2006 18:33   Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, du kannst ja noch n Doktor usw. ranhängen und wenn du Glück hast, nehmen die, bei denen du die Promo gemacht hast, dich gleich danach auf.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 23 Jan 2006 13:39   Titel: Antworten mit Zitat

Ich bekomme 508 Euro Bafög studiere in Bremerhaven hab da mein hauptwohnsitz angemeldet und nun bin ich 14 semester von der studiengebürh befreit.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 23 Jan 2006 16:02   Titel: Antworten mit Zitat


Habemus hat folgendes geschrieben:
Ich bekomme 508 Euro Bafög studiere in Bremerhaven hab da mein hauptwohnsitz angemeldet und nun bin ich 14 semester von der studiengebürh befreit.


schon klar atze, schon mal wassätze von Bafög höchstsätzen gehört, da musst du beim 14 sem aber schon gehörig drüberliegen
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 23 Jan 2006 18:43   Titel: Antworten mit Zitat

hi, hoffe ihr könnt mir auch helfen, ich will nach dem abi erst,al nach australien für nen work and travel trip, meine mutter ist aber auf kindergeld etc angewiesen, daher muss ich mich einschreiben in der uni, jetzt die frage, ist es schlimm, wenn ich mich einschreibe dann aber doch erst ein semester später studiere? und ist der nc dafür wichtig? ich will z.b sport an der sporthochschule köln (nc 2,2) und philo und geschi auf lehramt studieren, schreib ich mich dann am besten da schon ein und starte einfach ein semester oder 2 später oder besser erst woanders und geht das überhaupt? hoffe es konnte einer folgen...
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 23 Jan 2006 18:50   Titel: Antworten mit Zitat

Gib deiner Mutter eine Vollmacht und geh dann wech. Bis du wiederkommst schreibt deine Mutter dich ein und du kannst starten. Fertig ist die Laube. Solange bekommt sie auch Kindergeld. Aber denk auch daran, dass du Zivi oder Bund machen musst...
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 23 Jan 2006 20:40   Titel: Antworten mit Zitat

Also ich würde...
1) ... mal bei der Fachschaft nachfragen ob da Probleme auftreten könnten. In vielen Studiengängen an vielen Unis ist es wohl schnuppe in welcher Reihenfolge oder generell wann du anfängst Scheine zu machen, aber da gibts auch Ausnahmen - und die entsprechende Fachschaft ist da bestimmt die freundlichste Adresse da nachzufragen.
2) Schätze ab, wie eng das dann mit möglichen Studiengebühren werden könnte. Hab leider aus den Augen verloren wie das sich in NRW entwickelt hat, aber über de Seite des AStA der entsprechenden Hochschule solltest du genug Informationen finden.
3) Guck mal nach obs die Möglichkeit gibt ein Urlaubssemester zu machen - und ob das dir Vorteile bringen könnte. Im Zweifelsfall auch hierfür mal beim AStA nachgucken.

Weiß natürlich auch nicht ob deine Sporthochschule auch so organisiert ist - aber beim normalen Studium würde ich es mit AStA bzw Fachschaft versuchen... denn da sitzen in der Regel Leute die deutlich mehr Ahnung als zum Beispiel ich haben

@bastardo: Und gerade wenn es um Bafög und Studiengebühren geht würde ich auch direkt zum AStA gehen. Die haben meistens für solche Fragen ne extra "Abteilung" und kennen dann ganz genau die Unterschiede zwischen Theorie und Praxis, bzw wissen wann es sich lohnen könnte mit dem Säbel (Anwalt) zu rasseln.
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1



Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group