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fontys Venlo @$eanphilip

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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Jan 2006 17:28   Titel: fontys Venlo @$eanphilip Antworten mit Zitat

Ich habe vor im Sommer ein Studium in den Niederlanden zu beginnen,jedoch gibt es das Problem dass ich Einberufungsbescheid vom Ziviamt hab zum 1.7 ... wenn ich jedoch dann ja meine Wohnsitz im Ausland habe,muss man dann trotzdem zivi machen ? weil ich habe noch nie gehört,dass ein deutscher im ausland zivi bzw bund machen muss

weiß jemand da was?



danke schonmal

Zuletzt bearbeitet von Gast am 28 Jun 2006 20:27, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Jan 2006 17:40   Titel: Antworten mit Zitat

Man Junge, googlen hilft. Erster Treffer auf der Seite. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/wehrpflicht_html

"Sind auch Deutsche im Ausland wehrpflichtig?

Auch Deutsche im Ausland sind grundsätzlich wehrpflichtig. Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus im Ausland verbleiben oder einen nicht genehmigungspflichtigen Auslandsaufenthalt über drei Monate ausdehnen wollen.

Zuwiderhandlungen stellen einen Passversagungsgrund dar. Nur mit der erforderlichen Genehmigung ruht bei Wehrpflichtigen, die ihren ständigen Aufenthalt von Deutschland ins Ausland verlegt haben, die Wehrpflicht.

Die Wehrpflicht ruht auch bei Auslandsdeutschen, die ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage bereits im Ausland haben, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten. Das gilt insbesondere für Deutsche, die zugleich die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen. Jemand begründet seinen ständigen Aufenthalt dort, wo er sich mit dem Willen niederlässt, auf Dauer zu bleiben und den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu bilden. Wer wirtschaftlich von natürlichen oder juristischen Personen in der Bundesrepublik Deutschland abhängig ist und dorthin weiterhin persönliche Bindungen unterhält (z.B. in Ausbildung befindliche Männer zu den Eltern) hat seine Lebensgrundlage nicht im Ausland.

Die Wehrpflicht ruht nicht bei denjenigen Wehrpflichtigen, die sich zwar mit Genehmigung ständig im Ausland aufhalten, deren Lebensgrundlage aber im Inland liegt, wie entsandte Firmenvertreter, Entwicklungshelfer und Beamte."[/url]
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Jan 2006 19:13   Titel: Antworten mit Zitat

Wo in Holland studierst du? Zufällig IBMS an der Fontys in Venlo?
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Jan 2006 20:31   Titel: Antworten mit Zitat

ich will an der Hoogeschool Drenthe in Emmen studieren
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Jun 2006 20:27   Titel: Antworten mit Zitat


$eanphilip hat folgendes geschrieben:
Wo in Holland studierst du? Zufällig IBMS an der Fontys in Venlo?


ich will das hier nochmal aufgreifen,da ich mich letzte Tage ja sehr mti Studiengängen rumgeschlagen habe und da auch auf die FONTYS in Venlo gekommen bin...bist du auf der Hochschule? Wie sind deine Erfahrungen da als Deutscher?
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