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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 16:10 Titel: Was kommt da auf mich zu? [juristisch] |
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Hi Jungz,
Ich machs kurz.
Bin heute in der fussgängerzone zur arbeit gefahren und hab zufällig vor mir n kumpel getroffen. Klopfe dem im vorbeifahren auf die schulter, schau ihn an und fahr weiter. natürlich hab ich eine ältere dame vor mir übersehen und bin voll in sie rein. *SCHEISSE!!!*
Naja sieis hingefallen und hat sich ne platzwunde zugezogen. hab den krankenwagen gerufen und gewartet. die polizi kam natürlich auch mit. So nach langem warten fuhr die frau ins krankenhaus und die polizei schrieb ne anzeige, wegen personenschaden im strassenverkehr. Naja sie meinten ich hätte so mit bußgeld ca. 50€ zu rechnen und evtl. anzeige von der frau, die ich auch nochma anrufen werde. Denke net das sie mich anzeigt, werd ma freundlich zu der sein und mein charme spielen lassen
Jedenfalls meinte der eine Polizist, dass die Privathaftpflicht die Kohle zahlt. Stimmt das? Ich hab da keine Ahnung von.
Wär nett, wenn mich mal jemand aufklären könnte, hier warn doch n paar ,die sich mit jura auskennen?!
Danke,
gruss
hubi
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 16:28 Titel: |
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Da braucht man kein Jura, sondern nur das Wissen, dass man wenn man mit einem Auto fährt(der auf den es angemeldet ist) immer auch eine Haftpflichtversicherung dazugehört. Die hat jeder, da man ansonsten auch gar kein Nummernschild bekommen würde. Diese wird das bezahlen. Die gute Frau kann aber natürlich noch Schmerzensgeld verlangen, wenn sie geldgeil ist...
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 16:34 Titel: |
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Sorry, hab mich falsch ausgedrückjt.
War mit dem fahrrad in der fussgängerzone unterwegs.
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Gast
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 16:37 Titel: |
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Ah okay, ich dachte du wärst da mit dem Auto rein(solche Leute solls ja auch geben  ). Allerdings siehts da wohl ähnlich aus. Was hast du denn für ne Haftpflichtversicherung? Die werden aber ziemlich sicher zahlen, muss man aber schnell melden das ganze also nicht erst auf die faule Haut legen. Ruf bei denen mal an, die werden dir da schon gut Auskunft geben.
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 16:43 Titel: |
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| Kaufi* hat folgendes geschrieben: |
Ohjé , nich dass da die 50€ von der pi-Wette draufgehen.  |
Genau das is meine Befürchtung !
@ Avilian :
Hab meine Mutter schon beauftragt mal nachzuschauen. Haben glaub ich privathaftpflicht. Werd die mal anrufen, sobald ich post bekommen habe von der bußgeldstelle.
Die haftplficht ist doch dafür da zu zahlen, wenn man z.b. ne fensterscheibe kaputt schiesst, oder nen blumentopf kaputt macht von einem freund.
Zahlen die auch bei Bußgeld? kannsch mir net vorstellen, aber der polizist meinte das?!
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 16:49 Titel: |
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Die Haftpflicht kommt eigentlich für Schäden auf, die von direinem Anderen zugefügt werden. Das ist jetzt natürlich so eine Sache ob sie auch für Bußgelder aukommt, die man dadurch bekommen hat, dass man einen Anderen geschädigt hat. Naja anrufen und schauen was die sagen...
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 16:54 Titel: |
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Da du nicht vorsätzlich gehandelt hast, wird deine Privathaftpflicht oder die deiner Eltern, sofern du noch Schüler oder Azubi bist zahlen.
Allerdings herrscht in der Fußgängerzone nicht fahrverbot????
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 16:56 Titel: |
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für bußgelder kommt die ganz bestimmt nicht auf, wenn die frau auf schmerzensgeld klagt, dürfte die haftpflicht zuständig sein, aber bevor du da anrufst würd ich mir den vertrag angucken, man muss mit den formulierungen sehr vorsichtig sein, versicherungen versuchen immer drum rum zu kommen, wenns teuer wird.
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 16:57 Titel: |
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Ich glaub nicht, daß die Hapftpflicht das Bußgeld zahlt.
Das Bußgeld dürfte doch wohl auch das kleinere Übel sein, es geht doch hier um mögliche zivilrechtliche Ansprüche, oder?
Hab mich noch nie damit beschäftigt, wann ne Hapftpflicht zahlt und wann nicht. Sollte da drin stehen, daß die Leistung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, könnte das in die Hose gehen.
Aber erstmal ruhig bleiben. Die Trulla anrufen und sich entschuldigen, vielleicht stellt die ja gar keine Ansprüche, wenn ihr nichts passiert ist. Dann vielleicht mal bei der Haftpflicht nachfragen, wann die eintreten und wann nicht (aber dabei vielleicht die Sachen mit "weggeguckt", "Hand auf Schulter" und "Fußgängerzone" erstmal weglassen
 )
edit: wenn da wirklich Fahrverbot herrscht, könnte man da sogar Vorsatz draus stricken
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 17:01 Titel: |
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Das klingt doch recht fahrlässig, was du da gemacht hast. Insofern könnte deine Versicherung da Stunk machen.
Rein rechtlich dürftest du (bzw. u.U. deine Versicherung) für die entstandenen Schäden (Behandlungskosten usw.) aufkommen müssen.
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 17:01 Titel: |
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Also theoretisch könnte dir eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung (§229 StGB) drohen, sowie zivilrechtlich eine Schadensersatzforderung (§823 BGB) und ggfs. Schmerzensgeld (§253 BGB). Desweiteren könnte eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von §1 Abs. 2 StVO i.V.m. §49 I Nr. 1 StVO vorliegen.
Um die Schadensersatzforderungen und das Bußgeld wirst nicht herumkommen... Schmerzensgeld wirst zahlen müssen, wenn die Frau sich nen Anwalt nimmt. Dann kämen hier übrigens noch die Anwaltskosten hinzu. Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung halte ich für sehr unwahrscheinlich, will es aber nicht ganz ausschießen. Aber mit nem netten Anruf wirste bei der Dame schon einiges wieder gut machen können...
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 17:08 Titel: |
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| Kippe hat folgendes geschrieben: |
Also theoretisch könnte dir eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung (§229 StGB) drohen, sowie zivilrechtlich eine Schadensersatzforderung (§823 BGB) und ggfs. Schmerzensgeld (§253 BGB). Desweiteren könnte eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von §1 Abs. 2 StVO i.V.m. §49 I Nr. 1 StVO vorliegen.
Um die Schadensersatzforderungen und das Bußgeld wirst nicht herumkommen... Schmerzensgeld wirst zahlen müssen, wenn die Frau sich nen Anwalt nimmt. Dann kämen hier übrigens noch die Anwaltskosten hinzu. Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung halte ich für sehr unwahrscheinlich, will es aber nicht ganz ausschießen. Aber mit nem netten Anruf wirste bei der Dame schon einiges wieder gut machen können... |
Letzendlich wird es wohl bei der Ordnungswidrigkeit bleiben. Weiterhin kriegt die Frau bzw. ihre Krankenversicherung Ersatz für die Behandlungskosten in der Klinik (das dürfte ja der einzige Schaden sein, sonst fällt mir keiner ein). Bei dem Schmerzensgeld mußt du halt mal ein bißchen nett zu der Frau sein.
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 17:16 Titel: |
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| rauuul hat folgendes geschrieben: |
Letzendlich wird es wohl bei der Ordnungswidrigkeit bleiben. Weiterhin kriegt die Frau bzw. ihre Krankenversicherung Ersatz für die Behandlungskosten in der Klinik (das dürfte ja der einzige Schaden sein, sonst fällt mir keiner ein). Bei dem Schmerzensgeld mußt du halt mal ein bißchen nett zu der Frau sein. |
Ich sagte ja, ich halte ein Strafverfahren wegen §229 StGB für unwahrscheinlich, aber der Vollständigkeit halber, sollte es erwähnt werden. Es wird wohl bei der Ordnungswidrigkeit bleiben...
Weiterer Schaden könnte theoretisch immaterieller Schaden (i.S.d. §253 BGB = Schmerzensgeld) sein, d.h. die Frau könnte für entgangene Lebensfreude, o.ä. hier nochmals Geld verlangen. Aber ich nehme auch hier an, dass das unterbleibenwird, wenn du die Dame nett behandelst, ihr vielleicht nen Strauß Blumen bringst, oder sonstwas machst. Hier musst halt hoffen, dass du an keine alte Schrulle geraten bist, die versucht dir mit nem Anwalt den Arsch aufzureißen...
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 21:32 Titel: |
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Okay danke euch schon mal.
Zusammengefasst:
Bei nettem behandeln und netter frau
- nur die Anzeige der Pozilei wegen Personenschaden im Straßenverkehr mit dem entsprechendem bußgeld, was ich zahlen muss, oder vllt. die versicherung (klär ich morgen).
- Sonst nix? Behandlungskosten der alten, krankenwagen etc.?
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2006 22:46 Titel: |
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Behandlungskosten (Krankenwagen, etc.) musst du zahlen. Das kann die Frau auf jeden Fall über § 823 BGB einfordern. Aber... und hier ist das Aber: In der Regel (sollte sich aus dem Versicherungsvertrag nicht ein anderes ergeben) zahlt diese Kosten deine Versicherung.
Es hängt hier alles daran, welchen Grad der Fahrlässigkeit man dir hier unterstellt. Ich bin mir nicht ganz sicher ob das Radfahren in Fußgängerzonen generell verboten ist, oder obs Teilweise erlaubt ist. Hier bei mir gibts nämlich ne Fußgängerzone in der das Radfahren nicht verboten ist. Sollte in der Fußgängerzone in der das passiert ist, das Radfahren verboten sein, dann wird man dir auf jeden Fall grobe Fahrlässigkeit unterstellen und ggfs. zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit nicht (musst im Versicherungsvertrag nachlesen). In dem Fall müsstest du die Krankenhauskosten, Krankenwagen, etc. aus eigener Tasche zahlen, was bitter wäre, denn das kann teuer werden.
Also (den Regelfall) nochmal kurz gefasst:
Bußgeld: Wirst du selber zahlen müssen!
Krankenhauskosten, Krankenwagen: Zahlt die Versicherung!
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