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Gast
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Verfasst am: 13 Mai 2006 16:44 Titel: Ebay-Problem: "Empfänger zahlt" ??? |
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Hallo,
Habe mir letzten Freitag KaltlichtKathoden für den PC bestellt und gestern ist das Paket endlich angekommen.
Leider musste ich mit Entsetzen feststellen, dass ich nicht das bekommen habe, was ich bestellt habe!:
Ich habe die MIT Soundsteuerung bestellt und bekomme die ohne geliefert!!
Im Brief der dabei lag steht folgendes:
"Sehr geehrte Kunden,
auf Grund von Problemen bei unserem Lieferanten, konnten wir Ihnen nicht das gewünschte Modell zusenden. Um eine lange Wartezeit zu vermeiden, haben wir uns entschlossen, Ihnen einen abweichenden, gleichwertigen Artikel ohne Soundsteuerung zu senden.
Wir bitten vielmals um Entschuldigung und hoffen, dass Sie damit auch viel Freude haben werden.
Ihr SK-Team..."
Geile Sache, musste erstens lange warten, und krieg dann etwas was ich nicht bestellt habe, um eine lange Wartezeit zu vermeiden!
Dann besuch ich den Shop des Händlers und muss mich total aufregen!:
DER SACK HAT VIELE AUKTIONEN VON DEM SET, WAS ICH EIGENTLICH HABEN WOLLTE AM LAUFEN!!!
Habe des das natürlich gesagt, dass ich entweder bekomme, was ich bestellt habe, oder ich mein Geld zurück haben will. Hat natürlich noch nicht geantwortet
Wenn ich das dem zurückschicke, muss ich die Versandkosten übernehmen, oder kann ich machen "Empfänger zahlt"? Weil es ist ja nicht meine Schuld dass die mir was Falsches schicken.
Will dem gerne noch ne negative geben, aber dann gibt der mir bestimmt auch eine, und das zu Unrecht, weil ich soft am Tag des Kaufes überwiesen habe....
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Gast
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Verfasst am: 13 Mai 2006 16:46 Titel: |
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grundsätzliches risiko bei ebay. Hatte auch schon bissel ärger weil ich falsche ware bekommen hab. Verliere aber mein vertrauen in diese plattform trotzdem nich.
Wenn du Pech hast kannst du das als lehrgeld verbuchen...
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Gast
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Verfasst am: 13 Mai 2006 16:48 Titel: |
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Schreib ihn an dass du das Paket zurückgesendet hast und das er es zu bezahlen hat, da das nicht das ist was du bestellt hast und der Artikel ohne Soundsteuerung sehr wohl weniger wert ist als ohne. Er möchte dir bitte bis zu einem bestimmten Datum(setz ihm eine Frist von 1-2 Wochen) das geld zurücküberweisen, oder den von dir bestellten Artikel zusenden.
Mit der Bewertung würde ich mal warten...
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Gast
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Verfasst am: 13 Mai 2006 16:51 Titel: |
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wie teuer war der kram denn?
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Molli710
Gast
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Verfasst am: 13 Mai 2006 17:40 Titel: |
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Wenns nen höherer Betrag ist, auf jeden Fall zum Anwalt damit. Haste Rechtschutz? Das gute ist ja, dass du alles schwarz auf weiss hast.
Das Empfänger zahlen muss, kann man glaube ich machen. Aber was ist wenn er es dann nicht annimt?
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 10:34 Titel: |
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Sorry, war gestern weg, kann jez antworten
Der Kram war nicht teuer, Versandkosten natürlich genauso teuer wie die eigentliche Ware
Insgesamt 12 €.
Mein Cousin meint, dass ich wohl die Versandkosten zu tragen habe, da der Käufer die erst ab nem Betrag von 40 € übernehmen muss.
Naja, ich werde Geld zurückfordern und bei nem anderen bestellen ...
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 10:52 Titel: |
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@ Horstbrack: den ärger mit nem anwalt kann man sich sparen, es gbt nen ebay Käuferschutz. Der übernimmt alles im Wert von 25-200 Euro (sprich bis 175 Euro) wenn der artikel nicht der beschreibung entspricht. Hab da nämlich ähnliches am laufen grad.
@~G~: wenn du pech hast biste jetzt 12 euro los, hast dafür aber ersatzlampen *g
Denn wenn der jetzt partout nich zurückzahlen will, wirste wenig machen können. Anwalt bringt nix wegen nichtigkeit und auch sonst haste nich viele möglichkeiten...
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Molli710
Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:04 Titel: |
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| TRF hat folgendes geschrieben: |
| @ Horstbrack: den ärger mit nem anwalt kann man sich sparen, es gbt nen ebay Käuferschutz. Der übernimmt alles im Wert von 25-200 Euro (sprich bis 175 Euro) wenn der artikel nicht der beschreibung entspricht. Hab da nämlich ähnliches am laufen grad. |
Schon mehrmals gemacht, noch nie was zurück bekommen! Oder muss man da in diesem Käuferschutz drinn sein?
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:12 Titel: |
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war der verkaufer ein unternehmer? dann hast du nach §312d ein Widerrufsrecht. d.h. Ware innerhalb 14 tage zurückschicken oder einen widerruf losschicken.
sollte es kein unternehmer(privatverkäufer) sein: schreib einen brief, setzte darin eine frist bis dahin verlangst du nacherfüllung.(§323)
noch fragen?
Zuletzt bearbeitet von Gast am 14 Mai 2006 11:15, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:13 Titel: |
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| HorstBrack hat folgendes geschrieben: |
| TRF hat folgendes geschrieben: |
| @ Horstbrack: den ärger mit nem anwalt kann man sich sparen, es gbt nen ebay Käuferschutz. Der übernimmt alles im Wert von 25-200 Euro (sprich bis 175 Euro) wenn der artikel nicht der beschreibung entspricht. Hab da nämlich ähnliches am laufen grad. |
Schon mehrmals gemacht, noch nie was zurück bekommen! Oder muss man da in diesem Käuferschutz drinn sein? |
dauert 3-5 monate bis das geld da ist, aber auch nur wenn du alles fristgerecht ebay gemeldet hast.
hat bei mir 2xc gut geklappt.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 14 Mai 2006 11:16, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:14 Titel: |
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| HorstBrack hat folgendes geschrieben: |
| TRF hat folgendes geschrieben: |
| @ Horstbrack: den ärger mit nem anwalt kann man sich sparen, es gbt nen ebay Käuferschutz. Der übernimmt alles im Wert von 25-200 Euro (sprich bis 175 Euro) wenn der artikel nicht der beschreibung entspricht. Hab da nämlich ähnliches am laufen grad. |
Schon mehrmals gemacht, noch nie was zurück bekommen! Oder muss man da in diesem Käuferschutz drinn sein? |
was genau hast du denn gemacht?
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Molli710
Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:16 Titel: |
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Und wie will man ebay beweisen das der Artikel nicht der Beschreibung entsprach? Da kann jeder kommen!? Ich habs schon 2 mal gemacht und nix is passiert. Keine Antwort, nix! Wurde dann nach 3 Monaten nur informiert das das Verfahren eingestellt wurde.
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Molli710
Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:17 Titel: |
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| TRF hat folgendes geschrieben: |
was genau hast du denn gemacht? |
Ebay informiert das der Artikel nicht der Beschreibung entsprach. Der Rest steht oben
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:19 Titel: |
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| HorstBrack hat folgendes geschrieben: |
| Und wie will man ebay beweisen das der Artikel nicht der Beschreibung entsprach? Da kann jeder kommen!? Ich habs schon 2 mal gemacht und nix is passiert. Keine Antwort, nix! Wurde dann nach 3 Monaten nur informiert das das Verfahren eingestellt wurde. |
war der verkaufer ein unternehmer? dann hast du nach §312d ein Widerrufsrecht. d.h. Ware innerhalb 14 tage zurückschicken oder einen widerruf losschicken.
sollte es kein unternehmer(privatverkäufer) sein: schreib einen brief, setzte darin eine frist bis dahin verlangst du nacherfüllung.(§323)
noch fragen?
so ist das normalerweise der beste weg. kannnste noch anzeigen bei der polizei.
mach fotos, dokumentiere. ebay ist ein saftladen. versuch dich immer erst mit den verkäufern zu einigen.sollte da nix klappen gibt lieber an das du nix bekommen hast und schick die ware zurück.
mängel zu beweisen, da sind schon ganz andere leute gescheitert.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 14 Mai 2006 11:20, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:19 Titel: |
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naja letztenedes sind es "nur" 12 Euro. Wenn man das allerdings ausblendet, finde ich das Verhalten des Verkäufers schon ein wenig fragwürdig.....warum informiert er seine Kunden nicht bevor er etwas anderes versendet als verkauft/gekauft wurde...
ehrlich gesagt weiss ich gar nicht wirklich was diese dinger sind und ob Sound in diesemZusammenhang "wesentlich" ist.
Prinzipiell muss der Verkäufer die Kosten tragen, aber ob die 12 € im Verhältnis zu deinem aufwand stehen musst du dir selber beantworten
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:22 Titel: |
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| frax061aa hat folgendes geschrieben: |
| HorstBrack hat folgendes geschrieben: |
| Und wie will man ebay beweisen das der Artikel nicht der Beschreibung entsprach? Da kann jeder kommen!? Ich habs schon 2 mal gemacht und nix is passiert. Keine Antwort, nix! Wurde dann nach 3 Monaten nur informiert das das Verfahren eingestellt wurde. |
war der verkaufer ein unternehmer? dann hast du nach §312d ein Widerrufsrecht. d.h. Ware innerhalb 14 tage zurückschicken oder einen widerruf losschicken.
sollte es kein unternehmer(privatverkäufer) sein: schreib einen brief, setzte darin eine frist bis dahin verlangst du nacherfüllung.(§323)
noch fragen?
so ist das normalerweise der beste weg. kannnste noch anzeigen bei der polizei.
mach fotos, dokumentiere. ebay ist ein saftladen. versuch dich immer erst mit den verkäufern zu einigen.sollte da nix klappen gibt lieber an das du nix bekommen hast und schick die ware zurück. |
das würde aber ein einrede und Anfechtungsfreis Verpflichtungs und Verfügungsgeschäft vorraussetzen, und da denk ich scheitert es ja schon
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Molli710
Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:22 Titel: |
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| frax061aa hat folgendes geschrieben: |
| HorstBrack hat folgendes geschrieben: |
| Und wie will man ebay beweisen das der Artikel nicht der Beschreibung entsprach? Da kann jeder kommen!? Ich habs schon 2 mal gemacht und nix is passiert. Keine Antwort, nix! Wurde dann nach 3 Monaten nur informiert das das Verfahren eingestellt wurde. |
war der verkaufer ein unternehmer? dann hast du nach §312d ein Widerrufsrecht. d.h. Ware innerhalb 14 tage zurückschicken oder einen widerruf losschicken.
sollte es kein unternehmer(privatverkäufer) sein: schreib einen brief, setzte darin eine frist bis dahin verlangst du nacherfüllung.(§323)
noch fragen?
so ist das normalerweise der beste weg. kannnste noch anzeigen bei der polizei.
mach fotos, dokumentiere. ebay ist ein saftladen. versuch dich immer erst mit den verkäufern zu einigen.sollte da nix klappen gibt lieber an das du nix bekommen hast und schick die ware zurück.
mängel zu beweisen, da sind schon ganz andere leute gescheitert. |
Ja ok, bei Unternehmen. Aber bei mir waren es Privatpersonen und da scheint das dann wohl wie gesagt nicht so einfach zu sein.
Das ebay nen Saftladen ist weiss ich bestens
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:24 Titel: |
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richtig lesen.
war der verkaufer ein unternehmer? dann hast du nach §312d ein Widerrufsrecht. d.h. Ware innerhalb 14 tage zurückschicken oder einen widerruf losschicken.
sollte es kein unternehmer(privatverkäufer) sein: schreib einen brief, setzte darin eine frist bis dahin verlangst du nacherfüllung.(§323)
MiclKnight
nein, genauso klappt das. welchen § meinst du?(312d o. 323)
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:28 Titel: |
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@Horst: du musst den Käuferschutz explizit beantragen und zwar frühestens 30 Tage nach der Auktion und frühestens 10 Tage nach der Meldung des falschen Artikels, aber spätestens 90 tage nach der auktion. Wenn du den nur meldest passiert natürlich nix
ich hab wie gesagt nen schutz grad laufen und ebay hat mich bereits mehrfach über den aktuellen stand informiert sowie den zahlungsbeleg eingefordert mit dem ich den wert belegen musste...
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Molli710
Gast
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:31 Titel: |
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| MiclKnight hat folgendes geschrieben: |
naja letztenedes sind es "nur" 12 Euro. Wenn man das allerdings ausblendet, finde ich das Verhalten des Verkäufers schon ein wenig fragwürdig.....warum informiert er seine Kunden nicht bevor er etwas anderes versendet als verkauft/gekauft wurde...
ehrlich gesagt weiss ich gar nicht wirklich was diese dinger sind und ob Sound in diesemZusammenhang "wesentlich" ist.
Prinzipiell muss der Verkäufer die Kosten tragen, aber ob die 12 € im Verhältnis zu deinem aufwand stehen musst du dir selber beantworten |
Ja, die Soundsteuerung ist schon wesentlich. Die Lampen sind ja dafür dass mein Gehäuse schon leuchtet , und mit der Soundsteuerung kann ich halt machen, dass die auf die Musik reagieren, und nur deshalb hab ich mir die bestellt.
Eigentlich gehts mir nicht um die 12 €. Es geht mir jetzt einfach nur darum, dass der Verkäufer meint, dass er das nicht senden kann, es aber trotzdem noch bei Ebay anbietet!!!
Hier der Link: http://search.ebay.de/soundgesteuertes_W0QQfromZR41QQpqryZsoungesteuertes
Zurückgeben kann ich das, habe 14 Tage Rückgaberecht, aber ich finds einfach ne Sauerei.
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 11:36 Titel: |
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frax: bin jetzt zu faul meinen Gesetzestext rauszukramen und im Kopf hab ich net..... aber ich frage mich halt ob gemäß vertrag(also der Verpflichtung) verfügt wurde....da störe ich micht halt daran dass ich absolut nicht weiss was das für ein artikel ist. Möglicherweise kann man ja durch Normative Auslegung auch darauf kommen das er immernoch Anspruch auf Lieferung des im Vertrag vereinbarten Artikels hat, sprich der Verkäufer noch gar nicht im Sinne des Vertrages erfüllt hat??
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2006 12:29 Titel: |
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| MiclKnight hat folgendes geschrieben: |
| frax: bin jetzt zu faul meinen Gesetzestext rauszukramen und im Kopf hab ich net..... aber ich frage mich halt ob gemäß vertrag(also der Verpflichtung) verfügt wurde....da störe ich micht halt daran dass ich absolut nicht weiss was das für ein artikel ist. Möglicherweise kann man ja durch Normative Auslegung auch darauf kommen das er immernoch Anspruch auf Lieferung des im Vertrag vereinbarten Artikels hat, sprich der Verkäufer noch gar nicht im Sinne des Vertrages erfüllt hat?? |
da der vk geliefert hat ist es ein mangel.daher nachbesserung. ist nicht der erste fall in dieser art den ich jetzt mitbekommen habe.
glaube du meinst §320. (einrede des nicht erfüllten vertags) ist es aber nicht da der vk geleistet hat. wenn du eine jeans in rot statt in blau lieferst oder z.b. ein fake ist es auch ein mangel und es wurde geleistet.
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