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Darlehensvertrag Auto

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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2006 14:31   Titel: Darlehensvertrag Auto Antworten mit Zitat

Servus!

Ich brauch ma wieder die Hilfe vom Comunioforum, bisher konnte mir immer geholfen werden denke mal das ihr das jetzt auch hinbekommt

Und zwar geht es darum das ich meinen Darlehensvertrag für mienen Auto auflösen will, ich habe jemanden der für mich bürgt, vlt hilft das ja was. Achso der Bürge, mit dem haben ich nix mehr zu tun,stehe auch in keine familiären Beziehung zu ihm oder ähnliches.
Was kann man da machen? Will mir ein anderes Auto holen, habs damals nur genommen weil ich sonst keins gehabt hätte.
Wenn ihr noch Infos braucht dann fragt gerade.

Noch ein kleiner Ansporn: Wer mich so gut hilft das ich mein Auto richtig loswerde bekommt von mir höchtpersönlich ein Kasten Bier(Ok falls du in Hamburg etc. wohnst schick ich ihn per Post )!
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2006 15:02   Titel: Antworten mit Zitat

nun ja ... Bürge hin Bürge her das ist erstmal egal
natürlich kannst du den Darlehensvertrag kündigen, musst dann aber damit rechnen das du zusätzlich zu deiner restschuld eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen hast.

die Frage ist natürlich wo du dein altes Auto finanziert hast? bei deiner Hausbank? beim Autohaus?

desweiteren stellt sich die Fragen wie du dein neues auto finanzieren willst?
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2006 15:08   Titel: Antworten mit Zitat

Ja soweit war ich auch schon,ich will aber aus den Vertrag rauskommen ohne den rest des Autowerts zu bezahlen, das is das Problem. Gibts da keine Möglichkeit?

Hab das Auto bei der Autohausbank finanziert(Fiatbank)
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2006 15:11   Titel: Antworten mit Zitat

und das auto dafür zurückgeben oder wie????

das wär dann ja n Leasing gewesen
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2006 15:19   Titel: Antworten mit Zitat

Hab zwar morgen große Prüfung in Zivilrecht, aber ich blicke trotzdem nicht ganz durch

Ein Vertrag kann natürlich jederzeit einvernehmlich gekündigt werden. Wenn du aber das Auto über eine Bank drittfinanziert hast, dann müsste man genau prüfen, wem du eigentlich Geld schuldest.
Und das Auto musst du natürlich dann dem zurückgeben, der das vorbehaltene Eigentum hat (gehe mal davon aus, dass es sich um Eigentumsvorbehalt handelt?)

also beschreib dein Problem ein bisschen konkreter, dann können wir dir auch helfen

PS: den Kasten Bier kannst du dann nach Innsbruck schicken
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2006 15:57   Titel: Antworten mit Zitat

@wieselburg

Hast du ICQ?
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alex27
2. Bundesliga
2. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 462
BeitragVerfasst am: 22 Jan 2006 16:33   Titel: Antworten mit Zitat

Kreditverträge kannst Du immer innerhalb von 2 Wochen kündigen. Musst mal in deinen Vertrag schaun, da steht das drin. Wenn nicht, umso besser für dich, dann kannst Du ihn sogar ein Jahr lang kündigen. Wenn die Frist aber schon abgelaufen ist, siehts schlecht für dich aus, fürchte ich.
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jan 2006 17:34   Titel: Antworten mit Zitat


M.Klhosse hat folgendes geschrieben:
@wieselburg

Hast du ICQ?


100-954-296
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Gast





BeitragVerfasst am: 23 Jan 2006 14:11   Titel: Antworten mit Zitat

Guck in den Vertrag, da steht alles drin. Im Normalfall läuft das so, dass du das Auto dann zurückgibst und noch eine gewisse Entschädigung zahlen musst. So ist das zumindest bei uns (VW-Autohaus).
Ich hoffe, ich konnte helfen.
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