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Arbeitsrechtliches Problem

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BeitragVerfasst am: 24 Jan 2006 20:32   Titel: Arbeitsrechtliches Problem Antworten mit Zitat

Hi.
Ich hab mal zwei kurze Fragen, vielleicht hat einer von euch ne Ahnung oder kann mit evtl. einen entsprechende Anspruchsgrundlage nennen. Ich schreib auch mal kurz meine Meinung hin, bin aber über jede Verbesserung dankbar.

1. Wenn ein Betrieb aufgrund eines Schadens für ein paar Tage geschlossen werden muss, müssen die AN dann Zwangsurlaub antreten oder nicht?

-->Ich würd mal sagen nein: Die Versicherung bezahlt normalerweise Verdienstausfall, da wäre ja die Leistung des AN´s mit drin! Konnte auch keine Anspruchsgrundlage finden...

2. Welcher allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertag ist maßgeblich?
Der am Sitz der Gesellschaft, oder der am Ort an dem man arbeitet?

-->Da hab ich keine Ahnung, könnte mir aber beides Vorstellen?!
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 Jan 2006 21:06   Titel: Re: Arbeitsrechtliches Problem Antworten mit Zitat


fhk hat folgendes geschrieben:
Hi.
Ich hab mal zwei kurze Fragen, vielleicht hat einer von euch ne Ahnung oder kann mit evtl. einen entsprechende Anspruchsgrundlage nennen. Ich schreib auch mal kurz meine Meinung hin, bin aber über jede Verbesserung dankbar.

1. Wenn ein Betrieb aufgrund eines Schadens für ein paar Tage geschlossen werden muss, müssen die AN dann Zwangsurlaub antreten oder nicht?

-->Ich würd mal sagen nein: Die Versicherung bezahlt normalerweise Verdienstausfall, da wäre ja die Leistung des AN´s mit drin! Konnte auch keine Anspruchsgrundlage finden...

2. Welcher allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertag ist maßgeblich?
Der am Sitz der Gesellschaft, oder der am Ort an dem man arbeitet?

-->Da hab ich keine Ahnung, könnte mir aber beides Vorstellen?!



zu 1: Nein, wieso auch, ist betriebsrisiko des AG, bin ich recht sicher, und ich hatte ArbR immerhin im 1. Jura- Examen

zu 2: Schwer, aber eigentlich unlogisch....wenn man einen tarifvertrag hat, der allgemeinverbindlich erklärtwurde, dann ist das doch normalerweise nur einer, kein minister erklärt doch zwei sich widersprechende TV fü allgemeinverbindlich...das macht doch keinen sinn. Oder hab ich was falsch verstanden?
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Jan 2006 08:54   Titel: Antworten mit Zitat

hab mich vielleicht ein bischen unverständlich ausgedrückt. die tarifverträge sind für einzelne bundesländer allgemeinverbindlich erklärt worden. einer für nordrhein-westfalen, einer für niedersachsen usw...

sitz der gesellschaft ist in diesem fall nordrhein-westfalen, der AN arbeitet in niedersachsen!
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Jan 2006 10:17   Titel: Antworten mit Zitat


fhk hat folgendes geschrieben:
hab mich vielleicht ein bischen unverständlich ausgedrückt. die tarifverträge sind für einzelne bundesländer allgemeinverbindlich erklärt worden. einer für nordrhein-westfalen, einer für niedersachsen usw...

sitz der gesellschaft ist in diesem fall nordrhein-westfalen, der AN arbeitet in niedersachsen!


Soweit ich mich erinnere, wäre das der lokale Tarifvertrag. Also der, aus dem Bundesland, in dem du arbeitest.
Ich bekomme auch nach Schleswig-Holsteinischem Tarif, obwohl wir egtl. ein Bundesverband sind.
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Jan 2006 10:51   Titel: Re: Arbeitsrechtliches Problem Antworten mit Zitat


fhk hat folgendes geschrieben:
Hi.
Ich hab mal zwei kurze Fragen, vielleicht hat einer von euch ne Ahnung oder kann mit evtl. einen entsprechende Anspruchsgrundlage nennen. Ich schreib auch mal kurz meine Meinung hin, bin aber über jede Verbesserung dankbar.

1. Wenn ein Betrieb aufgrund eines Schadens für ein paar Tage geschlossen werden muss, müssen die AN dann Zwangsurlaub antreten oder nicht?

-->Ich würd mal sagen nein: Die Versicherung bezahlt normalerweise Verdienstausfall, da wäre ja die Leistung des AN´s mit drin! Konnte auch keine Anspruchsgrundlage finden...

2. Welcher allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertag ist maßgeblich?
Der am Sitz der Gesellschaft, oder der am Ort an dem man arbeitet?

-->Da hab ich keine Ahnung, könnte mir aber beides Vorstellen?!



Zu 1: Also ich bin schon der Meinung, dass die AN dann Zwangsurlaub nehmen müssen, wenn die Geschäftsleitung so entscheidet. Du kannst ja auch nicht arbeiten gehen. Dann kannst du ja nicht den Lohn in Anspruch nehmen und deine Urlaubstage behalten. Das wäre ja aus unternehmerischer Sicht nicht gerade profitabel. Oder?
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Jan 2006 10:53   Titel: Antworten mit Zitat

Mhh also zu eins würde ich auch sagen das der AN keinen Urlaub nehmen muss. Für solche Fälle sollte der Betrieb eine Versicherung für Betriebsunterbrehcnung haben. Aber Zwangsurlaub, kann ich mir nicht denken...
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Jan 2006 11:04   Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Hilfe!

Hab gerade mal mit Verdi gesprochen. Maßgeblicher Tarifvertrag ist der am Sitz der Gesellschaft. Find ich zwar ein bischen komisch, ist aber wohl so.

Wegen Zwangsurlaub werden wir ja sehen was die Geschäftsleitung dazu sagt. Bis jetzt ist noch nicht raus, ob sie den AN Urlaubstage aufdrücken wollen, vermutet wird es aber.
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 Jan 2006 11:08   Titel: Antworten mit Zitat

Na dann viel Glück!
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