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Kompetenzen der Länder in der BRD

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Gast





BeitragVerfasst am: 12 März 2006 20:09   Titel: Kompetenzen der Länder in der BRD Antworten mit Zitat

Welche Kompetenzen haben die einzelnen Bundesländer im Rahmen des Föderalismus in Deutschland? Ich suche schon die ganze Zeit bei google, wissen.de, bundestag.de, blätter sogar schon im Grundgesetz!
Welche genauen Bereiche fallen den Ländern zu?

Habe bisher gefunden, dass die Länder eigene Staatsorgane der Exekutive, Legislative und Judikative haben? Was bedeutet das im Einzelnen? Welche weiteren Kompetenzen besitzen sie?
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 März 2006 20:12   Titel: Re: Kompetenzen der Länder in der BRD Antworten mit Zitat


Beckz7 hat folgendes geschrieben:
Welche Kompetenzen haben die einzelnen Bundesländer im Rahmen des Föderalismus in Deutschland? Ich suche schon die ganze Zeit bei google, wissen.de, bundestag.de, blätter sogar schon im Grundgesetz!
Welche genauen Bereiche fallen den Ländern zu?

Habe bisher gefunden, dass die Länder eigene Staatsorgane der Exekutive, Legislative und Judikative haben? Was bedeutet das im Einzelnen? Welche weiteren Kompetenzen besitzen sie?

exekutive=ausführende gewalt
judikative=richterliche gewalt
legislative=gesetzgebende gewalt
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 März 2006 20:18   Titel: Antworten mit Zitat

Danke, aber ich weiß was die bedeuten!
Wollte nur mal im Einzelnen wissen was darunter jetzt fällt für die Länder.
Z.B. die Organisation der Polizei.
Was gehört noch dazu?
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 März 2006 20:33   Titel: Antworten mit Zitat

Wie immer gibts dazu nen Artikel in wikipedia. Wenn du mehr wissen willst als das was da steht, dann sag bescheid, ich hätte noch ein paar Literaturtipps.
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 März 2006 20:37   Titel: Antworten mit Zitat

Auf jeden Fall im Bereich Bildung haben die Länder das Sagen! Mehr fällt mir in meinem jetzigen Zustand nich mehr ein
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 März 2006 22:11   Titel: Antworten mit Zitat


Beckz7 hat folgendes geschrieben:
Danke, aber ich weiß was die bedeuten!
Wollte nur mal im Einzelnen wissen was darunter jetzt fällt für die Länder.
Z.B. die Organisation der Polizei.
Was gehört noch dazu?


ich würd noch Kultur sagen
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 März 2006 22:14   Titel: Antworten mit Zitat


-Pele7- hat folgendes geschrieben:

Beckz7 hat folgendes geschrieben:
Danke, aber ich weiß was die bedeuten!
Wollte nur mal im Einzelnen wissen was darunter jetzt fällt für die Länder.
Z.B. die Organisation der Polizei.
Was gehört noch dazu?


ich würd noch Kultur sagen

also es ist so dass die länder über sog. "freiwillige aufgaben" (=Gemeinde kann selbst entscheiden, was sie den bürgern anbietet) wie z.B. sportstätte oder jugendzentren und verkehrslinien...selbst entscheiden können..
die sind jedoch verpflichtet zu friedhöfen, strassenbau, wasser und stromversorgung und so weiter..
auch zu grundschulen, wobei sie die austattung frei entscheiden kann...
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chefe82
1. Bundesliga
1. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 14.05.2003
Beiträge: 907
BeitragVerfasst am: 12 März 2006 22:18   Titel: Antworten mit Zitat

Den Bereich Landwirtschaft würd ich auch auf jeden Fall dazuzählen!
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 März 2006 22:18   Titel: Antworten mit Zitat

Die Gesetgebungskompetenzen stehen in Art. 70 ff Grundgesetz.
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 März 2006 10:21   Titel: Antworten mit Zitat

Danke euch allen!
Werd mich noch einmal durch Artikel 70 und die Folgenden lesen! Da steht viel interessantes drin!
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 März 2006 12:29   Titel: Antworten mit Zitat

Um mal etwas inhaltlich vollständiges in dieser Diskussion beizutragen:

1. Zu den staatlichen Gewalten
Exekutive ist die "ausführende Gewalt". Das heißt, das ist die Regierung samt den Ministerien und dem Verwaltungsaufbau, die die Gesetze in die Realität umsetzen. Dazu gehört auch die Polizei.

Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Das dürfte wohl selbsterklärend sein. In unserem System immer die Parlamente (Landtage, Bundestag in Stadtstaaten Bürgerschaften).

Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. Also Gerichte, Staatsanwaltschaften etc.

2. Zur Kompetenzverteilung:
Die Länder haben grundsätzlich alle KOmpetenzen, die der Bund nciht wahrnimmt. Dazu kommen noch Rechte, die die Länder haben, weil der BUnd sie nicht wahrnimmt (konkurrierende Gesetzgebung) und ausfüllende KOmpetenzen in Bereichen, in denen der BUnd nur den Rahmen (und damit die allgemeine Richtung) vorgibt aber nicht die Details regeln (Rahmengesetzgebung). Ausschließliche Kompetenzen für den Bund (also wo die Länder nichts zu melden haben) gibt es nur wenige, die sind im Grundgesetz abschließend (also alle, weitere gibt's nicht) aufgezählt.

Zusätzlich übernehmen die Länder die Umsetzung der Gesetze (bspw. auch Sozialhilfe etc.), weshalb der Bundesrat (als Vertretung der Länder auf nationaler Ebene) ja so oft über Gesetze mitentscheiden muss.

Statt hier alle Bereiche aufzuzählen, in denen die Länder Kompetenzen haben, ist es also sinnvoller zu nennen, was der Bund machen kann und sich dann bewusst zu sein, dass alles andere die Länder übernehmen können und teilweise müssen.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es auf www.bundesrat.de diese Informationen nicht gibt

Ich hoffe, das klärt einiges,
liebe Grüße,
GerdMüller[/b]
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