Um mal etwas inhaltlich vollständiges in dieser Diskussion beizutragen:
1. Zu den staatlichen Gewalten
Exekutive ist die "ausführende Gewalt". Das heißt, das ist die Regierung samt den Ministerien und dem Verwaltungsaufbau, die die Gesetze in die Realität umsetzen. Dazu gehört auch die Polizei.
Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Das dürfte wohl selbsterklärend sein. In unserem System immer die Parlamente (Landtage, Bundestag in Stadtstaaten Bürgerschaften).
Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. Also Gerichte, Staatsanwaltschaften etc.
2. Zur Kompetenzverteilung:
Die Länder haben grundsätzlich alle KOmpetenzen, die der Bund nciht wahrnimmt. Dazu kommen noch Rechte, die die Länder haben, weil der BUnd sie nicht wahrnimmt (konkurrierende Gesetzgebung) und ausfüllende KOmpetenzen in Bereichen, in denen der BUnd nur den Rahmen (und damit die allgemeine Richtung) vorgibt aber nicht die Details regeln (Rahmengesetzgebung). Ausschließliche Kompetenzen für den Bund (also wo die Länder nichts zu melden haben) gibt es nur wenige, die sind im Grundgesetz abschließend (also alle, weitere gibt's nicht) aufgezählt.
Zusätzlich übernehmen die Länder die Umsetzung der Gesetze (bspw. auch Sozialhilfe etc.), weshalb der Bundesrat (als Vertretung der Länder auf nationaler Ebene) ja so oft über Gesetze mitentscheiden muss.
Statt hier alle Bereiche aufzuzählen, in denen die Länder Kompetenzen haben, ist es also sinnvoller zu nennen, was der Bund machen kann und sich dann bewusst zu sein, dass alles andere die Länder übernehmen können und teilweise müssen.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es auf
www.bundesrat.de diese Informationen nicht gibt
Ich hoffe, das klärt einiges,
liebe Grüße,
GerdMüller[/b]