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WM Kartenübertragung - Verwandschaftsverhältnisse

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BeitragVerfasst am: 26 Apr 2006 19:15   Titel: WM Kartenübertragung - Verwandschaftsverhältnisse Antworten mit Zitat

Habe eine Frage zwecks Kartenübertragung für die WM dieses Jahr. Es gibt ja verschiedenen Gründe, die für eine Kartenübertragung von der FIFA akzeptiert werden. Unter anderem gibt es dort den Grund
"Übertragung innerhalb der Familie bzw. innerhalb rechtlich anerkannter Lebensgemeinschaften"

Nun zu der Frage: Wenn meine Mutter meiner Verlobten eine Karte übertragen will, läuft dies unter dem oben genannten Punkt? Meine Mutter hatte nämlich Karten bestellt und auch bekommen und wollte diese dann auf mich und meine Verlobte übertragen...weiß jetzt aber nicht, ob ich dies so angeben kann.

Hat dort eventuell jemand Erfahrung oder ein Jurastudium hinter sich...
Wäre toll, wenn mir jemand antworten könnte.
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Apr 2006 19:18   Titel: Antworten mit Zitat


Mr Brown hat folgendes geschrieben:
Habe eine Frage zwecks Kartenübertragung für die WM dieses Jahr. Es gibt ja verschiedenen Gründe, die für eine Kartenübertragung von der FIFA akzeptiert werden. Unter anderem gibt es dort den Grund
"Übertragung innerhalb der Familie bzw. innerhalb rechtlich anerkannter Lebensgemeinschaften"

Nun zu der Frage: Wenn meine Mutter meiner Verlobten eine Karte übertragen will, läuft dies unter dem oben genannten Punkt? Meine Mutter hatte nämlich Karten bestellt und auch bekommen und wollte diese dann auf mich und meine Verlobte übertragen...weiß jetzt aber nicht, ob ich dies so angeben kann.

Hat dort eventuell jemand Erfahrung oder ein Jurastudium hinter sich...
Wäre toll, wenn mir jemand antworten könnte.


Ich habe zwar kein Jurastudium, aber ich kann dir sagen, dass es so wie du es geschrieben hast, nicht gehen kann/darf, da deine Verlobte nicht deine rechtlich anerkannte Lebenpartnerin ist!
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Apr 2006 19:22   Titel: Antworten mit Zitat

Eine Verlobung ist eben doch rechtlich fundiert...

Im BGB §§ 1297 ff. steht geschrieben, das eine Verlobung ein rechtlich formloses Versprechen ist und somit einen Vertrag gleich kommt. Man gibt offiziell seine Zusage zur Hochzeit - das Versprechen zur Ehe. Ein Vorteil der Verlobung ist zum Beispiel der, das die Verlobten vor dem Gesetz als Angehörige behandelt werden! Haut der Romeo aber doch ab, muss er nicht befürchten im Gefängnis zu landen, denn dieses Versprechen kann man vor keinem Gericht einklagen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Apr 2006 19:25   Titel: Antworten mit Zitat


bizuth hat folgendes geschrieben:
Eine Verlobung ist eben doch rechtlich fundiert...

Im BGB §§ 1297 ff. steht geschrieben, das eine Verlobung ein rechtlich formloses Versprechen ist und somit einen Vertrag gleich kommt. Man gibt offiziell seine Zusage zur Hochzeit - das Versprechen zur Ehe. Ein Vorteil der Verlobung ist zum Beispiel der, das die Verlobten vor dem Gesetz als Angehörige behandelt werden! Haut der Romeo aber doch ab, muss er nicht befürchten im Gefängnis zu landen, denn dieses Versprechen kann man vor keinem Gericht einklagen.


Oh, okay, wenn das so ist, nehme ich meinen vorigen Post zurück...
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Apr 2006 19:25   Titel: Antworten mit Zitat


bizuth hat folgendes geschrieben:
Eine Verlobung ist eben doch rechtlich fundiert...

Im BGB §§ 1297 ff. steht geschrieben, das eine Verlobung ein rechtlich formloses Versprechen ist und somit einen Vertrag gleich kommt. Man gibt offiziell seine Zusage zur Hochzeit - das Versprechen zur Ehe. Ein Vorteil der Verlobung ist zum Beispiel der, das die Verlobten vor dem Gesetz als Angehörige behandelt werden! Haut der Romeo aber doch ab, muss er nicht befürchten im Gefängnis zu landen, denn dieses Versprechen kann man vor keinem Gericht einklagen.


Eben. Das hab ich nämlich auch im Internet gefunden. Die Frage ist jetzt nur, was bedeutet dies rechtlich auf das 'Verwandschaftsverhältnis' zwischen meiner Mutter und meiner Verlobten?

Danke schon mal für die schnellen Antworten
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Apr 2006 19:28   Titel: Antworten mit Zitat

Na, dann wäre deine Mutter die baldige Schwiegermutter deiner Freundin. Da kann ich aber nicht sagen, inwiefern das in dem Kartensystem angesehen wird...
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