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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 14:41 Titel: Rechnung von 96 Euro, von der ich nichts weiß |
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Hallo liebe Comuniouser
heute Morgen musste ich diese Mail lesen..
Sehr geehrter Herr **********,
vielen Dank für Ihre Bestellung. Wir hoffen, Sie finden Gefallen an unserem Service. Anbei
erhalten Sie nun Ihre Rechnung für Ihre bestellte Leistung. Ein Jahreszugang zu www.mega-downloads.net.
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nächsten 10 Tage auf das unten angeführte Konto.
Bitte beachten Sie dass unsere Verrechnung über die Validea GmbH erfolgt,
benutzen Sie daher ausschließlich folgende Kontodaten:
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Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:
IBAN: ********************************
BIC/SWIFT: **************
Achtung:
Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt Ihre RechnungsNr. ************** an.
Im Mailanhang finden Sie Ihre Rechnung im PDF-Format.
Bei offenen Fragen steht Ihnen unser kompetentes Support Team unter folgenden
Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: 0043 18 9400 50
Fax: 0043 18 904 05 21
E-Mail: support@mega-downloads.net
Abschließend wünschen wir Ihnen viel Vergnügen mit unserem Service.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mega-Downloads.net Team
jedoch weiß ich nichts davon dass ich je etrwas bestellt habe bei dieser Seite.. ich habe nur einmal etwas downgeloadet.
Mein Frage: Kennt sich hiermit jemand aus? Ist jemandem das schon mal passiert? Was soll ich jetz tun? Ich sehe es nämlich nich ein dafür zu zahlen.
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 14:51 Titel: |
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Schau dir doch die Seite mal genauer an und lies dir die AGBs durch. Vielleicht hast du durch den Download ne Art Abo oder so aktiviert.
Gruß Chris
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 14:51 Titel: Re: Rechnung von 96 Euro, von der ich nichts weiß |
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StöhniNR1 hat folgendes geschrieben: |
jedoch weiß ich nichts davon dass ich je etrwas bestellt habe bei dieser Seite.. ich habe nur einmal etwas downgeloadet. |
wahrsch stand irgentwo kleingedruckt, dass, sobald du es downloadest direkt was bestellst. Geh zum anwalt oder zur verbraucherinfo und fertig.
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 14:54 Titel: |
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bin keine 18 aber mein Vater als welcher ich angemeldet bin
hab mir jetz die agb durchgelesen... das sieht wirklic blöd aus...
ich muss dann wohl oder überl zahlen oder? 
Zuletzt bearbeitet von Gast am 15 Sep 2008 14:59, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 14:59 Titel: Re: Rechnung von 96 Euro, von der ich nichts weiß |
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StöhniNR1 hat folgendes geschrieben: |
jedoch weiß ich nichts davon dass ich je etrwas bestellt habe bei dieser Seite.. ich habe nur einmal etwas downgeloadet. |
Kann es sein, dass der Download mit einer Anmeldung verbunden war, bei der du AGBs akzeptieren musstest?
Wann du mehr Details nennst, kann man dir vielleicht eher helfen
Habe mich mal bei Hausaufgaben-heute angemeldet ... bin auf die Seite gekommen, weil sie als kostenlos bei google auftauchte.
Hab mich angemeldet, habe die Seite nie wieder aufgerufen und nach einem Jahr ne Rechnung über ca. 100 € erhalten und aus Dummheit das Geld auch sofort überwiesen, weil mich die Anwalt-Drohung eingeschüchtert hat.
Kurz darauf habe ich denen gemailt, dass ich ihren Service nicht weiter in Anspruch nehmen werde - keine Antwort auf meine Mail.
Nach einem weiteren Jahr kam wieder eine Rechnung ... habe mich daraufhin informiert und bin auf diesen Artikel gestoßen:
http://www.telespiegel.de/news/07/2405.html
Habe also die Mail einfach ignoriert und bis heute kam weder eine weitere Mail, noch der angedrohte Anwalt
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 15:04 Titel: |
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Ja das wird es wohl sein, dass ich mich anmelden musste und dabei die agb einfach akzeptiert hab  .
Also muss ich das Geld überweisen und dan kündigen oder was würdet ihr sagen
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 15:05 Titel: |
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Hatte ein ähnliches Prob.
Hab mich auf ner Page angemeldet die die gleichen AGB´s hatte.
Hab alles ignoriert und ne schnelle kündigung geschrieben.
Meistens sind die Kosten denen zu hoch um solche Beträge einzufordern.
Falls du Rechtsschutzversichert bist setz dich mal mit nem Anwalt in Verbindung vllt is die Firma bekannt.
Möglichkeit 2 is beiß in nen sauren Apfel und bezahl
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 15:07 Titel: |
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StöhniNR1 hat folgendes geschrieben: |
Ja das wird es wohl sein, dass ich mich anmelden musste und dabei die agb einfach akzeptiert hab .
Also muss ich das Geld überweisen und dan kündigen oder was würdet ihr sagen |
Wie alt bist du überhaupt
Wäre extrem wichtig!!!
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 15:11 Titel: |
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xQy hat folgendes geschrieben: |
StöhniNR1 hat folgendes geschrieben: |
Ja das wird es wohl sein, dass ich mich anmelden musste und dabei die agb einfach akzeptiert hab .
Also muss ich das Geld überweisen und dan kündigen oder was würdet ihr sagen |
Wie alt bist du überhaupt
Wäre extrem wichtig!!! |
Ichbin 15.
Aber ich bin als mein Vater angemeldet bei dieser Seite...
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heikop1
Moderator

Anmeldungsdatum: 01.12.2003 Beiträge: 29125 Wohnort: Elsenfeld
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Verfasst am: 15 Sep 2008 15:13 Titel: |
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schau mal im internet gibt doch 100 solche Sachen einfach nicht zahlen!!!!
Du bekommst dann zwar Mahnschreiben und so weiter volles Programm aber das ist alles Mist, das wird nie vor gericht gehen, ist so das sie die Leute einschüchtern und ein paar zahlen!!!
Ist das selbe mit Genealogie schau mal bei youtube.de alles Abzocke, einfach nicht zahlen und die Mahnungen direkt in den Müll!!!
Gib mal den Suchbegriff bei google ein und die findest 1000 weitere Beschwerden und Hilfen! _________________
Jede Medaille hat zwei Seiten – du entscheidest, ob du dich auf das Negative konzentrierst oder das Beste aus deinem Leben machst.
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 15:26 Titel: |
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StöhniNR1 hat folgendes geschrieben: |
xQy hat folgendes geschrieben: |
StöhniNR1 hat folgendes geschrieben: |
Ja das wird es wohl sein, dass ich mich anmelden musste und dabei die agb einfach akzeptiert hab .
Also muss ich das Geld überweisen und dan kündigen oder was würdet ihr sagen |
Wie alt bist du überhaupt
Wäre extrem wichtig!!! |
Ichbin 15.
Aber ich bin als mein Vater angemeldet bei dieser Seite... |
Normalerweise kannst du Verträge eh erst ab 18 abschließen (soweit ich mich da nicht irre). Wenn du jünger bist, ist der Vertrag ungültig
Wie es mit den falschen Angaben aussieht, weiß ich nicht ...
sollte aber keinen Unterschied machen, wenn dein Vater einfach erklärt, dass du minderjährig bist und den Vertrag in seiner Unwissenheit abgeschlossen hast.
Vorher solltest du dich, in jedem Fall, informieren, wie es anderen Kunden dieser Seite ergangen ist (haben sie gezahlt, oder nicht; kam ein Anwalt oder ein weiteres Schreiben, usw.)!
Also erst informieren, dann kannst du immer noch weitersehen!!!
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 15:28 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 15:34 Titel: |
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Kann das nur noch mal betonen, was meine Vorredner gesagt haben: Da Du noch keine 18 bist, hat der Vertrag keine Gültigkeit. Brauchst Dir also keine Sorgen zu machen.
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 15:34 Titel: |
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StöhniNR1 hat folgendes geschrieben: |
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/mega-downloads-net-neuer-musterbrief-fuer-opfer-080517/
Ich denke mit diesem Link dürfte meine Frage beantwortet sein, oder wie seht ihr das? |
Jap... sollte geklärt sein!
Hast dich also doch noch aus der Affäre gezogen
Gut, dass du nicht sofort gezahlt hast
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 17:48 Titel: |
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double-x hat folgendes geschrieben: |
Kann das nur noch mal betonen, was meine Vorredner gesagt haben: Da Du noch keine 18 bist, hat der Vertrag keine Gültigkeit. Brauchst Dir also keine Sorgen zu machen. |
Aber haften nciht die Eltern ? Und wie kann man sich sicher sein, das die nichts erwirklichen ? Dann denkt man sich jetzt immer, man muss nicht zahlen und schmeißt alles in den Müll oder wie ? Also bei so nen Sachen
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 18:29 Titel: |
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quatsch, die wollen geld von leuten die aus angst sofort bezahlen und nichts wirklich hinterfragen.
Und nein die eltern haften (da) nicht.
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 20:57 Titel: |
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Also ich bin auch mal bei der Verbraucherzentrale gewesen, um mich nach Internetabzocken zu erkundigen und grundsätzlich ist es so, dass dir der Vertrag in schriftlicher Form vorliegen muss( heißt, per Post und nicht per e Mail oder Sonstiges). Sonst ist das ganze sowieso hinfällig. Einmal einen Musterbrief hinschicken und den Rest ignorieren (du wirst normalerweise noch Post von einem Inkassounternehmen oder von einem Anwalt bekommen, der sich auf sowas spezialisiert hat. Darauf solltest du aber nicht antworten.
Allerdings meine ich, dass es ein Unterschied ist, wenn man minderjährig ist. Da wurde gesagt, dass bei Minderjährigen manche Unternehmen dann sagen: Du bist minderjährig, also hättest du das gar nicht machen dürfen. Deswegen bekommst du jetzt Ärger. Ist aber auch grundsätzlich haltlos. Also wie schon gesagt: Ein Mal einen Musterbrief hinschicken und dann ausharren. Selbst wenn du noch Post von denen bekommst. Nicht drauf antworten (denn darauf warten die ja) und das verjähren lassen. Da kommt zu 99% keine Anklage vor Gericht.
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 21:28 Titel: |
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juaninho hat folgendes geschrieben: |
Also ich bin auch mal bei der Verbraucherzentrale gewesen, um mich nach Internetabzocken zu erkundigen und grundsätzlich ist es so, dass dir der Vertrag in schriftlicher Form vorliegen muss( heißt, per Post und nicht per e Mail oder Sonstiges). Sonst ist das ganze sowieso hinfällig.
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Also das ist absoluter Quatsch. EIn Vertrag kann auch durchaus mündlich oder per eMail oder sogar nur durch einen Klick auf einer HP wirksam geschlossen werden. Ein Schriftformerfordernis gibts für die allerwenigsten Vertragstypen. Also vergiss das am besten ganz schnell so. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Verbraucherzentrale das so gesagt hat.
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2008 22:40 Titel: |
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daennie hat folgendes geschrieben: |
Also das ist absoluter Quatsch. EIn Vertrag kann auch durchaus mündlich oder per eMail oder sogar nur durch einen Klick auf einer HP wirksam geschlossen werden. Ein Schriftformerfordernis gibts für die allerwenigsten Vertragstypen. Also vergiss das am besten ganz schnell so. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Verbraucherzentrale das so gesagt hat. |
Ich kann dir nur raten: tu dir selbst den Gefallen und geh deswegen mal zur Verbraucherzentrale, denn das ist das erste Argument, das sie dir nennen werden. Wie schon gesagt: das in meinem Beitrag habe ich genauso übernommen, wie es mir in der Verbraucherzentrale gesagt wurde.
In diesem Fall geht es (laut Verbaucherzentrale) nur, falls der Vertrag schriftlich vorliegt und nicht über e Mail, Link, geschweige denn mündlich vorliegt.
Bei Internetseiten, die bsps.weise keine AGB`s angeben, ist man so oder so auf der sicheren Seite. megadownloads hat aber einen Link, in dem man auf die AGB's aufmerksam gemacht wird, sodass dies normalerweise ein Problem darstellen würde. Falls du das mit dem schriftlich vorliegenden Vertrag noch immer nicht glaubst, dann lies dir mal das durch:
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß §312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.
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alex27
2. Bundesliga

Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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Verfasst am: 16 Sep 2008 08:37 Titel: |
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Da steht aber leider nichts von Schriftform. Du musst die Verbraucherzentrale falsch verstanden haben. EIn Schriftformerfordernis gibts bei Fernabsatzverträgen nicht. Sonst könnten ebay, amazon, ... zusperren.
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2008 10:48 Titel: |
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juaninho hat folgendes geschrieben: |
daennie hat folgendes geschrieben: |
Also das ist absoluter Quatsch. EIn Vertrag kann auch durchaus mündlich oder per eMail oder sogar nur durch einen Klick auf einer HP wirksam geschlossen werden. Ein Schriftformerfordernis gibts für die allerwenigsten Vertragstypen. Also vergiss das am besten ganz schnell so. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Verbraucherzentrale das so gesagt hat. |
Ich kann dir nur raten: tu dir selbst den Gefallen und geh deswegen mal zur Verbraucherzentrale, denn das ist das erste Argument, das sie dir nennen werden. Wie schon gesagt: das in meinem Beitrag habe ich genauso übernommen, wie es mir in der Verbraucherzentrale gesagt wurde.
In diesem Fall geht es (laut Verbaucherzentrale) nur, falls der Vertrag schriftlich vorliegt und nicht über e Mail, Link, geschweige denn mündlich vorliegt.
Bei Internetseiten, die bsps.weise keine AGB`s angeben, ist man so oder so auf der sicheren Seite. megadownloads hat aber einen Link, in dem man auf die AGB's aufmerksam gemacht wird, sodass dies normalerweise ein Problem darstellen würde. Falls du das mit dem schriftlich vorliegenden Vertrag noch immer nicht glaubst, dann lies dir mal das durch:
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß §312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben. |
Ich will mich ja nicht mit dir streiten, sondern dir helfen, indem ich eine evtl. Fehlinformation oder ein Missverständnis aufkläre.
Also wenn sie es tatsächlich so als erstes Argument nennen, dann ist es schlicht und einfach falsch, das kann ich nicht anders sagen
Hab deinen Satz gelesen, aber mit Schriftform hat das noch immer nix zu tun
Glaub mir und alex27 einfach, eine schriftliche Form (und das bedeutet eigenhändig unterschrieben) wird da definitiv nicht vorausgesetzt. Wie alex27 so schön geschrieben hat, dann könnte amazon und co dicht machen
Also entweder falsch informiert worden oder falsch verstanden.
Das heißt natürlich nicht, dass es vielleicht nicht trotzdem noch Wege und Möglichkeiten gibt, sich gegen megadownloads zu wehren, aber ich wollt ja nur das Missverständnis mit der Schriftform aufklären
Ich könnte mir noch vorstellen, dass die Verbraucherzentrale gemeint hat, das dir die Widerrufsbelehrung ordentlich zugehen muss (da reicht aber auch eMail), da es dafür nicht ohne weiteres reicht, dass diese nur auf der HP abgedruckt ist.
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2008 11:05 Titel: |
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Ich habe mir die Antworten zwar nicht komplett durchgelesen, hatte aber genau dieses Thema gestern in der Schule. Zwei Schüler haben ebenfalls dieses Schreiben, wie du es hier notiert hast, bekommen. Sie haben sich ebenfalls informiert, weil sie auch nicht wussten, ob sie zahlen sollten oder nicht.
Du kannst diesen Brief wegschmeißen! Mit großer Wahrscheinlichkeit wirst du noch weitere "Mahnungen" bekommen, welche du aber ebenfalls entsorgen kannst. Das ist Abzocke & wieder mal eine weitere Warnung, wie gefährlich das Internet sein kann. Denn daher haben sie deine Adresse.
Mach dir kein Kopf - du brauchst nichts bezahlen.
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2008 13:17 Titel: |
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daennie hat folgendes geschrieben: |
Ich könnte mir noch vorstellen, dass die Verbraucherzentrale gemeint hat, das dir die Widerrufsbelehrung ordentlich zugehen muss (da reicht aber auch eMail), da es dafür nicht ohne weiteres reicht, dass diese nur auf der HP abgedruckt ist. |
Auch da liegst du mit der Verbraucherzentrale nicht auf derselben Linie
Nebenbei hat diese Widerrufsbelehrung angeblich auch keinen Einfluss darauf, dass der Vertrag angefochten werden kann.
Die Verbraucherzentrale argumentiert da folgendermaßen:
Sobald der Musterbrief ein Mal an das fordernde Unternehmen geschickt wurde und man die restliche Zeit die Mahnschreiben des Unternehmens/Inkassobüros/Anwalts ignoriert hat, kann es theoretisch zu einer Anklage vor Gericht kommen (was aber in drei Jahren noch nie vorgekommen ist). In diesem Fall kann man sich darauf berufen, dass der Musterbrief (mit Rückschein natürlich) abgeschickt wurde und dass dieser Vertrag nicht in schriftlicher Form vorlag, sondern dass man entweder auf einen Link klicken musste, um sich diesen auszudrucken oder sich den Vertrag von einer Mail ausdrucken musste. Damit ist dann die Sache durch.
Ich finds aber lustig, wie sich die Verbraucherzentrale mit so vielen Meinungen hier unterscheidet.
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2008 13:19 Titel: |
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So wie ich das hier gerade deute Stöhni ist die Rechnung nicht per Post sondern über Mail gekommen. Sollte dies so sein und auch keine personenbezogenen Daten hinterlassen wurden bist du aus der Geschichte eh raus.
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